Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 28.09.2016 Budget des/der Popularmusikbeauftragten des Regierungsbezirks Oberbayern Laut Antwort auf die Schriftliche Anfrage „Popularmusikbeauftragte und (Sub-)Kulturförderung“ (17/12248) beträgt das Budget (ohne Personalkosten) des/der Popularmusikbeauftragten des Regierungsbezirks Oberbayern 50.000 Euro. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie wurden diese Mittel in den letzten zwei Jahren jeweils verteilt? 2. Wurden alle vorhandenen Mittel verwendet? 3. Falls nein, wie wurde mit den Restmitteln verfahren? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 29.11.2016 Zu 1. bis 3.: Das Staatsministerium verfügt über keine eigenen Erkenntnisse zu den angesprochenen Fragen bezüglich des Popularmusikbeauftragten des Bezirks Oberbayern. Es hat deshalb eine Stellungnahme des Bezirks Oberbayern eingeholt. Der Bezirk Oberbayern hat in seiner Stellungnahme darauf hingewiesen, dass die Popularmusikbeauftragten bei den Bezirken angesiedelt sind und deren Budget auch ausschließlich von den Bezirken getragen wird. Staatliche Gelder würden hierbei nicht verwendet werden. Der Bezirk Oberbayern hat außerdem zwischenzeitlich unmittelbar Kontakt mit Frau MdL Zacharias aufgenommen und ihr die Arbeit des Popularmusikbeauftragten im Einzelnen vorgestellt und erläutert. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.01.2017 17/14520 Bayerischer Landtag