Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathi Petersen SPD vom 15.11.2016 Situation der „Bildungsregionen“ in Bayern Mit den im Jahr 2012 eingeführten „Bildungsregionen“ soll es jungen Menschen ermöglicht werden, passgenaue Bildungsangebote in ihrer Heimat zu bekommen. Dies soll durch die Zusammenarbeit von Schulen, Kommunen und Bildungsträgern sowie eine Vernetzung aller Akteure vor Ort bewerkstelligt werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele und welche „Bildungsregionen“ gibt es derzeit im Freistaat Bayern? 2. Worin besteht die Unterstützung der „Bildungsregionen “ durch den Freistaat? 3. a) Wie werden die Anliegen benachteiligter Kinder und Jugendlicher aufgenommen? b) Welchen Spielraum haben die Kommunen, ihnen Rechnung zu tragen? 4. Inwiefern wird die Erwachsenenbildung/ Weiterbildung in die „Bildungsregionen“ eingebunden? 5. a) Gibt es Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Schulaufsichtsbehörden und Bildungseinrichtungen ? b) Wenn ja, welche? 6. a) Für welche Aufgaben sind die acht Koordinator(inn)en zuständig, die seitens des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften beraten und begleiten sollen? b) Welche Schwierigkeiten sind bei der Zusammenarbeit bekannt? 7. a) Wie gedenkt die Staatsregierung, die teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften finanziell zu unterstützen ? b) Oder sollen diese lediglich, wie in einer Bekanntmachung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst verlautbart, „die konkreten Maßnahmen vor Ort im Rahmen der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten erarbeiten“? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 14.12.2016 Vorbemerkung: In Vollzug des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 29.06.2016, Drs. 17/12210, hat das Staatsministerium mit Schreiben vom 26.10.2016 einen abschließenden „Bericht zum aktuellen Stand der bayerischen Bildungsregionen“ erstattet , auf den im Folgenden Bezug genommen wird. 1. Wie viele und welche „Bildungsregionen“ gibt es derzeit im Freistaat Bayern? Von den insgesamt 96 Landkreisen und kreisfreien Städten in Bayern beteiligen sich derzeit folgende 72 an der Initiative , diese sind: Oberbayern • Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen • Landkreis Berchtesgadener Land • Landkreis Ebersberg • Landkreis Erding • Landkreis Freising • Landkreis Garmisch-Partenkirchen • Stadt Ingolstadt • Landkreis Miesbach • Landkreis Mühldorf a. Inn • Landeshauptstadt München • Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm • Stadt Rosenheim • Landkreis Starnberg • Landkreis Traunstein Niederbayern • Landkreis Deggendorf • Landkreis Dingolfing-Landau • Landkreis Freyung-Grafenau • Stadt und Landkreis Landshut • Landkreis Regen • Landkreis Rottal-Inn • Stadt Straubing und Landkreis Straubing-Bogen Oberpfalz • Landkreis Amberg-Sulzbach und Stadt Amberg • Landkreis Cham • Landkreis Neumarkt i. d. Oberpfalz • Stadt und Landkreis Regensburg • Landkreis Schwandorf • Landkreis Tirschenreuth Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.02.2017 17/14831 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14831 Oberfranken • Stadt und Landkreis Bamberg • Stadt und Landkreis Bayreuth • Stadt und Landkreis Coburg • Landkreis Forchheim • Stadt und Landkreis Hof • Landkreis Kronach • Landkreis Lichtenfels • Landkreis Wunsiedel Mittelfranken • Landkreis Ansbach • Stadt Erlangen • Landkreis Erlangen-Höchstadt • Stadt Fürth • Landkreis Fürth • Landkreis Nürnberger Land • Landkreis Roth und Stadt Schwabach • Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Unterfranken • Stadt Aschaffenburg • Landkreis Aschaffenburg • Landkreis Bad Kissingen • Landkreis Haßberge • Landkreis Miltenberg • Landkreis Rhön-Grabfeld Schwaben • Landkreis Aichach-Friedberg • Stadt Augsburg • Landkreis Augsburg • Landkreis Dillingen an der Donau • Landkreis Donau-Ries • Landkreis Günzburg • Stadt Kaufbeuren • Stadt Kempten • Landkreis Lindau (Bodensee) • Stadt Memmingen und Landkreis Unterallgäu • Landkreis Neu-Ulm • Landkreis Ostallgäu • Landkreis Oberallgäu 55 Landkreise und kreisfreie Städte sind bereits mit dem Qualitätssiegel „Bildungsregion in Bayern“ ausgezeichnet, 17 sind noch auf dem Weg dorthin. 2. Worin besteht die Unterstützung der „Bildungsregionen “ durch den Freistaat? Der Freistaat Bayern unterstützt die Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ insbesondere durch den Einsatz von sieben Koordinatorinnen und Koordinatoren. 3. a) Wie werden die Anliegen benachteiligter Kinder und Jugendlicher aufgenommen? Laut Bekanntmachung der Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ des Staatsministeriums vom 11. Mai 2012 (KWM- Bl S. 185) werden die Anliegen benachteiligter Kinder und Jugendlicher insbesondere in der Säule 3: „Kein Talent darf verloren gehen – Jungen Menschen in besonderen Lebenslagen helfen“ aufgenommen. b) Welchen Spielraum haben die Kommunen, ihnen Rechnung zu tragen? Die Initiative „Bildungsregionen in Bayern“ hat einen wichtigen Impuls gesetzt, sich vor Ort enger zu vernetzen und die eigene Bildungslandschaft stärker selbst mitzugestalten. Die Herausforderungen, denen vor Ort und in der Region begegnet werden muss, können so fachlich und organisatorisch gebündelt werden; diese gewachsenen Strukturen erleichtern den Informationsaustausch, die Abstimmung von Lösungsansätzen, auch wenn es darum geht, den Anliegen benachteiligter Kinder und Jugendlichen Rechnung zu tragen . 4. Inwiefern wird die Erwachsenenbildung/ Weiterbildung in die „Bildungsregionen“ eingebunden? In den fünf Säulen einer Bildungsregion (vgl. den in der Vorbemerkung genannten Bericht) sind die Themen Erwachsenenbildung /Weiterbildung implementiert. Darüber hinaus steht es den Bildungsregionen je nach regionaler Schwerpunktsetzung frei, eigene Themenschwerpunkte zu setzen und weitere Säulen zu etablieren (z.B. Landkreis Ebersberg: „Bildung – ein Leben lang“; Landkreis Ostallgäu: „Weiter durch Fortbildung – Lebenslang lernen in Beruf, Freizeit und Ehrenamt“). 5. a) Gibt es Probleme in der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Schulaufsichtsbehörden und Bildungseinrichtungen? b) Wenn ja, welche? Dem Staatsministerium liegen keine Angaben zu Problemen in der Zusammenarbeit zwischen Kommunen, Schulaufsichtsbehörden und Bildungseinrichtungen vor. 6. a) Für welche Aufgaben sind die acht Koordinator (inn)en zuständig, die seitens des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst die teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften beraten und begleiten sollen? Zur Beantwortung der Frage wird auf die Antwort zu Frage 2 und den in der Vorbemerkung genannten Bericht verwiesen. b) Welche Schwierigkeiten sind bei der Zusammenarbeit bekannt? Dem Staatsministerium sind keine Schwierigkeiten bei der Zusammenarbeit bekannt. 7. a) Wie gedenkt die Staatsregierung, die teilnehmenden kommunalen Gebietskörperschaften finanziell zu unterstützen? b) Oder sollen diese lediglich, wie in einer Bekanntmachung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst verlautbart, „die konkreten Maßnahmen vor Ort im Rahmen der bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten erarbeiten“? Zur Beantwortung der Frage wird auf den in der Vorbemerkung genannten Bericht verwiesen.