Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Verena Osgyan BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.10.2016 Neubau des Chemikums in Erlangen Wie aus den aktuellen Medienberichterstattungen zu entnehmen ist, wird der Neubau des Chemikums um insgesamt 35 % teurer. Anknüpfend an meine Schriftliche Anfrage vom 21.01.2016 Drs. 17/10630 frage ich die Staatsregierung: 1. Wie gestaltet sich die Chronologie der Ereignisse seit Januar 2016 bis heute? 2. Wie haben sich die Kosten seit der Genehmigung des 2. Nachtrags im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen seit April 2016 entwickelt? 3. Liegen weitere Gründe für die Bauverzögerung und Kostensteigerung seit der Genehmigung des 2. Nachtrags im April 2016 vor? 4. Hat die Staatsregierung, wie laut Drucksache 17/10630 beabsichtigt, ein gerichtliches Verfahren eingeleitet? 4.1 Wenn ja, wie gestaltet sich der Verlauf und wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen? 4.2 Welche zusätzlichen Kosten sind dem Freistaat bisher durch die Beauftragung eines externen Rechtsanwaltsbüros entstanden? 5. Welche Änderungen ergeben sich für die Lehrenden und Studierenden in den Terminplanungen zur Fertigstellung und Bezug des Chemikums? 5.1 Wenn ja, wie gestalten sich diese? 6. Welche weiteren Kosten muss die Staatsregierung für den Neubau des Chemikums außerhalb des bereits genehmigten Kostenrahmens von 108,2 Millionen tragen ? 6.1 Wann wird die Staatsregierung dem Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags ggf. einen neuen Kostenrahmen vorlegen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 06.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als Fortsetzung der Schriftlichen Anfragen von Frau MdL Osgyan vom 1. Juni 2015 (LT-Drs. 17/7661) und vom 21. Januar 2016 (LT-Drs. 17/10630) wie folgt beantwortet: 1. Wie gestaltet sich die Chronologie der Ereignisse seit Januar 2016 bis heute? Nach Genehmigung des 2. Nachtrags und damit Sicherstellung der Erweiterung der Laborlüftung durch den Haushaltsausschuss des Landtags am 6. April 2016 wurden die Büround Verwaltungsräume sowie die Hörsäle an die Universität Erlangen-Nürnberg übergeben. Auch die Cafeteria ging zum Sommersemester 2016 in Vollbetrieb. Bis August 2016 wurde die Ausführungsplanung für die notwendige Erweiterung der raumlufttechnischen Anlagen für die Laborbereiche im Wesentlichen fertiggestellt. Die Vergabeverfahren für die Bauleistungen wurden von August bis Oktober 2016 durchgeführt . Baubeginn war am 10. August 2016. Bis Ende Dezember 2016 werden die Stahlbau-Montagen abgeschlossen und die zusätzlichen Lüftungsgeräte aufgestellt. Die Fertigstellung der baulichen Arbeiten ist bis März 2017 geplant. Im Anschluss folgt bis Juli 2017 die Inbetriebnahme und Einregulierung der technischen Anlagen, sodass bis zum September 2017 alle Anlagen an die Universität Erlangen-Nürnberg übergeben werden können und zum Wintersemester 2017/2018 das Chemikum in Vollbetrieb gehen kann. 2. Wie haben sich die Kosten seit der Genehmigung des 2. Nachtrags im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen seit April 2016 entwickelt? Die Kosten und Verpflichtungen der Erweiterungsmaßnahmen liegen im Rahmen des genehmigten Budgets in Höhe von 108.200.000 €. Der derzeitige Ausgabenstand (Oktober 2016) liegt bei 91,4 Mio. €. 3. Liegen weitere Gründe für die Bauverzögerung und Kostensteigerung seit der Genehmigung des 2. Nachtrags im April 2016 vor? Es liegen keine weiteren Gründe für Verzögerungen oder Kostensteigerungen vor. Der Zeitplan für die Um- und Erweiterungsmaßnahmen für die Laborbereiche ist eingehalten (siehe auch Punkt „zu 2.“). 4. Hat die Staatsregierung, wie laut Drucksache 17/10630 beabsichtigt, ein gerichtliches Verfahren eingeleitet? Ein gerichtliches Verfahren mit Schadensersatz- und Feststellungsklage gegen das Ingenieurbüro ZWP wurde am 30. März 2016 beim Landgericht Nürnberg-Fürth eingeleitet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 07.02.2017 17/14682 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14682 4.1 Wenn ja, wie gestaltet sich der Verlauf und wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen? Die Gegenseite erhob am 14. April 2016 mit Begründung vom 6. Juni 2016 einen ersten Klageabweisungsantrag, der mit einer Klageerwiderung durch den vom Landesamt für Finanzen eingeschalteten Rechtsanwalt beantwortet wurde. Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat für den 14. Dezember 2016 einen ersten Anhörungs- und Einigungstermin angesetzt . 4.2 Welche zusätzlichen Kosten sind dem Freistaat bisher durch die Beauftragung eines externen Rechtsanwaltsbüros entstanden? Bisher sind dem Freistaat Bayern keine Kosten durch die Beauftragung des externen Rechtsanwaltsbüros entstanden . Üblicherweise erfolgt die Abrechnung der vom Landesamt für Finanzen beauftragten Rechtsanwälte erst nach Abschluss des Verfahrens, da erst mit Verhandlungsende entschieden ist, wer in welcher Höhe die Anwaltskosten zu tragen hat. Analog dazu werden die Prozesskosten verteilt. Die Honorarkosten ermitteln sich aus dem Streitwert gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Von Gerichtsgebühren ist der Freistaat Bayern befreit. 5. Welche Änderungen ergeben sich für die Lehrenden und Studierenden in den Terminplanungen zur Fertigstellung und Bezug des Chemikums? Seit dem Sommersemester 2016 stehen den Lehrenden und Studierenden die vier Hörsäle des Chemikums, die Büros und die Cafeteria für den akademischen Lehrbetrieb zur Verfügung. Änderungen ergeben sich jedoch im Hinblick auf die Laborpraktika; insoweit wird auf die Antwort zu Frage 5.1 verwiesen. 5.1 Wenn ja, wie gestalten sich diese? Die Laborbereiche des Chemikums wurden noch nicht von der Universität Erlangen-Nürnberg in Betrieb genommen. Die Laborpraktika finden daher weiterhin in den Altgebäuden Henkestraße 42 und Schuhstraße 19 statt. 6. Welche weiteren Kosten muss die Staatsregierung für den Neubau des Chemikums außerhalb des bereits genehmigten Kostenrahmens von 108,2 Millionen tragen? Zur Aufrechterhaltung des Labor- und Forschungsbetriebs der Chemie und Pharmazie (Henkestraße 42 und Schuhstraße 19) bis zum Umzug in die Labore des Chemikums wurden 2016 rund 90.000 € in den Bauunterhalt der Altgebäude investiert. 6.1 Wann wird die Staatsregierung dem Haushaltsausschuss des Bayerischen Landtags ggf. einen neuen Kostenrahmen vorlegen? Der genehmigte Kostenrahmen des 2. Nachtrags wird gemäß Kostenkontrolle eingehalten. Die Vorlage eines neuen Kostenrahmens ist nicht erforderlich.