Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 20.02.2014 Finanzierung der Umweltbildung – Anträge für Umweltstationen liegen auf Eis Im Bereich der Umweltstationen werden jährlich rd. 1.7 Millionen Euro für Umweltbildungsprojekte bereitgestellt. Die Anzahl der Umweltstationen ist aber in den letzten Jahren gestiegen, wobei die Mittelsituation gleich blieb. Die Folge ist, dass für die einzelnen Umweltstationen immer weniger Fördermittel zur Verfügung stehen. Der normale Fördersatz im Bereich der Umweltstationen beträgt 70 %. In den letzten zwei Jahren ist es wegen der gleich gebliebenen Mittelsituation zu Kürzungen bis zu einem Fördersatz von 40 % gekommen . Für 2014 wurden die Mittel für „Einrichtung und Betrieb von Umweltstationen“ bzw. „Zuschüsse für die Einrichtung und den Betrieb von Umweltstationen“ erneut um 0,72 Millionen zurückgefahren. Im Bereich des Umweltfonds (Programm : Förderung der Intensivierung der Umweltbildung) stehen jährlich rd. 550.000 Euro für Umweltbildungsprojekte zur Verfügung. Schon seit mehreren Jahren kann wegen der geringen Mittel von den früheren zwei Sitzungsterminen nur ein Termin verwirklicht werden, da die Fördermittel bereits bei der 1. Sitzung verbraucht sind. Auch für das Haushaltsjahr 2014 ist der 2. Sitzungstermin für die Beratergremiumssitzung gecancelt worden, da die Fördermittel bereits ausgeschöpft wurden (Antragsvolumen doppelt so hoch!). Die Mittelsituation im Bereich der Umweltbildung ist nach Aussage vieler Projektträger sehr nahe an der Existenzgefährdung. Neue Anträge auf Anerkennung als Umweltstation, z. B. im damit unterversorgten Niederbayern, etwa der Antrag der Jugendbildungsstätte Windberg werden derzeit aufgrund der knappen Mittel zurückgestellt. In den Startlöchern stehen auch die Stadt Landshut und der Landkreis Landshut mit einem Antrag auf Anerkennung zur Umweltstation. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie stellt sich die Staatsregierung die zukünftige Finanzierung der Umweltbildung grundsätzlich vor, nachdem sie den Kapitalstock des Umweltfonds im Rahmen der Landesbankrettung auflöst hat und die nötigen Fördergelder aus dem laufenden Haushalt abdecken will, zumal die bisher gewährten Mittel bei Weitem nicht ausreichend bemessen sind? a) Welche inhaltlichen Zielsetzungen, Zielgruppen, Regionen , Kriterien, Zuschussregelungen und finanziellen Volumina werden bei den aktuellen Haushaltsplanungen berücksichtigt? 2. Plant die Staatsregierung im Entwurf des Nachtragshaushalts 2014 Änderungen in den bisherigen Ansätzen im Kapitel 12 02 Titelgruppe 74 – wenn ja, welche –, nachdem lt. Bekanntmachung des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 3. August 2011 (Az.: 66b-U8044-2011/6) die bisherigen Zuschussregelungen bis 31.12.2014 gelten? a) Welche Ansätze in der TG 72 hält die Staatsregierung ab 2015 ff. für erforderlich? b) Welche Mittel stehen 2014 aus dem Umweltfonds für Umweltstationen zur Verfügung, was hält die Staatsregierung hier 2015 ff. für erforderlich? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die Existenzchancen der Projektträger von Umweltstationen und Umweltbildungsmaßnahmen in Bayern anhand der derzeit knappen Mittelzuweisungen (Aufschlüsselungen nach Regierungsbezirken) bzw. was ist nach Ansicht der Staatsregierung erforderlich, um die Existenz der Umweltstationen bzw. die Fortsetzung der Umweltbildungsmaßnahmen zu gewährleisten? 4. Wann kann unter welchen Voraussetzungen mit welcher staatlichen Unterstützung für die Verwirklichung der für Niederbayern dringend benötigten Umweltstationen in Windberg und Landshut gerechnet werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 31.03.2014 1. Wie stellt sich die Staatsregierung die zukünftige Finanzierung der Umweltbildung grundsätzlich vor, nachdem sie den Kapitalstock des Umweltfonds im Rahmen der Landesbankrettung aufgelöst hat und die nötigen Fördergelder aus dem laufenden Haushalt abdecken will, zumal die bisher gewährten Mittel bei Weitem nicht ausreichend bemessen sind? Nach Auflösung des Kapitalstocks stehen für den Umweltfonds Haushaltsmittel im Einzelplan 13 – Allgemeine Finanzverwaltung – von derzeit jährlich rd. 2.050.000 Euro zur Verfügung. Davon werden rd. 926.000 Euro für Umweltbildungsmaßnahmen eingesetzt. Es ist beabsichtigt, die Mittelausstattung des Umweltfonds im kommenden Doppelhaushalt 2015/16 beizubehalten. 1. a) Welche inhaltlichen Zielsetzungen, Zielgruppen, Regionen, Kriterien, Zuschussregelungen und finanziellen Volumina werden bei den aktuellen Haushaltsplanungen berücksichtigt? Der Förderung der Umweltbildung liegt der Leitgedanke zugrunde , dass die dem Leitbild der nachhaltigen Entwicklung Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.05.2014 17/1479 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1479 verpflichtete „ökologische Wohlstandsgesellschaft“ nur unter aktiver Mitwirkung breiter Bevölkerungskreise zu erreichen ist (Ministerratsbeschluss vom 01.07.1997). Umweltbildung ist eine wichtige Voraussetzung zum Erhalt der biologischen Vielfalt, zur Gewährleistung stabiler Ökosysteme, zum Klimaschutz und zur Begrenzung der Auswirkungen des Klimawandels . Ziel ist verantwortungsvolles Handeln der Menschen für die Umwelt, generationenübergreifend und weltweit. Die Umweltbildung möchte Bürgerinnen und Bürger aller Altersstufen erreichen. Dafür ist die Errichtung eines räumlich ausgewogenen flächendeckenden Netzes von Umweltbildungseinrichtungen (wohnortnahe Umweltbildung in Bayern) erforderlich (LT-Beschluss vom 27.01.1993, Drs. 12/9791). Die Inhalte der vom Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz geförderten Umweltbildungsmaßnahmen sind vielfältig. Sie orientieren sich an örtlich-regionalen Gegebenheiten, aber auch an landesweiten Aktionen, Kampagnen oder politischen Programmen (z. B. Klima, Biologische Vielfalt). Die Zuwendungen werden im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Sie werden für Projekte verwendet , die der Intensivierung der Umweltbildung in Bayern dienen . Es sind im Einzelnen – die Erarbeitung von Modellen für neue Wege und Metho- den zur Verstärkung der Umweltbildung und ihrer Breitenwirkung , – die Initiierung und Konkretisierung neuer Umweltbildungs- angebote in der Kinder- und Jugend- sowie allgemeinen Erwachsenenbildung, – Bildungsmaßnahmen, mit denen Multiplikatoren oder Einzelpersonen Umweltbewusstsein und Möglichkeiten, für die Umwelt zu handeln, vermittelt werden, – Erst- oder Ergänzungsausstattung von Umweltbildungseinrichtungen , – sonstige Vorhaben zur Intensivierung der Umweltbildung. 2. Plant die Staatsregierung im Entwurf des Nachtragshaushalts 2014 Änderungen in den bisherigen Ansätzen im Kapitel 12 02 Titelgruppe 74 – wenn ja, welche –, nachdem lt. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit vom 3. August 2011 (Az.: 66bU 8044-2011/6) die bisherigen Zuschussregelungen bis 31.12.2014 gelten? Der von der Staatsregierung beschlossene Entwurf des Nachtragshaushalts sieht eine Beibehaltung des bestehenden Haushaltsansatzes vor. 2. a) Welche Ansätze in der TG 72 hält die Staatsregierung ab 2015 ff. für erforderlich? TG 72 bezieht sich nicht auf Umweltstationen. Umweltstationen werden finanziert aus Kap. 12 02 TG 74. Über die Höhe des Ansatzes des DHH 2015/2016 kann wegen des derzeit laufenden Haushaltsaufstellungsverfahrens noch keine Aussage getroffen werden. 2. b) Welche Mittel stehen 2014 aus dem Umweltfonds für Umweltstationen zur Verfügung, was hält die Staatsregierung hier 2015 ff. für erforderlich? Umweltstationen werden nicht aus dem Umweltfonds, sondern aus Kap. 12 02 TG 74 finanziert. Im Umweltfonds wurden 2014 für Umweltbildungsprojekte 926.100 Euro beantragt. Die Projekte und zugehörigen finanziellen Mittel werden jedes Jahr neu beantragt und bewilligt. 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die Existenzchancen der Projektträger von Umweltstationen und Umweltbildungsmaßnahmen in Bayern anhand der derzeit knappen Mittelzuweisungen (Aufschlüsselungen nach Regierungsbezirken) bzw. was ist nach Ansicht der Staatsregierung erforderlich , um die Existenz der Umweltstationen bzw. die Fortsetzung der Umweltbildungsmaßnahmen zu gewährleisten? Die haushaltsrechtlichen Bestimmungen lassen eine institutionelle Förderung nicht zu. Die Finanzierung der anerkannten Umweltstationen sowie der Umweltbildungsmaßnahmen erfolgt über die Förderung konkreter Umweltsicherungsmaßnahmen im Rahmen der jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 4. Wann kann unter welchen Voraussetzungen mit welcher staatlichen Unterstützung für die Verwirklichung der für Niederbayern dringend benötigten Umweltstationen in Windberg und Landshut gerechnet werden? Die Beantwortung hängt von den Ergebnissen des Haushaltsaufstellungsverfahrens für den DHH 2015/2016 ab.