Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 28.02.2014 Frauennotruf Hof Der Frauennotruf Hof ist eine Anlaufstelle für Frauen und Mädchen, die von seelischer und körperlicher Gewalt sowie von sexueller Misshandlung betroffen sind. Er berät Hilfesuchende und unterstützt diese bei der Kontaktaufnahme mit einer /einem Rechtsanwältin/Rechtsanwalt, der Polizei oder den Behörden in der Stadt und im Landkreis Hof. Darüber hinaus unterhält der Frauennotruf Hof eine Wohnung, um bei Bedarf kurzfristig eine sichere Unterkunft anbieten zu können. All diese Leistungen stehen den Klientinnen kostenfrei zur Verfügung. Der Frauennotruf Hof e. V. deckt seinen Finanzbedarf durch Zuschüsse und Mittel aus verschiedenen Quellen: Im vergangenen Jahr unterstützte die Stadt Hof den Verein mit 8.160 €, der Landkreis Hof mit 5.000 €. Der Förderverein des Frauennotrufes übernahm 15.000 € der anfallenden Kosten, während aus der Kooperation mit JADWIGA dem Frauennotruf weitere 13.500 € zur Verfügung standen. Darüber hinaus bezuschusst der Freistaat Bayern den Verein mit 19.650 €. Der Eigenanteil der Diakonie Hochfranken gGmbH als Träger des Vereins beträgt 10 % der Gesamtkosten. Zu Jahresbeginn zog sich JADWIGA allerdings aus der Kooperation in Hof zurück, wodurch eine Finanzierungslücke für den Frauennotruf entstanden ist. Grund für die Beendigung der Kooperation sind, nach Aussage des Fördervereins , die Kürzungen von Landesmitteln für JADWIGA. Um diese Finanzierungslücke von 13.500 € zu minimieren, erhöhten Stadt und Landkreis Hof ihre jeweiligen Zuschüsse . Nichtsdestotrotz konnte die Finanzierungslücke nicht geschlossen werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte unterstützt der Freistaat Bayern gegenwärtig in der Stadt und im Landkreis Hof, um Opfer von Zwangsverheiratung, häuslicher Gewalt und Prostitution zu unterstützen? 2. Wie hoch sind die dafür bereitgestellten Mittel und an wel- che Vereine, Institutionen und Träger werden diese ausgezahlt ? 3. Wird der Freistaat Bayern seinen finanziellen Anteil am Frauennotruf Hof in absehbarer Zukunft entsprechend der anderen öffentlichen Geber erhöhen, und wenn nein, warum nicht? 4. Sollte es zu keiner Erhöhung von Landesmitteln kommen, welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der bayerischen Staatsregierung, für den Frauennotruf Hof die finanziellen Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 01.04.2014 1. Welche konkreten Maßnahmen und Projekte unterstützt der Freistaat Bayern gegenwärtig in der Stadt und im Landkreis Hof, um Opfer von Zwangsverheiratung , häuslicher Gewalt und Prostitution zu unterstützen ? In der Stadt und im Landkreis Hof wird derzeit der Frauennotruf Hof der Diakonie Hochfranken Erwachsenenhilfe gGmbH durch eine finanzielle Förderung unterstützt. Daneben existieren im Regierungsbezirk Oberfranken noch drei weitere staatlich geförderte Notrufe/Beratungsstellen: der Notruf bei sexualisierter Gewalt des Sozialdienstes Katholischer Frauen (SkF) e. V. in Bamberg, die AVALON Notruf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e. V. in Bayreuth sowie die Notrufstelle des Vereins zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder e. V. in Coburg. Frauenhäuer sind in der Regel auf einen größeren Einzugsbereich hin ausgerichtet. Der Landkreis Hof sowie die Stadt Hof haben sich daher gemeinsam mit dem Landkreis Wunsiedel dem Frauenhaus Selb zugeordnet, das für gewaltbetroffene Frauen aus diesen Regionen eine sichere Unterkunft gewährleistet. Das Frauenhaus Selb unter der Trägerschaft des Vereins Hilfe für Frauen in Not e. V. wird wie die weiteren Frauenhäuser im Regierungsbezirk Oberfranken (Frauenhaus Bamberg des SkF e. V., Frauenhaus Bayreuth des Caritasverbands Bayreuth e. V. und das Frauenhaus Coburg des Vereins zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder e. V.) durch den Freistaat Bayern auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung der Frauenhäuser in Bayern finanziell gefördert. Aufgrund der Wahlfreiheit bei der Suche nach einem Frauenhaus stehen gewaltbetroffenen Frauen aus der Region Hof grundsätzlich alle bayerischen Frauenhäuser offen. Für junge Volljährige zwischen 18 und 21 Jahren, die Opfer von Zwangsverheiratung wurden oder von Zwangsverheiratung bedroht sind, stehen seit August 2012 in dem Wohnprojekt Scheherazade drei staatlich voll finanzierte Krisenplätze zur Verfügung (www.scheherazade-hilft.de). Träger ist STOP dem Frauenhandel ökumenische gGmbH. Diese Krisenplätze sind für Opfer aus ganz Bayern zugänglich , damit auch für betroffene junge Frauen aus dem Landkreis und der Stadt Hof. Der genaue Standort der Kriseneinrichtung kann aufgrund der unbedingt zu wahrenden Anonymität nicht veröffentlicht werden. Opfer von Zwangsprostitution oder von Zwangsverheiratung finden Beratung und Unterstützung bei den beiden spezialisierten Fachberatungsstellen JADWIGA und SOLWODI. Fachberatungsstellen von SOLWODI befinden sich in Bad Kissingen, Passau, Augsburg und München. Fachberatungsstellen von JADWIGA gibt es in München und Nürnberg. Die Beratungstätigkeit von JADWIGA in Hof, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 09.05.2014 17/1480 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/1480 die in Kooperation mit dem Frauennotruf Hof durchgeführt wurde, wurde zum 01.01.2014 eingestellt. Nach Auskunft von JADWIGA wurde die Beratungsstelle Hof aufgrund des fehlenden spezifischen Beratungsbedarfs und nicht etwa wegen einer Mittelkürzung aufgegeben. Potenzielle Klientinnen von JADWIGA sind Opfer von Menschenhandel/ Zwangsprostitution und Zwangsheirat. Im Förderantrag für 2014 hat JADWIGA als Grund für die Schließung der Hofer Stelle die unbefriedigende Auslastung angegeben. JADWIGA möchte dafür zukünftig seine Beratungstätigkeit in Nürnberg intensivieren. In diesem Zusammenhang ist klarzustellen, dass eine „Kürzung von Landesmitteln für JADWIGA“ – wie sie nach Aussage des Fördervereins als Ausstiegsgrund angegeben wurde – keineswegs für die Beendigung der Kooperation verantwortlich gewesen sein kann. Die Fördermittel für JADWIGA und SOLWODI wurden in den letzten Jahren nicht gekürzt, vielmehr wurde der Haushaltsansatz für die Förderung der beiden Fachberatungsstellen in den Haushaltsjahren 2013 und 2014 sogar um 80.000 € erhöht. 2. Wie hoch sind die dafür bereitgestellten Mittel und an welche Vereine, Institutionen und Träger werden diese ausgezahlt? Zuwendungsempfänger sind nach Punkt 3 der Richtlinie zur Förderung von Notrufen für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern und Punkt 3 der Richtlinie für die Förderung von Frauenhäusern in Bayern die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege oder Träger von Notrufen/Frauenhäusern, die Mitglieder eines Spitzenverbandes sind. Danach erhält die Diakonie Hochfranken Erwachsenenhilfe gGmbH für ihren Frauennotruf in Hof einen staatlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 19.650 € jährlich. Der SkF Bamberg e. V., unter dessen Trägerschaft der Notruf Bamberg bei sexualisierter Gewalt angesiedelt ist, und der Verein zum Schutz misshandelter Frauen und Kinder e. V., zu dem die Notrufstelle Coburg gehört, erhalten für ihre Notrufe ebenso einen staatlichen Personalkostenzuschuss in Höhe von 19.650 € jährlich. Die AVALON Notruf- und Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt e. V. in Bayreuth erhält eine staatliche Förderung in Höhe von 2.320 € jährlich für Fortbildung, Supervision und Öffentlichkeitsarbeit (Sachkostenförderung). Der Träger des Frauenhauses Selb erhält wie der Träger des Frauenhauses Coburg eine jährliche staatliche Förderung in Höhe von 20.250 €; die Träger der Frauenhäuser Bamberg und Bayreuth erhalten eine jährliche staatliche Förderung in Höhe von jeweils 32.400 €. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Richtlinie für die Förderung der Frauenhäuser in Bayern; es handelt sich dabei um feste Personalkostenzuschüsse je nach Größe des Frauenhau- ses. Die Träger der Frauenhäuser sind bereits in der Antwort zu Frage 1 benannt. Die ökumenische gGmbH STOP dem Frauenhandel erhielt für das Wohnprojekt Scheherazade im Anfangsjahr 2012 eine staatliche Förderung in Höhe von 173.401,77 €, im Jahr 2013 wurde das Projekt mit 225.560 € staatlich unterstützt . Die staatliche Förderung für die Fachberatungsstellen von JADWIGA (Zuwendungsempfänger ist der Träger STOP dem Frauenhandel ökumenische gGmbH) und SOLWODI (Zuwendungsempfänger ist der Träger Solwodi Bayern e. V.) belief sich im Jahr 2013 auf insgesamt 279.821 €. 3. Wird der Freistaat Bayern seinen finanziellen Anteil am Frauennotruf Hof in absehbarer Zukunft entsprechend der anderen öffentlichen Geber erhöhen, und wenn nein, warum nicht? Die staatliche Förderung des Frauennotrufs Hof richtet sich nach der Richtlinie zur Förderung von Notrufen für von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffene Frauen und von sexualisierter Gewalt betroffene Kinder und Jugendliche in Bayern vom 03.12.2012. Die in Punkt 5.3 festgelegte maximale Zuwendung beträgt bei Personalkostenförderung 19.650 € jährlich; dies ist ein Festbetrag, der für alle personalkostengeförderte Notrufe, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, gleichermaßen gilt. Der Frauennotruf Hof erhält bereits die maximale Förderung. Eine Erhöhung des finanziellen Anteils der Staatsregierung ist daher nicht möglich. Die staatlichen Fördersätze für Frauenhäuser und Notrufe wurden zum 01.01.2009 um 13 % erhöht. 4. Sollte es zu keiner Erhöhung von Landesmitteln kommen , welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der bayerischen Staatsregierung, für den Frauennotruf Hof die finanziellen Rahmenbedingungen nachhaltig zu verbessern? Die Bereitstellung von Unterstützungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen ist Teil der Daseinsvorsorge und liegt damit vorrangig im Zuständigkeitsbereich der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Freistaat Bayern gewährt jedoch eine finanzielle Förderung auf der Grundlage der in Frage 3 genannten Notrufförderrichtlinie. Aufgrund der vorrangigen Zuständigkeit der Kommunen ist auch bezüglich einer nachhaltigen Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen des Frauennotrufes Hof auf die an der Finanzierung beteiligten oder noch zu beteiligenden Kommunen zu verweisen. Die Einzelheiten der kommunalen Förderung sind zwischen den an der Finanzierung beteiligten Kommunen und dem Träger des Notrufs zu vereinbaren. Zudem sollte sich der Träger bei den örtlichen Amtsgerichten um höhere Bußgeldzuweisungen bemühen.