Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein, Susann Biedefeld SPD vom 26.10.2016 Zeitplan Kinderklinik „Neues Hauner“ Wir fragen die Staatsregierung: 1. a) Werden die Zeitpläne für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neuen Hauners, das laut Haushaltsentwurf bis 2021 fertiggestellt sein soll, eingehalten? b) Wenn nicht, bis wann ist mit einem Abschluss des Umzugs nach Großhadern zu rechnen? 2. Wie hoch ist die Kostenschätzung für den Neubau? 3. Welche Zuschüsse zur Kostendeckung werden vonseiten der Universiät oder anderer Sponsoren benötigt ? 4. Ist es richtig, dass die neuen Planfortschreibungen zu erheblichen Kostensteigerungen geführt haben, sodass die im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehenen Mittel und die Verfügungsermächtigungen schon wieder nicht deckend sind? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 24.11.2016 Die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein und Susann Biedefeld vom 26.10.2016 betreffend „Zeitplan Kinderklinik Neues Hauner“ wird in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Im Neuen Hauner am Standort Großhadern des Klinikums der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München sollen die Abteilungen des heutigen Dr. v. Haunerschen Kinderspitals , der Kinderchirurgie, Teile der Geburtshilfe und Neonatologie in der Maistraße sowie die Geburtshilfe und Neonatologie Großhadern auf insgesamt rund 22.000 m² Nutzfläche zusammengeführt werden. 1. a) Werden die Zeitpläne für die Errichtung und Inbetriebnahme des Neuen Hauners, das laut Haushaltsentwurf bis 2021 fertiggestellt sein soll, eingehalten ? b) Wenn nicht, bis wann ist mit einem Abschluss des Umzugs nach Großhadern zu rechnen? Bei Baumaßnahmen werden zur Orientierung und als Maßstab für die an der Durchführung beteiligten Institutionen interne Zeitpläne für die Planungs- und Bauphase aufgestellt, die insbesondere bei sehr komplexen Maßnahmen während der Projektlaufzeit Anpassungen unterworfen sein können. Für das Neue Hauner wird aufgrund des aktuellen Planungsstandes von folgendem Zeitplan ausgegangen: Derzeit wird durch ein vielköpfiges Planungsteam zusammen mit der Staatlichen Bauverwaltung in enger Abstimmung mit dem Klinikum der LMU München die Haushaltsunterlage- Bau (HU-Bau) für das Neue Hauner vorbereitet. Hierzu mussten nach dem 2015 durchgeführten Architektenwettbewerb zunächst in einem sehr aufwendigen und langwierigen Prozess die verschiedenen Funktionsbereiche und die einzelnen Standardanforderungen mit 32 Nutzergruppen abgestimmt und im Planungsprozess berücksichtigt werden. Im Anschluss daran erfolgt nun die Ausarbeitung der Entwurfsplanung mit Kostenberechnung. Die HU-Bau bildet dann die Grundlage zur Vorlage beim Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags und soll dort Mitte 2017 zur Genehmigung vorgelegt werden. Nach Genehmigung der HU-Bau durch den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen werden die Ausführungspläne durch verschiedene Ingenieurbüros innerhalb eines Jahres als Grundlage für die Ausschreibung der ersten Bauleistungen erstellt. Daran schließt sich eine Bauzeit von rund vier bis fünf Jahren und eine Einregulierungs- und Inbetriebnahmephase von ca. 6 Monaten an. 2. Wie hoch ist die Kostenschätzung für den Neubau ? Die auf Grundlage des abstrakten Raumprogrammes (ohne Planungsentwurf) erstellte Kostenschätzung zum Bauantrag vom Mai 2013 ging von rund 160 Millionen Euro zuzüglich Erschließung und Bestandsanbindung aus. Die tiefergehende Kostenberechnung findet im Rahmen der weiteren Entwurfsausarbeitung und der Erstellung der HU-Bau statt. Wie in der Antwort zu den Fragen 1 a und 1 b ausgeführt, läuft derzeit die Entwurfsplanung und Erstellung der HU-Bau, die Mitte 2017 dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Landtags zur Genehmigung vorgelegt werden soll. Dementsprechend können erst nach Abschluss der Entwurfsplanung belastbare Angaben zur Höhe der Baukosten gemacht werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 03.02.2017 17/14471 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14471 3. Welche Zuschüsse zur Kostendeckung werden vonseiten der Universiät oder anderer Sponsoren benötigt? Die staatlichen Finanzierungsmittel aus der Anlage S des Epl. 15 sind bisher mit 125 Mio. Euro zuzüglich einer anteiligen Beteiligung an der Steigerung des Baukostenindex veranschlagt. Die Mittel zur Abdeckung des übrigen Finanzierungsbedarfs sind grundsätzlich durch das Klinikum der LMU München oder Dritte (z. B. Landeshauptstadt München für die Schule für Kranke) zu erbringen. Das Klinikum plant, den von ihm zu erbringenden Betrag mit Eigenmitteln und (zu einem größeren Teil) mit eingeworbenen Spendengeldern zu bestreiten. Die Spendeneinwerbung läuft weiterhin. Der bisherige Spendenstand beträgt knapp 24 Mio. Euro (Stand: 07/2016). 4. Ist es richtig, dass die neuen Planfortschreibungen zu erheblichen Kostensteigerungen geführt haben, sodass die im Doppelhaushalt 2017/2018 vorgesehenen Mittel und die Verfügungsermächtigungen schon wieder nicht deckend sind? Wie in der Antwort zu Frage 2 ausgeführt, steht das Ergebnis der Kostenberechnung erst mit Abschluss der Entwurfsplanung und Fertigstellung der HU-Bau fest. Diese Planungsphase dauert derzeit noch an. Zum jetzigen Zeitpunkt können somit keine belastbaren und verbindlichen Angaben dazu gemacht werden, ob, und wenn ja in welcher Größenordnung , die HU-Bau bzgl. der Kosten von der im Bauantrag vorgelegten Schätzung abweicht und ggf. das in der Antwort zu Frage 3 dargelegte Finanzierungskonzept anzupassen wäre.