Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.12.2016 1. Wie hoch ist aktuell die Betreuungsquote in Prozent und zahlenmäßigen Betreuungsplät zen von Kindern unter drei Jahren in öffentlich geförderter Tagesbetreuung (bitte aufge schlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Bayern)? Die Betreuungsquote beschreibt in Prozent das Verhältnis der Zahl der betreuten Kinder der Altersgruppe zur Gesamtzahl der Kinder in der jeweiligen Altersgruppe. Die Betreu - ungsquote wurde jeweils mit den Daten der regionalisierten Bevölkerungsvorausberech nung für Bayern bis 2034 ermittelt , da die Bevölkerungszahlen zum 31.12.2015 beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung noch nicht abrufbar waren. Die Erhebungen sind Momentaufnahmen und lassen keine gesicherten Aussagen zur Zahl der Plätze oder zur Bedarfsdeckung zu. Von der Betreuungsquote U3 werden z. B. nicht erfasst: Freie Plätze, Plätze die von mehreren Kindern genutzt werden (Platzsha ring) oder die von Kindern noch eingenommen werden, die bereits das dritte Lebensjahr vollendet haben. In Klndertageselnrichtungen und Kindertagespfl ege betreute Kinder unter 3 Jahren Betreuungsquote Kinder unter 3 Jahren Betreuungsquote Kinder 1 bis unter 3 Jahren Bayern 108.633 32,0 % 46,8 % Regierung von Oberbayern 43.238 32,5 % 47,5 % Stadt Ingolstadt 1.137 28,4 % 41,5 % Landeshauptstadt München 17.768 37,6 % 55,0 % Stadt Rosenheim 459 27,0 % 39,4 % Landkreis Altötting 708 26,2 % 38,3 % Landkreis Berchtesgadener Land 431 16,6 % 24,2 % Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen 836 25,3 % 37,0 % Landkreis Dachau 1.400 33,3 % 48,7 % Landkreis Ebersberg 1.519 36,2 % 52,8 % Landkreis Eichstätt 996 26,2 % 38,3 % Landkreis Erding 1014 26,7 % 39,0 % Landkreis Freising 1.545 30,3 % 44,2 % Landkreis Fürstenfeldbruck 2.191 35,9 % 52,4 % Landkreis Garmlsch- Partenkirchen 521 24,8 % 36,2 % Landkreis Landsberg am Lech 804 26,8 % 39,1 % Landkreis Miesbach 754 30,2 % 44,0 % Landkreis Mühldorf a. Inn 686 22,9 % 33,4 % 17. Wahlperiode 03.02.2017 17/14635 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 26.10.2016 Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch ist aktuell die Betreuungsquote in Prozent und zahlenmäßigen Betreuungsplätzen von Kindern unter drei Jahren in öffentlich geförderter Tagesbetreuung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten im Freistaat Bayern)? 2. Wie hoch liegt aktuell der durchschnittliche Anstellungsschlüssel in Bayern differenziert nach reinen Krippengruppen und altersübergreifenden Gruppen (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Altersgruppen, die in den Gruppen vertreten sind)? 3. Wie hoch ist der aktuelle Anteil von Kindern unter drei Jahren in Bayern, die in reinen Krippengruppen betreut werden? 4. Wie hoch ist der aktuelle Anteil von Kindern in Bayern, die durchschnittlich mehr als sechs Stunden in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung betreut werden (bitte differenziert nach Alter)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14635 In Klndertageselnrichtungen und Kindertagespflege betreute Kinder unter 3 Jahren Betreuungsquote Kinder unter 3 Jahren Betreuungsquote Kinder 1 bis unter 3 Jahren Landkreis München 4.132 42,2 % 61,6 % Landkreis Neuburg- Schrobenhausen 566 21,0 % 30,6 % Landkreis Pfaffenhofen 901 25,7 % 37,6 % Landkreis Rosenheim 1.658 24,7 % 36,1 % Landkreis Starnberg 1.385 40,7 % 59,5 % Landkreis Traunstein 927 21,6 % 31,5 % Landkreis Weilheim- Schongau 900 25,7 % 37,5 % Regierung von Niederbayern 7.445 25,2 % 36,7 % Stadt Landshut 542 30,1 % 44,0 % Stadt Passau 446 40,5 % 59,2 % Stadt Straubing 277 25,2 % 36,8 % Landkreis Deggendorf 659 23,5 % 34,4 % Landkreis Freyung- Grafenau 413 22,9 % 33,5 % Landkreis Kelheim 698 21,8 % 31,8 % Landkreis Landshut 973 24,3 % 35,5 % Landkreis Passau 1.137 25,8 % 37,7 % Landkreis Regen 434 25,5% 37,3 % Landkreis Rottal-Inn 718 24,8 % 36,1 % Landkreis Straubing- Bogen 555 22,2 % 32,4 % Landkreis Dingolfing- Landau 593 24,7 % 36,1 % Regierung der Oberpfalz 7.097 26,4 % 38,5 % Kreisfreie Stadt Amberg 228 22,8 % 33,3 % Kreisfreie Stadt Regensburg 1.216 29,7 % 43,3 % Kreisfreie Stadt Weiden i. d. Opf. 217 21,7 % 31,7 % Landkreis Amberg- Sulzbach 729 31,7 % 46,3 % Landkreis Cham 679 21,9 % 32,0 % Landkreis Neumarkt 780 22,9 % 33,5 % Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab 632 30,1 % 43,9 % Landkreis Regensburg 1.308 26,2 % 38,2 % Landkreis Schwandorf 828 24,4 % 35,6 % Landkreis Tirschenreuth 480 28,2 % 41,2 % Regierung von Oberfranken 9.370 38,9 % 56,8 % Stadt Bamberg 550 30,6 % 44,6 % Stadt Bayreuth 526 35,1 % 51,2 % Stadt Coburg 444 49,3 % 72,0 % Stadt Hof 338 30,7 % 44,9 % Landkreis Bamberg 1.348 35,5 % 51,8 % Landkreis Bayreuth 924 38,5 % 56,2 % Landkreis Coburg 979 49,0 % 71,5 % Landkreis Forchheim 1.063 36,7 % 53,5 % Landkreis Hof 792 41,7 % 60,9 % Landkreis Kronach 555 42,7 % 62,3 % Landkreis Kulmbach 610 43,6 % 63,6 % Landkreis Lichtenfels 622 38,9 % 56,8 % Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge 619 44,2 % 64,6 % In Klndertageselnrichtungen und Kindertagespflege betreute Kinder unter 3 Jahren Betreuungsquote Kinder unter 3 Jahren Betreuungsquote Kinder 1 bis unter 3 Jahren Regierung von Mittelfranken 16.747 36,4 % 53,2 % Stadt Ansbach 355 32,3 % 47,1 % Stadt Erlangen 1.319 42,5 % 62,1 % Stadt Fürth 967 26,9 % 39,2 % Stadt Nürnberg 4.669 32,7 % 47,7 % Stadt Schwabach 353 32,1 % 46,9 % Landkreis Ansbach 1.763 39,2 % 57,2 % Landkreis Erlangen- Höchstadt 1.588 44,1 % 64,4 % Landkreis Fürth 1.151 38,4 % 56,0 % Landkreis Nürnberger Land 1.741 42,5 % 62,0 % Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 1.006 41,9 % 61,2 % Landkreis Roth 1.128 36,4 % 53,1 % Landkreis Weißenburg- Gunzenhausen 707 32,1 % 46,9 % Regierung von Unterfranken 12.121 38,4 % 56,0 % Stadt Aschaffenburg 593 32,9 % 48,1 % Stadt Schweinfurt 456 35,1 % 51,2 % Stadt Würzburg 1.040 33,5 % 49,0 % Landkreis Aschaffenburg 1.457 35,5 % 51,9 % Landkreis Bad Kissingen 874 38,0 % 55,5 % Landkreis Rhön-Grabfeld 770 40,5 % 59,2 % Landkreis Haßberge 797 38,0 % 55,4 % Landkreis Kitzingen 896 40,7 % 59,5 % Landkreis Miltenberg 808 26,1 % 38,1 % Landkreis Main-Spessart 1.225 43,8 % 63,9 % Landkreis Schweinfurt 1.132 41,9 % 61,2 % Landkreis Würzburg 1.795 43,8 % 63,9 % Regierung von Schwaben 12.615 26,4 % 38,5 % Stadt Augsburg 2.281 30,0 % 43,8 % Stadt Kaufbeuren 260 23,6 % 34,5 % Stadt Kempten (Allgäu) 511 30,1 % 43,9 % Stadt Memmingen 219 18,3 % 26,6 % Landkreis Aichach- Friedberg 921 26,3 % 38,4 % Landkreis Augsburg 1.795 28,0 % 40,9 % Landkreis Dillingen a. d. Donau 571 24,8 % 36,2 % Landkreis Günzburg 775 24,2 % 35,4 % Landkreis Neu-Ulm 1.163 25,8 % 37,7 % Landkreis Lindau (Bodensee) 581 30,6 % 44,6 % Landkreis Ostallgäu 836 23,2 % 33,9 % Landkreis Unterallgäu 769 21,4 % 31,2 % Landkreis Donau-Ries 1.018 29,1 % 42,5 % Landkreis Oberallgäu 915 24,7 % 36,1 % Quelle: StMAS-Statistlk; Stand: 01.01.2016 Drucksache 17/14635 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Der leichte Rückgang bei den Betreuungsquoten gegenüber den Zahlen aus dem Vor jahr, die auf Basis der Bevölkerungsprognose bis 2032 ausgewertet wurden,Ist auf die gestiegene Bevölkerungszahl der unter Dreijährigen zurückzuführen. 2. Wie hoch liegt aktuell der durchschnittliche Anstellungsschlüssel in Bayern differenziert nach reinen Krippengruppen und altersübergreifenden Gruppen (bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Altersgruppen , die in den Gruppen vertreten sind)? Durchschnittlicher AnstellungsschlüsselIn Kinderkrippen Kindergärten Häusern für Kinder 8,45 9,54 9,12 Quelle: Auswertung KiBiG.web vom 07.11.2016, Bewilligungszeitraum 2015 Personalschlüssel in Kindertageseinrichtungen der Gruppen mit Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren 0 bis unter 8 Jahren 2 bis unter 8 Jahren 3,8 4,1 8,6 Quelle:Statistisches Bundesamt, Stand: 01.03.2015 Im Anstellungsschlüssel werden die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit des pädagogi schen Personals und die gewichteten Buchungszeiten der Kinder ins Verhältnis gesetzt. Dagegen stellt der Personalschlüssel die vertraglich vereinbarte Wochenarbeitszeit des pädagogischen Personals im Verhältnis zu den vertraglich vereinbarten wöchentlichen Betreuungsstunden der Kinder dar. Bei der Auswertung des durchschnittlichen Anstellungsschlüssels ist eine Differenzierung nach reinen Krippengruppen und Altersgruppen nicht möglich. Mit Inkrafttreten des Baye rischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBIG) wurde eine Abkehr von der Gruppenbetrachtung vorgenommen und die Einrichtung in ihrer Gesamtheit statistisch erfasst. Nach Maßgabe des Art. 2 BayKiBiG sind Kinderkrippen Kindertageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder unter drei Jahren richtet. Kindergärten sind Kinder tageseinrichtungen, deren Angebot sich überwiegend an Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung richtet. Häuser für Kinder nehmen Kinder verschiedener Altersgrup - pen ohne Schwerpunkt auf. 3. Wie hoch ist der aktuelle Anteil von Kindern unter drei Jahren in Bayern, die in reinen Krippengruppen betreut werden? Wie bereits im Rahmen von Frage 2 ausgeführt, wird der Anteil von U3-Kindem generell in Kinderkrippen und nicht in einzelnen Krippengruppen statistisch erhoben. In Bayern wurden zum 1. März 2016 lt. dem vom Landesamt für Statistik und Datenver arbeitung (LfStaD) gemeldeten Zahlen in ausschließlich mit unter Dreijährigen belegten Kinderkrippen 8,7 % aller Kinder dieser Altersgruppe betreut . 4. Wie hoch ist der aktuelle Anteil von Kindern in Bayern , die durchschnittlich mehr als sechs Stunden in einer öffentlich geförderten Kindertageseinrichtung betreut werden (bit te differenziert nach Alter)? Der Anteil von Kindern in nach dem BayKiBiG geförderten Kindertageseinrichtungen mit einer durchschnittlich über sechs Stunden liegenden Buchungszeit liegt bei 49,1 % (Statistik des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, Bewilligungszeitraum 2015).Eine altersmäßige Differenzierung der Kinder ist nicht möglich.