Schriftliche Anfrage des/r Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.09.2016 Teilnahme von Asylbewerberinnen an Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind aktuell im Regierungsbezirk Mittelfranken untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/kreisfreien Städten und Geschlecht)? 2. Wie viele der aktuell im Regierungsbezirk Mittelfranken untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber nehmen derzeit an einer Maßnahme zum Erwerb der deutschen Sprache teil (Angaben bitte in absoluten Zahlen und Prozent, aufgeschlüsselt nach Landkreis/kreisfreien Städten und Geschlecht)? 3. a) Welche Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache im Regierungsbezirk Mittelfranken richten sich explizit an Asylbewerberinnen? b) Wie hoch ist der Frauenanteil bei gemischt-geschlechtlichen Angeboten zum Erwerb der deutschen Sprache? c) Wie hoch sind die Teilnehmerinnenzahlen bei Angeboten zum Erwerb der deutschen Sprache, welche sich explizit an Asylbewerberinnen richten? 4. Beabsichtigt die Staatsregierung das Angebot von Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache, welche sich explizit an Asylbewerberinnen richten, auszubauen ? 5. Gibt es im Regierungsbezirk Mittelfranken Möglichkeiten für Asylbewerberinnen eine Kinderbetreuung (z. B. für den Zeitraum eines Behördenganges oder eines Sprachkurses) in Anspruch zu nehmen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 25.11.2016 Vorbemerkung: Das Angebot von Sprachkursen für Asylbewerber ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Bereits seit 2013 nimmt sich aber der Freistaat Bayern dieser Aufgabe überobligatorisch unter Verwendung eigener Haushaltsmittel an, da die Sprachkursangebote des Bundes für Asylbewerber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sind. Die Anstrengungen , die der Freistaat Bayern hierfür seit 2013 unternommen hat, sind bundesweit einzigartig. Die Öffnung der Integrationskurse des Bundes für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive erfolgte erst im Oktober 2015 auf Druck der Länder, insbesondere des Freistaats Bayern. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Personen, die nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) leistungsberechtigt sind. Dies ist gleichzeitig auch der Teilnehmerkreis der Sprachförderungsangebote des Freistaats Bayern für Asylbewerber. Soweit anerkannte Asylbewerber (Flüchtlinge) betroffen sind, schafft der Bund Angebote, insbesondere die Integrationskurse. Diese wurden im Oktober 2015 auch für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Dazu gehören derzeit Personen aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia . Soweit die Anfrage sich auf diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen Integrationskurse oder andere Angebote des Bundes bezieht, kann die Staatsregierung mangels Zuständigkeit keine Auskünfte geben. Die nachfolgenden Ausführungen können auch Teilnehmer ehrenamtlicher Deutschkurse nicht berücksichtigen, da diesbezüglich kein belastbares Zahlenmaterial im Hinblick auf die Teilnehmer und insbesondere auf deren Geschlecht vorliegt. Der Freistaat Bayern unterstützt ehrenamtlich durchgeführte Deutschkurse unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Aufwandspauschale von je 500 Euro. Die Durchführung und Organisation der ehrenamtlichen Deutschkurse und Sprachpatenprojekte übernimmt die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e.V. (lagfa Bayern e.V.). Voraussichtlich werden auf dieser Basis im Jahr 2016 rund 1.800 ehrenamtliche Sprachkurse unterstützt und damit voraussichtlich mehr als 20.000 Asylbewerber erreicht. Nach Auskunft der lagfa Bayern e.V. ist es häufig so, dass einmal durch die Aufwandspauschale finanzierte Projekte wiederholt durchgeführt werden, ohne dass weitere Aufwandspauschalen abgerufen würden. 1. Wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind aktuell im Regierungsbezirk Mittelfranken untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen /kreisfreien Städten und Geschlecht)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2017 17/14464 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14464 Landkreise/kreisfreie Städte Geschlecht Anzahl (Stand 30.09.2016) Ansbach (KS) männlich 451 Ansbach (KS) weiblich 129 Ansbach (LK) männlich 1.116 Ansbach (LK) weiblich 534 Erlangen (KS) männlich 992 Erlangen (KS) weiblich 549 Erlangen-Höchstadt (LK) männlich 663 Erlangen-Höchstadt (LK) weiblich 290 Fürth (KS) männlich 1.116 Fürth (KS) weiblich 531 Fürth (LK) männlich 497 Fürth (LK) weiblich 300 Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim (LK) männlich 472 Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim (LK) weiblich 301 Nürnberg (KS) männlich 5.846 Nürnberg (KS) weiblich 3.025 Nürnberger Land (LK) männlich 1.009 Nürnberger Land (LK) weiblich 493 Roth (LK) männlich 779 Roth (LK) weiblich 393 Schwabach (KS) männlich 383 Schwabach (KS) weiblich 120 Weißenburg-Gunzenhausen (LK) männlich 499 Weißenburg-Gunzenhausen (LK) weiblich 302 Gesamt: 20.790 2. Wie viele der aktuell im Regierungsbezirk Mittelfranken untergebrachten Asylbewerberinnen und Asylbewerber nehmen derzeit an einer Maßnahme zum Erwerb der deutschen Sprache teil (Angaben bitte in absoluten Zahlen und Prozent, aufgeschlüsselt nach Landkreis/kreisfreien Städten und Geschlecht)? In Bezug auf die von der Staatsregierung geförderten Projekte (Projekt „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylsuchende“; Projekt „IdA 1.000“; Projekt „IdA Bayern-Turbo“; Projekt „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende “) stellt sich die Teilnahme von Asylbewerbern im Vergleich zu den im Regierungsbezirk Mittelfranken registrierten Asylbewerbern wie folgt dar: Landkreise/kreisfreie Städte Geschlecht Anzahl (Stand 30.09.2016) Teilnehmer Sprachkurs (Stand 30.09.2016) Teilnehmer Sprachkurs (prozentual) (Stand 30.09.2016) Ansbach (KS) männlich 451 15 3,33 % Ansbach (KS) weiblich 129 3 2,33 % Ansbach (LK) männlich 1.116 31 2,78 % Ansbach (LK) weiblich 534 9 1,69 % Erlangen (KS) männlich 992 30 3,02 % Erlangen (KS) weiblich 549 18 3,28 % Erlangen-Höchstadt (LK) männlich 663 10 1,51 % Erlangen-Höchstadt (LK) weiblich 290 5 1,72 % Fürth (KS) männlich 1.116 63 5,65 % Fürth (KS) weiblich 531 21 3,95 % Fürth (LK) männlich 497 71 14,29 % Fürth (LK) weiblich 300 23 7,67 % Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (LK) männlich 472 kein Standort - Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim (LK) weiblich 301 kein Standort - Nürnberg (KS) männlich 5.846 143 2,44 % Nürnberg (KS) weiblich 3.025 65 2,15 % Nürnberger Land (LK) männlich 1.009 kein Standort - Nürnberger Land (LK) weiblich 493 kein Standort - Roth (LK) männlich 779 19 2,44 % Roth (LK) weiblich 393 10 2,54 % Schwabach (KS) männlich 383 12 3,13 % Schwabach (KS) weiblich 120 6 5,00 % Weißenburg-Gunzenhausen (LK) männlich 499 kein Standort - Weißenburg-Gunzenhausen (LK) weiblich 302 kein Standort - Wie bereits geschildert, können zu den Integrationskursen und anderen Angeboten des Bundes seitens der Staatsregierung mangels Zuständigkeit keine Angaben gemacht werden. Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Sprachangebote des allein zuständigen Bundes (z. B. Integrationskurse, ESF-BAMF-Kurse (ESF = Europäischer Sozialfonds), berufsbezogene Sprachförderung) unberücksichtigt bleiben und allein der Bund für die Sprachförderung anerkannter Asylbewerber zuständig ist, können keine aussagekräftigen Angaben zu Gesamtzahl und Anteil der an Sprachkursen teilnehmenden Asylbewerber gemacht werden. 3. a) Welche Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache im Regierungsbezirk Mittelfranken richten sich explizit an Asylbewerberinnen? Drucksache 17/14464 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Von Seiten der Staatsregierung gibt es derzeit keine Sprachangebote ausschließlich für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen im Regierungsbezirk Mittelfranken. Spezielle Sprachkurse ausschließlich für weibliche Teilnehmer anzubieten, ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt. Dies liegt darin begründet, dass den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern klar vermittelt werden soll, dass in Deutschland Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Niemand darf wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Insofern ist auch Frauen eine Teilnahme an einem Deutschkurs unter männlicher Beteiligung und umgekehrt Männern eine Teilnahme an einem Deutschkurs unter weiblicher Beteiligung zumutbar. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei den vom Freistaat angebotenen Deutschkursen ohne Berücksichtigung des Geschlechtes. Auch wirtschaftliche Gründe sprechen gegen die Etablierung nur weiblich besetzter Deutschkurse. Ein Kurs ist für ca. 20 Teilnehmer konzipiert. Gerade im ländlicheren Raum würde nach Auskunft der Träger häufig ein Kurs mit ausschließlich weiblicher Beteiligung nicht zustande kommen oder müsste jedenfalls mit deutlich unter 20 Teilnehmerinnen besetzt werden . Da die Kosten eines Kurses unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer anfallen (Personalkosten, Kosten für Raummiete ), ist es nicht zielführend, vorhandene Kursplätze zulasten männlicher Asylbewerber ungenutzt zu lassen. Für weibliche Asylbewerberinnen besteht allerdings durchaus in bestimmten Bereichen ein besonderer Bedarf. Hierzu wurden durch die Staatsregierung verschiedene Regelungen geschaffen und Angebote gefördert, um den besonderen Bedarf weiblicher Asylbewerberinnen zu berücksichtigen . Nachfolgende Regelungen und Angebote bestehen hierzu: In Bayern stehen ca. 50 verschiedene separate Unterbringungsmöglichkeiten speziell für Frauen mit und ohne Kinder zur Verfügung. Die Unterbringungsbehörde vor Ort berücksichtigt bei der Zuweisung die Umstände des Einzelfalles . Die Zuweisung kann unter anderem von nachfolgenden Faktoren beeinflusst werden: – Ärztliches Attest – Ausdrücklicher Wunsch der Asylbewerberin – Besonderes Schutzbedürfnis – Bedürfnis einer allein reisenden Mutter nach besonderer Unterstützung bei der medizinischen Versorgung ihrer Kinder – Platzkapazitäten – Persönliche Situation der Asylbewerberin – Alter der Kinder In der Erstaufnahmeeinrichtung in München sind außerdem zwei auf Opferschutz von Frauen spezialisierte Organisationen vor Ort präsent (JADWIGA und SOLWODI), sodass Frauen auch hier noch weitere Ansprechpartner neben der Asylsozialberatung haben. Projekt idEAL for women: Das Projekt richtet sich an Arbeitsuchende weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Projektinhalte sind neben einer Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung die Verbesserung von Wissensdefiziten und berufliche Kenntnisvermittlung . Praktika und die Vernetzung mit Unternehmen der Region sollen den nachhaltigen Erfolg der beruflichen Eingliederung sichern. Das Projekt ist im Rahmen des Arbeitsmarktfonds im Oktober 2016 gestartet und läuft voraussichtlich bis September 2019. Förderung von Dolmetscherkosten (Sprachmittlung) in staatlich geförderten Frauenhäusern und Notrufen: Es handelt sich hierbei nicht um ein spezielles Angebot an weibliche Asylbewerberinnen, sondern richtet sich generell an Frauen mit Migrationshintergrund. Dennoch wird hiermit auch ein besonderer Bedarf von weiblichen Asylbewerberinnen abgedeckt. Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Dolmetscherdienste, die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund entstehen. Ziel der Förderung ist es, Migrantinnen, die kein oder wenig deutsch sprechen, den Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit zu erleichtern und damit ihre Integration zu fördern. Hierfür werden im Rahmen des Sonderprogramms „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ im Haushaltsjahr 2016 – Dolmetscherkosten , die im Rahmen der Beratungstätigkeit anfallen, mit rund 200.000 Euro gefördert. b) Wie hoch ist der Frauenanteil bei gemischt-geschlechtlichen Angeboten zum Erwerb der deutschen Sprache? Der jeweilige Frauenanteil in gemischt-geschlechtlichen Sprachkursen nach Maßgabe der von Bayern geförderten Kurse (Projekt „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylsuchende“; Projekt „IdA 1.000“; Projekt „IdA Bayern-Turbo“; Projekt „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende “) stellt sich wie folgt dar: Landkreise / kreisfreie Städte Anteil von Frauen in gemischt-geschlechtlichen Sprachkursen (Stand 30.09.2016) Kurs 1 Kurs 2 Kurs 3 Kurs 4 Kurs 5 Ansbach (KS) 16,67 % Ansbach (LK) 13,04 % 35,29 % Erlangen (KS) 47,06 % 25,00 % 45,45 % Erlangen- Höchstadt (LK) 33,33 % Fürth (KS) 15,79 % 44,44 % 33,33 % 11,54 % Fürth (LK) 43,59 % 10,91 % Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim (LK) Nürnberg (KS) Kurse 1–5 44,00 % 23,08 % 20,83 % 26,32 % 63,64 % Nürnberg (KS) Kurse 6–10 18,75 % 19,05 % 18,75 % 35,71% 56,25 % Nürnberger Land (LK) Roth (LK) 34,48 % Schwabach (KS) 33,33 % Weißenburg- Gunzenhausen (LK) c) Wie hoch sind die Teilnehmerinnenzahlen bei Angeboten zum Erwerb der deutschen Sprache, welche sich explizit an Asylbewerberinnen richten? Siehe Antwort zu Frage 3 a). Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14464 4. Beabsichtigt die Staatsregierung das Angebot von Maßnahmen zum Erwerb der deutschen Sprache, welche sich explizit an Asylbewerberinnen richten, auszubauen? Siehe Antwort zu Frage 3 a). 5. Gibt es im Regierungsbezirk Mittelfranken Möglichkeiten für Asylbewerberinnen, eine Kinderbetreuung (z. B. für den Zeitraum eines Behördenganges oder eines Sprachkurses) in Anspruch zu nehmen? Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingskinder erwerben einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung und in Kindertagespflege vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung, wenn sie einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (§ 6 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches – SGB – Achtes Buch – VIII). Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn die Asylbewerberkinder – spätestens nach 6 Monaten – die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. dezentral untergebracht worden sind. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können einen wesentlichen Beitrag zur Integration der Kinder und deren Eltern leisten, insbesondere hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Sprache, dem Einleben in ein noch fremdes Lebensumfeld sowie der Vermittlung grundlegender Werte der Einwanderungsgesellschaft. Ziel der Staatsregierung ist es daher, dass Eltern mit Fluchterfahrung entsprechende Angebote für ihre Kinder nutzen. Die Gemeinden sind für die Kinderbetreuung zuständig und tragen hierfür die Planungs- und Finanzierungsverantwortung . Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden in erheblichem Umfang durch finanzielle Zuschüsse zu den Betriebs- und Investitionskosten. Für Kinder aus Asylbewerberfamilien ab drei Jahren erhalten die Kindertageseinrichtungen – wie für alle Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind – eine um 30 % höhere gesetzliche Förderung. Hierdurch wird jedem Kind mit Migrationshintergrund eine intensivierte Bildung und Erziehung in der Einrichtung ermöglicht. Zusätzlich unterstützt die Staatsregierung im Jahr 2016 die Gemeinden durch ein spezielles Förderprogramm zur Integration von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen in Höhe von insgesamt bis zu 6 Mio. Euro. Die Fördermittel können für zusätzliche Ausgaben, die bei der Aufnahme von Kindern mit Fluchterfahrung in Kindertageseinrichtungen entstehen, eingesetzt werden, wie z. B. für Dolmetscherleistungen, asylspezifische Fortbildungen , Fahrdienste oder Ausgaben für zusätzliches Personal. In den Erstaufnahme- sowie Gemeinschaftsunterkünften in Bayern bestehen zudem unterschiedliche Formen von Kinderbetreuung wie Spielgruppen, v. a. organisiert durch die örtlichen Ehrenamtsstrukturen oder durch die Asylsozialberatung . Bei den Sprachförderungsangeboten des Freistaats werden direkt keine Möglichkeiten der Kinderbetreuung angeboten . Es sind auch zukünftig keine Maßnahmen hinsichtlich der Kinderbetreuung geplant. Über die dargestellten Möglichkeiten hinaus können weibliche Asylbewerberinnen und Flüchtlinge die Betreuung durch Ehegatten, Verwandte oder Freunde in der Unterkunft organisieren.