Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 05.12.2016 1. a) Wie ist der Sachstand im Genehmigungsverfahren bezüglich der Erweiterung des Abbaugebietes? Beim anhängigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren besteht nach Auskunft des Landratsamtes Deggendorf weiterhin in wesentlichen Punkten Ergänzungsbedarf . Nach dem Vorliegen von ergänzten, überarbeiteten bzw. korrigierten Antragsunterlagen ist eine erneute Fachstellenbeteiligung vorgesehen. b) Sind die Gutachten bezüglich „Luftreinhaltung“, „Erschütterungsschutz“ und „Lärmschutz“ inzwischen eingereicht? Diese Unterlagen liegen noch nicht vor. 2. a) Hat inzwischen ein Erörterungstermin stattgefunden ? Nein. b) Wenn nein, für welchen Zeitraum ist ein Erörterungstermin geplant? Ein Erörterungstermin wird nach Mitteilung des Landratsamtes Deggendorf erst dann durchgeführt, wenn die unter der Antwort zu Frage 1a erwähnte zweite Fachstellenbeteiligung abgeschlossen ist. 3. a) Ist der Betrieb des Steinbruchs bzw. der Brechanlage inzwischen an den Stand der Technik angepasst ? Zur Anpassung an den Stand der Technik liegt dem Landratsamt Deggendorf eine Rückmeldung des Betreibers vor, zu der jedoch noch weiterer Abstimmungsbedarf besteht. b) Welche Abweichungen zwischen den Bescheiden der Genehmigungsbehörde und dem Istzustand wurden vom Landratsamt im Sommer 2016 festgestellt ? Es wurden Abweichungen im Bereich der Brechanlagen sowie der Lagerflächen südlich der Gemeindeverbindungsstraße festgestellt. c) Wurde für den Betrieb inzwischen ein Antrag auf ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung gestellt? Ja, der Antrag des Betreibers vom 19.09.2016 befindet sich in der Fachstellenbeteiligung. 4. a) Wie ist die Oberflächenentwässerung der Lagerfläche auf FlNr. 1269 geregelt? Das auf der Lagerfläche anfallende Oberflächenwasser wird breitflächig versickert. 17. Wahlperiode 03.02.2017 17/14647 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.11.2016 Sachstandsbericht Granitsteinbruch Hötzelsberg Fragen zum Granitsteinbruch der Firma Thiele in Hötzelsberg 1, 94530 Auerbach Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie ist der Sachstand im Genehmigungsverfahren bezüglich der Erweiterung des Abbaugebietes? b) Sind die Gutachten bezüglich „Luftreinhaltung“, „Erschütterungsschutz “ und „Lärmschutz“ inzwischen eingereicht? 2. a) Hat inzwischen ein Erörterungstermin stattgefunden? b) Wenn nein, für welchen Zeitraum ist ein Erörterungstermin geplant? 3. a) Ist der Betrieb des Steinbruchs bzw. der Brechanlage inzwischen an den Stand der Technik angepasst? b) Welche Abweichungen zwischen den Bescheiden der Genehmigungsbehörde und dem Istzustand wurden vom Landratsamt im Sommer 2016 festgestellt? c) Wurde für den Betrieb inzwischen ein Antrag auf ordnungsgemäße Niederschlagswasserbeseitigung gestellt ? 4. avWie ist die Oberflächenentwässerung der Lagerfläche auf FlNr. 1269 geregelt? b) Gibt es für die Lagerfläche auf FlNr. 1269 eine wasserrechtliche Erlaubnis? c) Wurde für die Inanspruchnahme weiterer Lagerflächen ein Antrag eingereicht? 5. a) Ist die naturschutzfachliche Beeinträchtigung des Mapferdinger Baches inzwischen untersucht? b) Wurde der Granitstaubeintrag inzwischen verringert? c) Welche Maßnahmen zur Verringerung des Granitstaubeintrags wurden angeordnet? 6. a) Gibt es eine Genehmigung für die Lagerung von Asphalt ? b) Für welche Menge liegt eine Genehmigung vor? c) Wurden die gelagerten Asphaltmengen auf etwaige Teergehalte (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – PAK) untersucht? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14647 b) Gibt es für die Lagerfläche auf FlNr. 1269 eine wasserrechtliche Erlaubnis? Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist im Falle einer breitflächigen Versickerung nicht erforderlich. c) Wurde für die Inanspruchnahme weiterer Lagerflächen ein Antrag eingereicht? Nein. 5. a) Ist die naturschutzfachliche Beeinträchtigung des Mapferdinger Baches inzwischen untersucht? Der Antrag des Betreibers vom 19.09.2016 befindet sich noch in der Fachstellenbeteiligung. b) Wurde der Granitstaubeintrag inzwischen verringert ? c) Welche Maßnahmen zur Verringerung des Granitstaubeintrags wurden angeordnet? Folgende Maßnahmen wurden bescheidlich festgelegt: ● Bau von 4 Rückhaltebecken (Kaskadenentwässerung) im nördlichen Bereich des Steinbruchs mit einem Rückhaltevolumen von ca. 490 m³; dies wurde bereits im Dezember 2015 umgesetzt. ● Errichtung eines neuen Rückhaltebeckens (Absetzteich) mit einem Volumen von 859 m³ im Rahmen des laufenden Wasserrechtsverfahrens; ein vorzeitiger Baubeginn wurde vom Landratsamt Deggendorf bereits genehmigt. Untersuchungsergebnisse, ob dies zu einer Staubemissionsminderung führt, liegen noch nicht vor. 6. a) Gibt es eine Genehmigung für die Lagerung von Asphalt? Ja, die Lagerung von (nicht teerhaltigem) Ausbauasphalt wurde mit Bescheid des Landratsamtes Deggendorf vom 21.05.1999 genehmigt. b) Für welche Menge liegt eine Genehmigung vor? 5.000 t. c) Wurden die gelagerten Asphaltmengen auf etwaige Teergehalte (polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe – PAK) untersucht? Für eine mögliche Verunreinigung durch PAK gibt es keine Anhaltspunkte.