Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 06.12.2016 Vorbemerkung: Über die im Vorspruch zur Anfrage benannten Studiengänge hinaus gibt es an bayerischen Universitäten Lehrstühle der Pädagogik bei Verhaltensstörungen, Lehrstühle für Sprachheilpädagogik und einen Lehrstuhl Körperbehindertenpädagogik . 1. Inwieweit werden in diesen Studiengängen die Bedürfnisse a) sehbehinderter Kinder im Hinblick auf die Anwendung von akustischen und sensorischen Hilfsmitteln berücksichtigt? b) hörbehinderter Kinder im Hinblick auf die Anwendung von optischen Hilfsmitteln und Gebärdensprache in den Mittelpunkt der Ausbildung gestellt ? Im Bereich der Sonderpädagogik gibt es sieben verschiedene sonderpädagogische Förderschwerpunkte, die an den Universitäten gelehrt werden. In Bayern wird das Studium der Sonderpädagogik an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (LMU) und der Julius-Maximilians-Universität in Würzburg angeboten. An diesen beiden Standorten können die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte mit Ausnahme der Fachrichtung Blinden- und Sehbehindertenpädagogik als Schwerpunktfach gewählt werden. Die Fachrichtung Blinden- und Sehbehindertenpädagogik wird an den Universitäten Berlin, Hamburg, Dortmund bzw. an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg angeboten. Die Absolventen können sich auch in Bayern um eine Einstellung bewerben. Sie werden gezielt in Blinden- und Sehbehinderteneinrichtungen eingesetzt, aber auch in der Inklusion als MSD-Lehrkräfte (Mobiler Sonderpädagogischer Dienst) zur Unterstützung und Förderung von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern, die Regelschulen besuchen und hier gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf unterrichtet werden . Hierbei werden den Kindern und Jugendlichen geeignete Medien und Materialien bereitgestellt und sie werden zum Umgang mit mechanischen und elektronischen Hilfsmitteln angeleitet. Darüber hinaus werden an der ALP Dillingen wie auch an Blinden-/Sehbehindertenschulen und -einrichtungen Fortbildungen für Lehrkräfte anderer Fachrichtungen angeboten . 17. Wahlperiode 03.02.2017 17/14661 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 07.10.2016 Studiengang „Sonderpädagogik“ An einzelnen bayerischen Hochschulen wird der Studiengang „Sonderpädagogik“ angeboten. Diese Spezialisierungsform der Pädagogik bereitet die Studierenden auf besondere Aufgaben im pädagogischen Handlungsfeld vor: Als Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Gymnasien, Realschulen oder auch Sonder- bzw. Förderschulen planen und organisieren sie Lernprozesse z.B. mit Gehörlosen, geistig, körperlich oder Lernbehinderten und sorgen für bessere Bildungschancen. Es werden Studiengänge für Gehörlosenpädagogik , Geistigbehindertenpädagogik, Lernbehindertenpädagogik und Schwerhörigenpädagogik angeboten. Ich frage die Staatsregierung: 1. Inwieweit werden in diesen Studiengängen die Bedürfnisse a) sehbehinderter Kinder im Hinblick auf die Anwendung von akustischen und sensorischen Hilfsmitteln berücksichtigt ? b) hörbehinderter Kinder im Hinblick auf die Anwendung von optischen Hilfsmitteln und Gebärdensprache in den Mittelpunkt der Ausbildung gestellt? 2. Warum gibt es keinen Studiengang „Blindenpädagogik “ in Bayern? 3. a) Welchen Bedarf an Absolventen der Studien „Sonderpädagogik “ hat die Staatsregierung bei zunehmender Förderung betroffener Kinder in Regelschulen für die nächsten 5 Jahre ermittelt (aufgeschlüsselt auf die Förderung von gehörlosen, blinden, geistig, körperlich oder lernbehinderten Kindern)? b) Wie viele Studierende werden derzeit in den entsprechenden Fachrichtungen ausgebildet und c) stehen in den kommenden Jahren als Lehrkräfte zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Fachrichtungen und Jahren? 4. Was unternimmt die Staatsregierung, um allen förderbedürftigen Kindern mit entsprechend ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen, Gymnasien , Realschulen oder auch Sonder- bzw. Förderschulen in den kommenden 5 Jahren gerecht zu werden? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14661 Das Studium der Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik wird in Bayern an der LMU München angeboten. Der Weg zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik führt über den Bachelorstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung und den nachfolgenden Masterstudiengang PIR-Gehörlosenpädagogik oder PIR-Schwerhörigenpädagogik. Hier werden die Module Hörgeschädigtenspezifische Kommunikation und (Re-)Habilitative Handlungsfelder (visuell-auditiv)/ (auditiv-visuell) als Pflichtmodule bzw. Wahlpflichtmodule gelehrt. 2. Warum gibt es keinen Studiengang „Blindenpädagogik “ in Bayern? Die Lehrkräfte für den Förderschwerpunkt Sehen stellen in der Gesamtzahl der benötigten Lehrkräfte für Sonderpädagogik den kleinsten Anteil dar; somit stünden die mit einer Einrichtung eines Lehrstuhls bzw. des Studiengangs verbundenen benötigten Ressourcen nicht im Verhältnis zur Zahl der tatsächlich benötigten Pädagogen in der Fachrichtung Blinden- und Sehbehindertenpädagogik. Nach Angaben der bayerischen Förderzentren im Förderschwerpunkt Sehen bewegt sich die Zahl der jährlich benötigten Sonderpädagogen in den kommenden Jahren 2017–2020 zwischen drei und sieben bayernweit. Diesem Bedarf wird zum einen durch die gezielte Anwerbung von qualifizierten Personen im gesamten Bundesgebiet Rechnung getragen, zum anderen wurden die Anerkennungsund Einstellungsbedingungen für Blinden- und Sehbehindertenpädagogen aus anderen deutschen Ländern für den Einsatz an bayerischen Schulen vereinfacht und attraktiv gestaltet. 3. a) Welchen Bedarf an Absolventen der Studien „Sonderpädagogik“ hat die Staatsregierung bei zunehmender Förderung betroffener Kinder in Regelschulen für die nächsten 5 Jahre ermittelt (aufgeschlüsselt auf die Förderung von gehörlosen , blinden, geistig, körperlich oder lernbehinderten Kinder)? b) Wie viele Studierende werden derzeit in den entsprechenden Fachrichtungen ausgebildet und c) stehen in den kommenden Jahren als Lehrkräfte zur Verfügung (aufgeschlüsselt nach Fachrichtungen und Jahren)? Die amtliche Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern aus dem Jahre 2016 zeigt für die unmittelbar kommenden Jahre einen deutlich erhöhten Bedarf an Berufseintritten für Lehrkräfte des Lehramts für Sonderpädagogik. Hierbei kann keine Unterscheidung nach Förderschwerpunkten vorgenommen werden, da die zugrundeliegende Schülerprognose eine entsprechende Differenzierung mangels hinreichender Belastbarkeit der Anzahl zukünftiger Schülerinnen und Schüler mit dem jeweiligen sonderpädagogischen Förderbedarf nicht erlaubt. Bis zum Jahr 2020 wird bei einem jährlichen Angebot von ca. 360 Absolventen aus dem laufenden Prüfungsjahrgang ein jährlicher Bedarf von 430 Berufseintritten im staatlichen und nichtstaatlichen Schulbereich prognostiziert. Die Universitäten München und Würzburg melden in jedem Jahr zum Wintersemester die Studierendenzahlen des 1. und 2. Fachsemesters des Lehramts für Sonderpädagogik . Zum WS 2015/16 waren dies folgende: Insgesamt Hö gE kmE Le Sr esE 25 30 0 63 25 48 191 Mü 0 56 51 62 51 65 285 Wü 25 86 51 125 76 113 476 Zus. (Grundlage: gemeldete Zahlen der Universitäten München und Würzburg) Hö gE kmE Le Sr esE BL/SB Förderschwerpunkt Hören Förderschwerpunkt geistige Entw icklung Förderschwerpunkt körperliche u. motorische Entw icklung Förderschwerpunkt Lernen Förderschwerpunkt Sprache Förderschwerpunkt emotionale u. soziale Entw icklung Förderschwerpunkt Blinde/Sehbehinderte (w ird in Bayern nicht angeboten) Unter Annahme der Regelstudienzeit von 9 Semestern ergeben sich nach Addition der Zahlen der Studienanfänger der letzten Jahre (WS 2011/12 – WS 2015/16) folgende Zahlen derzeit Studierender für das Lehramt für Sonderpädagogik (differenziert nach Fachrichtungen): Hö gE kmE Le Sr esE Bl/SB Gesamt 101 440 309 672 405 529 0 2.456 (Grundlage: gemeldete Zahlen der Universitäten München und Würzburg) Für die Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst stehen zum September 2017 und 2018 voraussichtlich die aktuell im Vorbereitungsdienst befindlichen Referendare zur Verfügung: Aktuell im Vorbereitungsdienst befindliche Referendare; voraussichtliche Einstellung zum September 2017 bzw. September 2018 Hö gE kmE Le Sr esE BI/SB Gesamt 10 57 26 89 41 47 0 270 Voraussichtliche Einstellung im September 2017 12 83 24 122 50 62 0 353 Voraussichtliche Einstellung im September 2018 (Grundlage: Vorliegende Zahlen der Personen im Vorbereitungsdienst , Stand: 14.11.2016 ) Bei den Angaben handelt es sich um Näherungswerte aus folgenden Gründen: – nicht alle Absolventen des aktuellen Prüfungsjahrgangs/ des Vorbereitungsdienstes bewerben sich für die Einstellung – erfahrungsgemäß treten nicht alle Bewerber für die Einstellung die ihnen angebotene Stelle an – zu den Absolventen des aktuellen Prüfungsjahrgangs kommen freie Bewerber aus früheren Prüfungsjahrgängen , aus anderen deutschen Ländern und EU-Ländern, ebenso evtl. Wartelistenbewerber in nicht vorhersehbarer Zahl hinzu – für die Stellen im Bereich Blinden-/Sehbehindertenpädagogik werden Lehrkräfte aus anderen Bundesländern angeworben . Zusätzlich zu den grundständig ausgebildeten Sonderpädagogen werden im September 2017 voraussichtlich 93 Teilnehmer der im Schuljahr 2016/17 laufenden Zweitqualifikationsmaßnahme für Grund-, Realschul- und Gymnasiallehrkräften zur Verfügung stehen. Sie erwerben durch diese Maßnahme die Lehramtsbefähigung für das Lehramt Drucksache 17/14661 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 für Sonderpädagogik. Die Weiterführung dieser Maßnahme ist auch für das Schuljahr 2017/18 angedacht, so dass hier auch für den September 2018 mit rund 100 zusätzlichen Lehrkräften mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik zu rechnen ist. Um die verfügbaren Lehrkräfte in späteren Jahren zu schätzen, muss auf die aktuell gemeldeten Zahlen der Studierenden an den Universitäten München und Würzburg zurückgegriffen werden. Für eine Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst stünden demnach zum September 2019, 2020 und 2021 voraussichtlich die in der Tabelle aufgeführten Bewerberzahlen zur Verfügung: Voraussichtlich zur Verfügung stehende Lehrkräfte zum September 2019, 2020 und September 2021 Hö gE kmE Le Sr esE Bl/ SB58 Gesamt 5 82 62 120 78 107 0 454 Voraussichtliche Einstellung im Stptember 2019 22 96 74 171 76 85 0 524 Voraussichtliche Einstellung im September 2020 28 95 69 110 87 118 0 507 Voraussichtliche Einstellung im September 2021 (Grundlage: gemeldete Zahlen 1. und 2. Fachsemester der Universitäten München und Würzburg) Bei der Interpretation der Daten ist zu berücksichtigen, dass sich die in der Tabelle genannten Zahlen auf die Anfänger des Studiums des Lehramts für Sonderpädagogik (1. und 2. Fachsemester an der Universität) beziehen, die voraussichtlich nach Studium und Vorbereitungsdienst für den staatlichen Förderschuldienst in den genannten Schuljahren zur Verfügung stehen werden (allerdings ist hier erfahrungsgemäß mit einem Schwund zu rechnen, z. B. Abbruch des Studiums bzw. des Vorbereitungsdienstes, Wechsel des Studiengangs, Nichtantritt des Vorbereitungsdienstes, Abwanderung in andere Bundesländer, Nichtbestehen der Ersten oder Zweiten Staatsprüfung). 4. Was unternimmt die Staatsregierung, um allen förderbedürftigen Kindern mit entsprechend ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern an Grundschulen , Gymnasien, Realschulen oder auch Sonder- bzw. Förderschulen in den kommenden 5 Jahren gerecht zu werden? Die Staatsregierung unternimmt große Anstrengungen, allen Kindern und Jugendlichen in allen Schularten gerecht zu werden. Dazu stellt sie, neben dem regulären MSD, seit nunmehr 6 Jahren in jedem Jahr 100 zusätzliche Stellen für die Inklusion zur Verfügung. Für das Schuljahr 2016/17 wurde außerdem eine für an Förderschulen tätige Grundschul-, Realschul- und Gymnasiallehrkräfte bestimmte Zweitqualifikationsmaßnahme aufgelegt , an der aktuell 93 Lehrkräfte dieser anderen Lehrämter teilnehmen und die zur Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik führt. Darüber hinaus werden die Universitäten mit zusätzlichen Ressourcen zur Erhöhung der Studienplatzkapazitäten ausgestattet. In der Lehrerausbildung thematisieren die Studienseminare aller Lehrämter Bedarfe von Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. In das Lehramtsstudium wird voraussichtlich zum WS 2016/17 ein Basismodul Inklusion aufgenommen. Nicht zuletzt werden die Lehrkräfte aller Schularten durch einschlägige Fortbildungsveranstaltungen in erheblichem Maß auf die Aufgaben vorbereitet und fortgebildet, die die Unterrichtung, Bildung, Erziehung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit sich bringen. Hierbei ist unwesentlich, ob diese Kinder und Jugendlichen in der Regelschule im inklusiven Setting oder aber an den sonderpädagogischen Kompetenzzentren , den Förderschulen, beschult werden.