Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.10.2016 Fuggerexpressangebot verbessern – sachgerechte Ausschreibung der Augsburger Netze Angesichts des derzeitigen und auch für die Zukunft erwarteten Bevölkerungswachstums in der Stadt Augsburg sowie den Landkreisen Aichach-Friedberg und Augsburg sowie einer immer stärkeren Konzentration der Arbeitsplätze auf die Zentren wird die Nachfrage nach Mobilität weiter zunehmen. Der größte Teil der Pendler/-innen zwischen dem Raum Augsburg und München benutzt jedoch nach wie vor den Pkw, da das Bahnangebot zu manchen Zeiten nicht die Nachfrage decken kann, und zudem attraktiver sein könnte. Es ist daher wichtig, mit den bevorstehenden Ausschreibungen in den Jahren 2017/2018 die Attraktivität des Schienenpersonennahverkehr(SPNV)-Angebots so zu steigern , dass in den Jahren 2021 bis 2033 noch mehr Bürger den SPNV nutzen. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1. Wann soll die Ausschreibung Augsburger Netze veröffentlicht werden? 2. a) Auf welchen Prognosen der Bevölkerungsentwicklung und auf welchen Erhebungen des Fahrgastaufkommens wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ basieren ? b) Wie häufig werden auf den betroffenen Strecken (Fuggerexpress , Paartalbahn, Ammerseebahn, Kneipp- Lechfeld-Bahn, Augsburg – Nürnberg und Augsburg – Würzburg) und im Fernverkehr auf der Strecke Ulm – München aussagekräftige Fahrgasterhebungen vorgenommen und wie stellt sich dadurch die Entwicklung in den letzten zehn Jahren jeweils dar? 3. a) Ist die derzeitig im Ausbau befindliche öffentlicher Personennahverkehr(ÖPNV)-Infrastruktur im Bereich Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV)/Augsburger Verkehrsgesellschaft (AVG), die dezidiert auch die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den ÖPNV/SPNV fördern soll, auch Grundlage der anstehenden „Ausschreibung Augsburger Netze“? b) Welche zusätzlichen Strecken und Bahnangebote sollen in die Ausschreibung einbezogen werden? 4. Welche Vorgaben wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ enthalten, um die Pünktlichkeit zu erhöhen, die derzeit deutlich unter dem Zielwert von 96 % liegt? 5. Welche Vorgaben wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ enthalten, um eine gleichmäßige, dem Fahrgastaufkommen angemessene dichte Taktung einzuführen? 6. Welche Vorgaben wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ enthalten, um Reiseanschlüsse mit geringen Umsteigezeiten an die angrenzenden Regionalbahnlinien (auch AVV/AVG, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)/Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG)) und an den Fernverkehr zu garantieren? 7. Welche Vorgaben wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ enthalten, um den mangelnden Komfort u. a. in Bezug auf Sitzplatzabstände, Gepäckablagen, Fahrrad- und Kinderwagenmitnahmemöglichkeit, Barrierefreiheit zu erhöhen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.11.2016 1. Wann soll die Ausschreibung Augsburger Netze veröffentlicht werden? Derzeit bereitet die Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) die Vergabeunterlagen vor. Ziel ist es, im zweiten Quartal 2017 das Vergabeverfahren Augsburger Netze zu starten. 2. a) Auf welchen Prognosen der Bevölkerungsentwicklung und auf welchen Erhebungen des Fahrgastaufkommens wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ basieren? Die BEG wird den Ausschreibungsunterlagen des Vergabeverfahrens „Augsburger Netze“ die Fahrgastzahlen der derzeitigen Betreiber und die Ergebnisse einer im Zeitraum vom April bis November 2015 im Auftrag der BEG durchgeführten Verkehrserhebung beifügen. Die Verkehrserhebung bestand aus einer Fahrgastzählung und -befragung. Im Rahmen der Fahrgastbefragung wurden vor allem einnahmerelevante Daten wie Fahrscheinnutzung, Fahrtzweck, Quellzielbeziehungen etc. erhoben. Weitere Daten, wie beispielsweise die Prognose der Bevölkerungsentwicklung, werden seitens der BEG nicht vorgegeben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.01.2017 17/14470 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14470 b) Wie häufig werden auf den betroffenen Strecken (Fuggerexpress, Paartalbahn, Ammerseebahn, Kneipp-Lechfeld-Bahn, Augsburg – Nürnberg und Augsburg – Würzburg) und im Fernverkehr auf der Strecke Ulm – München aussagekräftige Fahrgasterhebungen vorgenommen und wie stellt sich dadurch die Entwicklung in den letzten zehn Jahren jeweils dar? Die unter 2 a beschriebene Verkehrserhebung findet nur einmalig im Vorfeld einer geplanten Ausschreibung statt. Insoweit kann also keine Entwicklung angegeben werden. Die Nachfrageermittlungen der jeweiligen Betreiber sind ausschließlich Zählungen, die halbjährlich als Stichproben stattfinden. Das bedeutet, dass in jedem Fahrplanjahr für die Zeiträume Januar bis Mitte Juni und Mitte Juni bis Mitte Dezember repräsentative Nachfragedaten erhoben werden. Nach Kenntnis der Staatsregierung führt die Deutsche Bahn (DB) AG, zumindest im ICE, tägliche Nachfrageermittlungen auf den Fernverkehrszügen durch. Der Staatsregierung liegen jedoch keine Informationen zur Nachfrage in den Fernverkehrszügen vor. 3. a) Ist die derzeitig im Ausbau befindliche öffentlicher Personennahverkehr(ÖPNV)-Infrastruktur im Bereich Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund (AVV)/Augsburger Verkehrsgesellschaft (AVG), die dezidiert auch die Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs auf den ÖPNV/SPNV fördern soll, auch Grundlage der anstehenden „Ausschreibung Augsburger Netze“? Ja, der Umbau des Hauptbahnhof Augsburg mit dem zusätzlichen Bahnsteig F (Gleis 10/12) und der guten Verknüpfung zur zukünftigen Mobilitätsdrehscheibe (MDA) ist nach den Planungen der BEG ein wesentlicher Meilenstein für die Ausschreibung „Augsburger Netze“, um weitere ÖPNV/ SPNV-Verknüpfungen zu gewährleisten. b) Welche zusätzlichen Strecken und Bahnangebote sollen in die Ausschreibung einbezogen werden? Die Staudenbahn soll mit Betriebsaufnahme der Wiederausschreibung im Abschnitt Gessertshausen – Langenneufnach stündlich bedient werden. Die Paartalbahn Ingolstadt – Aichach soll nach Fertigstellung des Wendegleises in Augsburg-Oberhausen bis dorthin verlängert werden. Das Fahrtenangebot im Korridor Augsburg – Donauwörth wird eng mit den zukünftigen Konzepten des Fernverkehrs, die sich mit Fertigstellung der Neu- und Ausbaustrecken Nürnberg – Erfurt und Stuttgart – Ulm zum Teil erheblich ändern werden, abgestimmt. In Prüfung befinden sich noch die Einbeziehung der Linie Treuchtlingen – Würzburg und die betrieblich sehr schwierige Verlängerung der Paartalbahn zum neuen Haltepunkt im Audi-Werk in Ingolstadt. 4. Welche Vorgaben wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ enthalten, um die Pünktlichkeit zu erhöhen, die derzeit deutlich unter dem Zielwert von 96 % liegt? Die BEG wird die Messung und Bewertung der Pünktlichkeit vom bisherigen Prozentverfahren auf ein Minutenverfahren umstellen. Künftig wird also die konkrete Höhe der Verspätung je Zugankunft bei der Berechnung von Pünktlichkeitspönalen berücksichtigt. Die BEG erhöht so für den künftigen Betreiber den Anreiz zur Verringerung von Verspätungen – insbesondere auch dann, wenn diese nicht vollständig abbaubar sind. Verspätungen werden im Verkehrsdurchführungsvertrag für die Augsburger Netze außerdem bereits ab der dritten Minute statt wie bisher ab der sechsten Minute sanktioniert. Damit werden auch geringe, für die Fahrgäste aber durchaus bereits relevante Verspätungen angemessen berücksichtigt. 5. Welche Vorgaben wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ enthalten, um eine gleichmäßige, dem Fahrgastaufkommen angemessene dichte Taktung einzuführen? Das Fahrtenangebot wurde bereits bei den ersten Ausschreibungen im Jahre 2009 deutlich erhöht. Weitere Angebotssteigerungen über die in Frage 4 genannten Linienerweiterungen hinaus sind daher grundsätzlich nicht vorgesehen. Eine gleichmäßigere Taktung wird erst durch umfassende Infrastrukturmaßnahmen ermöglicht werden. Das dritte Gleis Augsburg – Gessertshausen wurde in den vordringlichen Bedarf im Bundesverkehrswegeplan eingestuft, das dritte Gleis Augsburg – Meitingen in den weiteren Bedarf. 6. Welche Vorgaben wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ enthalten, um Reiseanschlüsse mit geringen Umsteigezeiten an die angrenzenden Regionalbahnlinien (auch AVV/AVG, Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV)/Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG)) und an den Fernverkehr zu garantieren? Anschlussbeziehungen werden detailliert betrachtet und im Fahrplankonzept nach Möglichkeit berücksichtigt. 7. Welche Vorgaben wird die „Ausschreibung Augsburger Netze“ enthalten, um den mangelnden Komfort u. a. in Bezug auf Sitzplatzabstände, Gepäckablagen , Fahrrad- und Kinderwagenmitnahmemöglichkeit , Barrierefreiheit zu erhöhen? Die Fahrzeuganforderungen sind noch nicht abschließend festgelegt. Erfahrungen mit Unzulänglichkeiten von Fahrzeugen aus der Vergangenheit werden in die Formulierung der Anforderungen einfließen.