Schriftliche Anfrage
der Abgeordneten
Gabi Schmidt FREIE WÄHLER
vom 14.11.2016
Fördergelder für den Bayerischen Trachtenverband und
den Bayerischen Blasmusikverband
Ich frage die Staatsregierung:
1.
Auf
welche Höhe beläuft sich aktuell die staatliche För-
dersumme für den Bayerischen Trachtenverband?
a)
Wie hat sich die
Höhe der staatlichen Fördergelder für
den Bayerischen Trachtenverband in den vergange-
nen zehn Jahren entwickelt?
b)
Wie hat sich dabei
jeweils die regionale Verteilung der
staatlichen Fördergelder für den Bayerischen Trach-
tenverband gestaltet (bitte je Jahr und Landkreis sowie
Regierungsbezirk)?
2.
Wie viele
Trachtenvereine und Vereinsmitglieder gibt
es aktuell in Bayern?
a)
Wie hat sich die
Anzahl der Trachtenvereine und Ver-
einsmitglieder in Bayern in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt?
b)
Wie hat sich dabei
jeweils die regionale Verteilung der
Trachtenvereine und Trachtenvereinsmitglieder ge-
staltet (bitte je Jahr und Landkreis sowie Regierungs
-
bezirk)?
3.
Ist
der Staatsregierung bekannt, welcher konkrete
Trachtenverein in welcher konkreten Höhe von der
staatlichen Förderung profitiert?
4.
Auf
welche Höhe beläuft sich aktuell die staatliche För-
dersumme für den Bayerischen Blasmusikverband?
a)
Wie hat sich die
Höhe der staatlichen Fördergelder für
den Bayerischen Blasmusikverband in den vergange-
nen zehn Jahren entwickelt?
b)
Wie hat sich dabei
jeweils die regionale Verteilung der
staatlichen Fördergelder für den Bayerischen Blasmu-
sikverband gestaltet (bitte je Jahr und Mitgliedsver
-
band)?
5.
Wie viele
Musikvereine und Vereinsmitglieder gibt es
aktuell in Bayern?
a)
Wie hat sich die
Anzahl der Musikvereine und Vereins
-
mitglieder in Bayern in den vergangenen zehn Jahren
entwickelt?
b)
Wie hat sich dabei
jeweils die regionale Verteilung der
Musikvereine und Musikvereinsmitglieder gestaltet
(bitte je Jahr und Landkreis sowie Regierungsbezirk)?
6.
Ist
der Staatsregierung bekannt, welcher konkrete Mu-
sikverein in welcher konkreten Höhe von der staatli-
chen Förderung profitiert?
Antwort
des Staatsministeriums f
ür Bildung und Kultus, Wissen
-
schaft und Kunst
vom 08.12.2016
1.
Auf welche Höhe beläuft sich aktuell die staatliche
Fördersumme für
den Bayerischen Trachtenver
-
band?
Die staatliche Förderung des Bayerischen Trachtenverban
-
des e.V. erfolgt für seine Aktivitäten im Rahmen der „Vorläu
-
figen Richtlinien für die Förderung der Jugendarbeit im Bay-
erischen Trachtenverband e.V.“ aus den Haushaltsansätzen
des Kapitels 15 05 Titel 686 81 (Ausgaben zur Förderung
der Heimatpflege – Zuschüsse an Sonstige). Die staatliche
Förderung soll vor allem Aktivitäten des Bayerischen Trach-
tenverbandes e.V. und seiner Untergliederungen (Gauver-
bände, Vereine) im Bereich der Jugendarbeit unterstützen.
Im
Jahr 2016
hat der Bayerische Trachtenverband e.V. hier-
für
435.000 €
erhalten. Die „Vorläufigen Richtlinien für die
Förderung der Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenver
-
band e.V.“ liegen diesem Schreiben bei (Anlage 1).
Daneben erhält der Bayerische Trachtenverband e.V.
aus dem gleichen Haushaltsansatz eine Zuwendung für die
Teilnahme am Trachten- und Schützenumzug des Oktober-
fests. Im
Jahr 2016
hat der Bayerische Trachtenverband
e.V. hierfür
21.450 €
erhalten. Diese Zuwendung darf der
Verband an bayerische Trachten-, Gebirgsschützen- und
Blasmusikgruppen in Absprache mit dem Bund der Baye-
rischen Gebirgsschützenkompanien und dem Bayerischen
Blasmusikverband weitergeben.
Die staatliche Förderung der Volksmusik des Bayerischen
Trachtenverbandes e.V. erfolgt aus den Haushaltsansätzen
des Kapitels 15 05 Titel 686 80 (Ausgaben für Sing- und
Musikschulen, Laien- und Volksmusikpflege sowie Musik-
akademien – Zuschüsse an Sonstige).
Der Bayerische Trachtenverband e.V. erhält für seine
volksmusikalischen Aktivitäten im
Jahr 2016 75.000 €
.
a)
W
ie hat sich die Höhe der staatlichen Fördergelder
für den Bayerischen Trachtenverband in den ver-
gangenen zehn Jahren entwickelt?
Die einzelnen Förderungen haben sich seit 2007 wie folgt
entwickelt:
Haus-
haltsjahr
Förderung
gemäß den
„Vorläufigen
Richtlinien für
die Förderung
der Jugendarbeit
im Bayerischen
Trachten-
verband e.V.“
Förderung für
die Teilnahme
am Trachten-
und Schützen-
umzug des
Oktoberfests
Förderung der
volks-
musikalischen
Aktivitäten
2007
300.000,00 €
22.000,00 €
55.100,00 €
2008
300.000,00 €
22.000,00 €
56.000,00 €
2009
300.000,00 €
22.000,00 €
55.000,00 €
2010
300.000,00 €
22.000,00 €
55.000,00 €
Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar.
Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.
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·
17.
Wahlperiode
Drucksache
17/14770
Haus-
haltsjahr
Förderung
gemäß den
„Vorläufigen
Richtlinien für
die Förderung
der Jugendarbeit
im Bayerischen
Trachten-
verband e.V.“
Förderung für
die Teilnahme
am Trachten-
und Schützen-
umzug des
Oktoberfests
Förderung der
volks-
musikalischen
Aktivitäten
2011
330.000,00 €
22.000,00 €
55.000,00 €
2012
345.000,00 €
22.000,00 €
55.000,00 €
2013
345.000,00 €
22.000,00 €
55.000,00 €
2014
345.000,00 €
22.000,00 €
55.000,00 €
2015
345.000,00 €
22.000,00 €
75.000,00 €
2016
435.000,00 €
21.450,00 €
75.000,00 €
b)
W
ie hat sich dabei jeweils die regionale Verteilung
der staatlichen Fördergelder für den Bayerischen
Trachtenverband gestaltet (bitte je Jahr und Land-
kreis sowie Regierungsbezirk)?
Empfänger der Zuwendungen im Bereich der Heimatpflege
und der Volksmusikpflege ist der Bayerische Trachtenver
-
band e.V., der die Fördermittel an seine Untergliederungen
(Gauverbände, Vereine) weiterreichen darf. Im Bereich der
Heimatpflege erfolgt die Förderung seit 2011 gemäß den
beigefügten „Vorläufigen Richtlinien für die Förderung der
Jugendarbeit im Bayerischen Trachtenverband e.V.“.
Der Fokus der staatlichen Förderung liegt hier auf der
Jugendarbeit. Im Bereich der Volksmusikpflege erhält der
Bayerische Trachtenverband e.V. die Förderung zur De-
ckung der Ausgaben, die im Zusammenhang mit seinen
volksmusikalischen Aktivitäten (Jugend-Volksmusiksemina
-
re, Jugendsingen und -musizieren, Seminare Volksmusik,
überörtliche Sänger- und Musikantentreffen, überörtliche
Volkstanzseminare und Veranstaltungen des Trachtenver
-
bandes) anfallen. Auch hier darf der Bayerische Trachten-
verband e.V. die Fördermittel an seine Untergliederungen
(Gauverbände, Vereine) weiterreichen.
Die Zuwendung für die Teilnahme am Trachten- und
Schützenumzug des Oktoberfests darf der Bayerische
Trachtenverband e.V. ebenfalls an teilnehmende Trachten-
gruppen weitergeben.
Für eine statistische Auswertung der Zuwendungen zur
landkreisbezogenen Aufteilung liegen dem Staatsministeri
-
um aufgrund der Vielzahl der bayerischen Trachtenvereine
(z.
B.
hat der Gauverband I mit Sitz in Traunstein 118 ange
-
schlossene Vereine mit 40.741 Mitgliedern) keine Daten vor,
jedoch kann der Anlage 2 eine Verteilung der Fördergelder
im Bereich der Heimat- und Volksmusikpflege auf die ein-
zelnen Gauverbände entnommen werden, welche die regi-
onalen Vereinigungen der Trachtenvereine darstellen; der
Anlage 3 kann die Verteilung der Fördermittel an einzelne
Vereine und Gauverbände zur Teilnahme am Trachten- und
Schützenumzug des Oktoberfests in den Jahren 2008 bis
2015 entnommen werden.
2.
W
ie viele Trachtenvereine und Vereinsmitglieder
gibt es aktuell in Bayern?
Im Bayerischen Trachtenverband e.V. sind derzeit 788 örtli-
che Vereine in 22 regionalen Gau-Trachtenverbänden orga-
nisiert. Insgesamt haben die Vereine im Jahr 2016 160.982
Mitglieder. Dem Staatsministerium liegen nur Angaben zu
den dem Bayerischen Trachtenverband e.V. angeschlos
-
senen Gauverbänden und deren Mitgliedsvereinen vor. Zu
Vereinen und Gauverbänden, die nicht dem Bayerischen
Trachtenverband e.V. angehören (z. B. IG Tracht Oberall-
gäu, Trachtenverband Mittelfranken, Oberländer Trachten-
vereinigung), liegen keine Daten vor.
a)
W
ie hat sich die Anzahl der Trachtenvereine und
Vereinsmitglieder in Bayern in den vergangenen
zehn Jahren entwickelt?
Jahr
Anzahl der Vereine
Anzahl der Mitglieder
2007
850
169.220
2008
843
165.656
2009
829
163.490
2010
818
161.644
2011
811
161.988
2012
806
160.323
2013
801
160.320
2014
798
160.508
2015
792
161.253
2016
788
160.982
b)
W
ie hat sich dabei jeweils die regionale Verteilung
der Trachtenvereine und Trachtenvereinsmitglie-
der gestaltet (bitte je Jahr und Landkreis sowie Re-
gierungsbezirk)?
Eine vom Bayerischen Trachtenverband e.V. erbetene
Übersicht über die bayerischen Trachtenvereine und deren
Mitglieder ist als Anlage 4 beigefügt, der auch die regionale
Verteilung entnommen werden kann.
3.
Ist
der Staatsregierung bekannt, welcher konkrete
Trachtenverein in welcher konkreten Höhe von der
staatlichen Förderung profitiert?
Eine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich, da die
Zuwendung an den Bayerischen Trachtenverband e.V. aus-
gereicht wird; auf die Antwort zu Frage 1 wird ergänzend
verwiesen.
4.
Auf welche Höhe beläuft sich aktuell die staatliche
Fördersumme für den Bayerischen Blasmusikver
-
band?
Es
erfolgt keine Förderung des Bayerischen Blasmusik
-
verbandes e.V. als Dachverband der einzelnen regionalen
Blasmusikdachverbände. Der Blasmusikverband erhält seit
dem Jahr 2015 Fördermittel zur Deckung der Unkosten, die
seinen Mitgliedsdachverbänden durch den Anschluss an die
Künstlersozialkassen (KSK)-Ausgleichsvereinbarung ent-
stehen. Diese Fördermittel werden vom Bayerischen Blas-
musikverband e.V. lediglich
an die betroffenen Dachverbän
-
de verteilt und betrugen im Jahr 2015 46.114,24 € und im
Jahr 2016 39.756,36 €. Die staatlichen Zuwendungen er-
halten die regionalen Blasmusikdachverbände im Rahmen
einer jährlichen Projektförderung aufgrund der „Richtlinien
zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im Bereich der
Laienmusik“ (Anlage 5). Die Förderung der acht Mitglieds
-
verbände des Bayerischen Blasmusikverbandes e.V. im
Jahr 2016 kann der folgenden Tabelle entnommen werden:
Drucksache
17/14770
Bayerischer
Landtag
·
17.
Wahlperiode
Seite
3
Blasmusikdachverband
Förderung
Allgäu-Schwäbischer Musikbund
516.569,33 €
Bayerwald-Spielmannsvereinigung
14.057,00 €
Blasmusikverband Vorspessart
37.124,00 €
Landesverband für Spielmannswesen in Bayern
27.426,00 €
Musik- und Spielmannswesen im Bayer. Turn-
verband
27.291,00 €
Musikbund von Ober- und Niederbayern
357.234,00 €
Musikverband Untermain
40.106,00 €
Nordbayerischer Musikbund
668.764,00 €
a)
W
ie hat sich die Höhe der staatlichen Fördergelder
für den Bayerischen Blasmusikverband in den ver-
gangenen zehn Jahren entwickelt?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
b)
W
ie hat sich dabei jeweils die regionale Verteilung
der staatlichen Fördergelder für den Bayerischen
Blasmusikverband gestaltet (bitte je Jahr und Mit-
gliedsverband)?
Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen.
5.
W
ie viele Musikvereine und Vereinsmitglieder gibt
es aktuell in Bayern?
Die Förderung der Laienmusik findet gemäß den beiliegen
-
den „Richtlinien zum Vollzug des Bayerischen Musikplans im
Bereich der Laienmusik“ statt und wird an die bayerischen
Laienmusikdachverbände ausgereicht. Derzeit werden 23
überörtlich tätige Laienmusikdachverbände gefördert:
Blasmusik:
–
Allgäu
-Schwäbischer Musikbund
–
Bayerwald-Spielmannsvereinigung
–
Blasmusikverband V
orspessart
–
Lande
sverband für Spielmannswesen in Bayern
–
Musik- und Spielmannswese
n im Bayer. Turnverband
–
Musikbund vo
n Ober- und Niederbayern
–
Musikverband
Untermain
–
Nordb
ayerischer Musikbund
Chöre:
–
Allg. Cäcilien
verband für Deutschland
–
Bayerischer Sängerbund
–
Chorverband
Bayerisch-Schwaben
–
Fränkischer Sängerbund
–
ChorV
erband Bayern (ehemals LandesChorVerband
Bayern)
–
Singe
n in der Kirche – Verband evang. Chöre in Bayern
–
Maintal-Sängerbund
–
V
erband Deutscher Konzertchöre – Landesverband (LV)
Bayern
–
V
erband evang. Posaunenchöre in Bayern
Sonstige Instrumentalisten/Orchester:
–
Bund Deutscher Zupfmusike
r – LV Bayern
–
Deutscher Harmonika-V
erband, LV Bayern
–
Deutscher Zithermusikbund –
LV Bayern Süd u. Nord
–
Lande
sverband Bayer. Liebhaberorchester
–
Zither- und V
olksmusik-Landesverband Bayern
–
V
erband für christl. Popularmusik
Den Laienmusikdachverbänden ist gestattet, für Maßnah-
men nach Maßgabe der geltenden Richtlinien Fördermittel
an ihre Mitgliedsvereine weiterzureichen. Ergänzend wird
darauf hingewiesen, dass die Förderung der Musikvereine
vor Ort den Kommunen im Rahmen der örtlichen Kulturpfle
-
ge obliegt (Art. 83 Abs.1 der Bayerischen Verfassung).
Zum
Stand 31.12.2015
waren insgesamt
344.913 Mit-
glieder
in insgesamt
10.914 bayerischen Musikvereinen
unter der Obhut der 23 Laienmusikdachverbände organi
-
siert.
a)
W
ie hat sich die Anzahl der Musikvereine und Ver-
einsmitglieder in Bayern in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt?
Auf die beiliegende Übersichtstabelle Anlage 6 wird verwie
-
sen.
b)
W
ie hat sich dabei jeweils die regionale Verteilung
der Musikvereine und Musikvereinsmitglieder ge-
staltet (bitte je Jahr und Landkreis sowie Regie-
rungsbezirk)?
Zur regionalen Aufteilung liegen dem Staatsministerium auf-
grund der Vielzahl der bayerischen Musikvereine keine aus-
wertbaren statistischen Daten vor.
6.
Ist der Staatsregierung bekannt, welcher konkre
-
te Musikverein in welcher konkreten Höhe von der
staatlichen Förderung profitiert?
Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 5, 5 a und 5 b
verwiesen.
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