Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gisela Sengl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.10.2016 Verteilung der Maßnahmen zum Kulturlandschaftsprogramm 2016 I Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Kulturlandschaftsprogramm(KULAP)-Mittel stehen für 2016 zur Verfügung? b) Wie viele KULAP-Mittel sind durch Altverträge gebunden ? c) Bei welchen Maßnahmen wurden die festgelegten Ziele bereits erreicht oder überschritten? 2. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahme B10 Umstellung auf ökologischen Landbau bewilligt? b) Im Vergleich zu 2015? c) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 3. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen B25/B26 Emissionsarme Düngerausbringung bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 4. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen Klima- und Wasserschutz B29, B34, B39 bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 5. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen B48 Blühflächen bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 6. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahme B49 Heckenpflege bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 7. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahme B60 Sommerweidehaltung bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 8. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahme B50 Heumilch bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? Verteilung der Maßnahmen zum Kulturlandschaftsprogramm 2016 II 1. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen B56 Weinbau bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 2. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen B59 Struktur- und Landschaftselemente bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 3. a) Wie viele neue Anträge wurden 2015 im Rahmen der Maßnahmen B10 ökologischer Landbau ausschließlich der Umstellungsbetriebe bewilligt? b) Wie viele Mittel waren dafür erforderlich? 4. a) Zu welchen Zeitpunkten wurden die Gelder für die Maßnahmen im KULAP 2014 ausbezahlt, bitte einzeln nach Maßnahmen auflisten? b) Zu welchen Zeitpunkten wurden die Gelder für die Maßnahmen im KULAP 2015 ausbezahlt, bitte einzeln nach Maßnahmen auflisten? 5. a) Bis zu welchem Zeitpunkt können die Teilnehmer der KULAP-Maßnahmen mit der Auszahlung der bewilligten Gelder in der Regel rechnen? b) Welche Gründe für verspätete Auszahlungen der bewilligten Mittel gibt es? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 12.12.2016 Verteilung der Maßnahmen zum Kulturlandschaftsprogramm 2016 I 1. a) Wie viele Kulturlandschaftsprogramm(KULAP)- Mittel stehen für 2016 zur Verfügung? Mit rd. 205 Mio. € stehen die zur Vergütung der von landwirtschaftlichen Betrieben im Jahr 2016 sowie in früheren Jahren eingegangenen KULAP-Verpflichtungen notwendigen Mittel zur Verfügung. b) Wie viele KULAP-Mittel sind durch Altverträge gebunden ? Durch laufende Altverpflichtungen sind im Jahr 2016 KULAP-Mittel in Höhe von 9,6 Mio. Euro gebunden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.02.2017 17/14789 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14789 c) Bei welchen Maßnahmen wurden die festgelegten Ziele bereits erreicht oder überschritten? Die in der bayerischen Programmplanung (Entwicklungsprogramm für den ländlichen Raum – EPLR) formulierten Flächenziele sind bei den nachfolgenden KULAP-Maßnahmen erreicht bzw. überschritten: • B20/21-Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser • B25/26-Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung • B28-Umwandlung von Acker- in Grünland entlang von Gewässern und sonst. sensiblen Gebieten • B30-Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonst. sensiblen Gebieten • B34-Gewässer- und Erosionsschutzstreifen • B35-Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten • B44 bis 46-Vielfältige Fruchtfolge • B57-Streuobst 2. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahme B10 Umstellung auf ökologischen Landbau bewilligt? b) Im Vergleich zu 2015? c) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 3. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen B25/B26 Emissionsarme Düngerausbringung bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 4. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen Klima- und Wasserschutz B29, B34, B39 bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 5. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen B48 Blühflächen bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 6. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahme B49 Heckenpflege bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 7. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahme B60 Sommerweidehaltung bewilligt ? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 8. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahme B50 Heumilch bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? Die Antworten auf die obigen Fragen ergeben sich aus der folgenden tabellarischen Übersicht. Die unterstellten notwendigen Finanzmittel beruhen auf Schätzungen auf Grundlage der Flächen- und Tierdaten 2016 bzw. 2015. Eine genaue Auswertung auf Basis der tatsächlichen Auszahlungen wäre erst Mitte 2017 möglich. Ausgenommen hiervon ist Frage II Nr. 3. Frage Maßnahme(n) Neuanträge 2016 Erforderliche Mittel (Mio. €) I 2 B10 – Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb 732 (2015: 770) 7,8 I 3 B25/B26 – Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung 2.691 5,24 I 4 B29 – Umwandlung von Acker- in Grünland entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten (in der Gebietskulisse Moore) 63 0,09 B34 – Gewässer- und Erosionsschutzstreifen 1.278 0,83 B39 – Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten 640 0,50 Frage Maßnahme(n) Neuanträge 2016 Erforderliche Mittel (Mio. €) I 5 B48 – Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur 1.200 1,03 I 61 B49 – Erneuerung von Hecken und Feldgehölzen 1.904 2,9 I 7 B60 – Sommerweidehaltung (Weideprämie) 11.064 12,5 I 8 B50 – Heumilch – Extensive Futtergewinnung 44 0,14 II 1 B56 – Wiederaufbau von Steinmauern in Weinbausteillagen 11 0,08 II 2 B59 – Flächenbereitstellung zur dauerhaften Anlage von Struktur- und Landschaftselementen 2 0,01 II 3 B10 – Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb im Jahr 2015 ausschließlich der Umstellungsbetriebe 2015: 5.461 2015: 54,5 1 Die Maßnahmen werden innerhalb eines Zeitraums von bis zu 5 Jahren durchgeführt. Die erforderlichen Mittel in Höhe von 2,9 Mio. € werden ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums ausbezahlt. Verteilung der Maßnahmen zum Kulturlandschaftsprogramm 2016 II 1. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen B56 Weinbau bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 2. a) Wie viele neue Anträge wurden 2016 im Rahmen der Maßnahmen B59 Struktur- und Landschaftselemente bewilligt? b) Wie viele Mittel sind dafür erforderlich? 3. a) Wie viele neue Anträge wurden 2015 im Rahmen der Maßnahmen B10 ökologischer Landbau ausschließlich der Umstellungsbetriebe bewilligt? b) Wie viele Mittel waren dafür erforderlich? Siehe Antwort zu den Fragen Teil I 2 a bis 8 b. 4. a) Zu welchen Zeitpunkten wurden die Gelder für die Maßnahmen im KULAP 2014 ausbezahlt, bitte einzeln nach Maßnahmen auflisten? b) Zu welchen Zeitpunkten wurden die Gelder für die Maßnahmen im KULAP 2015 ausbezahlt, bitte einzeln nach Maßnahmen auflisten? Die Antworten auf die obigen Fragen ergeben sich aus der folgenden tabellarischen Übersicht. Frage Maßnahme(n) Auszahlung 2014 Auszahlung 20152 II 4 A11 – Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb Oktober 2014 November 2015 A21 – Umweltorientierte Dauergrünlandnutzung Oktober 2014 November 2015 A22/A23 – Grünlandextensivierung durch Mineraldüngerverzicht Oktober 2014 November 2015 A24 – Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten Oktober 2014 November 2015 A25/A26 – Mahd von Steilhangwiesen Oktober 2014 - 3 Drucksache 17/14789 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Frage Maßnahme(n) Auszahlung 2014 Auszahlung 20152 A27 – Extensive Weidenutzung durch Schafe und Ziegen Oktober 2014 - 3 A28 – Extensivierung von Wiesen mit Schnittzeitpunktauflage Oktober 2014 - 3 A29 – Agrarökologische Grünlandnutzung Oktober 2014 - 3 A30 – Extensive Fruchtfolge auf der gesamten Ackerfläche Oktober 2014 - 3 A31 – Vielfältige Fruchtfolge auf der gesamten Ackerfläche Oktober 2014 November 2015 A32 – Winterbegrünung März 2015 März 2016 A33 – Mulchsaatverfahren Oktober 2014 November 2015 A34 – Umwandlung von Ackerland in Grünland entlang von Gewässern und sonstigen sensiblen Gebieten Oktober 2014 November 2015 A35 – Grünstreifen zum Gewässer - und Bodenschutz Oktober 2014 November 2015 A36 – Agrarökologische Ackernutzung und Blühflächen Oktober 2014 - 3 A41/A42/A43/A44 – Behirtungsprämie für anerkannte Almen und Alpen Oktober 2014 - 3 A45 – Streuobstbau Oktober 2014 - 3 A46/A47 – Umweltgerechter Weinbau in Steil- und Terrassenlagen Oktober 2014 - 3 A48 – Extensive Teichwirtschaft Oktober 2014 - 3 A49 – Sommerweidehaltung für Rinder März 2015 - 3 A62/A63 – Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren März 2015 März 2016 B10 – Ökologischer Landbau im Gesamtbetrieb - Januar 2016 B20/B21 – Extensive Grünlandnutzung für Raufutterfresser - Dezember 2015 B22/B23 – Extensive Grünlandnutzung auf Almen und Alpen - Juni 2016 B25/B26 – Emissionsarme Wirtschaftsdüngerausbringung - Juni 2016 B28/B29 – Umwandlung von Ackerland in Grünland entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten - März 2016 B30 – Extensive Grünlandnutzung entlang von Gewässern und in sonstigen sensiblen Gebieten - Dezember 2015 B34 – Gewässer- und Erosionsschutzstreifen - Mai 2016 B35 – Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten - Juni 2016 B36 – Winterbegrünung mit Wildsaaten - Juni 2016 B37 – Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen - Mai 2016 B38 – Streifen-/Direktsaatverfahren bei Reihenkulturen Mai 2016 B39 – Verzicht auf Intensivfrüchte in wasserwirtschaftlich sensiblen Gebieten April 2016 Frage Maßnahme(n) Auszahlung 2014 Auszahlung 20152 B40 – Erhalt artenreicher Grünlandbestände Juni 2016 B41 – Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern April 2016 B44 – Vielfältige Fruchtfolge mit Eiweißpflanzen - März 2016 B45 – Vielfältige Fruchtfolge mit großkörnigen Leguminosen - März 2016 B46 – Vielfältige Fruchtfolge mit alten Kulturen - März 2016 B47 – Jährlich wechselnde Blühflächen - Mai 2016 B48 – Blühflächen an Waldrändern und in der Feldflur - Mai 2016 B50 – Heumilch - April 2016 B51 – Mahd von Steilhangwiesen - August 2016 B52 – Ständige Behirtung von anerkannten Almen und Alpen - August 2016 B55 – Weinbau in Steil- und Terrassenlagen - August 2016 B57 – Streuobst - August 2016 B58 – Extensive Teichwirtschaft - Juli 2016 B60 – Sommerweidehaltung Juli 2016 2 Unabhängig von den für das Jahr 2015 für die jeweiligen Maßnahmen genannten Terminen erfolgten die Auszahlungen bei Betrieben mit Flächenabweichungen frühestens im Juni 2016. 3 In 2015 gibt es von dieser Altmaßnahme keine laufenden Verpflichtungen mehr. 5. a) Bis zu welchem Zeitpunkt können die Teilnehmer der KULAP-Maßnahmen mit der Auszahlung der bewilligten Gelder in der Regel rechnen? Für das Verpflichtungsjahr 2016 wurden alle Maßnahmen des bayerischen Kulturlandschaftsprogramms mit folgenden Ausnahmen am 5. Dezember 2016 ausbezahlt: Die Auszahlung von Maßnahmen mit Meldetermin oder einem Stichtag nach Ende der Bearbeitungsphase (B25, B26, A62, A63, B35, B36, A32, B39, B50, B59 und B60) wird, wie in den vergangenen Jahren, erst in einer weiteren Abrechnung (Ende März/Anfang April 2017) möglich sein. Diese Vorgehensweise wird auch für die verbleibenden Jahre der aktuellen Förderperiode angestrebt. Eine noch frühere Zahlung ist nicht möglich, da aufgrund zwingender EU-rechtlicher Vorgaben vor einer Auszahlung die erforderlichen Kontrollen abgeschlossen sein müssen. Damit nimmt Bayern eine Spitzenposition in Deutschland ein, da in sehr vielen Bundesländern die Auszahlung für Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUM) generell erst im März/April des Folgejahres erfolgt. b) Welche Gründe für verspätete Auszahlungen der bewilligten Mittel gibt es? Im Ausnahmejahr 2015, dem Startjahr der Reform zur Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP-Reform), wurde es in einem enormen Kraftakt geschafft, 90 Prozent der Flächenprämien noch vor Weihnachten 2015 auszubezahlen (was in keinem anderen Bundesland gelungen ist). Bei einzelnen KULAPund VNP-Maßnahmen (VNP = Vertragsnaturschutzprogramm inklusive Erschwernisausgleich) konnte aber der gewohnte Zeitplan (Abschluss der Auszahlung im Frühjahr) nicht eingehalten werden. Ursache war die große Menge an Anträgen, die Neuausrichtung des KULAP im vergange- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14789 nen Jahr hatte zu einer Rekordzahl von mehr als 43.000 Anträgen mit rund 77.000 Verpflichtungen geführt. Zum anderen hat Bayern im Interesse der Landwirte eine hochflexible Kombinierbarkeit von Einzelmaßnahmen gegenüber Brüssel durchgesetzt. Zudem wird auch im Interesse der Landwirte ein flexibles Kombinationsangebot bei Greening mit Agrarumweltmaßnahmen (Verknüpfung der ersten mit der zweiten Säule) angeboten. Das führt in der Folge zu einem deutlich höheren Arbeitsaufwand bei der Abwicklung. Hinzu kamen auch noch zwei kurzfristig anberaumte EU- Prüfungen, die beträchtliche Arbeitskapazitäten gebunden haben. Bei der Reihenfolge wurde darauf geachtet, dass die für den Betrieb umfangreicheren Zahlungen (gesamtbetriebliche und betriebszweigbezogene Maßnahmen) vorrangig ausbezahlt wurden. Nachdem das schwierige Startjahr der GAP-Reform abgearbeitet ist, werden die Zahlungen, wie unter a ausgeführt, wieder deutlich schneller zum Abschluss gebracht.