Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 05.12.2016 Änderung des Kommunalabgabengesetzes – Eine erste Bilanz Im April 2016 ist die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) (insb. Art. 5 KAG) in Kraft getreten. Seitdem haben Städte und Gemeinden die Möglichkeit, im Rahmen ihrer Straßenausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge einzuführen, um damit die Beitragslast solidarisch auf mehrere Schultern zu verteilen und für den einzelnen zu minimieren . Dem vorausgegangen war ein intensiver Prozess der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung, der maßgeblich von der SPD-Landtagsfraktion angestoßen wurde. Ein dreiviertel Jahr nach Änderung des KAG ist es deshalb an der Zeit, eine erste Bilanz zu ziehen und zu analysieren, ob die wiederkehrenden Beiträge auf Akzeptanz stoßen und wie der Stand der aktuellen Diskussion und Entscheidungsfindung vor Ort ist. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Städte und Gemeinden verfügen mittlerweile (Stand: 01.12.2016) über eine Straßenausbaubeitragssatzung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 2.1 Welche Städte und Gemeinden verfügen zwar über eine Straßenausbaubeitragssatzung, wenden diese aber nicht an (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 2.2 Sollte dies der Fall sein, warum ist dem so? 2.3 Was gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, damit die Sollregelung – wie sie der Verwaltungsgerichtshof jüngst definiert hat – bayernweit umgesetzt wird? 3.1 In welchen Städten und Gemeinden wird eine Straßenausbaubeitragssatzung mittlerweile (Stand: 01.12.2016) angewendet (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 3.2 Wie häufig wurde diese dabei in den letzten zwei Jahren angewendet? 3.3 Welche Beiträge wurden dabei jeweils durchschnittlich pro beitragspflichtiges Grundstück (nicht Gewerbe) fällig ? 4.1 In wie vielen Städten und Gemeinden wurde seit Änderung des KAG von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge einzuführen? 4.2 In wie vielen Städten und Gemeinden wurde von Art. 13 Abs. 7 KAG bereits Gebrauch gemacht und im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung eine „Deckelung “ der Ausbaubeiträge auf max. das 0,4-fache des Verkehrswertes des beitragspflichtigen Grundstücks eingeführt? 4.3 In wie vielen Fällen wurde dies Kommunen von der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde untersagt? 5.1 Wurden seitens des StMI Informationsveranstaltungen zur Änderung des KAG für kommunale Entscheidungsträger und Mitarbeiter kommunaler Verwaltungen angeboten ? 5.2 Haben Vertreter des StMI an Informationsveranstaltungen zur Änderung des KAG als Referenten teilgenommen ? 5.3 Welche Positionen vertraten dabei die Vertreter des StMI? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.12.2016 1. Wie viele Städte und Gemeinden verfügen mittlerweile (Stand: 01.12.2016) über eine Straßenausbaubeitragssatzung (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) ist nicht bekannt, wie viele bayerische Städte und Gemeinden aktuell über eine Straßenausbaubeitragssatzung verfügen und aufgrund derer Ausbaubeiträge erheben . Die letzte Umfrage unter den bayerischen Städten und Gemeinden zum Straßenausbaubeitragsrecht erfolgte im Frühjahr 2015 anlässlich einer vom Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport des Landtags am 15.07.2015 durchgeführten Expertenanhörung zu Art. 5 KAG. Zum 01.03.2015 hatten 1 492 von 2 056 bayerischen Gemeinden eine Ausbaubeitragssatzung erlassen. 2.1 Welche Städte und Gemeinden verfügen zwar über eine Straßenausbaubeitragssatzung, wenden diese aber nicht an (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? Siehe Antwort zu Frage 1. 2.2 Sollte dies der Fall sein, warum ist dem so? Siehe Antwort zu Frage 1. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 22.02.2017 17/14837 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14837 2.3 Was gedenkt die Staatsregierung zu unternehmen, damit die Sollregelung – wie sie der Verwaltungsgerichtshof jüngst definiert hat – bayernweit umgesetzt wird? Die Landesanwaltschaft Bayern hat am 17.11.2016 alle Regierungen und Landratsämter über die – noch nicht rechtskräftige – Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 09.11.2016 (Az. 6 B 15.2732) zum Straßenausbaubeitragsrecht informiert. 3.1 In welchen Städten und Gemeinden wird eine Straßenausbaubeitragssatzung mittlerweile (Stand: 01.12.2016) angewendet (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Siehe Antwort zu Frage 1. 3.2 Wie häufig wurde diese dabei in den letzten zwei Jahren angewendet? Siehe Antwort zu Frage 1. 3.3 Welche Beiträge wurden dabei jeweils durchschnittlich pro beitragspflichtiges Grundstück (nicht Gewerbe) fällig? Das StMI hat hierzu keine Erkenntnisse. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. 4.1 In wie vielen Städten und Gemeinden wurde seit Änderung des KAG von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge einzuführen? Dem StMI ist über Anfragen zu Einzelfällen (Mauth, Regen, Wettstetten) hinaus nicht bekannt, inwieweit von der Möglichkeit , wiederkehrende Beiträge einzuführen, bislang Gebrauch gemacht wurde. 4.2 In wie vielen Städten und Gemeinden wurde von Art. 13 Abs. 7 KAG bereits Gebrauch gemacht und im Rahmen der Straßenausbaubeitragssatzung eine „Deckelung“ der Ausbaubeiträge auf max. das 0,4-fache des Verkehrswertes des beitragspflichtigen Grundstücks eingeführt? Das StMI hat hierzu keine Erkenntnisse. Im Übrigen siehe Antwort zu Frage 1. 4.3 In wie vielen Fällen wurde dies Kommunen von der jeweils zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde untersagt ? Das StMI hat hierzu keine Erkenntnisse. 5.1 Wurden seitens des StMI Informationsveranstaltungen zur Änderung des KAG für kommunale Entscheidungsträger und Mitarbeiter kommunaler Verwaltungen angeboten? Das StMI hat gemeinsam mit dem Bayerischen Gemeindetag und dem Bayerischen Städtetag in der Zeit vom 21.06. bis 06.07.2016 in allen Regierungsbezirken Informationsveranstaltungen für die Städte, Gemeinden und Rechtsaufsichtsbehörden zu den Änderungen des Kommunalabgabengesetzes zum 01.04.2016 durchgeführt. Die Präsentationen zu den Informationsveranstaltungen und die Erläuterungen zum Vollzug des Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes 2016 können von der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr (http://www.stmi.bayern.de/suk/kommunen/komfinanzen/ abgabenrecht/index.php) abgerufen werden. 5.2 Haben Vertreter des StMI an Informationsveranstaltungen zur Änderung des KAG als Referenten teilgenommen? Ja. 5.3 Welche Positionen vertraten dabei die Vertreter des StMI? Siehe Antwort zu Frage 5.1.