Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 28.10.2016 Nordostbayern-Offensive zur Revitalisierung von Stadtund Ortskernen Im Rahmen einer Nordostbayern-Offensive zur Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen sollen durch die Verwendung von Haushaltsresten in den Zuständigkeitsbereichen des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr sowie des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten je 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden, um leer stehende Gebäude zu modernisieren oder innerörtliche Leerstände zu revitalisieren. Maßnahmen von Kommunen in ausgewählten Landkreisen in Nordostbayern im Rahmen dieser Offensive sollen mit 90 % gefördert werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie sollen die beantragten Maßnahmen finanziert werden , wenn nicht genügend Haushaltsreste in der genannten Höhe von 20 Millionen zur Verfügung stehen? 2. Wie soll eine Förderung von 90 % sichergestellt werden, wenn insgesamt von allen Kommunen Maßnahmen beantragt werden, die die geplanten Haushaltsreste in Höhe von 20 Millionen übersteigen? 3. Ist vorgesehen, dass Projekte im Rahmen von Programmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung unabhängig voneinander mit 90 % Höchstfördersatz gefördert werden sollen? 4. Ist es denkbar, dass auch eine Mischung der Programme im Rahmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung erfolgen kann und dann auch ein Förderhöchstsatz von 90 % erreichbar ist? 5. Darf eine Kommune gleichzeitig in einer Förderung durch Programme im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung Projekte durchführen und ist es trotzdem darstellbar, dass der Förderhöchstsatz von 90 % erreicht wird? 6. Sollen alle Kommunen in den ausgewählten Landkreisen in Nordostbayern die Förderhöchstquote von 90 % unabhängig von weiteren Einschränkungen (Schlüsselzuweisungen , Schuldenstand, Investitionsquote, Stabilisierungshilfen u. Ä.) erhalten? 7. Hat die Zuweisung des Status „strukturschwache Kommune “ in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zusätzliche Wirkung bei dieser Offensive oder ist der Förderhöchstbetrag von 90 % unabhängig von einem Status im aktuellen LEP oder in der angekündigten Fortschreibung des LEP erzielbar und nur vom Sitz der Kommune im entsprechenden Landkreis abhängig? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 30.11.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Wie sollen die beantragten Maßnahmen finanziert werden, wenn nicht genügend Haushaltsreste in der genannten Höhe von 20 Millionen zur Verfügung stehen ? In seiner Sitzung am 25. Oktober 2016 hat der Ministerrat beschlossen, dass zur Finanzierung der Förderoffensive Nordostbayern jeweils eine Verpflichtungsermächtigung von 10 Millionen Euro für 2017 in den Bereichen Städtebauförderung und Dorferneuerung in das parlamentarische Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushalts 2017/2018 eingebracht werden. Eine weitere Mittelbereitstellung ist der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2018 und des Doppelhaushaltes 2019/2020 vorbehalten. 2. Wie soll eine Förderung von 90 % sichergestellt werden , wenn insgesamt von allen Kommunen Maßnahmen beantragt werden, die die geplanten Haushaltsreste in Höhe von 20 Millionen übersteigen? Die Förderoffensive zur Revitalisierung von Stadt- und Ortskernen in Nordostbayern ist gemäß Ministerratsbeschluss vom 19. September 2016 auf vier Jahre (2017–2020) befristet . Die Bereitstellung der Verpflichtungsermächtigungen von jeweils 10 Millionen Euro in den Bereichen Städtebauförderung und Dorferneuerung bezieht sich auf das Haushaltsjahr 2017. Sofern sich ein darüber hinausgehender Mittelbedarf offenbart, ist im Rahmen der Aufstellung des Nachtragshaushalts 2018 und des Doppelhaushaltes 2019/2020 über eine weitere Mittelbereitstellung zu befinden. 3. Ist vorgesehen, dass Projekte im Rahmen von Programmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung unabhängig voneinander mit 90 % Höchstfördersatz gefördert werden sollen? Ja. 4. Ist es denkbar, dass auch eine Mischung der Programme im Rahmen der Städtebauförderung und Dorferneuerung erfolgen kann und dann auch ein Förderhöchstsatz von 90 % erreichbar ist? Die gleichzeitige Förderung eines Ortsteils aus Mitteln der Dorferneuerung und der Städtebauförderung ist ausge- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.01.2017 17/14600 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14600 schlossen. Diese Abgrenzung geht auf Beschlüsse des Ministerrates vom 22.07.1996, 30.09.1997 und 01.07.2003 zurück und gilt auch für die Sonderförderung im Rahmen der Förderoffensive Nordostbayern. 5. Darf eine Kommune gleichzeitig in einer Förderung durch Programme im Rahmen der Städtebauförderung und der Dorferneuerung Projekte durchführen und ist es trotzdem darstellbar, dass der Förderhöchstsatz von 90 % erreicht wird? Vgl. Ausführungen zu Frage 4. Sofern gleichzeitig Vorhaben in mehreren Ortsteilen einer Gemeinde gefördert werden sollen, ist nicht ausgeschlossen , dass einzelne Ortsteile Mittel aus Programmen der Städtebauförderung und andere Ortsteile aus Programmen der Dorferneuerung erhalten. Auch bei einer solchen denkbaren Konstellation gelten die Beschlüsse des Ministerrates vom 19. September 2016 und 25. Oktober 2016. Demnach wird für die Förderung von Maßnahmen zur Beseitigung innerörtlicher Leerstände in den Landkreisen Hof, Kronach, Wunsiedel i. Fichtelgebirge , Kulmbach und Tirschenreuth sowie in der Stadt Hof der Fördersatz auf einheitlich 90 % angehoben. 6. Sollen alle Kommunen in den ausgewählten Landkreisen in Nordostbayern die Förderhöchstquote von 90 % unabhängig von weiteren Einschränkungen (Schlüsselzuweisungen, Schuldenstand, Investitionsquote , Stabilisierungshilfen u. Ä.) erhalten? Alle Gemeinden in den Landkreisen Hof, Kronach, Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Kulmbach und Tirschenreuth sowie die Stadt Hof erhalten den Fördersatz von einheitlich 90 % ohne weitere Einschränkungen. Bezüglich der erforderlichen Eigenmittel der Gemeinden in Höhe von mindestens 10 % kann für Maßnahmen zur Förderung der Beseitigung innerörtlicher Leerstände, die der Überwindung der Strukturschwäche bzw. der Region dienen, neben der möglichen Finanzierung durch z. B. Investitionspauschalen oder nicht zweckgebundene Spenden auch ein etwaiger mit der Stabilisierungshilfe gewährter Investivanteil für den verbleibenden Eigenanteil – unter Beachtung der Auflagen aus den Stabilisierungshilfen – verwendet werden. 7. Hat die Zuweisung des Status „strukturschwache Kommune“ in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) zusätzliche Wirkung bei dieser Offensive oder ist der Förderhöchstbetrag von 90 % unabhängig von einem Status im aktuellen LEP oder in der angekündigten Fortschreibung des LEP erzielbar und nur vom Sitz der Kommune im entsprechenden Landkreis abhängig? Die vom Ministerrat am 19. September 2016 und am 25. Oktober 2016 beschlossene Gebietskulisse für das zeitlich befristete Pilotvorhaben umfasst mit den Landkreisen Hof, Kronach, Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Kulmbach und Tirschenreuth die fünf bayerischen Landkreise mit den höchsten zu erwartenden Bevölkerungsverlusten bis 2034. Dies ergibt sich aus der aktuellen Bevölkerungsprognose des Bayerischen Landesamts für Statistik aus dem Jahr 2015. Inmitten dieses homogenen Fördergebiets und vielfältig damit verflochten liegt die kreisfreie Stadt Hof. Diese hat ihrerseits mit den höchsten Bevölkerungsverlusten aller kreisfreien Städte in Bayern zu rechnen. Die Sonderförderung kommt allen Gemeinden in dieser Gebietskulisse – unabhängig von raumbedeutsamen Festlegungen im Landesentwicklungsprogramm – zugute.