Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 27.10.2016 Zuwendungen gemäß den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) Obwohl die Stadt Schwarzenbach am Wald die demografischen , strukturellen und topografischen Voraussetzungen erfüllt, wie sie die RZWas 2016 zur Gewährung einer Zuwendung für die Sanierungen von Wasserleitungen und Abwasserkanälen vorschreibt, wurde der Antrag der Stadt abgelehnt. Steigende Wasserpreise für die Einwohner sind nun die Folge. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1.0 Welche Kommunen haben seit Inkrafttreten der RZ- Was 2016 Zuwendungen für die Sanierung von Wasserleitungen und Abwasserkanälen beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 2.1 Welchen Kommunen wurde der Antrag bewilligt, weil sie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllten? 2.2 Wie viele Mittel wurden von den entsprechenden Kommunen beantragt? 2.3 Wie viele Mittel wurden schlussendlich bewilligt? 3.1 Welchen Kommunen wurde der Antrag auf entsprechende Zuwendungen nach den RZWas 2016 verwehrt , weil sie die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllten? 3.2 Wie viele Mittel wurden beantragt? 3.3 Welche konkreten Zuwendungsvoraussetzungen wurden bei den jeweils abgelehnten Anträgen nicht erfüllt? 4.1 Wie viele Mittel stehen resp. standen im Jahr 2016 für den Härtefallfonds gemäß den RZWas 2016 tatsächlich zur Ausschüttung an Kommunen zur Verfügung? 4.2 Wie viele Mittel wurden davon bis jetzt ausgeschüttet? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.11.2016 Vorbemerkung: In der Schriftlichen Anfrage wird einleitend ausgeführt, dass der Antrag der Stadt Schwarzenbach am Wald auf eine Härtefallförderung abgelehnt worden sei. Dazu ist festzustellen, dass dem Wasserwirtschaftsamt bisher noch kein Antrag zur Aufnahme ins Härtefallprogramm von der Stadt Schwarzenbach am Wald vorgelegt wurde. Nachfolgende Fragen werden zum Stand 18.11.2016 beantwortet . Darüber hinaus liegen nach Kenntnis des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz weitere Anträge an den Wasserwirtschaftsämtern vor, die derzeit geprüft werden. 1.0 Welche Kommunen haben seit Inkrafttreten der RZWas 2016 Zuwendungen für die Sanierung von Wasserleitungen und Abwasserkanälen beantragt (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Folgende Kommunen haben die Aufnahme ins Härtefallprogramm gemäß Nr. 2.2 RZWas 2016 beantragt: Regierungsbezirk Kommune Oberbayern - Niederbayern Achslach, Arnbruck, Bayerisch Eisenstein, Bischofsmais, Böbrach, Bodenmais, Drachselsried , Frauenau, Freyung, Geiersthal, Gotteszell , Kirchdorf i. Wald, Lindberg, Patersdorf, Prackenbach, Regen, Rinchnach, Ruhmannsfelden , Teisnach, Viechtach, Zachenberg Oberpfalz Edelsfeld, Neualbenreuth Oberfranken Bad Berneck, Marktleugast, Warmensteinach Mittelfranken Ornbau, Solnhofen, Wachenroth Unterfranken Holzkirchen, Kahl a. Main, Stettfeld, Waigolshausen Schwaben Hainsfarth, Niederschönenfeld 2.1 Welchen Kommunen wurde der Antrag bewilligt, weil sie die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllten ? Im Folgenden sind die Kommunen aufgeführt, deren Antrag bereits geprüft und bewilligt wurde. Regierungsbezirk Kommune Niederbayern Bischofsmais (2 Anträge) Oberpfalz Neualbenreuth Oberfranken Bad Berneck (2 Anträge) Mittelfranken Ornbau, Solnhofen Unterfranken Holzkirchen, Kahl a. Main Schwaben Hainsfarth, Niederschönenfeld Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 08.02.2017 17/14584 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14584 2.2 Wie viele Mittel wurden von den entsprechenden Kommunen beantragt? Der Antragsteller beantragt die Härtefallförderung nach Teil B RZWas 2016 für ein Satzungsgebiet. Erklärt der Vorhabensträger für das Satzungsgebiet eine Pro-Kopf-Belastung über der Härtefallschwelle nach Nr. 4.3.1, werden Zuwendungen für bauliche Maßnahmen zur Sanierung bestehender Trinkwasserleitungen bzw. Abwasserkanäle und für bauliche Maßnahmen zum erstmaligen Bau von Verbundleitungen bzw. -kanälen gemäß festgeschriebener Pauschalen in Aussicht gestellt, die der Vorhabensträger mit Verwendungsbestätigung abrufen kann. 2.3 Wie viele Mittel wurden schlussendlich bewilligt? Die endgültige Festsetzung erfolgt mit Schlussbescheid nach Vorlage der Verwendungsbestätigung durch den Vorhabensträger . Die Gesamtsumme an Zuwendungen, die innerhalb der Programmlaufzeit abrufbar ist, beträgt derzeit maximal 1,4 Mio. Euro, wenn die Härtefallschwelle nach Nr. 4.3.1 überschritten ist, bzw. 1,95 Mio. Euro bei Überschreitung der Härtefallschwelle nach Nr. 4.3.2. 3.1 Welchen Kommunen wurde der Antrag auf entsprechende Zuwendungen nach den RZWas 2016 verwehrt, weil sie die Zuwendungsvoraussetzungen nicht erfüllten? Die betroffenen Kommunen sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Regierungsbezirk Kommune Oberbayern - Niederbayern Achslach, Arnbruck, Bayerisch Eisenstein, Böbrach, Bodenmais, Drachselsried, Frauenau , Freyung, Geirsthal, Gotteszell, Kirchdorf, Lindberg, Patersdorf, Prackenbach, Regen, Rinchnach, Ruhmannsfelden, Teisnach, Viechtach , Zachenberg Oberpfalz - Oberfranken Marktleugast Mittelfranken - Unterfranken Stettfeld Schwaben - 3.2 Wie viele Mittel wurden beantragt? Siehe dazu Nr. 2.2. 3.3 Welche konkreten Zuwendungsvoraussetzungen wurden bei den jeweils abgelehnten Anträgen nicht erfüllt? Die vom Antragsteller ermittelte Pro-Kopf-Belastung der Vergangenheit überschreitet zum angegebenen Stichtag- Datum keine der in den Nrn. 4.3.1 bzw. 4.3.2 Teil B RZWas 2016 genannten Härtefallschwellen. 4.1 Wie viele Mittel stehen resp. standen im Jahr 2016 für den Härtefallfonds gemäß den RZWas 2016 tatsächlich zur Ausschüttung an Kommunen zur Verfügung ? Für die Förderung von Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung stehen im Jahr 2016 Haushaltsmittel nach Art. 13 e Finanzausgleichsgesetz (FAG) in Höhe von 70 Mio. Euro zur Verfügung. Davon sind bis zu 30 Mio. Euro für die Förderung von Sanierungsvorhaben in der öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Härtefällen vorgesehen. 4.2 Wie viele Mittel wurden davon bis jetzt ausgeschüttet ? Bisher wurden keine Verwendungsbestätigungen für einen möglichen Mittelabruf vorgelegt, sodass noch keine Zuwendungen bewilligt und ausgezahlt werden konnten.