Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 13.10.2016 Altersarmut und Verbesserung in Bayern – Teil 2 Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchem Verhältnis stehen Bedarf und Angebot nach Sozialwohnungen in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten, bitte aufgeschlüsselt nach a) den Jahren seit 2010, b) den einzelnen Kommunen und c) der Anzahl der in den Jahren seit 2010 neu gebauten Sozialwohnungen im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf ? 2. Wie hat sich seit 2010 die Zahl der Menschen über 65 entwickelt, die obdachlos wurden, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren seit 2010 und b) den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Oberbayerns? 3. Welche konkreten Einzelmaßnahmen hat die Staatsregierung aufgrund des aus dem Jahr 2006 stammenden und heute noch auf der Homepage des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration veröffentlichten „Seniorenpolitischen Konzepts“, bezogen auf die Punkte 5.0–5.3, tatsächlich ergriffen? 4. Wie hat sich der durchschnittliche Rentenzahlbetrag in den Jahren seit 2008 bis 2015, bezogen auf den Regierungsbezirk Oberbayern und die einzelnen Landkreise sowie kreisfreien Städte, entwickelt? 5. Wie hat sich der durchschnittliche Versorgungszahlbetrag (für Versorgungsempfänger des Freistaats Bayern) in den Jahren 2008 bis 2015, bezogen auf den Regierungsbezirk Oberbayern und die einzelnen Landkreise sowie kreisfreien Städte, entwickelt? 6. Welche finanziellen Ressourcen und gesetzgeberische Initiativen hat die Staatsregierung bezüglich der im Seniorenpolitischen Konzept unter 5.3 genannten Reformvorstellungen seit 2008 bis heute realisiert? 7. Welche konkreten Pläne verfolgt die Staatsregierung, um die für die Zeit bis 2050 zu erwartenden Versorgungsaufwendungen für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats zu finanzieren? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 12.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat sowie dem Staatsministerium für Wirtschaft und Medien , Energie und Technologie wie folgt beantwortet: 1. In welchem Verhältnis stehen Bedarf und Angebot nach Sozialwohnungen in den einzelnen oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten, bitte aufgeschlüsselt nach a) den Jahren seit 2010, b) den einzelnen Kommunen und c) der Anzahl der in den Jahren seit 2010 neu gebauten Sozialwohnungen im Verhältnis zum tatsächlichen Bedarf? Das Verhältnis von Nachfrage nach und Angebot von sozial gebundenem Wohnraum wird weder in einer amtlichen noch in einer Geschäftsstatistik fortlaufend in der gewünschten regionalen Gliederung ermittelt. Informationen zum Wohnungsbaubedarf enthält der in mehrjährigen Abständen von der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) herausgegebene Bericht „WohnungsmarktBayern – Beobachtung und Ausblick“; der aktuelle Bericht „Wohnungsmarkt Bayern 2014“ wurde im Mai 2015 veröffentlicht. Die Fraktionsgeschäftsstellen des Bayerischen Landtags erhalten üblicherweise jeweils ein Exemplar des Berichts. Im Internet ist der Bericht unter https://bayernlabo.de/ wohnungsmarkt2014 einsehbar. In Kapitel 4 sind differenzierte Bedarfsprognosen des Forschungsinstituts empirica auch für die oberbayerischen Planungsregionen abgedruckt. Im Vollzug der Wohnraumförderung erhält die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr regelmäßig Meldungen von den Bewilligungsstellen für die Mietwohnraumförderung an den Regierungen sowie der Landeshauptstadt München und der Städte Augsburg und Nürnberg. Diese enthalten u. a. die Zahl der vorliegenden Anträge nach Förderung von Mietwohnraum sowie die von den Kreisverwaltungsbehörden gemeldeten Antragszahlen nach Fördermitteln für den Kauf oder Erwerb von Familienheimen und Eigentumswohnungen. Diese Bedarfsmeldungen beziehen sich jeweils auf den konkreten Mittelbedarf für die einzelnen Bauprojekte und sind jeweils Momentaufnahmen. Sie erlauben jedoch prinzipiell keinen Rückschluss auf die tatsächlich durch die Förderung erreichte Bedarfsdeckung oder einen etwaigen Fehlbedarf an preisgünstigem oder sozialgebundenem Wohnraum. Eine fortlaufende Statistik über den Bestand gebundener Wohnungen liegt nicht vor. Die BayernLabo ermittelt aber im mehrjährigen Abstand Daten zum Bestand gebundener Mietwohnungen. In nachfolgender Übersicht ist der von der BayernLabo gemeldete Bestand an gebundenen Miet- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.02.2017 17/14767 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14767 wohnungen in Oberbayern jeweils zum 31.12.2012 und 31.12.2014 genannt. Kreisfreie Stadt/Landkreis 31.12.2012 31.12.2014 Ingolstadt, kreisfreie Stadt 4.131 4.142 München, kreisfreie Stadt 38.905 33.951 Rosenheim, kreisfreie Stadt 593 571 Altötting 720 618 Berchtesgadener Land 1.076 918 Bad Tölz-Wolfratshausen 2.645 1.499 Dachau 683 678 Ebersberg 815 789 Eichstätt 626 614 Erding 642 636 Freising 1.025 997 Fürstenfeldbruck 1.786 1.566 Garmisch-Partenkirchen 439 456 Landsberg am Lech 778 782 Miesbach 1.049 922 Mühldorf am Inn 1.781 1.708 München 4.851 4.440 Neuburg-Schrobenhausen 262 254 Pfaffenhofen a. d. Ilm 200 203 Rosenheim 496 405 Starnberg 1.698 1.504 Traunstein 1.742 1.591 Weilheim-Schongau 1.258 1.147 Oberbayern 68.201 60.391 Viele der geförderten Mietwohnungen stehen auch nach dem Auslaufen der Sozialbindung – als preisgünstige Altbauwohnungen – für einkommensschwächere Haushalte weiter zur Verfügung oder dienen als Wohnung einer kommunalen oder kirchlichen Wohnungsbaugesellschaft weiter der jeweils örtlichen Wohnraumversorgung. In der nachfolgenden Tabelle sind die in den Jahren 2010 bis 2015 mit staatlichen Mitteln neu zu schaffenden Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern in den oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten aufgeführt: Stadt/ Landkreis 2010 WE 2011 WE 2012 WE 2013 WE 2014 WE 2015 WE Ingolstadt 100 25 90 42 110 80 München 694 471 505 539 678 661 Rosenheim 0 0 99 0 0 0 Altötting 0 0 0 0 4 12 Bad Tölz- Wolfratshausen 0 11 0 0 0 16 Dachau 24 15 0 27 0 12 Ebersberg 10 12 19 72 12 14 Erding 0 0 0 0 12 7 Freising 68 23 0 15 0 32 Fürstenfeldbruck 0 0 14 0 0 0 Garmisch- Partenkirchen 44 0 47 0 0 0 Landsberg am Lech 0 30 0 0 0 0 Mühldorf am Inn 0 0 0 24 50 0 München 0 0 0 34 0 0 Pfaffenhofen 15 12 0 0 0 0 Rosenheim 0 54 0 0 18 18 Stadt/ Landkreis 2010 WE 2011 WE 2012 WE 2013 WE 2014 WE 2015 WE Starnberg 36 15 62 0 12 0 Traunstein 0 0 0 0 19 0 Weilheim- Schongau 0 0 0 34 0 66 Oberbayern insgesamt 991 668 836 787 915 918 Es ist nicht bekannt, dass Anträge auf Förderung von neuen Mietwohnungen in Oberbayern letztlich nicht berücksichtigt werden konnten. Sollten nicht alle Maßnahmen im Jahr ihrer Anmeldung realisiert werden können, so stehen sie in der Regel zur Bewilligung im Folgejahr an. Im geförderten Neubau von Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern entstehen in Bayern seit dem Jahr 2008 ausschließlich Wohnungen, die auf Grundlage der DIN 18040 Teil 2 (bis 2011 auf Grundlage der DIN 18025) geplant werden. Das bedeutet die stufenlose Erreichbarkeit der Wohnungen einer Wohnebene, ausreichende Durchgangsbreiten bei Türen und benutzerfreundliche Haus- und Sanitärtechnik. Diese Maßnahmen kommen sowohl jungen Familien mit Kindern als auch älteren Bewohnern zugute. Je flexibler und vielfältiger die Nutzungsmöglichkeiten sind, desto attraktiver bleiben die Wohnungen und ihre Umgebung auf lange Sicht. Auch der Wohnungsbestand in Oberbayern wird an die Wohnbedürfnisse von Menschen mit Behinderung angepasst . Dafür können im Bayerischen Wohnungsbauprogramm sowohl für Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern als auch für vom Eigentümer selbst genutzten Wohnraum unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel gewährt werden. Für bestehende Mietwohngebäude gibt es alternativ zur sog. „Wohnraumanpassung“ im Bayerischen Wohnungsbauprogramm eine Förderung im Bayerischen Modernisierungsprogramm. Neben der Steigerung der Energieeffizienz ist hier der altersgerechte bzw. barrierefreie Umbau einer der Förderschwerpunkte. Durch die Förderung erhält der Staat weitere Belegungsbindungen. In den ländlicheren Teilen Oberbayerns liegt ein Schwerpunkt auf der staatlich geförderten Wohneigentumsbildung. Durch die Wohneigentumsförderung können sich frühzeitig junge Familien in ihrer Heimatregion ein Zuhause aufbauen. Familien, die ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung erwerben, machen in der Regel eine Mietwohnung frei. Dies entlastet zum einen den angespannten Mietwohnungsmarkt . Zum anderen schaffen sich die Wohneigentum bildenden Haushalte die Voraussetzungen für ein mietfreies Wohnen im Alter. Zudem können sie ggf. Maßnahmen zur altengerechten oder barrierefreien Nutzung ihres Wohneigentums unproblematisch nachrüsten. In bestimmten Fällen können dafür wiederum Fördermittel des Freistaats gewährt werden. Im Zeitraum von 2010 bis 2015 konnten insgesamt über 4.700 Eigentumswohnungen in Oberbayern mit staatlichen Fördermaßnahmen unterstützt werden. 2. Wie hat sich seit 2010 die Zahl der Menschen über 65 entwickelt, die obdachlos wurden, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Jahren seit 2010 und b) den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten Oberbayerns? Zur Zahl der Obdachlosen in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten in Oberbayern liegen der Staatsre- Drucksache 17/14767 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 gierung keine Zahlen vor. Im Jahr 2014 wurde durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration in Bayern die erste flächendeckende Erhebung zur Wohnungslosigkeit durchgeführt (veröffentlicht im Daten-report : soziale Lage in Bayern 2014, Satz 262 ff.; http://www. stmas.bayern.de/sozialpolitik/sozialbericht/lage2014.php). Dabei wurde insgesamt die Zahl der von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen erhoben und nicht nur die Teilgruppe jener, die von Obdachlosigkeit betroffen sind. Eine separate repräsentative Erhebung nur der von Obdachlosigkeit betroffenen Menschen als extremste Form der Wohnungslosigkeit und nichtsesshaftigkeit trifft auf erhebliche methodische Erhebungsprobleme. 3. Welche konkreten Einzelmaßnahmen hat die Staatsregierung aufgrund des aus dem Jahr 2006 stammenden und heute noch auf der Homepage des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration veröffentlichten „Seniorenpolitischen Konzepts“, bezogen auf die Punkte 5.0–5.3, tatsächlich ergriffen? Beim gesamten Recht der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich, wie auch beim Recht der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge, um Bundesrecht. Zur notwendigen Stabilisierung des Rentensystems, die auch mit dem Seniorenpolitischen Konzept aus dem Jahr 2006 angestrebt wird, ist die Staatsregierung seither jedoch eine ganze Anzahl gesetzlicher Maßnahmen auf Bundesebene zur Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Stärkung der zusätzlichen Altersvorsorge erfolgreich eingetreten. Im Einzelnen handelt es sich insbesondere um folgende Maßnahmen: Gesetzliche Rentenversicherung: • schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr ab 01.01.2008 • Verbesserung der Kindererziehungszeiten auf zwei Jahre für vor 1992 geborene Kinder („Mütterrente“) ab 01.07.2014 • Absenkung des Beitragssatzes (von 19,5 % im Jahr 2006 auf 18,7 % seit 01.01.2015) • Erleichterung einer Weiterbeschäftigung im Rentenalter durch Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand („Flexirente“) ab 01.07.2017 • Aktuelles Reformziel ist die weitere Verbesserung der „Mütterrente“ auf drei Jahre und damit Gleichstellung mit nach 1992 geborenen Kindern Private Altersvorsorge (Riester-Rente): • Erhöhung der jährlichen Kinderzulagen für ab 01.01.2008 geborene Kinder von 185 Euro auf 300 Euro • Einbeziehung von selbst genutztem Wohneigentum in die geförderte Altersvorsorge ab 01.01.2008 • Einführung eines einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von jährlich 200 Euro ab 01.01.2008 • Erweiterung des förderberechtigten Personenkreises um Bezieher einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ab 01.01.2008 • Einführung eines einheitlich gestalteten Produktinformationsblatts ab 01.07.2013 • Begrenzung der Kosten bei einem Anbieterwechsel ab 01.07.2013 • Aktuelle Reformziele (ab 01.01.2018): – Einführung eines Freibetrags für Riester- und Rürup- Renten in der Grundsicherung – Erhöhung der jährlichen Grundzulage – Beseitigung der Kranken- und Pflegeversicherungspflicht betrieblicher Riester-Renten Betriebliche Altersversorgung (bAV) • Entfristung der zunächst bis 31.12.2008 begrenzten Sozialversicherungsfreiheit der Entgeltumwandlung • Verbesserung der Regelungen zur Unverfallbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften: Absenkung des Lebensalters für die Unverfallbarkeit vom 30. auf das 25. Lebensjahr (ab 01.01.2009) und vom 25. auf das 21. Lebensjahr (ab 01.01.2018) sowie Absenkung der Unverfallbarkeitsfrist von 5 auf 3 Jahre (ab 01.01.2018) • Wahrung und Dynamisierung von Betriebsrentenanwartschaften bei Arbeitgeberwechsel ab 01.01.2018 • Erweiterung der Informationspflichten gegenüber Beschäftigten ab 01.01.2018 • Aktuelle Reformziele (ab 01.01.2018; lt. Referentenentwurf eines Betriebsrentenstärkungsgesetzes vom 04.11.2016): – Ermöglichung reiner Beitragszusagen und rechtssi- cherer Opting-Out-Modelle auf tariflicher Grundlage – Einführung eines Freibetrags für Betriebsrenten in der Grundsicherung – Einführung eines Förderbetrags für Geringverdiener (steuerlich geförderte arbeitgegeberfinanzierte bAV) – Anhebung des steuerlichen Freibetrags von 4 % auf 7 % der Beitragsbemessungsgrenze 4. Wie hat sich der durchschnittliche Rentenzahlbetrag in den Jahren seit 2008 bis 2015, bezogen auf den Regierungsbezirk Oberbayern und die einzelnen Landkreise sowie kreisfreien Städte, entwickelt ? Der nachfolgenden Aufstellung kann der durchschnittliche Rentenzahlbetrag der Bestandsrenten (Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten wegen Alters) in den Jahren 2010 bis 2015 in der gewünschten regionalen Differenzierung entnommen werden. Für die Jahre 2008 und 2009 liegen dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration keine entsprechenden Daten vor. 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Ingolstadt (KS) 737,68 740,69 756,29 756,42 793,89 811,17 München (KS) 805,02 808,65 824,71 825,52 855,48 872,15 Rosenheim (KS) 705,67 710,62 725,73 728,94 764,25 781,94 Altötting (LK) 708,58 712,03 726,57 728,73 767,22 784,25 Berchtesgadener Land (LK) 655,15 658,25 673,58 674,77 711,72 726,89 Bad Tölz- Wolfratshausen (LK) 750,93 753,39 771,86 774,81 812,24 831,14 Dachau (LK) 790,75 796,72 816,55 820,43 860,79 880,26 Ebersberg (LK) 787,12 793,42 813,15 816,39 855,51 874,03 Eichstätt (LK) 713,05 721,32 738,35 740,74 789,11 809,88 Erding (LK) 716,08 724,86 743,37 749,71 793,85 816,22 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14767 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Freising (LK) 745,64 752,89 772,24 777,90 820,47 841,15 Fürstenfeldbruck (LK) 803,97 808,95 826,48 829,59 867,03 886,08 Garmisch- Partenkirchen (LK) 690,34 694,31 708,56 711,04 745,63 762,27 Landsberg am Lech (LK) 698,97 704,82 724,52 729,03 771,15 789,94 Miesbach (LK) 722,12 727,89 743,55 747,57 784,15 799,78 Mühldorf am Inn (LK) 677,91 684,01 700,99 704,75 748,26 768,47 München (LK) 841,35 846,66 865,16 867,44 902,48 920,86 Neuburg- Schrobenhausen (LK) 680,95 688,61 704,69 708,71 752,23 770,68 Pfaffenhofen an der Ilm (LK) 714,15 719,70 736,97 739,81 780,50 802,82 Rosenheim (LK) 706,92 712,24 729,10 733,01 773,95 793,08 Starnberg (LK) 784,97 787,50 802,87 805,31 839,74 857,04 Traunstein (LK) 677,96 682,94 698,89 702,15 743,09 759,09 Weilheim- Schongau (LK) 724,03 728,69 745,26 748,96 789,01 808,01 Oberbayern 759,47 764,18 781,02 783,43 819,73 837,58 5. Wie hat sich der durchschnittliche Versorgungszahlbetrag (für Versorgungsempfänger des Freistaats Bayern) in den Jahren 2008 bis 2015, bezogen auf den Regierungsbezirk Oberbayern und die einzelnen Landkreise sowie kreisfreien Städte, entwickelt? Die Entwicklung der durchschnittlichen Bezüge der Versorgungsempfänger (Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene) in den Jahren 2008 bis 2015 ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Durchschnittswerte für Gegenüberstellungen mit anderen Alterssicherungssystemen nicht geeignet sind, insbesondere weil • die Zusammensetzung der jeweiligen Bestände z. B. nach Empfängerkreisen, erforderlicher Bildung und Durchgängigkeit der beruflichen Werdegänge stark differiert und • die Beamtenversorgung als bifunktionales System die Alterssicherung aus Rentenversicherung und betrieblicher Altersversorgung umfasst. In Bezug auf die Höhe der Durchschnittsbezüge ist ferner zu beachten, dass beim Rentenzahlbetrag der Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bereits abgezogen ist, bei den Versorgungsbezügen dagegen noch nicht (siehe Anlage ). 6. Welche finanziellen Ressourcen und gesetzgeberische Initiativen hat die Staatsregierung bezüglich der im Seniorenpolitischen Konzept unter 5.3 genannten Reformvorstellungen seit 2008 bis heute realisiert? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. 7. Welche konkreten Pläne verfolgt die Staatsregierung , um die für die Zeit bis 2050 zu erwartenden Versorgungsaufwendungen für die Beamtinnen und Beamten des Freistaats zu finanzieren? Die Versorgungsausgaben werden grundsätzlich aus dem laufenden Haushalt gezahlt. Eine solide und nachhaltige Haushaltspolitik ist deshalb auch in Zukunft die Basis zur Finanzierung der Versorgungsausgaben. Darüber hinaus hat Bayern die Zukunftsvorsorge mit den zwei Säulen Schuldentilgung und Vorsorge für die Beamtenversorgung generationengerecht aufgestellt. Dem Bayerischen Pensionsfonds werden bis 2030 jährlich 100 Mio. Euro zugeführt; ab 2023 können die Mittel zur unterstützenden Finanzierung der Versorgungsausgaben über einen Zeitraum von mindestens 15 Jahren herangezogen werden. Nach Tilgung der Staatsverschuldung stehen die dann eingesparten Zinsen ebenfalls für die Finanzierung der Beamtenversorgung zur Verfügung. Im Übrigen wird auf den dem Landtag vorliegenden Versorgungsbericht des Freistaates Bayern für die 17. Legislaturperiode verwiesen. Drucksache 17/14767 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage zu Frage 5 Versorgungsempfänger 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Altötting 2.398,40 € 2.454,76 € 2.475,70 € 2.479,52 € 2.534,85 € 2.632,04 € 2.750,80 € 2.788,99 € Bad Tölz-Wolfratshsn. 2.547,82 € 2.644,87 € 2.676,36 € 2.666,62 € 2.684,26 € 2.786,22 € 2.880,79 € 2.918,11 € Berchtesgadener Land 2.349,22 € 2.420,10 € 2.460,96 € 2.452,38 € 2.491,30 € 2.571,15 € 2.665,19 € 2.708,50 € Dachau 2.336,44 € 2.435,29 € 2.484,55 € 2.490,77 € 2.561,31 € 2.641,26 € 2.721,10 € 2.753,54 € Ebersberg 2.656,75 € 2.748,83 € 2.763,17 € 2.766,74 € 2.805,46 € 2.932,89 € 3.001,00 € 3.055,89 € Eichstätt 2.388,60 € 2.494,65 € 2.522,59 € 2.515,73 € 2.571,62 € 2.654,29 € 2.730,28 € 2.832,04 € Erding 2.429,10 € 2.518,76 € 2.504,22 € 2.511,15 € 2.591,73 € 2.706,50 € 2.768,54 € 2.816,38 € Freising 2.639,03 € 2.719,39 € 2.749,33 € 2.745,30 € 2.771,32 € 2.868,30 € 2.955,03 € 2.976,79 € Fürstenfeldbruck 2.630,57 € 2.714,14 € 2.748,95 € 2.759,68 € 2.805,52 € 2.901,91 € 2.990,32 € 3.044,57 € Garmisch-Partenkirchen 2.399,13 € 2.482,83 € 2.514,34 € 2.498,30 € 2.543,63 € 2.607,97 € 2.672,47 € 2.770,71 € Ingolstadt *) 2.422,05 € 2.494,80 € 2.504,94 € 2.516,76 € 2.551,22 € 2.656,59 € 2.755,99 € 2.811,44 € Landsberg a.Lech 2.414,27 € 2.495,68 € 2.532,92 € 2.538,73 € 2.573,29 € 2.661,98 € 2.731,37 € 2.783,14 € Miesbach 2.470,37 € 2.562,66 € 2.596,55 € 2.594,30 € 2.669,18 € 2.745,50 € 2.836,94 € 2.884,38 € Mühldorf a.Inn 2.295,59 € 2.367,17 € 2.396,76 € 2.384,84 € 2.439,62 € 2.552,00 € 2.621,04 € 2.685,52 € München 2.622,25 € 2.717,82 € 2.748,18 € 2.753,46 € 2.800,11 € 2.906,01 € 2.997,00 € 3.063,45 € darunter Stadt München 2.966,36 € 3.063,56 € 3.089,24 € 3.086,11 € 3.135,71 € 3.249,74 € 3.339,21 € 3.406,04 € Neuburg-Schrobenhausen 2.289,30 € 2.408,91 € 2.437,64 € 2.461,36 € 2.503,76 € 2.534,56 € 2.627,44 € 2.682,10 € Pfaffenhofen a.d.Ilm 2.411,02 € 2.496,24 € 2.504,69 € 2.529,08 € 2.555,76 € 2.647,65 € 2.748,73 € 2.815,95 € Rosenheim 2.346,83 € 2.437,86 € 2.468,89 € 2.482,60 € 2.521,63 € 2.626,16 € 2.711,84 € 2.769,36 € darunter Stadt Rosenheim 2.770,35 € 2.870,33 € 2.888,31 € 2.876,92 € 2.912,03 € 2.994,99 € 3.084,62 € 3.170,69 € Starnberg 2.918,87 € 3.018,70 € 3.032,24 € 3.026,41 € 3.039,65 € 3.146,91 € 3.203,97 € 3.248,12 € Traunstein 2.446,49 € 2.554,75 € 2.554,83 € 2.531,90 € 2.599,55 € 2.703,28 € 2.785,05 € 2.821,85 € Weilheim-Schongau 2.535,71 € 2.640,44 € 2.642,92 € 2.644,27 € 2.669,34 € 2.768,21 € 2.838,00 € 2.895,60 € Oberbayern 2.538,92 € 2.630,74 € 2.656,87 € 2.659,15 € 2.702,56 € 2.801,76 € 2.886,11 € 2.942,55 € *) Zahlen des Landkreises Ingolstadt und der kreisfreien Stadt Ingolstadt identisch Landkreis / kreisfreie Stadt durchschnittliche monatliche Versorgungsbezüge