Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 13.10.2016 Altersarmut und Verbesserung in Bayern – Teil 1 Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich seit 2010 (jeweils zum Stichtag 31.12.) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Oberbayerns die Zahl der Betroffenen entwickelt, die Grundsicherung erhalten haben, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren, b) den einzelnen Landkreisen sowie kreisfreien Städten und c) dem Alter der Personen? 2. Wie hat sich seit 2010 (jeweils zum Stichtag 31.12.) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Oberbayerns die Zahl der Personen entwickelt, die Grundsicherung erhalten haben, aufgeschlüsselt nach a) dem Geschlecht der Personen und b) der Anzahl der Personen mit Schwerbehinderung? 3. Wie hat sich das Altersarmutsrisiko für die Menschen in Oberbayern in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten seit 2005 entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren (jeweils in Relation zur Gesamtbevölkerungszahl Bayerns), b) dem Alter der davon betroffenen Personen und c) dem Geschlecht der davon betroffenen Personen? 4. Wie hat sich das Altersarmutsrisiko für die Menschen in Oberbayern in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten seit 2005 entwickelt, verglichen mit der parallelen Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts bzw. der Bruttowertschöpfung in den einzelnen Jahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten? 5. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Erwerbstätige in Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft, aktuell über eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung verfügen, bitte aufgeschlüsselt nach a) Erwerbstätigen im öffentlichen Dienst (jeweils tarifliche oder rechtliche Grundlage entsprechender Ansprüche) und a) Erwerbstätige in der Privatwirtschaft? 6. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um Altersarmut in den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zu bekämpfen, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Landkreisen, die Räume mit besonderem Handlungsbedarf sind, und b) den dafür bereitgestellten bzw. geplanten Mitteln? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) wie folgt beantwortet: 1. Wie hat sich seit 2010 (jeweils zum Stichtag 31.12.) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Oberbayerns die Zahl der Betroffenen entwickelt , die Grundsicherung erhalten haben, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren, b) den einzelnen Landkreisen sowie kreisfreien Städten und c) dem Alter der Personen? Die nachfolgende Aufstellung gibt die Anzahl der Empfänger/-innen ab 65 Jahren, die in den Jahren 2010 bis 2015 Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhielten, in der gewünschten regionalen Differenzierung wieder. Eine Aufschlüsselung nach dem Alter der Personen (Altersgruppen) liegt auf Regionalebene nicht vor, diese Daten sind nur für Gesamtbayern verfügbar. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ingolstadt (Krfr.St) 803 827 868 913 953 1.002 München (Krfr.St) 10.683 11.461 12.232 13.074 13.637 14.450 Rosenheim (Krfr.St) 405 485 495 530 546 577 Altötting (Lkr) 603 642 703 774 738 783 Berchtesgadener Land (Lkr) 449 484 520 556 567 576 Bad Tölz-Wolfratshausen (Lkr) 474 515 563 627 631 631 Dachau (Lkr) 455 456 494 569 561 588 Ebersberg (Lkr ) 313 301 316 363 364 376 Eichstätt (Lkr) 154 162 167 189 190 179 Erding (Lkr) 303 309 335 379 390 389 Freising (Lkr) 297 325 349 394 397 398 Fürstenfeldbruck (Lkr) 593 630 664 723 758 792 Garmisch- Partenkirchen (Lkr) 393 417 421 493 518 534 Landsberg am Lech (Lkr) 293 315 352 386 414 416 Miesbach (Lkr) 325 357 388 422 438 464 Mühldorf a. lnn (Lkr) 502 528 556 648 614 617 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.02.2017 17/14766 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14766 2010 2011 2012 2013 2014 2015 München (Lkr) 992 1.121 1.208 1.341 1.388 1.465 Neuburg-Schrobenhausen (Lkr) 191 188 200 239 240 275 Pfaffenhofen a. d. llm (Lkr) 274 297 321 354 366 390 Rosenheim (Lkr) 906 1.040 1.108 1.271 1.304 1.353 Starnberg (Lkr) 400 429 469 506 527 553 Traunstein (Lkr) 759 769 835 933 914 903 Weilheim-Schongau (Lkr) 402 432 470 544 528 562 2. Wie hat sich seit 2010 (jeweils zum Stichtag 31.12.) in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Oberbayerns die Zahl der Personen entwickelt, die Grundsicherung erhalten haben, aufgeschlüsselt nach a) dem Geschlecht der Personen und b) der Anzahl der Personen mit Schwerbehinderung? Die Entwicklung der Grundsicherungsempfänger – immer ab 65 Jahren, aufgeschlüsselt nach dem Geschlecht der Personen, ist aus den nachfolgenden Aufstellungen ersichtlich . Daten zur Schwerbehinderteneigenschaft von Grundsicherungsempfängern liegen nicht vor. Weibliche Grundsicherungsempfänger: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ingolstadt (Krfr.St) 565 562 585 612 621 648 München (Krfr.St) 5.867 6.280 6.707 7.193 7.456 7.978 Rosenheim (Krfr.St) 268 321 331 359 362 368 Altötting (Lkr) 435 462 495 541 498 516 Berchtesgadener Land (Lkr) 299 330 353 369 360 369 Bad Tölz-Wolfratshausen (Lkr) 299 316 345 384 366 366 Dachau (Lkr) 281 277 297 343 334 344 Ebersberg (Lkr ) 192 186 198 222 217 222 Eichstätt (Lkr) 109 110 118 124 119 121 Erding (Lkr) 171 175 190 215 221 209 Freising (Lkr) 206 214 231 258 240 236 Fürstenfeldbruck (Lkr) 379 395 426 462 470 487 Garmisch- Partenkirchen (Lkr) 239 251 258 292 296 304 Landsberg am Lech (Lkr) 191 205 226 240 245 243 Miesbach (Lkr) 225 238 259 285 292 301 Mühldorf a. lnn (Lkr) 306 327 350 423 390 388 München (Lkr) 624 688 730 827 841 869 Neuburg-Schrobenhausen (Lkr) 132 126 132 163 153 176 Pfaffenhofen a. d. llm (Lkr) 193 211 225 241 246 258 Rosenheim (Lkr) 564 639 669 767 772 792 Starnberg (Lkr) 246 256 283 307 321 331 Traunstein (Lkr) 506 503 551 619 592 579 Weilheim-Schongau (Lkr) 223 251 270 309 294 314 Männliche Grundsicherungsempfänger: 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ingolstadt (Krfr.St) 238 265 283 301 332 354 München (Krfr.St) 4.816 5.181 5.525 5.881 6.181 6.472 Rosenheim (Krfr.St) 137 164 164 171 184 209 Altötting (Lkr) 168 180 208 233 240 267 Berchtesgadener Land (Lkr) 150 154 167 187 207 207 Bad Tölz-Wolfratshausen (Lkr) 175 199 218 243 265 265 Dachau (Lkr) 174 179 197 226 227 244 Ebersberg (Lkr ) 121 115 118 141 147 154 Eichstätt (Lkr) 45 52 49 65 71 58 Erding (Lkr) 132 134 145 164 169 180 Freising (Lkr) 91 111 118 136 157 162 Fürstenfeldbruck (Lkr) 214 235 238 261 288 305 Garmisch- Partenkirchen (Lkr) 154 166 163 201 222 230 Landsberg am Lech (Lkr) 102 110 126 146 169 173 Miesbach (Lkr) 100 119 129 137 146 163 Mühldorf a. lnn (Lkr) 196 201 206 225 224 229 München (Lkr) 368 433 478 514 547 596 Neuburg-Schrobenhausen (Lkr) 59 62 68 76 87 99 Pfaffenhofen a. d. llm (Lkr) 81 86 96 113 120 132 Rosenheim (Lkr) 342 401 439 504 532 561 Starnberg (Lkr) 154 173 186 199 206 222 Traunstein (Lkr) 253 266 284 314 322 324 Weilheim-Schongau (Lkr) 179 181 200 235 234 248 3. Wie hat sich das Altersarmutsrisiko für die Menschen in Oberbayern in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten seit 2005 entwickelt, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren (jeweils in Relation zur Gesamtbevölkerungszahl Bayerns), b) dem Alter der davon betroffenen Personen und c) dem Geschlecht der davon betroffenen Personen? Das Risiko der Altersarmut wird deutschland- und europaweit anhand von Armutsgefährdungsquoten gemessen. Repräsentative Daten zur Berechnung dieser Quoten für einzelne Bundesländer, Regierungsbezirke und Großstädte stehen ausschließlich auf Basis des Mikrozensus zur Verfügung (Mikrozensus: Befragung von einem Prozent der Bevölkerung). Für einzelne Landkreise und kreisfreie Städte ist diese – an sich umfangreiche – Datenbasis dennoch nicht hinreichend repräsentativ, sodass es nicht möglich ist, Armutsgefährdungsquoten (insbesondere für einzelne Gruppen) für einzelne Landkreise und Städte verlässlich auszuweisen (Veröffentlichung von Armutsgefährdungsquoten durch das Statistische Bundesamt nur bis zur Ebene der Großstädte und Regierungsbezirke). Drucksache 17/14766 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. Wie hat sich das Altersarmutsrisiko für die Menschen in Oberbayern in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten seit 2005 entwickelt, verglichen mit der parallelen Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts bzw. der Bruttowertschöpfung in den einzelnen Jahren in den Landkreisen und kreisfreien Städten? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 5. Ist der Staatsregierung bekannt, wie viele Erwerbstätige in Bayern, bitte aufgeschlüsselt nach dem öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft, aktuell über eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung verfügen, bitte aufgeschlüsselt nach a) Erwerbstätigen im öffentlichen Dienst (jeweils tarifliche oder rechtliche Grundlage entsprechender Ansprüche)? Im Monat August 2016 waren 92.324 Arbeitnehmer/-innen des Freistaates Bayern in der Zusatzversorgung des Bundes und der Länder aktiv versichert. a) Erwerbstätige in der Privatwirtschaft? Die Zahl der Erwerbstätigen in Bayern, die in der Privatwirtschaft über eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung verfügen, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Zuletzt wurde im Mikrozensus 2013 (Mikrozensus: gesetzlich angeordnete repräsentative Befragung der Bevölkerung, die seit 1957 jedes Jahr bei 1 Prozent aller Haushalte in Deutschland durchgeführt wird) erhoben, wie viele Angestellte, Arbeiter und Auszubildende (abhängig Beschäftigte) über eine private und betriebliche Altersvorsorge verfügen, siehe Anlage . 6. Welche zusätzlichen Maßnahmen ergreift die Staatsregierung, um Altersarmut in den Räumen mit besonderem Handlungsbedarf zu bekämpfen, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Landkreisen, die Räume mit besonderem Handlungsbedarf sind, und b) den dafür bereitgestellten bzw. geplanten Mitteln? 1. Sozialpolitische Maßnahmen des Landes (Beispiele): Viele gesetzliche Leistungen wie auch freiwillige Förderungen aus dem Bereich der Sozialpolitik sind bedarfsorientiert angelegt und unterstützen damit aufgrund ihrer Systematik Menschen in benachteiligten Regionen in besonderer Weise , ohne dass (1) es dazu zusätzlicher Verteilungssysteme für spezifische Räume bedürfte, da sie sich bereits an den Grundsätzen der Bedarfsgerechtigkeit und der Gleichbehandlung orientieren, und ohne dass (2) eine gebündelte Zuordnung all dieser Maßnahmen und Wirkungen auf einzelne Landkreise verfügbar ist. Hierzu folgende Beispiele: • Mit dem Seniorenpolitischen Gesamtkonzept und der Förderung der Kommunen bei der Umsetzung dieses Konzeptes unterstützt die Staatsregierung die Kommunen. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind nach Art. 69 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) verpflichtet, integrative regionale seniorenpolitische Gesamtkonzepte zu entwickeln: Die Kommunen als Orte, an denen die älteren Bürgerinnen und Bürger leben, müssen sich den jeweils unterschiedlichen Herausforderungen stellen. Dies sind zum Beispiel barrierefreie Zugänge, Teilhabemöglichkeiten, ausreichende Infrastruktur (Geschäfte , ärztliche Versorgung etc.), Versorgungsformen zu Hause bis etwa hin zu verschiedenen Wohnformen im Alter. Seniorenpolitische Gesamtkonzepte können gerade für einkommensschwache Ältere eine besondere Bedeutung haben. • Das Programm „Marktplatz der Generationen“ richtet sich insbesondere an kleine Gemeinden und unterstützt diese , den demografischen Wandel aktiv zu gestalten. Im Rahmen eines lnteressenbekundungsverfahrens wurden neun Modellgemeinden ausgewählt, die von einer Koordinierungsstelle von 2012 bis 2016 fachlich begleitet wurden. Dabei standen die Nahversorgung, die Erhaltung der Mobilität, die Unterstützung im Alltag sowie das lebendige Miteinander im Vordergrund. Die bisherigen, sehr positiven Erfahrungen dieses Programms sollen landesweit umgesetzt werden und für viele Gemeinden abrufbar sein. Dadurch kann ein Beitrag geleistet werden, dass insbesondere älteren Menschen im ländlichen Bereich (mit oft nur einem geringen Einkommen) ein Verbleib in ihrem bisherigen Zuhause und ihrer Gemeinde ermöglicht wird. • Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) gewährt eine Anschubfinanzierung für den Aufbau von sogenannten „Seniorengenossenschaften “. In „Seniorengenossenschaften“ wird bürgerschaftliches Engagement im „genossenschaftlichen Geist“ der Hilfe auf Gegenseitigkeit gelebt. Die dort engagierten Mitglieder helfen sich gegenseitig und können für ihren Einsatz ein entsprechendes Entgelt ausgezahlt bekommen oder sich entsprechende Zeit gutschreiben lassen, um diese später, wenn sie selbst einmal Hilfe benötigen, wiederum in Form von Diensten in Anspruch nehmen zu können (wer z. B. 100 Stunden durch Arbeiten anspart, kann später 100 Stunden kostenfrei abrufen ). Seniorengenossenschaften bieten ergänzend zu vorhandenen sozialen Diensten Leistungen an, die nicht oder nicht ausreichend vorhanden sind. Sie sind selbstverwaltete Vorsorgesysteme, die Betreuung und Versorgung der Mitglieder gewährleisten. Typische Aufgabengebiete sind kleine technische und handwerkliche Hilfen und Reparaturen, Hilfe beim Einkaufen, Unterstützung beim Essen zubereiten, Besuchs- und Fahrdienste, Hilfe bei der Gartenarbeit, Winterdienst, Information und Beratung sowie Alltagsunterstützung. Die angebotenen Dienstleistungen können helfen, dass ältere Menschen möglichst lange in der eigenen Wohnung und in ihrem vertrauten Wohnumfeld bleiben können. Gerade für einkommensschwächere Ältere kann dies eine wesentliche Hilfe bedeuten, um z. B. ihre vorhandenen Fähigkeiten einzubringen, soziale Kontakte zu pflegen und Vorsorge für den Bedarfsfall zu treffen. Hinsichtlich des Rechts der gesetzlichen Rentenversicherung wie auch des Rechts der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge wird auf die Antwort zu Frage 3 im Teil 2 der Schriftlichen Anfrage „Altersarmut und Verbesserung in Bayern, Teil 2“ von Herrn Abgeordneten Florian Streibl (Drs. 17/14767) verwiesen. 2. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen des Landes (Beispiele): Mit einer Arbeitslosenquote von 3,2 % und damit der besten Arbeitsmarktsituation in ei nem November seit 20 Jahren zeigt sich der bayerische Arbeitsmarkt in hervorragender Verfassung. Neben den sozial- und wirtschaftspolitischen Maßnahmen setzt die Staatsregierung auch auf gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Vermeidung von Altersarmut . Ziel ist es, eine möglichst geschlossene Erwerbs- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14766 biografie zu erreichen, da dies der beste Garant für den Aufbau einer auskömmlichen Altersversorgung ist. Speziell bei Älteren kann der Verlust des Arbeitsplatzes zu längeren Phasen der Arbeitslosigkeit führen. Dies gilt es zu verhindern bzw. diese Phasen so kurz wie möglich zu halten. Folgende Maßnahmen seien exemplarisch genannt: Europäischer Sozialfonds (ESF): Der Europäische Sozialfonds unterstützt in Bayern in der aktuellen Förderperiode 2014–2020 mit der Förderaktion 4 „Qualifizierung von Erwerbstätigen“ Maßnahmen zur Anpassung der Arbeitskräfte, Unternehmen und Unternehmer an den technischen, wirtschaftlichen, sozialen und demografischen Wandel (rd. 70 Mio. Euro Gesamtkosten). Im Rahmen der Förderaktion wird neben anderen Inhalten die berufliche Eingliederung von Älteren gefördert. Hauptthemen sind: • Aktionen zur Sicherstellung der Leistungsfähigkeit Älterer • Aktionen zur Verlängerung der Erwerbstätigkeit • Verbesserung der Flexibilität und/ oder Sicherung der Beschäftigung älterer Mitarbeiter • Aktionen zur Bewältigung der demografischen Herausforderungen im Betrieb • Strategien für das lebenslange Lernen im Betrieb Der Förderung Älterer wird bei konkurrierenden Anträgen grundsätzlich ein Auswahlvorrang eingeräumt. Auch bei der Förderaktion 9.1 „Qualifizierungsmaßnahmen für Langzeitarbeitslose und Arbeitslose“ wird die Gruppe der über 50-jährigen besonders berücksichtigt. An den ESF-Maßnahmen der ausgelaufenen Förderperiode 2007–2013 haben in Bayern über alle Förderaktivitäten hinweg rund 6.700 Personen zwischen 55 und 64 Jahren teilgenommen, davon 3.850 Beschäftigte in beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen und über 2.700 Langzeitarbeitslose an Qualifizierungsmaßnahmen mit dem Ziel der anschließenden Integration in den ersten Arbeitsmarkt. An ESF-Maßnahmen der aktuellen Förderperiode haben über alle Förderaktionen hinweg 1.107 Personen über 54 Jahre (davon 550 Frauen) teilgenommen (von 01/2015 bis 11/2016). Vorhaben zur Qualifizierung Erwerbstätiger haben 199 Teilnehmer/-innen über 54 Jahre (davon 77 Frauen) absolviert . 527 Personen über 54 Jahre (davon 246 Frauen) haben an Maßnahmen zur Qualifizierung Arbeitsloser teilgenommen . Arbeitsmarktfonds (AMF): Herausragendes Ziel der bayerischen Arbeitsmarktpolitik ist die Verbesserung der Beschäftigungschancen für marktbenachteiligte Menschen. Daher werden aus dem Arbeitsmarktfonds Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung bezuschusst. Vor allem Ältere, Geringqualifizierte, Langzeitarbeitslose, Migranten, Jugendliche mit Vermittlungshemmnissen und Frauen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien brauchen spezielle Unterstützung, um auf dem Arbeitsmarkt langfristig Fuß fassen zu können. Passgenaue Qualifizierung, ganzheitliche Betreuung und eine an den Bedürfnissen der Betroffenen orientierte Beratung und Begleitung sind hier die Erfolgsrezepte. Aus dem Arbeitsmarktfonds werden Maßnahmen in von Arbeitslosigkeit besonders betroffenen Regionen gefördert, um die Chancen auch für ältere Menschen am Arbeitsmarkt zu verbessern. Zu den geförderten Regionen gehören u. a. die Arbeitsagenturbezirke Aschaffenburg, Augsburg, Bamberg -Coburg, Bayreuth-Hof, Deggendorf, Passau, Schwandorf , Schweinfurt, Traunstein, Weiden. Aktuell werden aus dem AMF 35 Projekte im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) mit 6,7 Mio. Euro gefördert. Ganzheitlicher Ansatz: Der ganzheitliche Ansatz, wie er im Rahmen der Modellprojekte „Perspektiven für Familien“ und „TANDEM“ in den Städten Nürnberg und Fürth umgesetzt wird (hierfür zur Verfügung stehende Fördermittel des Freistaates Bayern: 10 Mio. Euro), wurde entwickelt, um strukturelle Langzeitarbeitslosigkeit durch individuelles Coaching der gesamten Familie zu beenden. Hierfür arbeiten Jobcenter und Jugendamt im Team bzw. in fallbezogenen Tandems intensiv miteinander, um die Eltern aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu lösen und in Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Kinder können die Eltern damit eigenverantwortlich und mit einer festen Tagesstruktur erleben; Hilfekarrieren können und sollen so durchbrochen werden. Die Anpassung von § 18 des Sozialgesetzbuches (SGB) Zweites Buch (II) im Rahmen des 9. SGB-II-Änderungsgesetzes mit Regelungen zur örtlichen Zusammenarbeit der Leistungsträger und die damit verbundene gesetzliche Verankerung des ganzheitlichen Ansatzes war ein wichtiger Schritt. Neben der gesetzlichen Änderung ist aber auch eine Anpassung der tatsächlichen personellen und finanziellen Voraussetzungen in den Jobcentern erforderlich, für die sich Bayern auf Bundesebene weiter einsetzen wird. Bayern wird sich dafür stark machen, dass die neu geschaffene Norm nun mit Leben erfüllt wird. Initiative „Fit für die Zukunft – Chancen für alle jungen Menschen in Bayern“: Mit der Initiative „Fit für die Zukunft“ haben die Staatsregierung und die Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit im Mai 2008 eine Vereinbarung zur Bekämpfung und Vermeidung der Jugendarbeitslosigkeit in Bayern geschlossen . Darauf aufbauend haben die Spitzen des StMAS, des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Wissenschaft und Kunst und der Regionaldirektion Bayern am 10. November 2010 eine gemeinsam erarbeitete Erklärung „Fit für die Zukunft – Chancen für alle jungen Menschen in Bayern “ unterzeichnet. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, die Jugendarbeitslosigkeit nachhaltig und dauerhaft bis auf die Fluktuationsarbeitslosigkeit zu reduzieren. Im engen Schulterschluss mit allen beteiligten Akteuren vor Ort sollen junge Menschen auf ihrem Weg von der Schule bis zum Eintritt in ein selbstbestimmtes Leben begleitet, unterstützt und gefördert werden. Denn wenn ein guter Start in das Berufsleben gelingt, sind unterbrochene Erwerbsbiografien deutlich seltener. Initiative „Ältere und Arbeitswelt“: Mit der Initiative „Ältere und Arbeitswelt“ hat das StMAS zusammen mit der Arbeitsgemeinschaft der bayerischen Handwerkskammern, dem Bayerischen Industrie- und Handelskammertag , der vbw (Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V.), dem Deutschen Gewerkschaftsbund Bayern und der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit im Frühjahr 2011 einen Aktionsplan in Leben gerufen , der einerseits die Beschäftigungssituation der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessern und andererseits aber auch allen anderen Menschen ein möglichst langes Erwerbsleben bei guter Gesundheit und Motivation ermöglichen soll. Drucksache 17/14766 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Am 7. Mai 2012 wurde das von den Arbeitsmarktakteuren gemeinsam erarbeitete Konzept der Initiative unterzeichnet und die Inhalte vorgestellt. Qualifizierung und lebenslanges Lernen spielen dabei eine herausragende Rolle. Hierfür soll im Rahmen der Initiative mit verschiedenen Maßnahmen und Aktionen sensibilisiert werden. 3. Frauen- und Gleichstellungspolitik (Beispiele): Zugleich gilt es, als präventive Maßnahme gegen Altersarmut eine Erwerbstätigkeit Müttern und Vätern gleichermaßen zu ermöglichen. Dies beginnt bereits mit der Berufsorientierung . Ein gelingendes Berufsleben setzt voraus, dass die Ausbildung in einem passenden Beruf erfolgt. Wichtig ist es, die ganze Bandbreite möglicher Berufe darzustellen, um eine vorschnelle Verengung auf wenige Tätigkeitsfelder zu vermeiden. Als Leitveranstaltung führt die Staatsregierung in mehrjährigem Rhythmus die Großveranstaltung „Berufsbildung “ durch. Die Auflösung vorgegebener Rollenbilder ist ein Ziel der bayerischen Frauen- und Gleichstellungspolitik. Erforderlich ist eine weitere Sensibilisierung, damit Frauen und Männer vermehrt die Möglichkeit haben, ihr Leben selbstbestimmter entsprechend ihren individuellen Begabungen und Wünschen zu gestalten. Der Girls‘Day ist ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert wird. Die Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Emilia Müller wird auch 2017 den Girls‘Day nutzen, um Zeichen dafür zu setzen, dass die Förderung von Frauen in technischen Berufen weiterhin erforderlich ist. Ein wesentlicher Beitrag zur Verhinderung von Altersarmut sind gute Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, für Frauen und Männer. Hierzu tragen insbesondere bedarfsgerechte, qualitativ hochwertige Kinderbetreuungsangebote und eine familienfreundliche Arbeitswelt bei. Für den weiteren qualitätsorientierten Ausbau der Kinderbetreuungsangebote sind nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) die Kommunen zuständig. Der Freistaat Bayern trägt unter Berücksichtigung der Betriebs- und Investitionskostenförderung derzeit etwa 52 % der Grundkosten der Kinderbetreuung der Kommunen. Allein für die Betriebskostenförderung sind 2016 rund 1,6 Mrd. Euro (Bundes- und Landesmittel) eingeplant. Um die Familien bei den Kindergartenbeiträgen zu entlasten, zahlt der Freistaat Bayern zudem im letzten Kindergartenjahr zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro monatlich. Das Sicherstellungsgebot umfasst auch die originäre Aufgabe der Kommunen, bestehenden Betreuungsbedarf in Rand- und Ferienzeiten abzudecken. Besondere Förderkonditionen unterstützen die zuständigen Kommunen dabei, ein ausreichendes Betreuungsangebot auch in Randzeiten und Ferien zu schaffen. So haben mehr als die Hälfte aller BayKiBiG-geförderten Kindertageseinrichtungen Öffnungszeiten von 45 und mehr Wochenstunden und bieten damit eine Randzeitenbetreuung, die sich an den Bedürfnissen der Familien ausrichtet. Der Freistaat Bayern unterstützt zudem Unternehmen, die ihren Mitarbeitern anbieten, die Kinder auf dem Betriebsgelände betreuen zu lassen. Seit 2005 fördert der Freistaat Bayern betriebliche Kindertageseinrichtungen wie kommunale und in freier Trägerschaft befindliche Einrichtungen nach dem BayKiBiG. Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Bayern haben Staatsregierung und bayerische Wirtschaft den „Familienpakt Bayern“ geschlossen. Die Staatsregierung , die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft, der Bayerische Industrie- und Handelskammertag sowie der Bayerische Handwerkstag kamen überein, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemeinsam kontinuierlich zu verbessern. Wesentliches Element des Familienpakts Bayern ist die Servicestelle. Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für Unternehmen in Bayern bei der Umsetzung einer familienfreundlichen Personalpolitik. Unter anderem wurde von der Servicestelle ein Online-Informationsportal aufgebaut. Ziel ist es, die zahlreichen existierenden Informationen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf dort für Bayern zusammenzufassen, konkrete Maßnahmen und Hilfestellungen darzustellen, vorbildhafte Unternehmen und Mitglieder des Familienpakts Bayern vorzustellen sowie über Veranstaltungen zu informieren. Im Rahmen des „Familienpakt Bayern“ wurde vom StMAS und dem StMWi der gemeinsame neue Unternehmenswettbewerb „Erfolgreich. Familienfreundlich“ konzipiert. Im Rahmen eines Festaktes zeichneten beide Ministerinnen die 20 familienfreundlichsten Unternehmen Bayerns am 24. November 2016 aus. Erforderlich ist auch ein flexibles und familiengerechtes Arbeitsumfeld. Um Unternehmen noch mehr im Hinblick auf eine frauen- und familiengerechte Arbeitswelt zu sensibilisieren , erfolgt im Rahmen der Initiative „Mit Eltern- KOMPETENZ gewinnen. Chancen eröffnen, Fachkräfte sichern“ eine gezielte Beratung bayerischer Unternehmen. Um Frauen (und Männern) den Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienphase zu erleichtern, unterstützt die Staatsregierung ferner Orientierungs-, Coaching- und Qualifizierungsmaßnahmen , wie z. B. die Orientierungsseminare „Neuer Start“ (Förderung mit 40.000 € aus Landesmitteln) oder Projekte zur beruflichen Wiedereingliederung aus dem Arbeitsmarktfonds (Mittelvolumen: 2,1 Mio. €). Des Weiteren erfolgt eine ganzheitliche Unterstützung von Frauen im Erwerbsleben durch Servicestellen (Beratungsstellen Frau und Beruf) in allen Regierungsbezirken Bayerns. Sie werden aus ESF-Mitteln in Höhe von 15 Mio. € (ESF 2014–2020) gefördert und bieten Coaching, Beratung und Qualifizierung für Frauen an. Die Beratung richtet sich primär an Frauen, die in der Phase der Berufsorientierung bzw. -rückkehr, zur Verbesserung ihrer aktuellen Beschäftigungssituation oder der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit Unterstützung benötigen. Derzeit wird vom StMAS die Erstellung der Broschüre „Ehe und Partnerschaft – rechtlich begleiten“ vorbereitet. Sie wird umfassend über die gesetzlichen Regelungen, die bei einer Eheschließung zur Anwendung kommen, informieren und berät zu den rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Die Broschüre stellt dazu die Möglichkeiten der individuellen Gestaltung durch Ehevertrag oder – bei unverheirateten Personen – durch Partnerschaftsvertrag dar. Politisch soll transportiert werden, dass es im Falle eines Scheiterns einer Ehe oder Partnerschaft überproportional oft zu einer Benachteiligung der Frauen kommt, die durch vorherige Aufklärung in Verbindung mit einem fairen Ehe- bzw. Partnerschaftsvertrag vermieden werden kann. 4. Wirtschaftspolitische Maßnahmen des Landes Das wirksamste Instrument, in der Fläche Investitionen zu mobilisieren, Strukturdefizite auszugleichen und Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen, ist die Regionalförderung. Nachdem die einzelbetriebliche Investitionsförderung an die Bedingung gebunden ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen bzw. be- Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14766 stehende Arbeitsplätze dauerhaft zu sichern, kann auf diese Weise vor allem auch erfolgreich dem demografischen Wandel entgegengewirkt werden. Indem die Regionalförderung einen besonderen Fokus auf die Räume mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) legt, trägt sie maßgeblich dazu bei, dortige Standortnachteile und regionale Entwicklungsunterschiede abzubauen und das gesamtwirtschaftliche Wachstum zu stärken. Insofern trägt die Regionalförderung auf effiziente Weise auch mittelbar als Vorsorge-Instrument gegen die Altersarmut bei. Allein im Zeitraum 2012 bis 2015 sind in den RmbH im Rahmen der Regionalförderung Zuwendungen in Höhe von mehr als 540 Mio. € geflossen. Damit konnten Investitionen in einer Gesamthöhe von 3,75 Mrd. € angeschoben und gleichzeitig mehr als 9.000 neue Arbeitsplätze geschaffen sowie knapp 71.000 bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Eine regionale Zuordnung der seitens der RmbH im Rahmen der Regionalförderung geleisteten Fördermittel kann aber keine Auskunft darüber geben, inwieweit dies die Altersarmutsgefährdung in einzelnen Landkreisen und Räumen vermindert, auch wenn den Maßnahmen eine nicht unwesentliche Bedeutung für eine Vermeidung von Altersarmut zukommt: Regionale Wirtschaftsförderung wirkt oftmals über enge Landkreis- oder Regionalgrenzen hinaus insbesondere aufgrund von Berufspendlern und regional übergreifenden Wirtschaftsverflechtungen. Mit Ohne betrieb- Direkt- Unter- Direkt- Pensions- Pensions- Zusatz- Weiß Angabe Wirtschafts- Ins- licher zusage/ stützungs- versicher- kasse fond ver- ich unterbereich gesamt Alters- Betriebs- kasse ung sorgung nicht versorgung rente öffentl. Dienst Land- und Forst- wirtschaft; Fischerei 29 / / / / / / / / / Bergbau und Verarbeitendes Gewerbe 1 492 636 427 (6) 73 64 14 / 49 29 Energie-/Wasser- versorg.; Abfall 75 43 24 / / / / 10 / / Baugewerbe 349 71 33 / 16 (6) / / 12 (7) Handel; Repara- tur von KFZ; Gastgewerbe 1 013 190 98 / 37 21 / / 24 25 Verkehr; Lagerei; Kommunikation 409 124 64 / 18 (9) / 12 16 12 Finanz- und Versicherungs- dienstleistungen 208 134 63 / 20 18 / 19 (8) / Grundstücks- und, Wohnungswesen; wirtschaftliche Dienstleistungen 498 116 51 / 26 (9) / 12 13 13 Öffentliche Verwaltung u.ä. 245 175 37 / / (5) / 122 (7) (5) Öffentliche und private Dienst- leistungen (ohne öffentliche Verwaltung) 1 142 450 120 / 27 16 / 251 30 23 Insgesamt 5 459 1 945 918 26 221 149 33 436 160 121 davon insgesamt ohne öffentliche Verwaltung 5214 1770 881 26 221 144 33 314 153 116 /: keine Angaben, da Zahl nicht sicher genug; ( ): Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert erhebliche Fehler aufweisen kann Datenquelle: Mikrozensus 2013, Bayerisches Landesamt für Statistik Davon Angestellte, Arbeiter und Auszubildende nach Wirtschaftsunterbereichen und zusätzlicher betrieblicher Altersversorgung, Bayern, 2013, in 1000 Anlage zu Frage 5 a