Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 05.10.2016 Intensivtäter in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Intensivtäter gab es in Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014–2016, dem Alter und dem Geschlecht? 2. Welche Delikte werden von Intenisvtätern in Bayern überproportional häufig begangen, bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014–2016, den Delikten, dem Alter und dem Geschlecht? 3. a) Welche Strafen wurden gegen Intensivtäter verhängt? b) In wie vielen Fällen wurde dabei gegen Intensivtäter, die bereits ein- oder mehrmals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, eine nochmalige Bewährungsstrafe verhängt? 4. Wie hoch ist die Rückfallquote unter Intenisvtätern? 5. a) Welche konkreten präventiven Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um die Zahl der Intensivtäter in Bayern zu reduzieren? b) Wie werden diese Maßnahmen grundsätzlich finanziert ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.11.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz sowie dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration wie folgt beantwortet: 1. Wie viele Intensivtäter gab es in Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014–2016, dem Alter und dem Geschlecht? Gemäß der Anfrage wurde die Recherche auf den Personenkreis Intensivtäter im Sinne der „Rahmenvorgabe zur polizeilichen Bekämpfung von Mehrfach- und Inten sivtätern der Altersgruppen Kinder/Jugendliche/Heranwachsende “ beschränkt. Intensivtäter im Sinne dieser bayernweiten Rahmenvorgabe sind – Kinder, Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 8 Jahren bis einschließlich 20 Jahren, – die fünf und mehr Straftaten innerhalb eines halben Jahres begangen haben, davon mindestens eine Gewaltstraftat , und – bei denen nach Würdigung des Einzelfalles wegen der Art und Ausführung der Tat, der Persönlichkeit oder sonstiger Erkenntnisse Grund zu der Annahme besteht, dass diese auch weiterhin Straftaten in erheblichem Ausmaß bzw. von erheblicher Bedeutung begehen werden. Aufgrund einer zwischenzeitlich in Teilen vorgenommenen Anpassung der Altersgruppenbeschreibung wurde der Rechercheparameter „Alter“ zur Beantwortung der vorliegenden Schriftlichen Anfrage auf Kinder, Jugendliche und Heranwachsende im Alter von 10 Jahre bis einschl. 20 Jahre festgelegt. Allerdings ist in der bundeseinheitlichen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) kein eigener Merker „Intensivtäter“ vorhanden und auch im Vorgangsbearbeitungssystem der Bayerischen Polizei – IGVP (Einlaufstatistik) fehlen Informationen , die eine entsprechende Auswertung ermöglichen würden. In der PKS kann jedoch nach „Mehrfachtätern“ recherchiert werden. Unter diesem Begriff werden nach der Definition der PKS Tatverdächtige mit mehr als einer Straftat in einem Berichtsjahr verstanden. Vor diesem Hintergrund wurde bei den Verbänden der Bayerischen Polizei eine Erhebung der Personen (nur Intensivtäter) vorgenommen (s. Anlage). Allerdings liegen für den Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd die gewünschten Daten für die Jahre 2014 und 2015 nicht vor, woraus sich die höhere Anzahl an Intensivtätern für das Jahr 2016 erklären lässt. Grundsätzlich unterliegt die Anzahl in den einzelnen Jahren nur geringen Schwankungen. Auch die Altersstruktur ist in etwa gleichbleibend . Auf die Anlage wird verwiesen. 2. Welche Delikte werden von Intenisvtätern in Bayern überproportional häufig begangen, bitte aufgeschlüsselt nach den Jahren 2014–2016, den Delikten , dem Alter und dem Geschlecht? Nach Auswertung der PKS-Daten sind Tatverdächtige im Alter von 10 bis einschl. 20 Jahren, welche fünf und mehr Straftaten innerhalb eines Jahres begangen haben, insbesondere an Diebstahls- und sonstigen Straftaten gem. Strafgesetzbuch (wie Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Beleidigung, Sachbeschädigung, etc.) sowie Rohheitsdelikten beteiligt. Eine weitergehende Auswertung im Rahmen der PKS ist aufgrund der zu Frage 1 genannten Voraussetzungen nicht möglich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2017 17/14595 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14595 3. a) Welche Strafen wurden gegen Intensivtäter verhängt ? b) In wie vielen Fällen wurde dabei gegen Intensivtäter , die bereits ein- oder mehrmals zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurden, eine nochmalige Bewährungsstrafe verhängt? Hierzu teilt das Staatsministerium der Justiz mit, dass diesbezüglich keine statistischen Auswertungen vorliegen. Die Strafverfolgungsstatistik kennt die Kategorie des „Intensivtäters“ nicht. 4. Wie hoch ist die Rückfallquote unter Intenisvtätern ? Siehe Antwortbeitrag zu Frage 3. 5. a) Welche konkreten präventiven Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. wird sie ergreifen, um die Zahl der Intensivtäter in Bayern zu reduzieren ? Für den Ressortbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr können wir diesbezüglich Folgendes mitteilen: Der Ministerrat hat bereits in seiner Sitzung am 14. Januar 2008 ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bekämpfung der Jugendgewalt beschlossen. Besonderes Augenmerk wurde dabei auf Präventionsmaßnahmen mit einem breiten gesamtgesellschaftlichen Ansatz gelegt. Die Bayerische Polizei setzt seit jeher einen besonderen Schwerpunkt auf die nachhaltige Bekämpfung der Kinderund Jugendkriminalität und entwickelt in enger Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen ihre präventiven und repressiven Maßnahmenpakete stetig fort. Aus der Vielzahl der aufgelegten Programme und ergriffenen Maßnahmen können Folgende beispielhaft hervorgehoben werden: Präventive Ansätze Im Rahmen des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) werden bundesweit einheitliche Kampagnen zur anschließenden Umsetzung innerhalb der Bundesländer erarbeitet. Durch sein umfassendes Medienangebot und die Vielzahl an Kampagnen leistet das ProPK einen wichtigen und wertvollen Beitrag in der polizeilichen Kriminalprävention. So ist beispielsweise die bereits 1997 zum ersten Mal erschienene Handreichung „Herausforderung Gewalt“ zwischenzeitlich grundlegend überarbeitet worden. Darin werden erfolgreiche Maßnahmen zur Gewaltprävention an Schulen vorgestellt. Die bundesweiten Kampagnen des ProPK werden in Bayern durch eigenentwickelte oder adaptierte landesweite Projekte ergänzt, wie beispielsweise im Falle des Programms „P.I.T. – Prävention im Team“. P.I.T ist ein Unterrichtsprogramm für Schulen, bei dem Lehrer gemeinsam mit der Polizei und/oder weiteren externen Fachleuten unterschiedliche Themen unter kriminalpräventiven Gesichtspunkten im Schulunterricht behandeln, und seit dem Schuljahr 2003/2004 fester Bestandteil der Präventionslandschaft in Bayern. Das Programm wurde zwischenzeitlich umfassend überarbeitet. Seit Anfang 2011 liegt der überarbeitete und erweiterte Materialordner P.I.T. vor. Er wurde im Bereich des Polizeiparts um das Kapitel „Gewalt und Medien“ ergänzt. Er enthält ein umfangreiches Medienpaket, welches im Unterricht verwendet werden kann. Daneben setzt die Bayerische Polizei insbesondere auf folgende Maßnahmen/ Programme: – Schulschwänzerinitiative: Aufgrund von empirischen Forschungen ist bekannt, dass die Bekämpfung des Phänomens des Schulschwänzens ein wichtiger Aspekt der Gegensteuerung eines evtl. Abgleitens von Kindern und Jugendlichen in die Kriminalität ist. Die Schulschwänzerinitiative der Bayerischen Polizei basiert im Wesentlichen auf Kontrollen an bekannten Jugendtreffpunkten bzw. Kaufhäusern zur Schulzeit durch speziell geschulte Jugendkontaktbeamte und dem Tätigwerden der Polizei aufgrund von Ersuchen der Schule, um abgängige Kinder und Jugendliche zum Unterricht zu bringen. – Projekt „Coolrider“/Streitschlichterprogramme Durch den freiwilligen Einsatz von jugendlichen Fahrzeugbegleitern , die in der Gesprächsführung ausgebildet werden, soll im Wesentlichen die Sicherheit im öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) verbessert, Konfliktsituationen vermieden und Beschädigungen an den Fahrzeugen und Einrichtungen des ÖPNV verringert werden. Darüber hinaus ist die Bayerische Polizei in ganz Bayern mit speziell ausgebildeten Jugendbeamten an Jugendtreffs und an örtlichen Brennpunkten präsent. Auch der Einsatz von Schulverbindungsbeamten an jeder bayerischen Schule hat sich in der Praxis bestens bewährt. Gleichzeitig führen die Polizeipräsidien auf Grundlage eigener Lagebeurteilung und Erfordernisse auch selbst entwickelte oder adaptierte regionale Präventionsprojekte durch. Exemplarisch sei hier das Projekt „zammgrauft“ erwähnt, das durch das Polizeipräsidium München in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring München-Stadt als Kooperationspartner erarbeitet wurde, um Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren hinsichtlich Zivilcourage, Anti- Gewaltstrategien und Förderung von Vertrauen und Gemeinschaft zu beschulen. Repressive Ansätze – Rahmenvorgabe zur polizeilichen Bekämpfung von Mehrfach- und Intensivtätern der Altersgruppen Kinder/ Jugendliche/Heranwachsende (JUIT) Vor dem Hintergrund steigender Jugendgewalt wurde in Abstimmung mit den zuständigen Ressorts (StMAS, StMJ, StMUK) im Frühjahr 2008 eine spezielle Rahmenvorgabe für die Bayerische Polizei zur Bekämpfung der Kriminalität junger Intensivtäter erlassen. Ein Kernelement dieser Rahmenvorgabe ist dabei die Optimierung der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen. Die Rahmenvorgabe verfolgt insbesondere folgende Ziele: – Intensivierung der Maßnahmen zur Verhinderung und Verfolgung der Kriminalität von Mehrfach- und Intensivtätern – Optimierung der polizeilichen Sachbearbeitung – Verstärkung der Vernetzung zu anderen Behörden und Institutionen Grundgedanke ist der personenorientierte und deliktsübergreifende Ermittlungsansatz. Dabei werden von einem Ermittlungsbeamten deliktsübergreifend alle Straftaten bearbeitet, die ein minderjähriger Straftäter begangen hat. Unter Einbindung der tangierten Behörden und Stellen wird damit das Ziel verfolgt, minderjährige Intensivtäter frühzeitig Drucksache 17/14595 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 erkennen und kriminelle Karrieren rasch stoppen zu können. Für den Ressortbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration ist die Kooperation der Ressorts ein Baustein des Bayerischen Handlungskonzepts zur Prävention von Kinder- und Jugenddelinquenz. Sie erfolgt auf der Grundlage der Gemeinsamen Bekanntmachung der Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Unterricht und Kultus sowie Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 3. März 1999 (AllMBl Nr. 6/1999). Best-practice- Beispiel für erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendhilfe und Schule ist das Modellprojekt „Kooperation Polizei-Jugendhilfe-Sozialarbeit“, das seit 1998 in der Stadt Nürnberg erfolgreich durchgeführt wird. Ein weiterer Baustein sind die Förderprogramme der Staatsregierung im Bereich der Jugendsozialarbeit. Um Auffälligkeiten frühzeitig begegnen zu können und die Weichen für die Eröffnung von Lebensperspektiven durch Eingliederung in die Arbeitswelt zu stellen, wurden die bundesweit beachteten Förderprogramme Ar beitsweltbezogene Jugendsozialarbeit (AJS – seit 1983) und Jugend sozialarbeit an Schulen (JaS – seit 2003) eingerichtet. Ihr Ziel ist es, Perspektiven für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen zu eröffnen. Die jungen Menschen erhalten individuelle sozialpädagogische Unterstützung, um sich zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu entwickeln, in der Schule erfolgreich zu sein und den Übergang in die Arbeitswelt zu meistern. Das bayerische AJS-Förderprogramm stellt ein hochwertiges Angebot an erfolgreichen ganzheitlichen Qualifizierungs- und Ausbildungsprojekten in einem realistischen betrieblichen Rahmen, insbesondere in Jugendwerkstätten , sicher. Die sozialpädagogischen Fachkräfte der Jugendsozialarbeit an Schulen arbeiten mit den jungen Menschen direkt an den Schulen. Bis zum Jahr 2018 werden gemeinsam mit den Kommunen 1.000 Stellen geschaffen (Stand 01.10.2016: 790 Stellen). Im Rahmen des Handlungskonzepts fördert der Freistaat mit der Richtlinie zur „Förderung von Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit und Gewalt“ seit 1996 insbesondere Anti-Aggressionstrainings, Täter-Opfer-Ausgleich und Streetwork. Am 23. Oktober 2012 hat der Bayerische Landesjugendhilfeausschuss die Fachlichen Empfehlungen für die Mitwirkung der Jugendhilfe in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz beschlossen. Unter Federführung des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS)-Bayerisches Landesjugendamts waren an der Erarbeitung StMAS, StMJ, öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe sowie Herr Prof. Dr. Nedopil als Experte für forensische Psychiatrie beteiligt. Die Empfehlungen betreffen auch die Arbeit mit Intensivtätern, insbesondere die Frage der Anwendung von Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht auf Heranwachsende und die Durchführung von Fall konferenzen unter Beteiligung von Jugendhilfe, Schule, Polizei und Staatsanwaltschaft. Zur Vorbeugung und Bekämpfung von Jugendkriminalität bietet die Aktion Jugendschutz Bayern Fachkräften Beratung, Präventionskonzepte, Materialien und Fortbildungen an. Das Staatsministerium der Justiz teilt hierzu mit, dass in Bayern bei geeigneten Staatsanwaltschaften Spezialzuständigkeiten oder spezielle Ansprechpartner für jugendliche Intensivtäter eingerichtet worden sind, die mit den bei der Polizei für diese Täter zuständigen Sachbearbeitern und anderen Stellen besonders eng zusammenarbeiten. Im virtuellen Haus des Jugendrechts in Aschaffenburg und bei dem Projekt „Netzwerk Jugendrecht“ in Stadt und Landkreis Fürth, die Ende 2015 ihre Arbeit aufgenommen haben, arbeiten Staatsanwaltschaft, Gericht, Polizei und Jugendgerichtshilfe koordiniert zusammen, um besonders frühzeitig, vernetzt und effektiv auf Jugendkriminalität zu reagieren und diese nach Möglichkeit auch schon zu verhindern. Der Schwerpunkt des Netzwerks Jugendrecht in Stadt und Landkreis Fürth liegt dabei auf der Stärkung der Kooperation zwischen den Netzwerkpartnern, die sich regelmäßig zum Austausch und zur Weiterentwicklung der Zusammenarbeit treffen. Dabei werden auch gemeinsame Projekte und Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität ins Leben gerufen und erörtert. Der Ansatz des virtuellen Hauses des Jugendrechts in Aschaffenburg beruht auf zwei Säulen: Zunächst der Verbesserung der Zusammenarbeit der Behörden im Allgemeinen, um eine Beschleunigung von Verfahren und eine Verhandlung vor dem Jugendrichter innerhalb von maximal sechs Wochen zu erreichen. Das Kernstück des Projekts bilden außerdem regelmäßige Fallkonferenzen, bei denen Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendgerichtshilfe aktuelle Problemfälle diskutieren, um gemeinsam Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Im Bewährungshilfeprojekt Rubikon werden jugendliche und heranwachsende Intensiv- und Mehrfachtäter, die durch häufige oder besonders gewalttätige Straf taten auf gefallen sind, einer Intensivbetreuung durch spe zia li sierte Bewährungshelfer unterzogen. Die Intensiv betreuung zeichnet sich vor allem durch eine beson ders hohe Kontaktdichte (bis zu mehrmals wöchentlich) und eine besonders enge Vernetzung mit den übrigen Verfahrensbeteiligten (Jugendgericht, Ju gend staats anwalt schaft, Polizei) sowie anderen relevanten Schnittstellen (z. B. Jugendhilfe, Bildungseinrichtungen, Aus bildungsstätten) aus. Durch den gezielten Aufbau eines stabilen sozialen Netzwerks, die Entwicklung von Zukunftsperspektiven und die sozialpädagogische Bearbeitung von Erziehungs- und Persönlichkeitsdefiziten sollen die Probanden von erneuter Straffälligkeit abgehalten werden. Das erste Projekt Rubi kon wurde im Jahr 2010 bei der Bewährungshilfe beim Landgericht München I begründet; in 2013 und 2014 folgten die Bewährungshilfestellen Nürnberg-Fürth und Augsburg nach. Die Jugendgerichte machen von dem Angebot regen Gebrauch. b) Wie werden diese Maßnahmen grundsätzlich finanziert ? Für das Angebot der Arbeitsweltbezogenen Jugend sozialarbeit stehen 2016 im Landeshaushalt rund 5,5 Mio. Euro zur Verfügung, zudem im Europäischen Sozialfonds (ESF)- Förderzeitraum 2014 bis 2020 40 Mio. Euro ESF-Mittel. Hinzu kommen 2016 rund 0,7 Mio. Euro Landesmittel aus dem Arbeitsmarktfonds. Für die Finanzierung der JaS-Maßnahmen sind die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zuständig, da es sich bei dieser Aufgabe um eine solche im eigenen Wirkungskreis der Kommunen handelt. Für die flankierende staatliche Förderung stehen im Jahr 2016 rund 16,5 Mio. Euro zur Verfügung. 2016 beträgt der Haushaltsansatz für die Förderung von Maßnahmen der Erziehungshilfe gegen Straffälligkeit und Gewalt 300.000 Euro. Die Aktion Jugendschutz Bayern erhält 2016 eine institutio nelle Förderung in Höhe von 613.000 Euro. Mit Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14595 dem Ziel, Kinder und Jugendliche stark zu machen, unterstützt sie als bayernweite Fachinstitution Eltern und Fachkräfte in Fragen des erzieherischen Jugendschutzes insbesondere im Hinblick auf Medienpädagogik, Gewaltund Suchtprävention. Das Projekt Rubikon wird aus den vorhandenen Sachund Personalmitteln der Bewährungshilfe finanziert. Für das virtuelle Haus des Jugendrechts in Aschaffenburg werden im Jahr 2017 10.000 Euro aus dem allgemeinen Budget für Gerichte und Staatsanwaltschaften zur Verfügung gestellt. Erhebungsmatrix "Intensivtäter" SANFR MdL Streibl Bayern gesamt Jahr 2014 Jahr 2015 Jahr 2016 Zahl, gesamt 560 Zahl, gesamt 542 Zahl, gesamt 603 davon, männlich 515 davon, männlich 501 davon, männlich 557 davon, weiblich 45 davon, weiblich 41 davon, weiblich 46 Alter Alter Alter 10 Jahre 10 Jahre 10 Jahre 11 Jahre 1 11 Jahre 11 Jahre 12 Jahre 2 12 Jahre 1 12 Jahre 13 Jahre 3 13 Jahre 2 13 Jahre 2 14 Jahre 9 14 Jahre 14 14 Jahre 17 15 Jahre 37 15 Jahre 26 15 Jahre 42 16 Jahre 56 16 Jahre 69 16 Jahre 63 17 Jahre 107 17 Jahre 84 17 Jahre 111 18 Jahre 101 18 Jahre 104 18 Jahre 118 19 Jahre 115 19 Jahre 117 19 Jahre 130 20 Jahre 129 20 Jahre 125 20 Jahre 120 Erhebungsmatrix „Intensivtäter“ Schriftliche Anfrage MdL Streibl