Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Georg Rosenthal SPD vom 09.11.2016 Neubau einer Umgehungsstraße für die Stadt Gemünden Mit dem überarbeiteten Bundesverkehrswegeplan ist der Neubau einer linksmainischen Umgehungsstraße für die Stadt Gemünden vom „weiteren Bedarf mit Planungsrecht“ in den „vordringlichen Bedarf“ hochgestuft worden. Die steil ansteigende und kurvige Staatsstraße 2434 dient als Abkürzung von der Bundesstraße B 26 zur Bundesstraße B 27. Die Staatsstraße 2302 ist stellenweise (vor allem Engpass Mühltorstraße) sehr schmal. Darum frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie hat sich die Verkehrsbelastung auf den Staatsstraßen 2434 und 2302 in Gemünden in den vergangenen 15 Jahren entwickelt (Aufstellung bitte getrennt nach Individual- und nach Schwerverkehr)? b) Wie hoch ist der Anteil des überörtlichen Durchgangsverkehrs beziehungsweise des Orts- und Quellverkehrs ? 2. a) Auf welche Zahlen kommen Schätzungen des Verkehrsaufkommens für die Zukunft? b) Wie weit ist der Planungsstand für die Umgehungsstraße ? c) Auf welche Höhe belaufen sich die geschätzten Baukosten ? 3. a) Liegen der Staatsregierung Zahlen vor, inwiefern der Schwerverkehr die B 26 und B 27 nutzt, um die mautpflichtigen Autobahnen A 3 und A 7 zu umfahren? b) Wie schätzt die Staatsregierung diesen Sachverhalt ein? c) Wie viele Verkehrsunfälle und Unfälle mit Personenschaden haben sich in den vergangenen 15 Jahren entlang der B 26 im Raum Gemünden ereignet? 4. a) Welche Ursachen liegen den Unfällen zugrunde? b) Wie schätzt die Staatsregierung die Belastung der Stadt Gemünden mit Verkehrslärm und Fahrzeugabgasen ein? c) Welche Kriterien erfüllt nach Ansicht der Staatsregierung ein für Schulkinder sicherer Schulweg? 5. a) Mit welcher Begründung lehnt die Staatsregierung die Einführung von 30-Kilometer-Zonen in den Gemeinden entlang der Staatsstraßen 2434 und 2302 ab? b) Inwiefern würde der Bau der B 26n eine Verkehrsentlastung für die Stadt Gemünden bringen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 13.12.2016 1. a) Wie hat sich die Verkehrsbelastung auf den Staatsstraßen 2434 und 2302 in Gemünden in den vergangenen 15 Jahren entwickelt (Aufstellung bitte getrennt nach Individual- und nach Schwerverkehr )? Für den Streckenabschnitt der Staatsstraße 2434 zwischen Seifriedsburg (St 2302) und Karsbach (B 27; Zählstelle 59249403) sowie für den Streckenabschnitt der Staatsstraße 2302 zwischen Gemünden a. Main (B 26) und Schönau (St 2434; Zählstelle 59249402) wurde im Rahmen der im fünfjährigen Turnus stattfindenden allgemeinen Straßenverkehrszählung (SVZ) der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) folgendermaßen erfasst: Staatsstraße 2434, Zählstelle 59249403 Jahr der SVZ DTV Gesamtverkehr [Kfz/24 h] DTV Schwerverkehr [Kfz/24 h] 2000 958 63 2005 1.053 29 2010 1.153 39 Staatsstraße 2302, Zählstelle 59249402 Jahr der SVZ DTV Gesamtverkehr [Kfz/24 h] DTV Schwerverkehr [Kfz/24 h] 2000 1.936 50 2005 2.221 64 2010 2.662 98 b) Wie hoch ist der Anteil des überörtlichen Durchgangsverkehrs beziehungsweise des Orts- und Quellverkehrs? Der Anteil des Durchgangsverkehrs auf der Staatsstraße 2302 beträgt entsprechend einer Verkehrsuntersuchung aus dem Jahr 2014 etwa 3 Prozent. Für den Anteil des Durchgangsverkehrs auf der Staatsstraße 2434 liegen keine konkreten Zahlen vor. 2. a) Auf welche Zahlen kommen Schätzungen des Verkehrsaufkommens für die Zukunft? Für das Prognosejahr 2030 werden – unter der Voraussetzung , dass keine Ortsumgehung realisiert ist – für die Bundesstraße 26 in der Ortsdurchfahrt Gemünden a. Main etwa 16.300 Fahrzeuge am Tag, für die Staatsstraße 2302 etwa 2.900 Fahrzeuge am Tag prognostiziert. Für die Staatsstraße 2434 liegen keine Prognosewerte vor. Mit einer Ortsumgehung Gemünden a. Main wird eine Verkehrsbelastung im Bereich der jetzigen B 26-Ortsdurchfahrt von etwa 7.900 Fahrzeugen am Tag, auf der Ortsumgehung von etwa 8.100 Fahrzeugen am Tag erwartet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 10.02.2017 17/14835 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14835 b) Wie weit ist der Planungsstand für die Umgehungsstraße ? Die Ortsumgehung Gemünden a. Main ist im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030, der am 3. August 2016 vom Bundeskabinett beschlossen wurde, im Vordringlichen Bedarf eingestuft. Der Deutsche Bundestag hat diese Einstufung mit Verabschiedung des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes am 2. Dezember 2016 bestätigt . Mit den Planungen wurde bisher – mit Ausnahme der Unterlagen zur Projektanmeldung – noch nicht begonnen. c) Auf welche Höhe belaufen sich die geschätzten Baukosten? Entsprechend den Anmeldedaten zum BVWP 2030 betragen die Projektkosten (ohne Planungskosten) rund 19,5 Millionen Euro. 3. a) Liegen der Staatsregierung Zahlen vor, inwiefern der Schwerverkehr die B 26 und B 27 nutzt, um die mautpflichtigen Autobahnen A 3 und A 7 zu umfahren ? Es liegen keine Zahlen zum Mautausweichverkehr auf den Bundesstraßen 26 und 27 vor. b) Wie schätzt die Staatsregierung diesen Sachverhalt ein? Entsprechend dem Entwurf des Vierten Gesetzes zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes soll die Lkw- Maut auf das gesamte Bundesfernstraßennetz ausgeweitet werden. Voraussichtlich ab Mitte 2018 wird dann auch für die Benutzung der Bundesstraßen 26 und 27 Lkw-Maut zu entrichten sein. c) Wie viele Verkehrsunfälle und Unfälle mit Personenschaden haben sich in den vergangenen 15 Jahren entlang der B 26 im Raum Gemünden ereignet ? In den vergangenen 15 Jahren haben sich auf der Bundesstraße 26 im Raum Gemünden insgesamt 388 Unfälle ereignet , davon 182 mit Personenschaden. 4. a) Welche Ursachen liegen den Unfällen zugrunde? Unfallursachen* Beteiligter 01 Beteiligter 02 Alkohol/Drogen 15 - Übermüdung 5 - Sonstige Mängel 6 - Straßenbenutzung 47 5 Geschwindigkeit 56 2 Abstand 31 - Überholen 17 1 Vorbeifahren 2 - Vorfahrt/Vorrang 93 - Abbiegen, Rückwärts, Ein-/ Anfahren 51 4 Fehlverhalten gegen Fußgänger 9 1 Parken, Liefern, Laden 2 - Ladung, Besetzung, Beleuchtung 10 - Anderer Fehler 77 1 Technische Mängel 1 - Falsches Verhalten des Fußgängers 3 2 *Mehrfachnennungen möglich b) Wie schätzt die Staatsregierung die Belastung der Stadt Gemünden mit Verkehrslärm und Fahrzeugabgasen ein? Die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung auf der Bundesstraße 26 in der Ortsdurchfahrt Gemünden a. Main liegt deutlich über dem bayernweiten Durchschnittswert für Bundesstraßen (9.640 Fahrzeuge pro Tag; SVZ 2010) und führt daher zu entsprechenden Lärm- und Abgasbelastungen . Bei der Anmeldung der Ortsumgehung Gemünden a. Main zum BVWP 2030 wurde daher als Projektziel insbesondere auch die angestrebte Entlastung der Anwohner von Lärm- und Abgasbelastungen aufgeführt. Um die Lärmbelastungen für die Anwohner bereits vor der Realisierung einer Ortsumgehung zu reduzieren, wurde in den Jahren 2010 bis 2016 im Zusammenhang mit Kanalbauarbeiten durch die Stadtwerke Gemünden a. Main ein lärmmindernder Fahrbahnbelag auf der Bundesstraße 26 eingebaut. c) Welche Kriterien erfüllt nach Ansicht der Staatsregierung ein für Schulkinder sicherer Schulweg? Allgemein verbindliche und messbare Kriterien für einen „sicheren Schulweg“ gibt es nicht. Die vor Ort zuständigen Stellen – u. a. Straßenbau- und Straßenverkehrsbehörden sowie Polizeidienststellen – prüfen streckenbezogen unter Beachtung der besonderen örtlichen Umstände, ob und ggf. welche Maßnahmen zu treffen sind. Dient die öffentliche Straße oder ein Teilstück hiervon auch als Schulweg, wird dies regelmäßig in die Überlegungen mit einbezogen. Hilfestellung bietet die Gemeinsame Bekanntmachung „Sicherheit auf dem Schulweg – Verkehrssicherheitsarbeit und Schulwegdienste“ vom 08.06.2005 (AllMBl S. 218) und das „Planerheft Schulwegsicherung (Ausgabe 2010)“ des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Verkehrssicherheitsrat e.V. 5. a) Mit welcher Begründung lehnt die Staatsregierung die Einführung von 30-Kilometer-Zonen in den Gemeinden entlang der Staatsstraßen 2434 und 2302 ab? Die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in den Ortsdurchfahrten der Staatsstraßen 2434 und 2302 ist rechtlich nicht möglich, da sich Tempo-30-Zonen gemäß § 45 Abs. 1c Satz 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen ) erstrecken dürfen. Eine streckenbezogene Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde ist grundsätzlich unter den Voraussetzungen des § 45 Abs. 1 und Abs. 9 StVO möglich, wenn deren Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde zwingend geboten ist, weil aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt. Nach Auskunft der Regierung von Unterfranken liegen den Straßenverkehrsbehörden derzeit keine Erkenntnisse vor, wonach in den betroffenen Ortsdurchfahrten eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erforderlich wäre. Drucksache 17/14835 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Inwiefern würde der Bau der B 26n eine Verkehrsentlastung für die Stadt Gemünden bringen? Nach den derzeit vorliegenden Verkehrsprognosen ist für die Bundesstraße 26 bei Gemünden a. Main eine Entlastung von rund 300 Fahrzeugen am Tag zu erwarten, sofern die Bundesstraße 26n (2-streifiger Querschnitt mit abschnittsweisen Überholfahrstreifen) als Gesamtprojekt realisiert wird.