Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 27.10.2016 Konzept der Staatsregierung zur Verbesserung der Netzabdeckung Im Bericht zum Beschluss des Bayerischen Landtags vom 7. Juli 2016 betreffend Mobilfunklöcher schließen – Netzabdeckung in Bayern verbessern (Drs. 17/12368) wird ein Konzept beschrieben, mit dem Ziel, bestehende Funklöcher in Bayern abzudecken. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche BOS-Masten kommen konkret für eine Ertüchtigung zur besseren Mobilfunkversorgung in Betracht (bitte genaue Standorte nennen)? a) Warum werden die restlichen BOS-Masten nicht ertüchtigt ? b) Wie hoch sind die Kosten für eine solche Ertüchtigung ? 2. Wie genau ist die Ertüchtigung der BOS-Masten geplant ? a) Wie werden die Netzbetreiber einbezogen? b) Deckt der ertüchtigte BOS-Masten nur das Netz eines Netzbetreibers ab oder dient die geschaffene Infrastruktur Kunden aller Netzbetreiber? 3. Wie viele Standorte sind der Staatsregierung derzeit bekannt, an denen Netzbetreiber ausbauen wollen, wo aber aufgrund von Widerstand der Gemeinden Verzögerungen auftreten? a) Welche Standorte sind dies im Einzelnen? b) Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Staatsregierung , die Planungen bürgerfreundlich umzugestalten? 4. Wie viele neue Masten wären konkret erforderlich, um einen flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern zu realisieren? a) An welchen konkreten Standorten wären die Masten zu erstellen? b) Falls die Staatsregierung die Daten noch nicht kennt, bis wann soll die Erhebung vorliegen? 5. Wird die Staatsregierung die neuen Masten vollständig selbst finanzieren oder werden die Netzbetreiber an der Finanzierung beteiligt? a) Sollen die neuen Masten nur das Netz eines Netzbetreibers abdecken oder dient die geschaffene Infrastruktur Kunden aller Netzbetreiber? 6. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass Bayern flächendeckend mit LTE versorgt wird? a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei Etablierung eines neuen, schnelleren Standards eine einfache und schnelle Umrüstung gewährleistet wird? b) Sind die zu ertüchtigenden oder neu zu bauenden Masten LTE-fähig und in der Lage, die Versorgung mit den kommenden Übertragungstechnologien zu gewährleisten ? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 01.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Welche BOS-Masten kommen konkret für eine Ertüchtigung zur besseren Mobilfunkversorgung in Betracht (bitte genaue Standorte nennen)? Das für den Digitalfunk BOS errichtete Netz besteht aus knapp 900 Basisstationen. Für eine Ertüchtigung zur besseren kommerziellen Mobilfunkversorgung kommen hiervon Basisstationen in Betracht, – die sich im Eigentum des Freistaats Bayern befinden (bei den anderen ist der Freistaat nur Mitnutzer und kann darüber nicht verfügen), – bei denen der Betrieb sowie die zukünftige Weiterentwicklung und Ausbau des Digitalfunk BOS nicht gefährdet werden (Hinweis: Der Digitalfunk BOS ist eine kritische Infrastruktur des Freistaats Bayern für ausschließlich hoheitliche Aufgaben), – die in die Funknetzplanung des jeweiligen Providers als geeigneter Standort passen, – die für den Provider eine wirtschaftliche Alternative darstellen und – bei denen die einzelne Mitnutzung nicht gegen den Willen der betroffenen Kommune erfolgt, um hier kein kommunales Konfliktpotenzial zu schaffen. Vor einer konkreten Benennung von Masten ist eine Einzelfallprüfung (zum Ablauf siehe nachfolgende Ziffer 2) durchzuführen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.01.2017 17/14603 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14603 a) Warum werden die restlichen BOS-Masten nicht ertüchtigt? Aus der eingangs genannten Darstellung ergibt sich, dass nicht alle Masten für den Digitalfunk BOS für eine Nutzung durch einen Mobilfunk-Provider ertüchtigt werden können. b) Wie hoch sind die Kosten für eine solche Ertüchtigung ? Die mit der Ertüchtigung eines BOS-Masten durch einen Mobilfunk-Provider verbundenen Kosten sind je Standort unterschiedlich. Die Ertüchtigung kann reichen vom bloßen Anbringen einer zusätzlichen Sende- und Empfangsantenne bis hin zum vollständigen Masttausch. Genaue Summen aus der Vergangenheit sind nicht bekannt, da diese regelmäßig durch den jeweiligen Betreiber zu bezahlen sind. 2. Wie genau ist die Ertüchtigung der BOS-Masten geplant? a) Wie werden die Netzbetreiber einbezogen? b) Deckt der ertüchtigte BOS-Masten nur das Netz eines Netzbetreibers ab oder dient die geschaffene Infrastruktur Kunden aller Netzbetreiber? Das Vorgehen bei der Ertüchtigung von Masten für den Digitalfunk BOS für eine Mitnutzung durch einen oder mehrere Mobilfunkbetreiber richtet sich nach dem in der Mobilfunkbranche üblichen Prozess, der sich bei der Mitnutzung von Masten des Digitalfunks BOS wie folgt darstellt: – Der Provider erstellt aufgrund seiner Funknetzplanung einen sogenannten Suchkreis. In diesem sucht er anschließend nach geeigneten Standorten. – Hierzu kontaktiert er bezogen auf Standorte des Digitalfunks BOS die im Freistaat Bayern zuständige Autorisierte Stelle (AS BY) beim Bayerischen Landeskriminalamt. Diese klärt kurzfristig, ob sich ein für die Mitnutzung geeigneter Digitalfunkmast im Suchkreis seiner Funknetzplanung befindet. Dies ist erforderlich, weil es aus Sicherheitsgründen bundesweit keine veröffentlichte Gesamtliste aller Standorte für den Digitalfunk BOS gibt. – Nach positiver Rückmeldung der AS BY teilt der Provider sein ggf. nach wie vor bestehendes Mitnutzungsinteresse an diesem Standort mit. – Sofern die detaillierten Eigentums- und Vertragssituationen es zulassen, wird gemeinsam mit dem oder den Providern der Ertüchtigungsaufwand festgelegt. Sollten bauliche Ertüchtigungsmaßnahmen am Mast (z. B. aus Gründen der Statik etc.) erforderlich werden, wird proaktiv bei den übrigen Providern ein mögliches Mitnutzungsinteresse abgefragt. – Nach einer positiven Entscheidung des Providers wird gemeinsam das Vorgehen zur Ertüchtigung festgestellt. – Der oder die Provider ertüchtigten auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung den Masten. 3. Wie viele Standorte sind der Staatsregierung derzeit bekannt, an denen Netzbetreiber ausbauen wollen, wo aber aufgrund von Widerstand der Gemeinden Verzögerungen auftreten? Umfassende und abschließende Zahlenangaben der Mobilfunkbetreiber liegen noch nicht vor. Nach ersten Angaben der Mobilfunkbetreiber kommt es derzeit bei rund 40 Gemeinden zu Widerständen. Dies betrifft auch Standorte, die für die Versorgung von Bahnstrecken wichtig wären. a) Welche Standorte sind dies im Einzelnen? Zu Sachverhalten in einigen Gemeinden, in denen Widerstände auftreten, hat es in diesem Jahr Presseberichterstattung gegeben. Diese Gemeinden können daher – exemplarisch – genannt werden: Thann (Ortsteil Walburgskirchen), Gräfelfing, Krailling, Hohenbrunn, Moosburg, Grabenstätt, Prichsenstadt (Kirchschönbach), Uffing. b) Welche konkreten Möglichkeiten sieht die Staatsregierung , die Planungen bürgerfreundlich umzugestalten ? Von Gemeinden, die Widerstand gegen Mobilfunkstandorte im Ort leisten, wird meist gewünscht, dass Dachstandorte innerhalb des Ortes ersetzt werden durch außerhalb des Orts oder am Ortsrand gelegene Mobilfunkmasten. Das kann Standorte unrentabel machen und sich funk- und immissionstechnisch ungünstig auswirken. Die Staatsregierung steht hier im engen Dialog mit den Betreibern. 4. Wie viele neue Masten wären konkret erforderlich, um einen flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern zu realisieren? Die Anzahl der für eine flächendeckende Mobilfunkversorgung notwendigen Funkanlagen hängt von vielen Kriterien ab (Technologie, Versorgungsgrad, Feldstärke, Bandbreite etc.). Genaue Bedarfszahlen werden von der Staatsregierung aktuell eruiert. a) An welchen konkreten Standorten wären die Masten zu erstellen? Bei der Ermittlung des optimalen Standortes für eine Basisstation müssen vor Ort durch die Netzplaner der Netzbetreiber potenziell denkbare Standorte untersucht werden. Dabei wird geprüft, welche Standorte den funktechnischen und rechtlichen Anforderungen entsprechen (daneben sind auch weitere Aspekte wie Natur- und Denkmalschutz zu berücksichtigen ). b) Falls die Staatsregierung die Daten noch nicht kennt, bis wann soll die Erhebung vorliegen? Die Erhebung soll nicht durch die Staatsregierung erfolgen, sondern im Zuge des Förderverfahrens im Zusammenspiel zwischen der jeweiligen Gebietskörperschaft und den Providern . 5. Wird die Staatsregierung die neuen Masten vollständig selbst finanzieren oder werden die Netzbetreiber an der Finanzierung beteiligt? Dort wo es heute noch Mobilfunklücken beim Sprach-Mobilfunk gibt, ist die Errichtung eines Mobilfunkmasten für die Netzbetreiber meistens hochgradig unrentabel. Angestrebt wird eine Wirtschaftlichkeitslückenförderung – so wie es beim bayerischen Breitbandprogramm und dem Breitbandprogramm des Bundes bewährte Praxis ist. Dem Betreiber würde dabei die Differenz zwischen Kosten und Erlösen für einen bestimmten Zeitraum erstattet. Denkbar wäre auch, dass eine Gebietskörperschaft Masten errichtet und im Vorfeld den Betrieb durch Netzbetreiber sicherstellt . Drucksache 17/14603 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 a) Sollen die neuen Masten nur das Netz eines Netzbetreibers abdecken oder dient die geschaffene Infrastruktur Kunden aller Netzbetreiber? Die ausschreibende Gebietskörperschaft kann das Vergabeverfahren nach den Bedürfnissen vor Ort ausgestalten. 6. Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass Bayern flächendeckend mit LTE versorgt wird? Bayern hat sich bereits bei der letzten Frequenzversteigerung für Mindestversorgungsauflagen eingesetzt. Im Konsens zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, dass jeder Netzbetreiber bis Anfang 2020 97 % der Haushalte in allen Bundesländern und 100 % der Autobahnen und ICE- Strecken versorgen muss. Dem Auftrag des Landtags, auf den Bund einzuwirken, dass dieser alle rechtlichen Möglichkeiten ergreift, um die Netzabdeckung im Mobilfunkbereich zu verbessern, ist das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) bereits nachgekommen . Bei der Sitzung des Beirats der Bundesnetzagentur am 26. September 2016 hat Bayern einen Antrag mit folgendem Inhalt gestellt: – Strenge Versorgungsauflagen für die nächste Frequenzversteigerung (Vollversorgung der öffentlichen Verkehrswege und mind. 99 % Versorgung aller bayerischen Haushalte). – Regelmäßige Beobachtung („Monitoring“) der Mobilfunkversorgung durch Messungen vor Ort in den Bundesländern und Abstimmung der zu überprüfenden Regionen mit den Ländern, um sicherzustellen, dass die Netzbetreiber die Versorgungsauflagen einhalten. Über diese Maßnahmen hinaus prüft das StMWi derzeit Fördermaßnahmen . a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass bei Etablierung eines neuen, schnelleren Standards eine einfache und schnelle Umrüstung gewährleistet wird? Bei einer eventuellen Förderung wäre der aktuellste Mobilfunkstandard (LTE oder besser) Voraussetzung für die Förderfähigkeit von Standorten. b) Sind die zu ertüchtigenden oder neu zu bauenden Masten LTE-fähig und in der Lage, die Versorgung mit den kommenden Übertragungstechnologien zu gewährleisten? Ja, LTE wird wichtige Voraussetzung des 5G-Netzes sein.