gie“ in das Ausbildungs- und Fortbildungskonzept für Gerichtsvollzieher/-innen aufgenommen? b) Welche Inhalte haben diese Module? c) Wie viele Unterrichtseinheiten à wie viele Stunden umfassen die Module? 6. a) Wie viele Personen wurden seit der Implementierung der Ausbildungs- und Fortbildungsmodule zum Umgang mit Anhängern der sogenannten „Reichsbürgerideologie “ entsprechend geschult? b) Welche Expert(inn)en wurden für die Erstellung der Ausbildungsmodule hinzugezogen? c) Falls diese Module nicht wie angekündigt implementiert wurden, weshalb unterblieb dies? 7. a) In welchen anderen Tätigkeitsbereichen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter staatlicher und kommunaler Stellen in der Aus- und Fortbildung im Umgang mit Reichsbürgern geschult? b) Seit wann werden die jeweiligen Schulungen angeboten ? c) Wie viele Personen haben diese Schulungen absolviert (bitte gegliedert nach Jahr, Tätigkeitsbereich und Regierungsbezirk)? 8. a) In welchen Bereichen sind diese Angebote Teil der verpflichtenden Aus- und Fortbildung? b) Ist die Fortbildung verpflichtend für Berufsgruppen, die häufig in Kontakt mit Anhängern der „Reichsbürgerideologie “ kommen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.11.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat (StMFLH) und dem Staatsministerium der Justiz (StMJ) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Zur Thematik der sogenannten Reichsbürgerbewegung in Bayern wird das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport voraussichtlich im Februar 2017 einen umfassenden Bericht abgeben. Auf die Beschlüsse des Landtags, jeweils vom 26.10.2016, wird hingewiesen (Drs. 17/13858 und 17/13859). 17. Wahlperiode 03.02.2017 17/14609 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 24.10.2016 Entwicklungen bei Netzwerken und Anhänger der Reichsbürgerideologie Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche in Bayern aktiven Netzwerke von Anhängern der „Reichsbürgerideologie“ sind der Staatsregierung bekannt (bitte auflisten nach Name, Ort, Regierungsbezirk , Anzahl aktiver Personen)? b) Welche dieser Netzwerke der „Reichsbürgerideologie“ bewertet die Staatsregierung als verfassungsfeindlich ? c) Wie unterscheiden sich diese Netzwerke der „Reichsbürgerideologie “ von solchen, die, nach Meinung der Staatsregierung, nicht verfasssungsfeindlich sind? 2. a) Nach welchen Kriterien bewertet die Staatsregierung eine bestimmte Gruppe oder ein bestimmtes Netzwerk der „Reichsbürgerideologie“ als verfassungsfeindlich? b) Wie bewertet die Staatsregierung die Entwicklung der „Reichsbürgerideologie“ hinsichtlich der Anhängerzahlen seit 2014 in Bayern? c) Wie bewertet die Staatsregierung die Entwicklung der „Reichsbürgerideologie“ hinsichtlich ihrer Radikalisierung seit 2014 in Bayern? 3. Welche Verbindungen und thematische sowie personelle Überschneidungen existieren, nach Erkenntnis der Staatsregierung, a) zwischen den jeweiligen Netzwerken, b) zwischen anderen, von den bayerischen Behörden als verfassungsfeindlich eingestuften Gruppen, Organisationen oder Netzwerken, c) zwischen der österreichischen Freeman-Bewegung? 4. Wie viele Widerstandshandlungen oder Übergriffe durch Anhänger der „Reichsbürgerideologie“ gegen Beschäftigte des Freistaates, der Kommunen oder anderer öffentlicher Stellen in Bayern sind der Staatsregierung seit 2014 bekannt geworden (geglieder nach Jahr, Regierungsbezirk, Funktion des/der Angegriffenen (Polizei, Gerichtsvollzug, Zoll, Einwohnermeldeamt , etc.), Art des Angriffs/Übergriffs, strafrechtliche Folgen)? 5. a) Ab wann wurden die, laut der Antwort der Staatsregierung vom 30.09.2014 auf meine Schriftliche Anfrage vom 21.08.2014 (Drs. 17/3268), geplanten Module zum Umgang mit Anhängern der „Reichsbürgerideolo- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14609 Zur Erstellung eines entsprechenden Lagebilds erfolgen derzeit bei den bayerischen Sicherheitsbehörden intensive Ermittlungen, Sammlungen und Auswertungen von Erkenntnissen . Die nachfolgenden Ausführungen geben deshalb den derzeit bei den bayerischen Sicherheitsbehörden vorliegenden Sachstand wieder. 1. a) Welche in Bayern aktiven Netzwerke von Anhängern der „Reichsbürgerideologie“ sind der Staatsregierung bekannt (bitte auflisten nach Name, Ort, Regierungsbezirk, Anzahl aktiver Personen)? Eine abschließende Aufzählung aller in Bayern agierender Gruppierungen der Reichsbürgerszene ist derzeit noch nicht möglich. Insoweit wird auf die Vorbemerkung verwiesen. b) Welche dieser Netzwerke der „Reichsbürgerideologie “ bewertet die Staatsregierung als verfassungsfeindlich ? Bereits im Vorfeld der Tötung eines Beamten der Bayerischen Polizei durch einen sogenannten Reichsbürger im Verlauf eines Einsatzes am 19.10.2016 in Georgensgmünd wurden Teile der sogenannten Reichsbürgerbewegung, nämlich die „Exil-Regierung Deutsches Reich“, vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung beobachtet. In diesem Zusammenhang wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze „Aktivitäten der rechtsextremen ,Reichsbürgerbewegung' in Bayern“ (Drs. 17/11736 vom 05.08.2016) hingewiesen. Mit Wirkung zum 21.10.2016 wurde die Gruppierung „Bundesstaat Bayern“ vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) zum Beobachtungsobjekt erklärt. Darüber hinaus hat das BayLfV am 26.10.2016 die Beobachtung auf alle aktiven Gruppierungen der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ und Einzelpersonen, sogenannte „Selbstverwalter“, im Sinne eines Sammelbeobachtungsobjekts ausgeweitet. c) Wie unterscheiden sich diese Netzwerke der „Reichsbürgerideologie“ von solchen, die, nach Meinung der Staatsregierung, nicht verfasssungsfeindlich sind? 2. a) Nach welchen Kriterien bewertet die Staatsregierung eine bestimmte Gruppe oder ein bestimmtes Netzwerk der „Reichsbürgerideologie“ als verfassungsfeindlich ? Die Gruppierungen der Reichsbürgerszene zeichnen sich vor allem dadurch aus, dass sie – mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen – unter Berufung auf das weiterbestehende historische Deutsche Reich die Existenz der Bundesrepublik Deutschland leugnen, das Rechtssystem nicht anerkennen, den demokratisch gewählten Repräsentanten die Legitimation absprechen und deshalb bereit sind, Verstöße gegen die Rechtsordnung zu begehen. Eine bestimmte Gruppe oder ein bestimmtes Netzwerk der „Reichsbürgerideologie“ wird dann als verfassungsfeindlich eingestuft, wenn ihre Ziele und Aktivitäten hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte für Bestrebungen , die gegen den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind, darstellen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Bundesverfassungsschutzgesetz – BVerfSchG). Bestrebungen gegen den Bestand des Bundes oder eines Landes sind solche politisch bestimmten, ziel- und zweckgerichteten Verhaltensweisen in einem oder für einen Personenzusammenschluss , die darauf gerichtet sind, die Freiheit des Bundes oder eines Landes von fremder Herrschaft aufzuheben, ihre staatliche Einheit zu beseitigen oder ein zu ihm gehörendes Gebiet abzutrennen (§ 4 Abs. 1 Buchst. a BVerfSchG) oder erheblich zu beeinträchtigen (§ 4 Abs. 1 Buchst. b BVerf- SchG). Soweit eine eigene Staatlichkeit angestrebt wird, ist auch die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Rechts des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung auszuüben und die Volksvertretung in allgemeiner, unmittelbarer , freier, gleicher und geheimer Wahl zu wählen sowie die Bindung der Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung und die Bindung der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung an Gesetz und Recht beeinträchtigt (§§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 4 Abs. 2 BVerfSchG). b) Wie bewertet die Staatsregierung die Entwicklung der „Reichsbürgerideologie“ hinsichtlich der Anhängerzahlen seit 2014 in Bayern? Die Reichsbürgerbewegung in ihrer Gesamtheit wird erst seit dem 26.10.2016 vom BayLfV beobachtet. Die Entwicklung der Anhängerzahlen seit 2014 ist deshalb nicht bekannt und kann auch nicht bewertet werden. c) Wie bewertet die Staatsregierung die Entwicklung der „Reichsbürgerideologie“ hinsichtlich ihrer Radikalisierung seit 2014 in Bayern? Der Schusswaffengebrauch gegen Polizeibeamte stellt die derzeitige Eskalationsspitze im Auftreten von sogenannten Reichsbürgern gegen Vertreter des Staates dar. Darüber hinaus traten Anhänger der „Reichsbürgerideologie“ Anfang des Jahres bei einer Gerichtsverhandlung in Kempten sehr massiv auf und entwendeten dabei die Akten des Gerichts. Somit ist festzuhalten, dass sich das Vorgehen einzelner Anhänger der „Reichsbürgerideologie“ in jüngerer Vergangenheit über das bis dahin übliche Maß an schriftlicher Auseinandersetzung mit meist kommunalen Verwaltungsbehörden hinaus hin zu einem gewaltsamen Vorgehen entwickelt hat. Inwieweit es sich dabei um eine breitere Entwicklung oder um Einzelfälle handelt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend bewertet werden. 3. Welche Verbindungen und thematische sowie personelle Überschneidungen existieren, nach Erkenntnis der Staatsregierung, a) zwischen den jeweiligen Netzwerken) Grundsätzlich ist die Reichsbürgerszene von einer hohen Fluktuation der einzelnen Gruppierungen und Netzwerke geprägt. So entstehen und zerfallen Gruppierungen recht schnell. Daher sind vor allem personelle und ideologische Überschneidungen zwischen einzelnen Gruppierungen häufig gegeben. b) zwischen anderen, von den bayerischen Behörden als verfassungsfeindlich eingestuften Gruppen, Organisationen oder Netzwerken? Dem BayLfV ist bekannt, dass auch eine Reihe von Rechtsextremisten sowohl aus der organisierten wie auch aus der unorganisierten rechtsextremistischen Szene mit der Ideologie der Reichsbürger sympathisiert. Konkrete Zahlen lassen sich aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht festmachen. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Drucksache 17/14609 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 c) zwischen der österreichischen Freeman-Bewegung ? Derzeit sind noch keine derartigen Verbindungen bekannt, allerdings auf Grund der sich ähnelnden Ideologiefragmente grundsätzlich denkbar. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. 4. Wie viele Widerstandshandlungen oder Übergriffe durch Anhänger der „Reichsbürgerideologie“ gegen Beschäftigte des Freistaates, der Kommunen oder anderer öffentlicher Stellen in Bayern sind der Staatsregierung seit 2014 bekannt geworden (gegliedert nach Jahr, Regierungsbezirk, Funktion des/der Angegriffenen (Polizei, Gerichtsvollzug, Zoll, Einwohnermeldeamt, etc.), Art des Angriffs/ Übergriffs, strafrechtliche Folgen)? Bislang enthält der bundeseinheitliche Kriminalpolizeiliche Meldedienst Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) keine Katalogwerte, welche eine eindeutige Zuordnung eines Tatverdächtigen zur sogenannten Reichsbürgerbewegung ermöglichen. Auf entsprechende Daten des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) kann deshalb nicht zurückgegriffen werden. Aufgrund der aktuellen Geschehnisse wurde das BLKA um Prüfung gebeten, ob phänomenspezifische Straftaten (z. B. Widerstandshandlung im Rahmen einer Amtshilfe für Gerichtsvollzieher), die von sog. „Reichsbürgern“ begangen werden, als eine Form der politisch motivierten Kriminalität einzustufen und dementsprechend im bundeseinheitlichen KPMD-PMK nachzuweisen sind. Sowohl die Justizgeschäftsstatistik der Staatsanwaltschaften in Bayern als auch die nach bundesweiten Vorgaben geführte bayerische Strafverfolgungsstatistik sind grundsätzlich nach Delikten bzw. Deliktsarten gegliedert. Eine Differenzierung nach der Gesinnung des Täters erfolgt nicht. Dem Staatsministerium der Justiz stehen daher keine statistischen Daten über Widerstandshandlungen oder Übergriffe von Anhängern der „Reichsbürgerideologie“ zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der für Anfang des Jahres 2017 geplanten umfassenden Berichterstattung der Staatsregierung (vgl. die Vorbemerkung) hat das StMJ von einer Zwischenabfrage bei der Praxis abgesehen. Im Geschäftsbereich des StMFLH wurde im Jahr 2014 ein leitender Beamter des Finanzamts Erlangen von einem Reichsbürger tätlich angegriffen. Darüber hinaus liegen im Geschäftsbereich des StMFLH keine Erkenntnisse über entsprechende Widerstandshandlungen oder Übergriffe durch Anhänger der „Reichsbürgerideologie“ gegen Beschäftigte vor. 5. a) Ab wann wurden die, laut der Antwort der Staatsregierung vom 30.09.2014 auf meine schriftliche Anfrage vom 21.08.2014 (Drs. 17/3268), geplanten Module zum Umgang mit Anhängern der „Reichsbürgerideologie “ in das Ausbildungs- und Fortbildungskonzept für Gerichtsvollzieher/-innen aufgenommen ? Bereich der Ausbildung: Die Gerichtsvollzieherausbildung in Bayern ist in einen theoretisch orientierten Grund- (Lehrgang A) und einen eher praktisch orientierten Aufbaulehrgang (Lehrgang B) gegliedert . Der Themenkomplex „Gefahrerkennung/Gefahrvermeidung “, in dem unter anderem das Erkennen von und der Umgang mit „Germaniten“, „Reichsbürgern“ und ähnlichen Gruppierungen angesprochen wird, wurde erstmals im Jahr 2015 im fachtheoretischen Lehrgang B für den Einstellungsjahrgang 2014 teilweise umgesetzt. Die vollständige Umsetzung erfolgt seit dem Einstellungsjahr 2015. Bereich der Fortbildung: Für Gerichtsvollzieher wird mehrmals jährlich eine einwöchige „Fachtagung“ angeboten, welche bereits ab 2013 ein halbtägiges Referat zu dem Thema „Amts- und Vollzugshilfe durch die Polizei“ enthielt. Dieser Vortrag hatte insbesondere Fragen betreffend die Hinzuziehung von Polizeikräften bei Amtshandlungen mit gewaltbereiten Verfahrensbeteiligten zum Gegenstand. Ab dem Jahr 2015 wurde dieses Referat ersetzt durch Vorträge zu den Themen „Gefahrerkennung und -vermeidung“, „Die Reichsbürgerbewegung – Auswirkungen auf die Zwangsvollstreckung“, „Handreichung zum Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten – die Reichsbürgerbewegung“ sowie „Reichsideologen, Selbstverwalter und Co-Probleme mit den Microstaatlern“. Daneben wird bereits seit 2012 eine Sondertagung zu dem Thema „Gefahrerkennung, Konfliktbewältigung und Deeskalation“ für alle Justizbediensteten angeboten. Seit 2015 wird diese Tagung – zusätzlich zu der bestehenden Tagung für alle Justizbediensteten – gesondert nur für Gerichtsvollzieher angeboten. b) Welche Inhalte haben diese Module? c) Wie viele Unterrichtseinheiten à wie viele Stunden umfassen die Module? Bereich der Ausbildung: Das Konzept zur „Gefahrerkennung/Gefahrvermeidung“ ist in Module gegliedert und sieht vor: Im fachtheoretischen Lehrgang A (21 Unterrichtseinheiten): – Modul 1 beinhaltet „Persönlichkeitssichtung und -einschätzung , nonverbale Kommunikation“. – Modul 2 befasst sich mit dem Umgang mit dem „eigenen Ich“, mit Gefahrenquellen im Justizalltag, u. a. mit schwierigen Personen, mit emotionalen und spontanen Handlungen sowie mit geplanten Handlungen. – Modul 3 (deeskalatives Verhalten) sieht die Übung „Situationsanalyse “ sowie Tipps zur Arbeitsplatzgestaltung (Flucht- und Verteidigungsmöglichkeiten) vor. Im fachtheoretischen Lehrgang B (17 Unterrichtseinheiten): – Das Modul 4 (Selbstverteidigung „Intuitiv“), das im fachtheoretischen Lehrgang B unterrichtet wird, vermittelt den Teilnehmenden Strategien, sich einfach, instinktiv und intuitiv selbst zu verteidigen. Diese Form der intuitiven Selbstverteidigung hat den Vorteil, dass die Verteidigung auf instinktiven Abläufen beruht, sodass die Handlungsabfolgen , einmal erlernt, jederzeit angewendet werden können. Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass der Umgang mit diesen Gruppierungen in der Ausbildung unter dem Themenkomplex „Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten“ behandelt wird und darunter nicht nur Reichsbürger, Germaniten und ähnliche Gruppierungen fallen. Wie die Praxis zeigt, gehen Gefahren für Gerichtsvollzieher in erheblichem Maß auch von anderen gewaltbereiten Personen aus. Im Unterricht werden die Gerichtsvollzieherbewerber daher in jedem entsprechenden Unterrichtsgebiet, vor allem aber im Rahmen der Kommunikation und des Konfliktmanagements darauf vorbereitet, Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14609 – schon bei der Bezirkseinrichtung Aspekte der Sicherung des Privatlebens mit einzubeziehen (Thema: Gerichtsvollzieherordnung /Suche und Auswahl des Büros/Schriftverkehr usw.) – „Reichsbürger“ früh im Umgang zu erkennen (Gesprächsführung ) – Ideologiediskussionen deeskalierend zu vermeiden (Gesprächsführung /Gefahrerkennung/Gefahrvermeidung) – die Ansprüche aus dem Titel durchzusetzen (Zwangsvollstreckungsrecht /Zustellungsrecht), sowie – Eskalationsstufen richtig zu erkennen, um Selbstüberschätzung zu vermeiden und rechtzeitig polizeiliche Hilfe beizuziehen (Gesprächsführung/Gefahrerkennung/Gefahrvermeidung ). Im Unterricht wird die Thematik „Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten“ daher auch außerhalb des dargestellten Themenkomplexes „Gefahrerkennung/Gefahrvermeidung “ bei allen passenden Themengebieten in den Unterricht einbezogen. In den Fachunterrichtseinheiten wird jeweils auf Besonderheiten im Umgang mit derartigen Gruppierungen hingewiesen, im Unterrichtsfach „Verfassungsrecht “ wird die „Staatsbildung“ behandelt. Im Fach „Sozialpsychologie/Gesprächsführung“ wird der Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten behandelt und letztlich treten auch in den Rollenspielen „Reichsbürger“ als Parteien auf. Dies ist nicht nur im Rahmenstoffplan vorgesehen, sondern geschieht ganz automatisch, da insbesondere im praxisorientierten Lehrgang B in erheblichem Umfang Gerichtsvollzieher aus der Praxis als Lehrkräfte tätig sind, wodurch immer die Erfahrungen aus der Praxis unmittelbar in den Unterricht einfließen. Wie lange das Thema „Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten “ in der Ausbildung bereits geschult wird, lässt sich heute nicht mehr feststellen, aber zumindest seit 2001 wird das Thema in dem Bereich „Gesprächsführung“ behandelt. Der Begriff des Reichsbürgers fällt dabei natürlich erst, seit diese Bewegung bekannt geworden ist. Bereich der Fortbildung: Im Rahmen der Fachtagung werden die theoretischen Hintergründe zu den „Microstaatlern“, die einschlägigen empfohlenen Verhaltensweisen sowie die Zusammenarbeit mit der Polizei behandelt. In der Sondertagung „Gefahrerkennung , Konfliktbewältigung und Deeskalation“ steht neben theoretischen Grundlagen ein eintägiges Rollenspiel mit praktischen Übungen im Vordergrund. An der Veranstaltung wirken Psychologen, justizinterne Referenten und Fachleute des Landeskriminalamtes mit. Der genannte Vortrag im Rahmen der Fachtagung umfasst 4 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten, die Sondertagung umfasst ca. 15 Unterrichtseinheiten (zwei Tage). 6. a) Wie viele Personen wurden seit der Implementierung der Ausbildungs- und Fortbildungsmodule zum Umgang mit Anhängern der sogenannten „Reichsbürgerideologie“ entsprechend geschult? Bereich der Ausbildung: Im Einstellungsjahrgang 2014 wurden alle 42 Gerichtsvollzieherbewerber teilweise (s. o., Antwort zu Frage 5 b), im Einstellungsjahrgang 2015 alle 33 Gerichtsvollzieherbewerber umfassend anhand der genannten Module ausgebildet . Bereich der Fortbildung: Die Fachtagungen werden pro Jahr von ca. 110 Gerichtsvollziehern besucht. An der Sondertagung nehmen pro Jahr 30 Teilnehmer teil. Seit 2013 haben daher insgesamt über 500 Gerichtsvollzieher an Fortbildungsveranstaltungen mit Bezug zur Reichsbürgerproblematik teilgenommen. b) Welche Expert(inn)en wurden für die Erstellung der Ausbildungsmodule hinzugezogen? Bereich der Ausbildung: Das Unterrichtskonzept zur „Gefahrerkennung/Gefahrvermeidung “ wurde in Zusammenarbeit mit einem Justizsicherheitssekretär des Oberlandesgerichts (OLG) München, und in Zusammenarbeit mit der Polizei erstellt. Bereich der Fortbildung: Neben justizeigenen Referenten werden die Tagungen sachkundig von Mitarbeitern der Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) unterstützt. c) Falls diese Module nicht wie angekündigt implementiert wurde, weshalb unterblieb dies? Auf die Antworten zu 5 a bis c, 6 a und b wird verwiesen. 7. a) In welchen anderen Tätigkeitsbereichen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter staatlicher und kommunaler Stellen in der Aus- und Fortbildung im Umgang mit Reichsbürgern geschult? b) Seit wann werden die jeweiligen Schulungen angeboten ? c) Wie viele Personen haben diese Schulungen absolviert (bitte gegliedert nach Jahr, Tätigkeitsbereich und Regierungsbezirk)? 8. a) In welchen Bereichen sind diese Angebote Teil der verpflichtenden Aus- und Fortbildung? b) Ist die Fortbildung verpflichtend für Berufsgruppen , die häufig in Kontakt mit Anhängern der „Reichsbürgerideologie“ kommen? Geschäftsbereich des StMI Die Kommunen können sich im Rahmen der Art. 108 Gemeindeordnung (GO), Art. 94 Landkreisordnung (LKrO) und Art. 90 Bezirksordnung (BezO) von den staatlichen Aufsichtsbehörden beraten lassen. Zuletzt wurden sie durch ein Schreiben des StMI vom 02.11.2016 für die Thematik sensibilisiert und in die Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden eingebunden. Die Gemeinden als Pass- und Personalausweisbehörden wurden 2013 und 2014 durch das StMI über den Umgang mit Mitgliedern diverser Gruppierungen wie beispielsweise Reichsbürger informiert. Insbesondere wurde auf die Beachtung der Ausweispflicht gemäß § 1 Personalausweisgesetz (PAuswG) und die Ahndung von vorsätzlichen Verstößen hingewiesen. Aufgrund des aktuellen Anlasses wurden die Pass-, Personalausweis-, Melde- und Sicherheitsbehörden mit Schreiben vom 24.10.2016 erneut hinsichtlich des Umgangs mit Reichsbürgern, Germaniten und ähnlichen Gruppierungen sensibilisiert. Über sämtliche Qualifikationsebenen hinweg werden seit Jahren Fortbildungen zum Umgang mit schwierigem Parteiverkehr , wie z. B. sogenannten „Reichsbürgern“, sowie mit schwierigen Kommunikations- und Konfliktsituationen angeboten , die sich an staatliche wie kommunale Bedienstete richten. Dies betrifft Angebote der Bayerischen Verwaltungsschule (BVS) und der Fachhochschule für öffentliche Ver- Drucksache 17/14609 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 waltung und Rechtspflege, Fachbereich Allgemeine Innere Verwaltung sowie die internen Fortbildungsprogramme der Behörden, z. B. der Regierungen. In der zuletzt durchgeführten „Qualifikationsprüfung 2016/1“ haben insgesamt 320 Beamtinnen und Beamte ihre Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen, fachlicher Schwerpunkt „nichttechnischer Verwaltungsdienst “ erfolgreich bestanden. Sämtliche neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der 4. Qualifikationsebene (Juristische Staatsbeamte/ -beamtinnen des StMI und der nachgeordneten Behörden sowie Verwaltungsrichter/-innen) nehmen verpflichtend am Einführungslehrgang für die 4. Qualifikationsebene teil. Der Lehrgang wird in den ersten Dienstjahren unmittelbar nach der Einstellung absolviert und beinhaltet u. a. drei Seminarmodule , die sich speziell der Sozial- und Führungskompetenz widmen. Ein Element dieses Modulblocks ist der Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen und Konflikten (Konflikt / Konfliktbewältigung, Konfliktarten, Vorder-/Hintergrundkonflikt , Konfliktanalysen und Konflikt-Eskalationsmodell ). Die gewonnenen Erkenntnisse sind transferfähig. In den letzten Jahren haben 197 Teilnehmer an den von der BVS angebotenen Seminaren zum Umgang mit schwierigen Kommunikationssituationen und Verhaltensweisen zur Deeskalation teilgenommen. Eine exakte Aufschlüsselung nach Kalenderjahren ist nicht möglich. Zuletzt fand Anfang November 2016 bei der BVS ein Seminar für 50 Leiterinnen und Leiter von Meldebehörden in Bayern statt. Dabei wurde die Thematik der sogenannten „Reichsbürgerbewegung“ explizit aufgegriffen. Zudem soll am 08.02.2017 im Rahmen der Reihe „Tag des Sicherheitsrechts“ eine Fachtagung der Bayerischen Akademie für Verwaltungsmanagement (BVA) und der BVS stattfinden, die sich spezifisch dem Phänomen „,Reichsbürger ‘ und ,Germaniten‘ – Herausforderung für die öffentliche Verwaltung“ widmet. Zielgruppe sind hier insbesondere Führungskräfte und Mitarbeiter/-innen der kommunalen Verwaltung , insbesondere aus Ordnungsämtern, Bürgerämtern, Kfz- und Fahrerlaubnisbehörden, Meldebehörden sowie Bürgermeister/-innen. Darüber hinaus bietet die Deutsche Richterakademie, deren Veranstaltungen grundsätzlich auch allen bayerischen Verwaltungsrichtern offen stehen, vom 02. bis 05.05.2017 eine Fortbildungsveranstaltung zum Umgang mit querulatorischen Persönlichkeiten und Einschätzung von Drohverhalten an. Die Bayerische Informationsstelle gegen Extremismus (BIGE) bietet über das gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit betriebene Internetportal www. bayern-gegen-rechtsextremismus.bayern.de umfassende Informationen zur Lage in Bayern und den Gefahren des Rechtsextremismus an. In dem Internetportal publiziert die BIGE auch Hinweise und Tipps zum Umgang mit Schreiben sogenannter „Reichsbürger“. Neben einer rechtlichen Betrachtung werden auch Handlungsempfehlungen gegeben. Die Bayerische Polizei verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und keine Fokussierung auf nur ein einzelnes Phänomen , da eine spezielle Schwerpunktsetzung den Blick auf das gesamte Spektrum der polizeilichen Arbeit verengen würde. Polizeivollzugsbeamte in Bayern werden im Rahmen ihrer ganzheitlichen und fächerübergreifenden Ausbildung darauf vorbereitet, dass sie beruflich und ggf. auch privat auf Bürger treffen, die aus politisch-ideologischen, religiösen oder sonstigen Gründen die freiheitlich demokratische Grundordnung und die davon abgeleitete Rechtsordnung in Teilen oder im Extremfall sogar ganz ablehnen. Um dies bereits im Ansatz erkennen und darauf nicht nur mit polizeilichen Mitteln, sondern auch argumentativ reagieren zu können, erhalten die Polizeibeamten eine weitgehende politische und staatsbürgerliche Bildung. Sie bekommen Hintergrundwissen zu aktuell gängigen Formen von Extremismus und zum Ablauf von Radikalisierungsprozessen vermittelt. Sie werden sensibilisiert, dass das Grundgesetz eine Werteordnung darstellt, an die sich jeder Bürger unabhängig von persönlichen Präferenzen zu halten hat und die es zu verteidigen gilt. Die Thematik „Staatschutz“ insbesondere mit den dort integrierten Bereichen „Rechtsextremismus“ und „Rolle der Polizei in der NS-Zeit“ sind Inhalt der Polizeiausbildung. Dabei wird stark auf Aktualität Wert gelegt, wozu im Rahmen der Ausbildung auch tagespolitische Ereignisse diskutiert und ggf. in einen geschichtlichen Kontext gebracht werden. Durch Einbindung von Fachstellen, insbesondere der BIGE, fließen die aktuellsten Erkenntnisse zum Bereich des Extremismus in die Aus- und Fortbildung bei der Bayerischen Polizei ein. Darüber hinaus findet in zahlreichen anderen rechtlichen oder einsatzpraktischen Fächern eine Verknüpfung mit den vorgenannten Inhalten und Zielen statt: Im zentralen Fortbildungsprogramm für die Bayer. Polizei , insbesondere in den Seminaren „Staatsschutz N“ und „Staatsschutz F“, wird das Thema Rechtsextremismus unterrichtet . Diese Seminare vermitteln den Beamten nicht nur einschlägiges Hintergrundwissen zum Themenkreis Rassismus und Extremismus, sondern zeigen auch Präventionsansätze und Handlungsempfehlungen auf. Mit dem „Kriminal-Basis-Seminar“ werden die Teilnehmer in praxisnaher Unterweisung auf die Lösung spezifischer Probleme kriminalpolizeilicher Arbeit vorbereitet. Im Jahresfortbildungsprogramm des Bayerischen Landeskriminalamts ist der Themenschwerpunkt durch die „Arbeitstagung Staatsschutzdienststellen“ und „Arbeitstagungen operativer Staatsschutz“ abgebildet. Im Rahmen dieser Arbeitstagungen werden neueste Erkenntnisse aus dem Bereich des Rechtsextremismus sowie Bekämpfungsmöglichkeiten vorgestellt. Die Tagung ist somit ein wichtiger Teil der Fortbildung der Spezialisten und dient gleichzeitig dem unmittelbaren Erfahrungsaustausch innerhalb der Bayerischen Polizei. Auf nationaler Ebene ist das an der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol) im Rahmen des Jahresfortbildungsprogramms veranstaltete Seminar „Politisch motivierte Kriminalität“ zu nennen. Die Seminare ermöglichen den länderübergreifenden Austausch der Führungskräfte der Bayerischen Polizei. Zudem steht in den polizeiinternen Medien ein umfangreiches Informationsangebot zum Themenkreis des Extremismus mit den entsprechenden Präventionsansätzen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bayerischen Polizei bereit, um sie für die Thematik weiter zu sensibilisieren. Die Ausbildung bei der Bayerischen Polizei wurde entsprechend der Einstellungszahlen seit dem Jahr 2014 von jährlich ca. 1.200 Beamtinnen und Beamten der 2. Qualifikationsebene absolviert. Seit 2014 durchlaufen jährlich ca. 300 Studierende im Rahmen der Aufstiegsqualifizierung und ca. 90 Laufbahnbe- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14609 werber das Studienprogramm für die 3. Qualifikationsebene , das Studienprogramm für die 4. Qualifikationsebene im Rahmen der Ausbildungsqualifizierung jährlich ca. 25 Beamtinnen und Beamte. Alle Lehrinhalte sind im Ausbildungsplan für die 2. Qualifikationsebene bzw. im Curriculum für die 3. und 4. Qualifikationsebene der Bayerischen Polizei verpflichtend festgelegt. Seit 2014 wurden insgesamt neun Seminare „Staatsschutz N“ und acht Seminare „Staatsschutz F“ durchgeführt. Daran nahmen insgesamt 172 bzw. 146 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte teil. Im selben Zeitraum wurden insgesamt acht „Kriminal-Basis-Seminare“ mit insgesamt 132 Teilnehmern durchgeführt, an den drei Seminaren der DH- Pol nahmen insgesamt zehn Beamtinnen und Beamte der Bayerischen Polizei teil. Eine Teilnahmeverpflichtung für die dargestellten Fortbildungsangebote besteht für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bayerischen Polizei grundsätzlich nicht. Geschäftsbereich des StMJ: Die Nachwuchskräfte für den Justizwachtmeister, den Justizfachwirtedienst und den Rechtspflegerdienst werden im Umgang mit schwierigen Verfahrensbeteiligten geschult. In der Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst geht es vorwiegend darum, für die Thematik zu sensibilisieren und Verhaltensweisen darzustellen. Hier wurde durch die für die Ausbildung zuständige Praxisarbeitsgruppe vereinbart , dass die Thematik in folgenden Fächern insbesondere durch praktische Übungen kurz angesprochen werden soll: – Zugangskontrolle (v. a. Beachtung von ggf. vorliegenden Verfügungen des Richters für bestimmte Verfahren), – Einweisung bezüglich verschiedener Ausweispapiere (im Hinblick auf vermeintliche eigene Ausweise), – JSOG1 samt Übungen hinsichtlich Foto- und Filmaufnahmen sowie Sitzungsdienst. Die umfassende Umsetzung der Lerninhalte in der Ausbildung für den Justizwachtmeisterdienst wird nach der entsprechenden Unterrichtung der Lehrkräfte ab dem kommenden Jahr erfolgen. Hier sind derzeit zwei Lehrgänge mit insgesamt 62 Teilnehmern geplant. In der Ausbildung der Justizfachwirte wird das Thema im Bereich der Schlüsselkompetenzen, insbesondere im Fach Gesprächsführung und Kommunikation, im Unterricht behandelt . Auch in anderen Fächern wird die Thematik durch die Lehrkräfte an geeigneten Stellen durch Berichte aus der Praxis oder durch Übungen mit entsprechenden Fällen einbezogen , um die Anwärterinnen und Anwärter entsprechend zu sensibilisieren. Die Einbeziehung dieser Thematik in die Ausbildung der Justizfachwirte erfolgt umfassend seit dem Einstellungsjahr 2016 für die 161 Anwärterinnen und Anwärter dieses Jahrgangs. Im Studium der Rechtspfleger wird die Problematik seit dem Jahr 2016 im Rahmen des Unterrichts zu dem Thema „Zwangsvollstreckung und -versteigerung“ behandelt. Dabei werden die erforderlichen Verhaltens- und Vorgehensweisen anhand von konkreten Fallbeispielen besprochen. Die entsprechenden Unterrichtseinheiten im Studium der Rechtspfleger wurden im Jahr 2016 von 102 Studierenden besucht. Im Bereich der Fortbildung werden für Justizwachtmeister seit jeher mehrmals jährlich einwöchige „Fach- und Si- 1 JSOG = Ausführung des Gesetzes über die sicherheits- und ordnungsrechtlichen Befugnisse der Justizbeamten. cherheitstagungen“ angeboten, welche die Themen „Sicherheit im Justizgebäude“, „Störungen von Verhandlungen“, „Konflikt und Deeskalation“ sowie „Selbstverteidigung“ zum Gegenstand haben. Diese Veranstaltungen umfassen Rollenspiele , in welchen insbesondere Störer und gewaltbereite Personen auftreten. Ferner ist nochmals auf die bereits unter Ziffer 5.a genannte, seit dem Jahr 2012 bestehende Sondertagung zu dem Thema „Gefahrerkennung, Konfliktbewältigung und Deeskalation“ hinzuweisen, welche für alle Justizbediensteten offensteht. Die Fach- und Sicherheitstagungen für Justizwachtmeister werden insgesamt jährlich von ca. 70 Teilnehmern besucht. Im Übrigen werden das Thema Reichsbürgerszene und Selbstverwalter (wie z. B. „Microstaatler“) seit über einem Jahr gezielt in die Fortbildung für diejenigen Justizbediensteten eingebunden, für welche es praktisch besonders relevant erscheint. Hierbei sind insbesondere die Bereiche der Zwangsversteigerung und der allgemeinen Zwangsvollstreckung zu nennen. So ist das Thema der Verfahrensverhinderung und Verfahrensstörung durch „Microstaatler“ in den Fachtagungen für Rechtspfleger und für Angehörige der Serviceeinheiten in Zwangsversteigerungssachen im Jahr 2016 je mit ca. 4 Unterrichtseinheiten verankert worden. Für die Fachfortbildungen für die Mitarbeiter in den Bereichen Rechtsantragstelle und Strafvollstreckung ist dergleichen in Vorbereitung. Bei den Fachtagungen für Mitarbeiter in den Serviceeinheiten in Zwangsvollstreckungssachen ist 2016 mit 20 Teilnehmern zu rechnen, bei derjenigen für Rechtspfleger in Zwangsvollstreckungssachen mit 40 Teilnehmern. Für Richter und Staatsanwälte wurden im Jahr 2016 auf Landesebene zwei eintägige Veranstaltungen zum Thema „Umgang mit Störungen in der Gerichtsverhandlung“ durchgeführt , in denen insbesondere der Umgang mit Reichsbürgern behandelt wurde. Neben den landesweiten Tagungen wurden Veranstaltungen auf regionaler Ebene durch die Gerichte organisiert. Beispielshaft erwähnt seien zwei zum Umgang mit Reichsbürgern vom Amtsgericht München veranstaltete Fortbildungen am 19.10.2016 und 09.11.2016. Auf Bundesebene können bayerische Richter und Staatsanwälte Fortbildungen an der Deutschen Richterakademie besuchen. Diese wird vom 27. bis 30.03.2017 eine Tagung zu den Reichsbürgern organisieren. Die Tagung für Richter und Staatsanwälte zum Thema „Umgang mit Störungen in der Gerichtsverhandlung“ wurde bei der ersten Veranstaltung am 09.05.2016 in München von insgesamt 85 Teilnehmern besucht (81 Richter und 4 Staatsanwälte ). An der zweiten Veranstaltung am 25.10.2016 in Nürnberg nahmen 70 Personen teil (56 Richter und 14 Staatsanwälte). An den vom Amtsgericht München veranstalteten Fortbildungen am 19.10.2016 und 09.11.2016 nahmen 33 und 26 Richter des Amtsgerichts München teil. Eine Aufteilung der Teilnehmerzahlen nach Regierungsbezirken ist nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, da die Teilnehmer nicht nach Regierungsbezirken erfasst werden. Im Bereich der Ausbildung sind die genannten Themenkomplexe und Unterrichtsinhalte jeweils Teil der verpflichtenden Ausbildung. Im Bereich der Fortbildung besteht für Justizwachtmeister eine Verpflichtung zur Teilnahme an den angebotenen Fachtagungen. Im Übrigen besteht lediglich eine allgemeine Fortbildungspflicht (vgl. Art. 66 Abs. 2 Satz 2 Leistungslaufbahngesetz – LlbG), jedoch keine solche zur Teilnahme an bestimmten Fortbildungsveranstaltungen . Eine derartige Verpflichtung erscheint auch nicht erforderlich , da die bestehenden Fortbildungsangebote auch Drucksache 17/14609 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 auf freiwilliger Basis angenommen werden. Beispielsweise nehmen die Gerichtsvollzieher in der Praxis regelmäßig an den für sie vorgesehenen Fachtagungen teil. Geschäftsbereich des StMFLH: Der Umgang mit Bürgern, insbesondere auch Steuerbürgern , wird ganz allgemein sowohl bei der Ausbildung für den Einstieg in der 2. als auch in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer- bzw. Staatsfinanz im Fach „Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns“ thematisiert. Die vermittelten Grundsätze sind auf alle schwierigen Personen und Situationen übertragbar. Die genannten Ausbildungsinhalte für den Einstieg in der 2. als auch in der 3. Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer bzw. Staatsfinanz sind verpflichtend. Darüber hinaus wird im Fach „Staats- und Verwaltungskunde“ die freiheitlich demokratische Grundordnung behandelt. Fortbildungen in der Steuerverwaltung, die den Umgang mit Reichsbürgern beinhalten, finden im Bereich der Steuerfahndung statt. Daneben werden seit mehreren Jahren im Bereich der Steuerfahndung halbjährlich verpflichtend Eigensicherungstrainings durchgeführt. Im Bereich der Fortbildung von Vollstreckungsbeamten wird das Problem „Reichsbürger“ ebenfalls thematisiert. Die Seminare „Eigensicherung für Vollziehungsbeamte – Erkennen von Gefahrensituationen und verbale Deeskalation“ und „Verhalten bei Nichtleistung, Durchsuchung, Abwesenheit, Widerstand und Einwendungen“ bereiten die Beamtinnen und Beamten auf eventuelle Ausnahmesituationen vor; die speziellen Eigensicherungstrainings sind seit 2014 verpflichtend . Allen Bediensteten der Steuerverwaltung werden seit Anfang 2014 durch das Bayerische Landesamt für Steuern ausführliche Hinweise zum Umgang mit Personen zur Verfügung gestellt, die sich auf das Nichtbestehen der Bundesrepublik Deutschland (sogenannte Reichsbürger) berufen. Die Thematik wird auch bei den regelmäßigen Dienstbesprechungen mit den Sachgebietsleiterinnen und Sachgebietsleitern der Rechtsbehelfs- und Vollstreckungsstellen der Finanzämter erörtert. Im Bereich des Bayerischen Landesamtes für Digitalisierung , Breitband und Vermessung werden Fortbildungen für Beschäftigte mit Parteiverkehr, speziell in den Servicestellen und in Kundenbetreuungsbereichen angeboten, die im Umgang mit schwierigen Kunden sensibilisieren.