Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.12.2016 Vorbemerkung: Das Angebot von Sprachkursen für Asylbewerber ist grundsätzlich Aufgabe des Bundes. Bereits seit 2013 nimmt sich aber der Freistaat Bayern dieser Aufgabe darüber hinaus freiwillig unter Verwendung eigener Haushaltsmittel an, da die Sprachkursangebote des Bundes für Asylbewerber bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht ausreichend sind. Die Anstrengungen , die der Freistaat Bayern hierfür seit 2013 unternommen hat, sind bundesweit einzigartig. Die Öffnung der Integrationskurse des Bundes für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive erfolgte erst im Oktober 2015 auf Druck der Länder, Insbesondere des Freistaats Bayern. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf Personen, die nach § 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) leistungsberechtigt sind. Dies ist gleichzeitig auch der Teilnehmerkreis der Sprachförderungsangebote des Freistaats Bayern für Asylbewerber. Soweit anerkannte Asylbewerber (Flüchtlinge) betroffen sind, schafft der Bund Angebote, insbesondere die Integrationskurse. Diese wurden im Oktober 2015 auch für Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive geöffnet. Dazu gehören derzeit Personen aus den Herkunftsländern Iran, Irak, Syrien, Eritrea und Somalia . Soweit die Anfrage sich auf diese vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) angebotenen Integrationskurse oder andere Angebote des Bundes bezieht, kann die Staatsregierung mangels Zuständigkeit keine Auskünfte geben. Die nachfolgenden Ausführungen können auch Teilnehmer ehrenamtlicher Deutschkurse nicht berücksichtigen, da diesbezüglich kein belastbares Zahlenmaterial im Hinblick auf die Teilnehmer und insbesondere auf deren Geschlecht vorliegt. Der Freistaat Bayern unterstützt ehrenamtlich durchgeführte Deutschkurse unter bestimmten Voraussetzungen mit einer Aufwandspauschale von je 500 Euro. Die Durchführung und Organisation der ehrenamtlichen Deutschkurse und Sprachpatenprojekte übernimmt die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen Bayern e. V. (lagfa Bayern e. V. ). Voraussichtlich werden auf dieser Basis im Jahr 2016 rund 1.800 ehrenamtliche Sprachkurse unterstützt und damit voraussichtlich mehr als 20.000 Asylbewerber erreicht. 17. Wahlperiode 03.02.2017 17/14637 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Eva Gottstein FREIE WÄHLER vom 26.09.2016 Teilnahme weiblicher Flüchtlinge und Asylbewerber an Deutschkursen in der Region 10 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Flüchtlinge halten sich derzeit in der Region 10 (Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen/Ilm und Stadt Ingolstadt) auf (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen/der Stadt Ingolstadt und nach Geschlecht)? 2. Wie viele der weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerber sind ohne Ehe-/Lebenspartner in der Region 10? 3. Wie hoch ist die aktuelle Teilnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern an Sprach- und Integrationskursen zum Erwerb der deutschen Sprache in Prozent im Vergleich zu den in der Region 10 registrierten Flüchtlingen (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/der Stadt Ingolstadt und Geschlecht)? a) Wie hoch ist der Frauenanteil in gemischt-geschlechtlichen Sprach- und Integrationskursen (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/der Stadt Ingolstadt)? 4. Gibt es Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache in der Region 10 ausschließlich für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerber? a) Wenn ja, welche sind diese? b) Wenn nein, ist beabsichtigt, das Angebot an Sprachund Integrationskursen ausschließlich für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerber in der Region 10 auszubauen ? 5. Sind weitere Maßnahmen in der Region 10 geplant, um möglichst vielen weiblichen Flüchtlingen oder Asylbewerbern die Teilnahme an Sprach- oder Integrationskursen zu ermöglichen? 6. Wird in der Region 10 Kinderbetreuung zur Überbrückung der Sprach- und Integrationskurszeit angeboten ? a) Wenn nein, welche Maßnahmen sind in der Region 10 hinsichtlich der o. g. Kinderbetreuung geplant? 7. Welche Gründe, Ursachen und Motive sind für die Nichtteilnahme der weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerber an den Sprach- und Integrationskursen bekannt ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14637 1. Wie viele Flüchtlinge halten sich derzeit in der Region 10 (Landkreise Eichstätt, Neuburg-Schrobenhausen , Pfaffenhofen/Ilm und Stadt Ingolstadt) auf (bitte aufgeschlüsselt nach den Landkreisen/ der Stadt Ingolstadt und nach Geschlecht)? Landkreise/kreisfreie Städte Geschlecht Anzahl (Stand 31.10.2016) Eichstätt (LK) männlich 1.374 Eichstätt (LK) weiblich 444 Neuburg-Schrobenhausen (LK) männlich 675 Neuburg-Schrobenhausen (LK) weiblich 245 Pfaffenhofen/Ilm (LK) männlich 1.025 Pfaffenhofen/Ilm (LK) weiblich 110 Ingolstadt (KS) männlich 806 Ingolstadt (KS) weiblich 446 Gesamt: 5. 125 LK >= Landkreis, KS = Kreisfreie Großstadt 2. Wie viele der weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerber sind ohne Ehe-/Lebenspartner in der Region 10? Zu dieser Frage liegen der Staatsregierung keine Informationen vor. Diese Daten wären nur mit unvertretbarem Verwaltungsaufwand insbesondere bei der dezentralen Unterbringung durch Abfrage über die Regierungen im Benehmen mit den Kreisverwaltungsbehörden zu ermitteln. 3. Wie hoch ist die aktuelle Teilnahme von Flüchtlingen und Asylbewerbern an Sprach- und Integrationskursen zum Erwerb der deutschen Sprache in Prozent im Vergleich zu den in der Region 10 registrierten Flüchtlingen (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/der Stadt Ingolstadt und Geschlecht)? a) Wie hoch ist der Frauenanteil In gemischt-geschlechtlichen Sprach- und Integrationskursen (bitte aufgeschlüsselt nach Landkreisen/der Stadt Ingostadt)? In Bezug auf die von der Staatsregierung geförderten Projekte (Projekt Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylsuchende”; Projekt „ldA 1.000”;Projekt nldA Bayern-Turbo”; Projekt Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende ”) stellt sich die Teilnahme von Asylbewerbern im Vergleich zu den in der Region 10 registrierten Asylbewerbern wie folgt dar: Landkreise/kreisfreie Städte Geschlecht Anzahl der in der Region 10 untergebrachten Asylbewerber (Stand 31.10. 2016) Teilnahme an Sprachkursen in Prozent (Stand 31.10.2016) ibStätt (LK) männlich 1.374 4,95 % Eichstätt (LK) weiblich 444 1,58 % Neuburg-Schrobenhausen (LK) männlich 615 kein Standort Neuburg-Schrobenhausen (LK) weiblich 245 kein Standort Pfaffenhofen/Ilm (LK) männlich 1.025 2,44 % Pfaffenhofen/Ilm (LK) weiblich 110 0,00 % Ingolstadt (KS) männlich 806 kein Standort Ingolstadt (KS) weiblich 446 kein Standort Der jeweilige Frauenanteil in gemischt-geschlechtlichen Sprachkursen nach Maßgabe der von Bayern geförderten Kurse (Projekt „Deutschkurse zur sprachlichen Erstorientierung für Asylsuchende“; Projekt „ldA 1. 000“; Projekt „ldA Bayern-Turbo”; Projekt „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende “) stellt sich wie folgt dar: Landkreise/kreisfreie Städte Anteil von Fauen in gemischtgeschlechtlichen Sprachkursen (Stand 31.10.2016) Kurs 1 Kurs 2 Kurs 3 Eichstätt (LK) 15,38 % 12,50 % 0,00 % Neuburg-Schrobenkausen (LK) Pfaffenhofen/Ilm (LK) 0,00 % Ingolstadt (KS) In der Region 10 finden aktuell keine Sprachkurse im Rahmen des Projekts „IdA Bayern-Turbo“ statt bzw. wurden bisher noch keine Kurse für das Projekt „Kurse zur Alphabetisierung für Asylsuchende“ beantragt. Darüber hinaus und wie bereits geschildert, können zu den Integrationskursen und anderen Angeboten des Bundes seitens der Staatsregierung mangels Zuständigkeit keine Angaben gemacht werden. Vor dem Hintergrund, dass zahlreiche Sprachangebote des allein zuständigen Bundes (z. B. Integrationskurse, ESF-BAMF-Kurse, berufsbezogene Sprachförderung) unberücksichtigt bleiben und allein der Bund für die Sprachförderung anerkannter Asylbewerber zuständig ist, können keine aussagekräftigen Angaben zu Gesamtzahl und Anteil der an Sprachkursen teilnehmenden Asylbewerber gemacht werden. 4. Gibt es Angebote zum Erwerb der deutschen Sprache in der Region 10 ausschließlieh für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerber? a) Wenn ja, welche sind diese? b) Wenn nein, ist beabsichtigt, das Angebot an Sprach- und Integrationskursen ausschließlich für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerber in der Region 10 auszubauen? Vonseiten der Staatsregierung gibt es derzeit keine Sprachangebote ausschließlich für weibliche Flüchtlinge und Asylbewerber in der Region 10. Spezielle Sprachkurse ausschließlich für weibliche Teilnehmer anzubieten, ist auch in Zukunft nicht beabsichtigt. Dies liegt u. a. darin begründet, dass den Asylbewerberinnen und Asylbewerbern klar vermittelt werden soll, dass in Deutschland Frauen und Männer gleichberechtigt sind. Niemand darf wegen seines Geschlechts bevorzugt oder benachteiligt werden. Insofern ist auch Frauen eine Teilnahme an einem Deutschkurs unter männlicher Beteiligung und umgekehrt Männern eine Teilnahme an einem Deutschkurs unter weiblicher Beteiligung zumutbar. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei den vom Freistaat angebotenen Deutschkursen ohne Berücksichtigung des Geschlechtes. Auch wirtschaftliche Gründe sprechen gegen die Etablierung nur weiblich besetzter Deutschkurse. Ein Kurs ist für ca. 20 Teilnehmer konzipiert. Gerade im ländlicheren Raum würde nach Auskunft der Träger häufig ein Kurs mit ausschließlich weiblicher Beteiligung nicht zustande kommen oder müsste jedenfalls mit deutlich unter 20 Teilnehmerinnen besetzt werden. Da die Kosten eines Kurses unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer anfallen (Personalkosten, Kosten für Raummiete), ist es nicht zielführend, vorhandene Kursplätze zulasten männlicher Asylbewerber ungenutzt zulassen . Drucksache 17/14637 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Für weibliche Asylbewerber besteht allerdings durchaus in bestimmten Bereichen ein besonderer Bedarf. Hierzu wurden durch die Staatsregierung verschiedene Regelungen geschaffen und Angebote gefördert, um den besonderen Bedarf weiblicher Asylbewerber zu berücksichtigen . Nachfolgende Regelungen und Angebote bestehen hierzu: In Bayern stehen ca. 50 verschiedene separate Unterbringungsmöglichkeiten speziell für Frauen mit und ohne Kinder zur Verfügung. Die Unterbringungsbehörde vor Ort berücksichtigt bei der Zuweisung die Umstände des Einzelfalles . Die Zuweisung kann unter anderem von nachfolgenden Faktoren beeinflusst werden: • Ärztliches Attest • Ausdrücklicher Wunsch der Asylbewerberin • Besonderes Schutzbedürfnis • Bedürfnis einer allein reisenden Mutter nach besonderer Unterstützung bei der medizinischen Versorgung ihrer Kinder • Platzkapazitäten • Persönliche Situation der Asylbewerberin • Alter der Kinder In der Erstaufnahmeeinrichtung in München sind außerdem zwei auf Opferschutz von Frauen spezialisierte Organisationen vor Ort präsent (JADWIGA und SOLWODI), so dass Frauen auch hier noch weitere Ansprechpartner neben der Asylsozialberatung haben. Projekt idEAL for women: Das Projekt richtet sich an Arbeit suchende weibliche Flüchtlinge und Asylbewerberinnen mit dem Ziel der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Projektinhalte sind neben einer Potenzialanalyse und Kompetenzfeststellung die Verbesserung von Wissensdefiziten und berufliche Kenntnisvermittlung . Praktika und die Vernetzung mit Unternehmen der Region sollen den nachhaltigen Erfolg der beruflichen Eingliederung sichern. Das Projekt ist im Rahmen des Arbeitsmarktfonds im Oktober 2016 gestartet und läuft voraussichtlich bis September 2019. Förderung von Dolmetscherkosten (Sprachmittlung) in staatlich geförderten Frauenhäusern und Notrufen: Es handelt sich hierbei nicht um ein spezielles Angebot an weibliche Asylbewerber, sondern richtet sich generell an Frauen mit Migrationshintergr und. Dennoch wird hiermit auch ein besonderer Bedarf von weiblichen Asylbewerbern abgedeckt. Gegenstand der Förderung sind Ausgaben für Dolmetscherdienste, die in Zusammenhang mit der Beratung und Betreuung von gewaltbetroffenen Frauen mit Migrationshintergrund entstehen. Zielder Förderung ist es, Migrantinnen, die kein oder wenig Deutsch sprechen, den Zugang zum Hilfesystem bei Gewaltbetroffenheit zu erleichtern und damit ihre Integration zu fördern. Hierfür werden im Rahmen des Sonderprogramms. „Zusammenhalt fördern, Integration stärken“ im Haushaltsjahr 2016 Dolmetscherkosten , die im Rahmen der Beratungstätigkeit anfallen, mit rund 200.000 Euro gefördert. 5. Sindweitere Maßnahmen in der Region 10 geplant, um möglichst vielen weiblichen Flüchtlingen oder Asylbewerbern die Teilnahme an Sprach- oder Integrationskursen zu ermöglichen? Vgl. Antwort zu Frage 4. 6. Wird in der Region 10 Kinderbetreuung zur Überbrückung der Sprach- und lntegratlonskurszeit angeboten ? a) Wenn nein, welche Maßnahmen sind In der Region 10 hinsichtlich der o. g. Kinderbetreuung geplant? Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingskinder erwerben einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung und in Kindertagespflege vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zur Einschulung, wenn sie einen rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (§ 6 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII). Ein gewöhnlicher Aufenthalt liegt vor, wenn die Asylbewerberkinder – spätestens nach 6 Monaten – die Erstaufnahmeeinrichtung verlassen haben und in einer Gemeinschaftsunterkunft bzw. dezentral untergebracht worden sind. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege können einen wesentlichen Beitrag zur Integration der Kinder und deren Eltern leisten, insbesondere hinsichtlich des Erwerbs der deutschen Sprache, dem Einleben in ein noch fremdes Lebensumfeld sowie der Vermittlung grundlegender Werte der Einwanderungsgesellschaft. Ziel der Staatsregierung ist es daher, dass Eltern mit Fluchterfahrung entsprechende Angebote für ihre Kinder nutzen. Die Gemeinden sind für die Kinderbetreuung zuständig und tragen hierfür die Planungs- und Finanzierungsverantwortung . Der Freistaat Bayern unterstützt die Gemeinden in erheblichem Umfang durch finanzielle Zuschüsse zu den Betriebs- und Investitionskosten. Für Kinder aus Asylbewerberfamilien ab drei Jahren erhalten die Kindertageseinrichtungen – wie für alle Kinder, deren Eltern beide nichtdeutschsprachiger Herkunft sind – eine um 30 % höhere gesetzliche Förderung. Hierdurch wird jedem Kind mit Migrationshintergrund eine intensivierte Bildung und Erziehung in der Einrichtung ermöglicht. Zusätzlich unterstützt die Staatsregierung im Jahr 2016 die Gemeinden durch ein spezielles Förderprogramm zur Integration von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen in Höhe von insgesamt bis zu 6 Mio. Euro. Die Fördermittel können für zusätzliche Ausgaben , die bei der Aufnahme von Kindern mit Fluchterfahrung in Kindertageseinrichtungen entstehen, eingesetzt werden, wie z. B. für Dolmetscherleistungen, asylspezifische Fortbildungen , Fahrdienste oder Ausgaben für zusätzliches Personal . In den Erstaufnahme- sowie Gemeinschaftsunterkünften in Bayern bestehen zudem unterschiedliche Formen von Kinderbetreuung wie Spielgruppen, v. a. organisiert durch die örtlichen Ehrenamtsstrukturen oder durch die Asylsozialberatung . Bei den Sprachförderungsangeboten des Freistaats werden direkt keine Möglichkeiten der Kinderbetreuung angeboten . Es sind auch zukünftig keine Maßnahmen hinsichtlich der Kinderbetreuung geplant. Über die dargestellten Möglichkeiten hinaus können weibliche Asylbewerber und Flüchtlinge die Betreuung durch Ehegatten, Verwandte oder Freunde in der Unterkunft organisieren. 7. Welche Gründe, Ursachen und Motive sind für die Nichtteilnahme der weiblichen Flüchtlinge und Asylbewerber an den Sprach- und Integrationskursen bekannt? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Hierzu werden keine Daten erhoben.