b) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste und können derzeit nicht beschult werden? 6. Wie viele zusätzliche Lehrer mit wie vielen zusätzlichen Stunden wurden für die zusätzlichen Schüler in den Berufsschulen in der Region 1 eingestellt? 7. Ist das derzeitige Angebot an Berufsschulplätzen und -klassen ausreichend und gibt es Überlegungen, diese in absehbarer Zeit (ggf. an welchen Standorten) weiter auszubauen? 8. Gibt es nach Kenntnis der Staatsregierung in der Region 1 noch ausreichend Pädagogen externer Partner wie des Beruflichen Fortbildungszentrums (bfz) oder Euro-Schulen, um unterrichtliche Sprachangebote an den beruflichen Schulen zu unterstützen, welche Rückmeldungen liegen der Staatsregierung von beruflichen Schulen aus der Region 1 diesbezüglich vor und wie viele der aus dem Nachtragshaushalt bereitgestellten Drittmittel haben die beruflichen Schulen aus der Region 1 bisher abgerufen (bitte auch Nennung der Verwendungszwecke)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 05.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbeziehung von Beiträgen des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) wie folgt beantwortet: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat die Region 1 (Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die kreisfreie Stadt Aschaffenburg ) an welchen Standorten aktuell aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg sowie nach schulpflichtig und berufsschulpflichtig)? Dazu wurden vom StMAS folgende Zahlen zur Verfügung gestellt: schulpfl ichtig (unter 16 Jahre) berufsschulpfl ichtig (16–17 Jahre und Volljährige) Gesamt Stadt Aschaffenburg 19 52 71 Landkreis Aschaffenburg 8 63 71 Landkreis Miltenberg 4 66 70 Summe 31 181 212 Stand: 31.10.2016 lt. Meldung Bundesverwaltungsamt (BVA) 17. Wahlperiode 03.02.2017 17/14660 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.11.2016 Berufsschulplätze für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge in der Region 1 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat die Region 1 (Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie die kreisfreie Stadt Aschaffenburg) an welchen Standorten aktuell aufgenommen (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg sowie nach schulpflichtig und berufsschulpflichtig)? a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen laut Verteilungsschlüssel in den kommenden Monaten noch aufgenommen werden? b) Welche ggf. weiteren Standorte für die Unterbringung sind geplant? 2. Wie viele Berufsschulplätze gibt es für die in der Region 1 aufgenommenen berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge mit einem Ausbildungsvertrag in den regulären Fachklassen der Berufsschule und wie viele Plätze gibt es in sog. Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Ausbildungsplatz, beide Gruppen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg)? a) Wie viele davon sind belegt? b) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste und können derzeit nicht beschult werden? 3. Wie viele der geplanten rund 1.200 Berufsintegrationsklassen und ca. 22.000 Plätze werden zum Schuljahr 2016/17 in der Region 1 angeboten werden (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg)? 4. Gibt es in der Region 1 Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen oder Fachoberschulen, die zum kommenden Schuljahr 2016/17 Berufsintegrationsklassen einrichten werden (bitte aufgliedern nach Landkreis bzw. Stadt Aschaffenburg und der konkreten Schule)? 5. Wie viele berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 21 Jahren besuchen das vollzeitschulische Berufsgrundschuljahr, das in wenigen Berufen als 1. Ausbildungsjahr eingerichtet ist (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg)? a) Wie viele davon sind belegt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14660 a) Wie viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sollen laut Verteilungsschlüssel in den kommenden Monaten noch aufgenommen werden? Der Freistaat Bayern hat die Aufnahmequote von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA) seit Einführung der bundesweiten Verteilung am 1. November 2015 noch immer übererfüllt. Daher werden alle in Bayern ankommenden UMA soweit möglich bundesweit verteilt, sofern keine Verteilhindernisse vorliegen. Zu Beginn der bundesweiten Verteilung (Stand 15. November 2015) lag die Quote des Freistaates Bayern bei rund 29 %, was einer Übererfüllung von rund 5.600 UMA entsprach. Zum Stand 31.10.2016 wurden bundesweit von den Jugendämtern rund 64.000 UMA und junge Volljährige (ehemalige UMA) gemeldet, in Bayern insgesamt rd. 10.500. Aufgrund der bundesweiten Verteilung konnte damit der bundesweite Anteil Bayerns bereits auf ca. 16,7 % reduziert werden. Damit liegt Bayern etwa noch 0,95 Prozentpunkte über der Soll-quote gemäß dem Königsteiner Schlüssel. Eine Aufnahmepflicht besteht erst dann wieder, wenn die überobligatorische Quotenerfüllung ausgeglichen ist. Es ist momentan nicht konkret absehbar, ab wann der Freistaat Bayern wieder verpflichtet ist, UMA aufzunehmen. Dies hängt von den bundesweiten Zugangszahlen ab. Eine Prognose, wann dies der Fall sein wird, kann nicht abgegeben werden. Wenn der Freistaat Bayern wieder aufnahmepflichtig wird, werden die UMA bayernintern je nach Quotenerfüllung verteilt. b) Welche ggf. weiteren Standorte für die Unterbringung sind geplant? Die Planung weiterer Standorte ist maßgeblich abhängig von der Entwicklung des weiteren, nicht zu prognostizierenden Zugangsgeschehens. Allgemein gilt jedoch, dass jedes Land – und hier konkret die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der öffentlichen Jugendhilfe – die Sicherstellung der Versorgung der UMA zu gewährleisten haben. Laut Heimaufsicht der Regierung von Unterfranken gibt es derzeit keine Planungen für weitere Standorte zur Unterbringung von UMA. 2. Wie viele Berufsschulplätze gibt es für die in der Region 1 aufgenommenen berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge mit einem Ausbildungsvertrag in den regulären Fachklassen der Berufsschule und wie viele Plätze gibt es in sog. Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge ohne Ausbildungsplatz , beide Gruppen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg)? 3. Wie viele der geplanten rund 1.200 Berufsintegrationsklassen und ca. 22.000 Plätze werden zum Schuljahr 2016/17 in der Region 1 angeboten werden (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg)? 4. Gibt es in der Region 1 Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen oder Fachoberschulen, die zum kommenden Schuljahr 2016/17 Berufsintegrationsklassen einrichten werden (bitte aufgliedern nach Landkreis bzw. Stadt Aschaffenburg und der konkreten Schule)? Alle berufsschulpflichtigen oder berufsschulberechtigten Asylbewerber und Flüchtlinge mit einem Ausbildungsvertrag werden – wie alle anderen Auszubildenden auch – regulär in die Fachklassen der Berufsschule aufgenommen. Nachdem der Status ‚Asylbewerber bzw. Flüchtlinge‘ in den Amtlichen Schuldaten nicht erhoben wird, kann zu dieser Zahl an den Berufsschulen keine Angabe gemacht werden. Für berufsschulpflichtige Jugendliche ohne Ausbildungsplatz und ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse im Alter zwischen 16 und 21 Jahren sind in Bayern Berufsintegrationsklassen im zweijährigen Modell eingerichtet. Daneben gibt es für Asylbewerber und Flüchtlinge auch die Möglichkeit, das vollzeitschulische Berufsgrundschuljahr zu besuchen, das in wenigen Berufen als verpflichtendes erstes Ausbildungsjahr vorgesehen ist. In den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg sind aktuell insgesamt 28 Berufsintegrationsklassen an den Berufsschulen eingerichtet: Stadt/ Landkreis Schule Anzahl Klassen Anzahl Plätze Aschaffenburg Staatl. Berufsschule I Aschaffenburg 15 300 Aschaffenburg Staatl. Berufsschule II Aschaffenburg 2 40 Aschaffenburg Staatl. Berufsschule III Aschaffenburg 4 80 Aschaffenburg Staatliche Fachoberschule 1 20 Aschaffenburg Euro-Sprachenschule Aschaffenburg; Priv. Berufsfachschule für Fremdsprachenberufe 1 20 Miltenberg Staatl. Berufsschule Miltenberg -Obernburg 5 100 Summe 28 560 Stand 15.11.2016 a) Wie viele davon sind belegt? Die Angaben, wie viele Plätze an Berufsschulen belegt sind, werden nach der Erhebung auf der Basis der Amtlichen Schuldaten derzeit ausgewertet und liegen voraussichtlich erst im Frühjahr 2017 vor. Aktuell kann dazu keine Angabe gemacht werden. b) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste und können derzeit nicht beschult werden? Im Landkreis Aschaffenburg und in der Stadt Aschaffenburg wurden zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 nahezu 100 % der Berufsschulpflichtigen beschult. Zwischenzeitlich wurde eine Warteliste mit 60 Jugendlichen und jungen Erwachsenen gebildet. Aktuell wird entsprechend die Einrichtung von Sprachintensivklassen zur Aufnahme jener Schülerinnen und Schüler vorbereitet, die nach Bildung der Berufsintegrationsvorklassen in die Region 1 gekommen sind. Im Landkreis Miltenberg stehen aktuell 35 Jugendliche und junge Erwachsene auf der Warteliste. Die Einrichtung von Sprachintensivklassen ist auch hier in Vorbereitung. Neben der Beschulung an den beruflichen Schulen gibt es Alternativangebote vor Ort seitens der Kammern, der Agentur für Arbeit, der Kursträger für Integrationskurse sowie der Ausbildungsinitiativen vor Ort, um möglichst allen berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen ein passendes Angebot zu unterbreiten. 5. Wie viele berufsschulpflichtigen Asylbewerber und Flüchtlinge im Alter zwischen 16 und 21 Jahren besuchen das vollzeitschulische Berufsgrundschuljahr , das in wenigen Berufen als 1. Ausbildungs- Drucksache 17/14660 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 jahr eingerichtet ist (bitte aufschlüsseln nach den einzelnen Landkreisen und der Stadt Aschaffenburg )? a) Wie viele davon sind belegt? b) Wie viele Jugendliche stehen auf der Warteliste und können derzeit nicht beschult werden? In das Berufsgrundschuljahr können grundsätzlich auch Asylbewerber und Flüchtlinge aufgenommen werden. Es stehen ausreichend Plätze zur Verfügung. Statistische Aussagen zur Zahl der Asylbewerber und Flüchtlinge im Berufsgrundschuljahr sind nicht möglich, da entsprechende Merkmale nicht erhoben werden. 6. Wie viele zusätzliche Lehrer mit wie vielen zusätzlichen Stunden wurden für die zusätzlichen Schüler in den Berufsschulen in der Region 1 eingestellt? Im Jahr 2016 konnten in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie in der Stadt Aschaffenburg insgesamt 19 zusätzliche Berufsintegrationsklassen eingerichtet werden . Für diese zusätzlichen staatlichen Klassen wurden insgesamt 343 Jahreslehrerwochenstunden zur Verfügung gestellt. Dies entspricht gut 14 Vollzeitkapazitäten. Zusätzlich wird über die Kooperationspartner in diesen Klassen weiteres Personal zur Verfügung gestellt. 7. Ist das derzeitige Angebot an Berufsschulplätzen und -klassen ausreichend und gibt es Überlegungen , diese in absehbarer Zeit (ggf. an welchen Standorten) weiter auszubauen? Die Angaben können der Antwort zu den Fragen 2, 3 und 4 entnommen werden. Grundsätzlich erfolgt ein bedarfsorientierter Ausbau der Bildungsangebote. 8. Gibt es nach Kenntnis der Staatsregierung in der Region 1 noch ausreichend Pädagogen externer Partner wie des Beruflichen Fortbildungszentrums (bfz) oder Euro-Schulen, um unterrichtliche Sprachangebote an den beruflichen Schulen zu unterstützen, welche Rückmeldungen liegen der Staatsregierung von beruflichen Schulen aus der Region 1 diesbezüglich vor und wie viele der aus dem Nachtragshaushalt bereitgestellten Drittmittel haben die beruflichen Schulen aus der Region 1 bisher abgerufen (bitte auch Nennung der Verwendungszwecke )? Sämtliche Schulen in Trägerschaft der Stadt Aschaffenburg, des Landkreises Aschaffenburg sowie des Zweckverbandes arbeiten nicht mit externen Bildungspartnern zusammen. Die Sachaufwandsträger stellen Eigenpersonal ein, um die Beschulung der Berufsintegrationsklassen in kooperativer Form durchführen zu können. Einhergehend mit der Erhöhung der Klassenanzahl wird es zunehmend schwieriger, geeignetes Personal (Deutsch als Zweitsprache (DaZ)-Lehrkräfte, Sozialpädagogen) zu finden. Im Landkreis Miltenberg konnten im Rahmen der zentralen Ausschreibung für die neuen Berufsintegrationsklassen Kooperationsverträge abgeschlossen werden. Die Anzahl an Kooperationspartnern ist regional begrenzt. Allerdings haben Kooperationspartner wie das Berufliche Fortbildungszentrum Aschaffenburg (bfz AB) und die Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg (gbf AB) signalisiert, weitere Aufgaben zu übernehmen. Im Schuljahr 2015/2016 wurden von den beruflichen Schulen der Region 1 keine Anträge auf Mittel für Drittkräfte gestellt. Im Schuljahr 2016/2017 wurde von der Staatlichen Berufsschule Miltenberg-Obernburg ein Antrag auf Mittel für Drittkräfte zur Durchführung eines Sprach-/Alphabetisierungskurses gestellt. Die zuständige Regierung schließt derzeit mit den zu beschäftigenden Drittkräften Verträge. Über die genaue Höhe der bereits abgeflossenen Mittel kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.