Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.08.2016 Integration der Asylsuchenden durch Umverteilung nicht behindern! Da für die Integration Bildungsmöglichkeiten, Teilhabechancen am Arbeitsmarkt, öffentlicher Personennahverkehr und der Kontakt zu Helfern und Helferinnen vor Ort von essenzieller Bedeutung sind, sollten diese Faktoren bei der Umverteilung von Asylsuchenden berücksichtigt werden und vorhandene Integrationsmaßnahmen in Sprache, Bildung, Arbeit oder Ehrenamt nicht unterbrochen bzw. gefährdet werden. Die Arbeit der Ehrenamtlichen ist Voraussetzung für gelingende Integration. Als Gründe für die Umverteilungen von Flüchtlingen wurden von der Staatsregierung die überhöhten Kosten oder die mangelnde Qualität mancher Unterkünfte benannt sowie die Notwendigkeit, Turnhallen- und Traglufthallennutzungen aufzugeben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Asylsuchende leben derzeit a) in Bayerns Erstaufnahmeeinrichtungen, b) wie viele in Gemeinschaftsunterkünften, c) wie viele davon wären auszugsberechtigt (Angaben bitte nach Landkreisen getrennt)? 2. Von wie vielen Asylsuchenden a) in Bayerns Erstaufnahmeeinrichtungen, b) in Bayerns Gemeinschaftsunterkünften geht die Staatsregierung bei ihren derzeitigen Planungen für Unterkünfte aus? 3. Wie viele auszugsberechtigte Asylsuchende konnten bereits einen Integrationskurs besuchen, wie viele Auszugsberechtigte können sich noch nicht in deutscher Sprache verständigen, von wie vielen Plätzen in den Integrationskursen in jeweils welchen Landkreisen kann insgesamt im Herbst 2016 gerechnet werden? 4. Inwieweit werden in die Entscheidungen, die Mietverträge von Objekten weiter oder nicht mehr weiter zu verlängern oder Baumaßnahmen nicht weiterzuverfolgen , die im übertragenen Wirkungskreis zuständigen Landräte und Oberbürgermeister mit einbezogen? Welche konkreten Bauvorhaben wurden durch die Regierungen gestoppt und inwieweit wurden oder werden den entsprechenden Landkreisen schon verausgabte Planungs- und Bauvorbereitungskosten ersetzt? 5. Welche Turn- und Traglufthallennutzungen gibt es derzeit noch (bitte Orte, Mietvertragsrestdauer und Kapazitäten auflisten)? 6. Welche Objekte wurden seit April 2016 neu durch die Regierungen angemietet (bitte Orte, Mietvertragsdauer und Kapazitäten auflisten)? Welche Kosten entstehen dadurch jährlich dem Freistaat? 7. Wie viele Objekte wurden bereits aus der Nutzung genommen (bitte Orte, Mietvertragsdauer und Kapazitäten auflisten)? Welche Kosten können dadurch jährlich gespart werden? Werden bei den Planungen zur Umverlagerung die örtlichen Ausländer- und Sozialbehörden sowie die Helferkreise einbezogen, oder wird leichtfertig die Möglichkeit der Fortsetzung ehrenamtlichen Engagements aufs Spiel gesetzt? 8. Wie viele der aus der Nutzung genommenen Gemeinschaftsunterkünfte konnten in Mietwohnungen für anerkannte Flüchtlinge umgewandelt werden? Mit welchen Bau- oder Instandsetzungsaktivitäten konnte bereits preisgünstiger Wohnraum für Auszugsberechtigte geschaffen werden? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 18.11.2016 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Asylsuchende leben derzeit a) in Bayerns Erstaufnahmeeinrichtungen, b) wie viele in Gemeinschaftsunterkünften, c) wie viele davon wären auszugsberechtigt (Angaben bitte nach Landkreisen getrennt)? Bei den Zahlen handelt es sich um die im iMVS (integriertes Migrantenverwaltungssystem) registrierten Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) einschließlich der Anerkannten und Bleibeberechtigten in staatlichen Unterkünften (Stand: 31. Oktober 2016). Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.02.2017 17/14465 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14465 a) Wie viele Asylsuchende leben derzeit in Bayerns Erstaufnahmeeinrichtungen (Angaben bitte nach Landkreisen getrennt)? Regierungs bezirk Landkreis (LK), Kreisfreie Stadt (KS) Anzahl Asyl bewerber im Bereich der Erstaufnahme Oberbayern LK Altötting 0 LK Bad Tölz-Wolfratshausen 0 LK Berchtesgadener Land 0 LK Dachau 0 LK Ebersberg 0 LK Eichstätt 58 LK Erding 0 LK Freising 0 LK Fürstenfeldbruck 1.035 LK Garmisch-Partenkirchen 200 KS Ingolstadt 586 LK Landsberg a. Lech 0 LK Miesbach 0 LK Mühldorf a. Inn 366 KS München 1.801 LK München 116 LK Neuburg-Schrobenhausen 0 LK Pfaffenhofen a. d. Ilm 0 KS Rosenheim 0 LK Rosenheim 0 LK Starnberg 0 LK Traunstein 0 LK Weilheim-Schongau 0 Niederbayern LK Deggendorf 124 LK Dingolfing-Landau 0 LK Freyung-Grafenau 60 LK Kelheim 0 KS Landshut 0 LK Landshut 0 KS Passau 0 LK Passau 0 LK Regen 0 LK Rottal-Inn 0 KS Straubing 0 LK Straubing-Bogen 0 Oberpfalz KS Amberg 149 LK Amberg-Sulzbach 0 LK Cham 0 LK Neumarkt i. d. OPf. 0 LK Neustadt a. d. Waldnaab 0 KS Regensburg 352 LK Regensburg 0 LK Schwandorf 0 LK Tirschenreuth 0 KS Weiden i. d. OPf. 0 Oberfranken KS Bamberg 850 LK Bamberg 0 KS Bayreuth 0 LK Bayreuth 0 KS Coburg 0 LK Coburg 0 LK Forchheim 0 KS Hof 0 LK Hof 0 LK Kronach 0 Regierungs bezirk Landkreis (LK), Kreisfreie Stadt (KS) Anzahl Asyl bewerber im Bereich der Erstaufnahme LK Kulmbach 0 LK Lichtenfels 0 LK Wunsiedel i. Fichtelgeb. 0 Mittelfranken KS Ansbach 0 LK Ansbach 4 KS Erlangen 333 LK Erlangen-Höchstadt 0 KS Fürth 365 LK Fürth 947 LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 0 KS Nürnberg 665 LK Nürnberger Land 0 LK Roth 299 KS Schwabach 2 LK Weißenburg-Gunzenhausen 0 Unterfranken KS Aschaffenburg 0 LK Aschaffenburg 0 LK Bad Kissingen 0 LK Haßberge 0 LK Kitzingen 0 LK Main-Spessart 0 LK Miltenberg 0 LK Rhön-Grabfeld 0 KS Schweinfurt 221 LK Schweinfurt 0 KS Würzburg 14 LK Würzburg 0 Schwaben LK Aichach-Friedberg 0 KS Augsburg 0 LK Augsburg 0 LK Dillingen a. d. Donau 0 LK Donau-Ries 398 LK Günzburg 0 KS Kaufbeuren 0 KS Kempten (Allgäu) 0 LK Lindau (Bodensee) 0 KS Memmingen 0 LK Neu-Ulm 0 LK Oberallgäu 0 LK Ostallgäu 0 LK Unterallgäu 0 GESAMT 8.945 b) Wie viele Asylsuchende leben derzeit in Gemein schaftsunterkünften (Angaben bitte nach Land kreisen getrennt)? Regierungs bezirk Landkreis (LK), Kreisfreie Stadt (KS) Anzahl Asyl bewerber in Gemeinschafts unterkünften Oberbayern LK Altötting 122 LK Bad Tölz-Wolfratshausen 48 LK Berchtesgadener Land 220 LK Dachau 0 LK Ebersberg 0 LK Eichstätt 154 LK Erding 0 LK Freising 642 Drucksache 17/14465 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Regierungs bezirk Landkreis (LK), Kreisfreie Stadt (KS) Anzahl Asyl bewerber in Gemeinschafts unterkünften LK Fürstenfeldbruck 208 LK Garmisch-Partenkirchen 107 KS Ingolstadt 126 LK Landsberg a. Lech 30 LK Miesbach 40 LK Mühldorf a. Inn 376 KS München 2.379 LK München 133 LK Neuburg-Schrobenhausen 375 LK Pfaffenhofen a. d. Ilm 0 KS Rosenheim 76 LK Rosenheim 0 LK Starnberg 82 LK Traunstein 736 LK Weilheim-Schongau 68 Niederbayern LK Deggendorf 88 LK Dingolfing-Landau 62 LK Freyung-Grafenau 198 LK Kelheim 99 KS Landshut 178 LK Landshut 89 KS Passau 215 LK Passau 575 LK Regen 114 LK Rottal-Inn 89 KS Straubing 148 LK Straubing-Bogen 69 Oberpfalz KS Amberg 159 LK Amberg-Sulzbach 101 LK Cham 397 LK Neumarkt i. d. OPf. 132 LK Neustadt a. d. Waldnaab 40 KS Regensburg 419 LK Regensburg 14 LK Schwandorf 240 LK Tirschenreuth 160 KS Weiden i. d. OPf. 242 Oberfranken KS Bamberg 243 LK Bamberg 0 KS Bayreuth 180 LK Bayreuth 64 KS Coburg 149 LK Coburg 71 LK Forchheim 73 KS Hof 179 LK Hof 205 LK Kronach 97 LK Kulmbach 150 LK Lichtenfels 213 LK Wunsiedel i. Fichtelgeb. 218 Mittelfranken KS Ansbach 149 LK Ansbach 266 KS Erlangen 144 LK Erlangen-Höchstadt 215 KS Fürth 547 LK Fürth 0 LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 77 Regierungs bezirk Landkreis (LK), Kreisfreie Stadt (KS) Anzahl Asyl bewerber in Gemeinschafts unterkünften KS Nürnberg 1.536 LK Nürnberger Land 185 LK Roth 118 KS Schwabach 66 LK Weißenburg-Gunzenhausen 267 Unterfranken KS Aschaffenburg 279 LK Aschaffenburg 48 LK Bad Kissingen 281 LK Haßberge 186 LK Kitzingen 317 LK Main-Spessart 214 LK Miltenberg 157 LK Rhön-Grabfeld 178 KS Schweinfurt 137 LK Schweinfurt 305 KS Würzburg 454 LK Würzburg 177 Schwaben LK Aichach-Friedberg 139 KS Augsburg 637 LK Augsburg 468 LK Dillingen a. d. Donau 120 LK Donau-Ries 213 LK Günzburg 99 KS Kaufbeuren 168 KS Kempten (Allgäu) 320 LK Lindau (Bodensee) 64 KS Memmingen 85 LK Neu-Ulm 147 LK Oberallgäu 51 LK Ostallgäu 51 LK Unterallgäu 248 GESAMT 20.405 c) Wie viele Asylsuchende davon wären auszugs berechtigt (Angaben bitte nach Landkreisen ge trennt)? Nachfolgend werden Asylbewerber aufgelistet, welchen bereits durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wurde („Anerkannte “) und die damit auszugsberechtigt sind: Regierungs bezirk Landkreis (LK), Kreisfreie Stadt (KS) Anzahl An erkannter in Erstaufnahme einrichtungen und Gemein schaftsünter künften Oberbayern LK Altötting 13 LK Bad Tölz-Wolfratshausen 16 LK Berchtesgadener Land 83 LK Dachau 0 LK Ebersberg 0 LK Eichstätt 12 LK Erding 0 LK Freising 25 LK Fürstenfeldbruck 53 LK Garmisch-Partenkirchen 38 KS Ingolstadt 2 LK Landsberg a. Lech 0 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14465 Regierungs bezirk Landkreis (LK), Kreisfreie Stadt (KS) Anzahl An erkannter in Erstaufnahme einrichtungen und Gemein schaftsünter künften LK Miesbach 8 LK Mühldorf a. Inn 93 KS München 548 LK München 46 LK Neuburg-Schrobenhausen 96 LK Pfaffenhofen a. d. Ilm 0 KS Rosenheim 6 LK Rosenheim 0 LK Starnberg 10 LK Traunstein 79 LK Weilheim-Schongau 22 Niederbayern LK Deggendorf 79 LK Dingolfing-Landau 6 LK Freyung-Grafenau 69 LK Kelheim 34 KS Landshut 121 LK Landshut 42 KS Passau 50 LK Passau 256 LK Regen 12 LK Rottal-Inn 37 KS Straubing 46 LK Straubing-Bogen 42 Oberpfalz KS Amberg 87 LK Amberg-Sulzbach 59 LK Cham 103 LK Neumarkt i. d. OPf. 44 LK Neustadt a. d. Waldnaab 30 KS Regensburg 320 LK Regensburg 0 LK Schwandorf 136 LK Tirschenreuth 31 KS Weiden i. d. OPf. 89 Oberfranken KS Bamberg 121 LK Bamberg 0 KS Bayreuth 29 LK Bayreuth 8 KS Coburg 47 LK Coburg 8 LK Forchheim 7 KS Hof 23 LK Hof 13 LK Kronach 13 LK Kulmbach 36 LK Lichtenfels 43 LK Wunsiedel i. Fichtelgeb. 44 Mittelfranken KS Ansbach 43 LK Ansbach 88 KS Erlangen 43 LK Erlangen-Höchstadt 43 KS Fürth 15 LK Fürth 35 LK Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 33 KS Nürnberg 157 LK Nürnberger Land 85 Regierungs bezirk Landkreis (LK), Kreisfreie Stadt (KS) Anzahl An erkannter in Erstaufnahme einrichtungen und Gemein schaftsünter künften LK Roth 86 KS Schwabach 27 LK Weißenburg-Gunzenhausen 122 Unterfranken KS Aschaffenburg 87 LK Aschaffenburg 41 LK Bad Kissingen 85 LK Haßberge 65 LK Kitzingen 63 LK Main-Spessart 58 LK Miltenberg 30 LK Rhön-Grabfeld 43 KS Schweinfurt 69 LK Schweinfurt 103 KS Würzburg 183 LK Würzburg 25 Schwaben LK Aichach-Friedberg 68 KS Augsburg 203 LK Augsburg 137 LK Dillingen a. d. Donau 13 LK Donau-Ries 35 LK Günzburg 49 KS Kaufbeuren 62 KS Kempten (Allgäu) 126 LK Lindau (Bodensee) 40 KS Memmingen 24 LK Neu-Ulm 58 LK Oberallgäu 22 LK Ostallgäu 12 LK Unterallgäu 87 GESAMT 6.016 2. Von wie vielen Asylsuchenden a) in Bayerns Erstaufnahmeeinrichtungen, b) in Bayerns Gemeinschaftsunterkünften geht die Staatsregierung bei ihren derzeitigen Planungen für Unterkünfte aus? Zuständig für die Erstellung von Prognosen über Asylbewerberzahlen ist der Bund (§ 44 des Asylgesetzes – AsylG). Dieser hat aber weder für 2016 noch für 2017 eine Prognose abgegeben. Die Staatsregierung orientiert sich an den tatsächlich zu beobachtenden Zugangszahlen. Diese sind seit Mitte Februar stark gesunken. Nachdem sich dieser Prozess auch über die Sommermonate hinweg bestätigt hat, die in der Regel relativ hohe Zugangszahlen aufweisen, wird aktuell geprüft, inwieweit die eher hohen Vorgaben von Ende letzten Jahres nach unten korrigiert werden können. Dieser Planungsprozess, der auch die verstärkte Nutzung von mietkostenfreien Bundesliegenschaften umfasst, ist derzeit im Gang. Für die Zahl der insgesamt in Anschlussunterbringung befindlichen Personen sind neben dem Zugang die Anzahl und Dauer der Asylverfahren, die Anerkennungsquote, die Zahl der freiwilligen Rückreisen, die Rückführungen sowie die Lage auf dem Wohnungsmarkt entscheidend. Aktuell (Stand: 31. Oktober 2016) befinden sich 111.570 Personen in der Anschlussunterbringung, davon 25.770 Personen in Gemeinschaftsunterkünften. Drucksache 17/14465 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Die Staatsregierung hat sich am 26. April 2016 darauf verständigt, u. a. zur Entlastung der Kommunen, die Zahl dezentraler, von Kommunen betriebener, Einrichtungen zu verringern. Dementsprechend müssen Kapazitäten in Gemeinschaftsunterkünften weiter ausgebaut werden. 3. Wie viele auszugsberechtigte Asylsuchende konn ten bereits einen Integrationskurs besuchen, wie viele Auszugsberechtigte können sich noch nicht in deutscher Sprache verständigen, von wie vielen Plätzen in den Integrationskursen in jeweils wel chen Landkreisen kann insgesamt im Herbst 2016 gerechnet werden? Integrationskurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgehalten, sodass Auskünfte hierzu nur der Bund erteilen kann. 4. Inwieweit werden in die Entscheidungen, die Miet verträge von Objekten weiter oder nicht mehr weiter zu verlängern oder Baumaßnahmen nicht weiterzuverfolgen, die im übertragenen Wirkungs kreis zuständigen Landräte und Oberbürgermeis ter mit einbezogen? Welche konkreten Bauvorha ben wurden durch die Regierungen gestoppt und inwieweit wurden oder werden den entsprechen den Landkreisen schon verausgabte Planungs und Bauvorbereitungskosten ersetzt? Im Ministerratsbeschluss vom 26. April 2016 wurde festgelegt , u. a. zur Entlastung der Kommunen insbesondere den Bereich der dezentralen Unterbringung durch die Kommunen abzubauen oder dezentrale Unterkünfte in reguläre staatliche Unterkünfte umzuwidmen. Mietverträge werden im Einzelnen in enger Absprache mit den Regierungen auf Kündigung und deren wirtschaftliche und verteilpolitische Implikationen überprüft. Der Umbau erfolgt mit Maß und Mitte und jeweils in enger Abstimmung mit den zuständigen Vertretern der Landratsämter und kreisfreien Städte. Vorerst erfolgen grundsätzlich keine Neuanmietungen von dezentralen Unterkünften mehr und geplante Projekte werden – teilweise gegen Kostenersatz (hierzu siehe unten) – aufgegeben. Die Zahlen gestoppter Bauvorhaben liegen der Staatsregierung nicht vor. Der Prozess der Umsteuerung ist ein laufender. Insgesamt wurden mit Stand 10. Oktober 2016 bereits ca. 300 Objekte geschlossen oder in eine andere Unterbringungsart umgewandelt. Die Abfrage sämtlicher gestoppter Bauvorhaben unterschiedlichsten Planungsstandes wäre nur mit einem sehr hohen Verwaltungsaufwand zu ermitteln. Allein im Regierungsbezirk Oberbayern gibt es insgesamt etwa rd. 1.690 Asylunterkünfte, wovon allein rd. 1.630 von den Kreisverwaltungsbehörden verwaltet werden. Die Regierungen prüfen die Erstattungsanträge hinsichtlich der Planungs- und Bauvorbereitungskosten in jedem Einzelfall dem Grund und der Höhe nach. Nach Art. 8 des Aufnahmegesetzes (AufnG) werden den Kreisverwaltungsbehörden die notwendigen Kosten erstattet. 5. Welche Turn und Traglufthallennutzungen gibt es derzeit noch (bitte Orte, Mietvertragsrestdauer und Kapazitäten auflisten)? Es wird auf die Antwort unter Datum 13.09.2016 zu Frage 6.2 der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm betreffend Asylsozialarbeit und Unterbringung in Bayern vom 22.06.2016 (Drs. 17/12933) verwiesen. 6. Welche Objekte wurden seit April 2016 neu durch die Regierungen angemietet (bitte Orte, Mietver tragsdauer und Kapazitäten auflisten)? Welche Kosten entstehen dadurch jährlich dem Freistaat? Objekte, die von den Regierungen angemietet werden, sind Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte. Die Staatsregierung setzt in der Erstaufnahme verstärkt auf die Möglichkeit, Bundesliegenschaften mietkostenfrei zu nutzen und bei der Anschlussunterbringung darauf, diese wieder vorrangig in Gemeinschaftsunterkünften durchzuführen . Alle grundsätzlich in Betracht kommenden Bundesliegenschaften wurden und werden auf eine mögliche Eignung zur Asylunterbringung, aber auch zur Wohnnutzung geprüft. Es werden bereits rd. 20 Bundesliegenschaften genutzt bzw. ausgebaut. Für weitere Objekte laufen noch Gespräche mit den betroffenen Sitzgemeinden, die nach Einigung mit der Kommune und Freigabe durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben überplant werden. Im Übrigen ist die Planung und Anmietung von Unterkünften ein sich kontinuierlich entwickelnder Prozess. Der finalen Unterzeichnung eines Mietvertrages ist ein mehrstufiger Planungs-, Verhandlungs- und Entscheidungsprozess vorgeschaltet. Im April 2016 waren daher zum Teil bereits laufende Verfahren im Gang, die sich bereits in einem bestimmten Planungs- bzw. Vorvertragsstadium befanden. Folgende Objekte wurden seit April 2016 von den Regierungen neu angemietet: Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14465 Ort Mietvertragsdauer (Mietvertrag geschlossen am …) Kapazität (in Personen) Oberbayern 82335 Berg 5 Jahre (13.10.2016) 90 82152 Krailling 10 Jahre (13.10.2016) 144 82229 Seefeld 5 Jahre (13.10.2016) 144 82234 Weßling 5 Jahre (13.10.2016) 144 92377 Penzberg 10 Jahre (29.08.2016) 102 Niederbayern 94249 Bodenmais 10 Jahre (03.11.2016) 89 94081 Fürstenzell 12 Jahre (14.04.2016) 152 93309 Kelheim 10 Jahre (18.04.2016) 80 94127 Neuburg/Inn 10 Jahre (14.07.2016) 102 94474 Vilshofen 12 Jahre (04.07.2016) 104 94034 Passau 5 Jahre (07.04.2016) 16 94060 Pocking 10 Jahre (05.04.2016) 286 Oberpfalz 93413 Cham 3 Jahre (12.04.2016) 220 93128 Regenstauf 10 Jahre (14.07.2016) 100 92637 Weiden i. d. Opf. 5 Jahre (02.06.2016) 23 92237 Sulzbach-Rosenberg 7 Jahre (29.09.2016) 50 92714 Pleystein 8 Jahre (offen) 150 Oberfranken 95659 Arzberg 10 Jahre 60 95463 Bindlach 10 Jahre 50 95145 Oberkotzau 10 Jahre 70 95028 Hof 5 Jahre 45 96237 Ebersdorf 4 Jahre 25 95632 Wunsiedel 20 Jahre 180 96328 Küps 5 Jahre 57 Mittelfranken 91781 Weißenburg-Kattenhochstatt 4 Jahre (01.02.2017) 30 91807 Solnhofen 10 Jahre (01.09.2016) 31 90542 Eckental 8 Jahre (01.05.2016) 76 91052 Erlangen 10 Jahre (01.10.2016) 78 91052 Erlangen Unbefristet (01.08.2016) 3 Unterfranken 63791 Karlstein 10 Jahre (19.04.2016) 68 Schwaben 86836 Untermeitingen 5 Jahre 300 86199 Augsburg Bis 31.12.2026 80–120 86167 Augsburg Bis 30.11.2026 158 86399 Bobingen 10 Jahre 90 86637 Wertingen 5 Jahre 28 Durch die Anmietung der o. g. Objekte fallen jährliche Mietzahlungen in Höhe von rd. 6.745.677,00 € an. Drucksache 17/14465 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 7. Wie viele Objekte wurden bereits aus der Nutzung genommen (Bitte Orte, Mietvertragsdauer und Ka pazitäten auflisten)? Welche Kosten können da durch jährlich gespart werden? Werden bei den Planungen zur Umverlagerung die örtlichen Aus länder und Sozialbehörden sowie die Helferkreise einbezogen, oder wird leichtfertig die Möglichkeit der Fortsetzung ehrenamtlichen Engagements aufs Spiel gesetzt? Seit dem Ministerratsbeschluss vom 26. April 2016 konnten inzwischen rund 300 dezentrale Unterkünfte und rund 60 Notunterkünfte geschlossen werden. Die Frage nach Orten, Mietvertragsdauer und Kapazitäten bezieht sich auf alle Formen der Unterbringung. Daten zu diesen Aspekten liegen der Staatsregierung nicht vor und wären nur mit unvertretbarem Verwaltungsaufwand zu ermitteln. Zur Ermittlung der angefragten Daten müssten umfangreiche Erhebungen zu den einzelnen Einrichtungen (inklusive einer Auswertung sämtlicher Verträge zu jeder aufgegebenen Einrichtung) erfolgen. Die kostenmäßigen Auswirkungen werden sich erst im nächsten Haushaltsjahr abbilden, da Entscheidungen zur Schließung von Unterkünften erst in diesem (Haushalts-) Jahr getroffen, daher noch (anteilige) Zahlungen geleistet wurden und deshalb die Kostenersparnis vollumfänglich erst im nächsten Haushaltsjahr ergebniswirksam wird. Bei dem Entscheidungsprozess wird nach Möglichkeit darauf geachtet, dass bereits begonnene Integrationsmaßnahmen fortgesetzt werden können. Entscheidungen im Rahmen der Umsteuerung und der damit verbundenen Aufgabe von Unterkünften haben auch Auswirkungen auf die Arbeit der dort ansässigen ehrenamtlichen Helfer. Die Möglichkeit der Fortsetzung ehrenamtlichen Engagements wird dabei nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Auch wenn sich in manchen Fällen Vertrauensbeziehungen zwischen Asylbewerbern und Ehrenamtlichen nicht im gewohnten Rahmen fortsetzen lassen, so heißt das nicht, dass es keinen Bedarf mehr an ehrenamtlicher Tätigkeit gibt. Im Gegenteil: Die Notwendigkeit ehrenamtlichen Engagements wird gerade durch den Anstieg der Zahl an Personen, die sich als Anerkannte in unserem Land integrieren wollen, eher noch zunehmen. 8. Wie viele der aus der Nutzung genommenen Ge meinschaftsunterkünfte konnten in Mietwohnun gen für anerkannte Flüchtlinge umgewandelt werden? Mit welchen Bau oder Instandsetzungs aktivitäten konnte bereits preisgünstiger Wohn raum für Auszugsberechtigte geschaffen werden? Der Umsteuerungsprozess betrifft den Abbau/die Umwandlung dezentraler Unterkünfte, nicht der Gemeinschaftsunterkünfte . Wieviel ehemalige dezentrale Unterkünfte in Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge umgewandelt wurden, kann vonseiten der Staatsregierung nicht beantwortet werden , da sie – außer der Säule I des Wohnbauprogramms – nicht für Wohnungsvermietungen an Anerkannte zuständig ist. Dies ist Sache der privaten Vermieter bzw. des sozialen Wohnungsbaus der Kommunen. Gleichwohl unterstützt der Freistaat Bayern hier in mannigfaltiger Weise: Wohnraumförderung Für den Bereich der Wohnraumförderung werden keine Angaben darüber erhoben, wie viele Wohnungen für auszugsberechtigte Flüchtlinge geschaffen werden. In der allgemeinen Wohnraumförderung sowie im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm kommen die hier geschaffenen Wohnungen allen Bevölkerungsschichten zugute, die sich nicht aus eigener Kraft mit Mietwohnraum versorgen können, Einheimischen wie anerkannten Flüchtlingen . Städtebauförderung Gerade im ländlichen Raum gibt es leer stehende Gebäude, die nach einer Sanierung genutzt werden können, um preisgünstigen Wohnraum für Auszugsberechtigte zu schaffen. Im Rahmen der Städtebauförderung werden Gemeinden dabei unterstützt, Leerstände für die dauerhafte Versorgung mit Wohnraum herzurichten. Mit einem Fördersatz von bis zu 90 % der förderfähigen Kosten wird ihnen dafür ein außerordentlich hoher Anreiz angeboten. Durch die Beschränkung auf wenige Wohnungen in einer Gemeinde und die flächige Verteilung der Projekte auf ganz Bayern werden städtebaulich problematische Großprojekte an nur einzelnen Standorten vermieden. Zugleich ist es eine Chance für die Entwicklung der Städte und Gemeinden, insbesondere in strukturschwachen ländlichen Regionen. Nach derzeitigem Stand können in diesem und im kommenden Jahr auf diese Weise bereits ca. 350 Wohnungen bayernweit geschaffen und die vorhandene Bausubstanz damit sinnvoll weitergenutzt werden. Staatliche Wohnanlagen für anerkannte Flüchtlinge Im Rahmen des Sofortprogramms als erster Säule des Wohnungspakts Bayern plant und baut der Freistaat Bayern – wohlgemerkt als einziges Bundesland – bereits seit Herbst 2015 staatliche Wohnanlagen für anerkannte Flüchtlinge und einheimische Bedürftige. Insgesamt stellt die Staatsregierung dafür ein Budget in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung. Die ersten Wohnanlagen mit insgesamt 272 Plätzen sind in Karlstadt, Ansbach und Pfaffenhofen bereits fertiggestellt und bezogen – weitere staatliche Wohnanlagen entstehen bayernweit an über 35 Standorten. Aufgrund des Erfolgs wird eine Ausweitung des Sofortprogramms vorbereitet.