Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 05.12.2016 Vorbemerkung: Ausweislich der Fragestellung geht es in der Schriftlichen Anfrage um die Unterbringung von „Flüchtlingen“. „Flüchtlinge “ sind Personen, deren Status als Flüchtling von einer nationalen Regierung anerkannt wurde, für die das Asylverfahren insoweit mit einem positiven Bescheid abgeschlossen ist. Grundsätzlich ist hierzu festzustellen, dass anerkannte Flüchtlinge nicht verpflichtet sind, in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentralen Unterkünften der Kreisveiwaltungsbehörden zu wohnen. 1. Seit wie vielen Jahren sind Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften (dezentral oder Regierungsunterkünfte ) in Bayern untergebracht (bitte aufgeschlüsselt : nach seit 5 Jahren, seit 10 Jahren, seit 15 Jahren, seit 20 Jahren und länger)? Vorbemerkung: Gemeinschaftsunterkünfte werden ausschließlich von den Regierungen betrieben. Daneben gibt es dezentrale Unterkünfte , die von den Kreisverwaltungsbehörden errichtet und betrieben werden. Anerkannte Flüchtlinge haben einen gesicherten Aufenthaltsstatus und dürfen aus Asylunterkünften ausziehen. Sie sind – wie alle Bewohner Deutschlands – gehalten, sich selbst um Wohnraum zu bemühen. Der Freistaat Bayern gestattet anerkannten Flüchtlingen den vorübergehenden Verbleib in den Unterkünften des Freistaats Bayern, bis der Flüchtling selbst eine Wohnung auf dem freien Wohnungsmarkt gefunden hat. Die große Mehrheit der anerkannten Flüchtlinge, die in den Unterkünften bleiben, sind in den vergangenen 12 Monaten zugezogen, da viele aus dem Herkunftsland Syrien kamen, das eine hohe Anerkennungsquote hat, und die Bearbeitungszeiten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge schneller geworden sind. Dadurch haben sich hohe Anerkennungszahlen entwickelt. Statistische Erhebungen, die Auskunft zur Verweildauer von Flüchtlingen in Gemeinschaftsunterkünften oder dezentralen Unterkünften geben, liegen der Staatsregierung nicht vor. Die Ermittlung der Verweildauer von Flüchtlingen in den genannten Unterkünften ist mit einem unvertretbaren Aufwand verbunden und kann in der zur Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht geleistet werden. Zudem ist anzumerken, dass dezentrale Unterkünfte erst seit Winter 2011 betrieben werden. Insoweit ist eine Verweildauer von über fünf Jahren nicht möglich. 17. Wahlperiode 03.02.2017 17/14671 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn FREIE WÄHLER vom 02.11.2016 Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften Ich frage die Staatsregierung: 1. Seit wie vielen Jahren sind Flüchtlinge in Gemeinschaftsunterkünften (dezentral oder Regierungsunterkünfte ) in Bayern untergebracht (bitte aufgeschlüsselt nach seit 5 Jahren, seit 10 Jahren, seit 15 Jahren, seit 20 Jahren und länger? 2. Was war der jeweilige Grund (z. B. Duldung) (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. Gemeinden bzw. den einzelnen Gemeinschaftsgründen )? 3. Was war (ist) der Grund für die lange Verweildauer? 4. Gibt es Konzepte der Staatsregierung, um diese langen Verweildauern zu verkürzen? a) Wenn ja, welche? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14671 2. Was war der jeweilige Grund (z. B. Duldung) (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. Gemeinden bzw. den einzelnen Gemeinschaftsgründen)? Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Im Übrigen ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen , dass insbesondere in den Ballungsräumen schon jetzt kaum ausreichend geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht, damit alle auszugsberechtigten anerkannten Flüchtlinge auch ausziehen können. Aus diesem Grund dürfen anerkannte Flüchtlinge für einen vorübergehenden Zeltraum in Asylunterkünften verbleiben. 3. Was war (ist) der Grund für die lange Verweildauer ? Siehe Antwort zu Frage 1 und 2. 4. Gibt es Konzepte der Staatsregierung, um diese langen Verweildauern zu verkürzen? Ja. a) Wenn ja, welche? Wie schon bei der Beantwortung der Frage 2 angeführt, erschwert zumeist fehlender Wohnraum den Auszug anerkannter Flüchtlinge. Deshalb hat das Bayerische Kabinett mit dem „Wohnungspakt Bayern“ ein umfangreiches Maßnahmenpaket für mehr preisgünstigen Wohnraum beschlossen .Das Paket verbessert die Wohnraumversorgung in Bayern und bildet einen wichtigen Teil des bayerischen Sonderprogramms zur Bewältigung der Flüchtlingskrise. Staatliches Sofortprogramm Im Rahmen des staatlichen Sofortprogramms als erste Säule des Wohnungspakts plant und baut der Staat Wohnungen für anerkannte Flüchtlinge sowie zu rund 30 Prozent auch für einheimische Bedürftige. Für kurzfristig zu schaffende Wohnplätze stehen 70 Millionen Euro zur Verfügung. Diese sollen mit reduziertem Wohn- und Baustandard sowie mit befristeter Standzeit auf staatlichen, kommunalen und Bundesgrundstücken entstehen. Die ersten Wohnanlagen mit insgesamt 272 Plätzen sind in Karlstadt, Ansbach und Pfaffenhofen bereits fertiggestellt und bezogen – weitere staatliche Wohnanlagen entstehen bayernweit an über 35 Standorten. Aufgrund des Erfolgs wird eine Aufweitung des Sofortprogramms vorbereitet. Kommunales Förderprogramm Das kommunale Förderprogramm ist die zweite Säule und richtet sich an Gemeinden, vor Ort Wohnraum für anerkannte Flüchtlinge und andere einkommensschwache Personen zu schaffen. Das 4-Jahres-Programm umfasst beginnend ab 2016 pro Jahr 150 Millionen Euro. Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung Die dritte Säule des Wohnungspakts Bayern ist der Ausbau der staatlichen Wohnraumförderung. Mit einem 4-Jahres- Programm werden 2016 zunächst 2.500 Mietwohnungsneubauten , die allen Sozialwohnungsberechtigten zur Verfügung stehen,gefördert. Die Zahl der neu gebauten Sozialmietwohnungen soll in den Folgejahren kontinuierlich um jährlich 500 Wohnungen gesteigert werden. 2016 steht ein Betrag von 401,7 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung, der vom Freistaat jährlich um weitere 56 Millionen Euro bis 2019 erhöht werden soll. Mit diesem Maßnahmenpaket sollen bis zum Jahr 2019 insgesamt 28.000 neue staatlich finanzierte oder geförderte Mietwohnungen geschaffen werden.