Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Steffen Vogel CSU vom 14.11.2016 Versorgung mit stationären Hospiz- und Palliativplätzen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wo in Bayern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, befinden sich stationäre Hospizplätze ? 2. Wo in Bayern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, befinden sich stationäre Palliativbetten ? 3. Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die derzeit verfügbaren Plätze bzw. Betten ausreichend sind? 4. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns steht eine spezialisierte, ambulante palliative Versorgung (SAPV) zur Verfügung und in welchen Landkreisen nicht? 5. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten steht eine spezialisierte, ambulante palliative Versorgung (SAPV) für Kinder und Jugendliche zur Verfügung? 6. Welche Maßnahmen sind vonseiten der Bayerischen Staatsregierung vorgesehen, um eine bayernweite Verfügbarkeit einer spezialisierten, ambulanten palliativmedizinischen Versorgung für Erwachsene und Kinder sicherzustellen ? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 12.12.2016 1. Wo in Bayern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, befinden sich stationäre Hospizplätze ? In Bayern gibt es derzeit 18 stationäre Hospize für Erwachsene mit insgesamt 186 Plätzen. Zusätzlich gibt es das Kinderhospiz St. Nikolaus, Bad Grönenbach, mit acht Plätzen. Derzeit befindet sich in Oberfranken ein Hospiz mit acht Plätzen im Bau. Die bestehenden Hospizplätze, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, teilen sich wie folgt auf: Hospiz Plätze Regierungsbezirk Oberbayern LH-Stadt München Johannes Hospiz, München 12 Christophorus-Hospiz, München 16 Lkr. Weilheim-Schongau Hospiz Pfaffenwinkel im Kloster, Polling 10 Krsfr. Stadt Ingolstadt St. Elisabeth-Hospiz, Ingolstadt 13 Regierungsbezirk Niederbayern Lkr. Landshut Hospiz, Vilsbiburg 10 Lkr. Deggendorf St. Ursula Hospiz, Niederalteich 10 Regierungsbezirk Oberpfalz Lkr. Regensburg Johannes Hospiz, Pentling 10 Regierungsbezirk Oberfranken Krsfr. Stadt Bayreuth Albert-Schweitzer-Hospiz, Bayreuth 10 Lkr. Hof Hospiz, Naila 8 Regierungsbezirk Mittelfranken Krsfr. Stadt Nürnberg Caritas-Hospiz Xenia, Nürnberg 10 Hospizstation des Evanglischen Gemeindevereins Nürnberg/Mögeldorf e. V., Nürnberg 12 Krsfr. Stadt Erlangen Hospiz i. d. Diakonie „Am Ohmplatz“, Erlangen 12 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 28.03.2017 17/14764 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14764 Hospiz Plätze Regierungsbezirk Unterfranken Lkr. Aschaffenburg Hospiz, Alzenau 8 Krsfr. Stadt Würzburg Juliusspital Hospiz, Würzburg 12 Regierungsbezirk Schwaben Krsfr. Stadt Augsburg St. Vinzenz Hospiz Augsburg e. V., Augsburg 9 Lkr. Lindau Hospiz Haus Brög zum Engel, Lindau 8 Krsf. Stadt Kempten Allgäu Hospiz gGmbH, Kempten 8 Lkr. Neu-Ulm Benild-Hospiz, Illertissen 8 Lkr. Unterallgäu Kinderhospiz St. Nikolaus, Bad Grönenbach 8 2. Wo in Bayern, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, befinden sich stationäre Palliativbetten ? Derzeit gibt es im Freistaat 49 Palliativstationen mit 457 Palliativbetten . Für weitere 25 Palliativbetten an sieben Standorten ist der Bedarf bereits festgestellt. Die Bedarfsfeststellung umfasst auch eine neue Palliativstation mit sechs Betten am Krankenhaus Agatharied (Lkr. Miesbach). Des Weiteren gibt es am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München eine Kinderpalliativstation mit acht Betten. Die bestehenden Palliativbetten, aufgeschlüsselt nach Landkreisen und kreisfreien Städten, teilen sich wie folgt auf: Krankenhaus Betten Regierungsbezirk Oberbayern Krsfr. Stadt Ingolstadt Klinikum Ingolstadt 10 LH-Stadt München Klinikum Schwabing, München 8 Klinikum Harlaching, München 10 Krankenhaus Barmherzige Brüder, München 32 Klinikum der Ludwig-Maximilians -Universität München 10 Klinikum der Ludwig-Maximilians -Universität München (Kinderpalliativstation) 8 Krsfr. Stadt Rosenheim RoMed Klinikum Rosenheim 10 Lkr. Altötting Kreisklinik Altötting 8 Lkr. Ebersberg Kreisklinik Ebersberg 8 Lkr. Erding Klinik Wartenberg 10 Lkr. Freising Klinikum Freising 10 Lkr. Fürstenfeldbruck Klinikum Fürstenfeldbruck 7 Lkr. Garmisch-Partenkirchen Klinikum Garmisch-Partenkirchen 6 Lkr. Rosenheim Klinik Bad Trissl, Oberaudorf 8 Lkr. Starnberg Klinikum Starnberg 6 Benedictus Krankenhaus Tutzing 4 Lkr. Traunstein Klinikum Traunstein 10 Regierungsbezirk Niederbayern Krsfr. Stadt Landshut Krankenhaus Landshut- Achdorf 12 Krsfr. Stadt Passau Klinikum Passau 10 Krsfr. Stadt Straubing Klinikum St. Elisabeth Straubing 6 Lkr. Deggendorf DONAUISAR Klinikum Deggendorf 10 Krankenhaus Betten Lkr. Freyung-Grafenau Kreiskrankenhaus Waldkirchen 8 Lkr. Rottal-Inn Kreiskrankenhaus Pfarrkirchen 9 Regierungsbezirk Oberpfalz Krsfr. Stadt Amberg Klinikum St. Marien Amberg 9 Krsfr. Stadt Regensburg Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg 10 Lkr. Cham Krankenhaus Bad Kötzting 6 Lkr. Neumarkt i. d. Opf. Klinikum Neumarkt 8 Lkr. Neustadt, Waldnaab Krankenhaus Neustadt a. d. Waldnaab 10 Regierungsbezirk Oberfranken Krsfr. Stadt Bamberg Klinikum Bamberg – Betriebsstätte am Bruderwald- 12 Krsfr. Stadt Bayreuth Klinikum Bayreuth 10 Krsfr. Stadt Coburg Klinikum Coburg 6 Krsfr. Stadt Hof Sana Klinikum Hof 8 Lkr. Kulmbach Klinikum Kulmbach 6 Regierungsbezirk Mittelfranken Krsfr. Stadt Ansbach Klinikum Ansbach 8 Krsfr. Stadt Erlangen Klinikum der Friedrich-Alexander -Universität Erlangen-Nürnberg 12 Krsfr. Stadt Fürth Klinikum Fürth 8 Krsfr. Stadt Nürnberg Klinikum Nürnberg – Betriebsstätte Nord- 21 Lkr. Roth Kreisklinik Roth 10 Regierungsbezirk Unterfranken Krsfr. Stadt Aschaffenburg Klinikum Aschaffenburg-Alzenau – Standort Aschaffenburg1 8 Krsfr. Stadt Schweinfurt Krankenhaus St. Josef Schweinfurt 10 Krsfr. Stadt Würzburg Stiftung Juliusspital Würzburg 15 Klinikum der Julius-Maximilians -Universität Würzburg 10 Lkr. Rhön-Grabfeld Kreisklinik Bad Neustadt a. d. Saale 8 Regierungsbezirk Schwaben Krsfr. Stadt Augsburg Klinikum Augsburg 10 Krsfr. Stadt Kaufbeuren Klinikum Kaufbeuren 8 Krsfr. Stadt Kempten Klinikum Kempten-Oberallgäu 6 Krsfr. Stadt Memmingen Klinikum Memmingen 6 Lkr. Neu-Ulm Stiftungsklinik Weißenhorn 6 Lkr. Lindau Rotkreuzklinik Lindenberg2 8 Lkr. Donau-Ries Stiftungskrankenhaus Nördlingen 6 1 Zusätzlich 2 teilstationäre Plätze für modellhafte Einrichtung einer palliativmedizinischen Tagesklinik befristet von 01.10.2012 - 31.12.2019. 2 Von der BRK Schlossbergklinik Oberstaufen zum 01.04.15 an die Rotkreuzklinik Lindenberg verlegte Palliativstation mit 10 Betten (davon 8 betriebene Betten). Drucksache 17/14764 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die derzeit verfügbaren Plätze bzw. Betten ausreichend sind? a.) Hospizplätze: Die Entscheidung zur Errichtung von neuen stationären Hospizen obliegt der Selbstverwaltung, d. h. die Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Kranken- und Pflegekassen (ARGE) schließt mit geeigneten Leistungserbringern Versorgungsverträge . Nach den Grundsätzen einer dezentralen und gemeindenahen Versorgungsstruktur wird jeder Einzelfall hinsichtlich des Standortes und der angemessenen Platzzahl (Mindestgröße für ein stationäres Hospiz: acht Plätze) geprüft. Aufgrund langjähriger Erfahrungen wird derzeit grundsätzlich von einer Messzahl für stationäre Hospize von 1 Platz für 60.000 Einwohner ausgegangen. Mit der aktuellen Einwohnerzahl Bayerns errechnet sich so zurzeit gemäß dem Konzept „Bedarfsplanung für stationäre Hospize in Bayern“ ein Bedarf von 210 stationären Hospizplätzen. Regionale Bedarfslagen können vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen jedoch zu einer Abweichung von dieser Anhaltszahl und damit zur Anerkennung eines höheren Bedarfs führen. Über die in der Antwort zu Frage 1 dargestellten stationären Hospize hinaus hat die ARGE bereits für weitere Hospizplätze Versorgungsverträge in Aussicht gestellt. Das vom genannten Konzept vorgegebene Ausbauziel von rund 210 Hospizplätzen wird damit erreicht. Die weitere Bedarfsentwicklung muss beobachtet werden. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bedarf an stationären Hospizplätzen in den kommenden Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und der sich ändernden Familienstrukturen weiter erhöhen wird. In Abhängigkeit von der regionalen Bedarfsentwicklung können auch künftig weitere stationäre Hospize einen Versorgungsvertrag von der ARGE erhalten bzw. bestehende Hospize eine Platzzahlerhöhung von der ARGE genehmigt bekommen. Der erhöhte Bedarf ist vom Hospizbetreiber konkret nachzuweisen. Bei der regionalen Bedarfsentwicklung sind andere Angebote der Hospiz- und Palliativversorgung wie z. B. SAPV, ambulante Hospizversorgung , zu berücksichtigen. Das stationäre Kinderhospiz in Bad Grönenbach verfügt über acht Plätze. Der Bedarf für stationäre kinderhospizliche Versorgung in Bayern ist damit grundsätzlich gedeckt. b.) Palliativbetten: Der Freistaat Bayern ist das einzige Bundesland mit einem Fachprogramm zur Palliativversorgung in Krankenhäusern. Dieses wurde durch den Krankenhausplanungsausschuss (KPA) am 29.05.2006 verabschiedet. Das Ziel des Fachprogramms ist der Aufbau einer bedarfsgerechten stationären Palliativversorgung in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum auf einem hohen Qualitätsniveau. Dem Fachprogramm liegt die Bedarfszahl von 35 Palliativbetten pro 1 Mio. Einwohner zugrunde (Empfehlung der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Ethik und Recht der modernen Medizin“ in ihrem Zwischenbericht „Verbesserung der Versorgung Schwerstkranker und Sterbender in Deutschland durch Palliativmedizin und Hospizarbeit “ (BT-Drs. 15/5858 vom 22.06.2005)). Entsprechend dem Rahmenkonzept zur Hospiz- und Palliativversorgung aus dem Jahr 2011 werden ca. 470 Palliativbetten als bedarfsgerecht angesehen. Das vom Rahmenkonzept vorgegebene Ausbauziel von rund 470 Palliativbetten ist in der Zwischenzeit erreicht. Es gibt derzeit 49 Palliativstationen mit 457 Palliativbetten; für weitere 25 Palliativbetten an sieben Standorten ist der Bedarf bereits festgestellt. Die Bedarfsfeststellung umfasst auch eine neue Palliativstation mit sechs Betten am Krankenhaus Agatharied (Lkr. Miesbach). Die weitere Bedarfsentwicklung muss beobachtet werden. Es ist davon auszugehen, dass sich der Bedarf an Palliativbetten in den kommenden Jahren aufgrund der demografischen Entwicklung und der sich ändernden Familienstrukturen weiter erhöhen wird. In Abhängigkeit von der regionalen Bedarfsentwicklung können auch künftig zusätzliche Palliativbetten anerkannt werden. 4. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns steht eine spezialisierte, ambulante palliative Versorgung (SAPV) zur Verfügung und in welchen Landkreisen nicht? Bisher wurden in Bayern zwischen Kostenträgern und Leistungserbringern 41 Verträge zur SAPV für Erwachsene abgeschlossen , zuletzt zum 01.11.2016 mit einem Team für die Stadt Amberg sowie die Landkreise Amberg-Sulzbach und Neumarkt/Oberpfalz. Auch hier werden weitere Vertragsabschlüsse erwartet, sodass davon auszugehen ist, dass eine weitgehende Flächendeckung in 2017/2018 erreicht wird. Für folgende Landkreise bzw. kreisfreie Städte steht aktuell keine bzw. nur eine räumlich eingeschränkte SAPV- Versorgung zur Verfügung: – Bad Kissingen – Dingolfing-Landau – Garmisch-Partenkirchen – Hof (Kreisfreie Stadt und Landkreis) – Kelheim – Landsberg am Lech – Rhön-Grabfeld – Roth – Schweinfurt (Kreisfreie Stadt und Landkreis) – Weißenburg-Gunzenhausen – Wunsiedel im Fichtelgebirge In den übrigen Landkreisen und kreisfreien Städten steht eine SAPV-Versorgung zur Verfügung. 5. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten steht eine spezialisierte, ambulante palliative Versorgung (SAPV) für Kinder und Jugendliche zur Verfügung? Um eine kompetente und bedürfnisgerechte Palliativversorgung von schwerstkranken und sterbenden Kindern und Jugendlichen zu erreichen, hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege im September 2009 das Konzept zur Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern veröffentlicht. Das Konzept wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Pädiatrische Palliativmedizin erstellt. Ziel des Konzepts ist es, die Lebensqualität aller schwerstkranken und sterbenden Kinder und Jugendlichen in Bayern zu verbessern und die Belastung der gesamten Familie zu verringern. Dabei soll vor allem eine Versorgung der schwerstkranken und sterbenden Kinder und Jugendlichen zu Hause ermöglicht werden. Entsprechend dem Konzept zur Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern werden sechs ambulant tätige Kinderpalliativteams für die Spezialisierte Ambulante Pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV) benötigt. In der Zwischenzeit sind fünf solcher Teams in Bayern tätig. Ein Team für Unterfranken ist in der Planung, sein Start ist Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14764 für 2017/2018 vorgesehen. Damit ist dann eine flächendeckende SAPPV-Versorgung in Bayern erreicht. Folgende SAPPV-Teams sind bisher in Bayern tätig: SAPPV-Team Versorgungsregion 3 LH-Stadt München Koordinationsstelle Kinderpalliativmedizin / Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin (IZP) am Klinikum der Universität (Großhadern) Oberbayern Krsfr. Stadt Landshut Ambulantes SAPPV-Team am Kinderkrankenhaus St. Marien Niederbayern Krsfr. Stadt Amberg SAPPV Klinikum St. Marien, Amberg Oberpfalz und nordöstliches Oberfranken Krsfr. Stadt Erlangen Krsfr. Stadt Nürnberg SAPPV Mittel- und Oberfranken des Universitätsklinikums Erlangen und der Cnopf‘schen Kinderklinik Mittel- und Oberfranken Krsfr. Stadt Augsburg Bunter Kreis Nachsorge gGmbH Schwaben und nordöstliches Oberbayern 6. Welche Maßnahmen sind von Seiten der Bayerischen Staatsregierung vorgesehen, um eine bayernweite Verfügbarkeit einer spezialisierten, ambulanten palliativmedizinischen Versorgung für Erwachsene und Kinder sicherzustellen? Um den Aufbau von SAPV-Teams bzw. SAPPV-Teams zu beschleunigen, fördert das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege seit 2010 die Aufbauphase von SAPV-Teams mit max. 15.000 Euro pro Team (Erwachsene und Kinder). Hierfür stehen jährlich rund 100.000 Euro an Haushaltsmitteln bereit. Voraussetzung für die Förderung ist die Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrags durch die Krankenkassen, d.h. zunächst ist ein Antrag bei den Krankenkassen auf Abschluss eines Versorgungsvertrags zur Erbringung der SAPV bzw. SAPPV zu stellen. Gefördert wird die Aufbauphase eines SAPV-Teams bzw. SAPPV-Teams, die frühestens ab dem Datum der schriftlichen Inaussichtstellung eines Versorgungsvertrags durch die Krankenkassen beginnt und spätestens sechs Monate nach Abschluss des Versorgungsvertrags endet. Der max. Förderzeitraum beträgt sechs Monate. Bisher haben insgesamt 33 SAPV-Teams (einschl. Kinder -Teams) eine Förderung vom Freistaat erhalten, weitere Teams wollen einen Antrag stellen. 3 Versorgungsregionen gemäß Konzept zur Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen in Bayern. Eine Aufteilung nach Landkreisen und kreisfreien Städten wird nicht vorgenommen.