Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernhard Roos SPD vom 11.11.2016 „Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern“ Die seit mehreren Jahren bei der „Bayern Innovativ GmbH“ eingerichtete Projektleitstelle „Schaufenster Elektromobilität Bayern-Sachsen“ soll nur noch bis Ende 2016 fortgeführt und anschließend in eine neue „Kompetenzstelle Elektromobilität Bayern“ überführt werden. Aus diesem Anlass heraus frage ich die Staatsregierung: 1. Welchen Anlass gibt oder gab es, aus einer länderübergreifenden Projektstelle eine rein bayerische Kompetenzstelle zu machen? 2. Ist mit dem Wegfall des länderübergreifenden Charakters auch eine Beschneidung der finanziellen Mittel der zukünftigen Kompetenzstelle verbunden? 3. Wie wird sich die konzeptionelle Zielsetzung der Kompetenzstelle im Vergleich zur bisherigen Projektstelle verändern ? 4. Welche Vorteile für die Weiterentwicklung der Elektromobilität erhofft sich die Staatsregierung von der Arbeit der neuen Kompetenzstelle? 5. Wie fördert der Freistaat Bayern die Arbeit der Kompetenzstelle ? 6. Beabsichtigt die Staatsregierung, die neue Kompetenzstelle zukünftig weiter auszubauen, beispielsweise durch Kooperationen mit (Fach-)Hochschulen, außeruniversitären Forschungsorganisationen und der Wirtschaft, bestehend aus Unternehmen und Gewerkschaften? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 14.12.2016 1. Welchen Anlass gibt oder gab es, aus einer länderübergreifenden Projektstelle eine rein bayerische Kompetenzstelle zu machen? Die Bundesregierung hat 2012 auf Grundlage des Vorschlags einer Fachjury vier Regionen für eine Förderung im Rahmen der Bundesrichtlinie „Schaufenster Elektromobilität “ benannt. Dazu zählte neben Baden-Württemberg, Berlin /Brandenburg und Niedersachsen auch das bayerischsächsische Schaufenster „Elektromobilität verbindet“. Entsprechend einer Empfehlung des Bundes war für jedes Schaufenster eine Projektleitstelle (PLS) einzurichten. Die Projektleitstelle für das bayerisch-sächsische Schaufenster „Elektromobilität verbindet“ haben sich die Bayern Innovativ GmbH und die SAENA GmbH geteilt. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie (StMWi) hat die Bayern Innovativ GmbH 2013 mit der Trägerschaft für den bayerischen Anteil an der Projektleitstelle beauftragt. Diese Trägerschaft sollte 2015 enden, wurde aber aufgrund der Verlängerung der Schaufensterförderung durch den Bund (kostenneutral) bis Ende 2016 verlängert. Für eine weitere Verlängerung der Trägerschaft fehlt nach Auslaufen der Schaufensterförderung in 2016 die Grundlage. Das von der PLS gewonnene Know-how soll auch in Zukunft für die Elektromobilität genutzt und die Projektleitstelle in eine Kompetenzstelle Elektromobilität überführt werden. 2. Ist mit dem Wegfall des länderübergreifenden Charakters auch eine Beschneidung der finanziellen Mittel der zukünftigen Kompetenzstelle verbunden? Mit dem Ende der Schaufensterförderung entfällt auch ein großer Teil der auf die Schaufensterkoordination ausgerichteten Aufgaben der PLS. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtags möchte das StMWi das von der PLS gewonnene Know-how für den weiteren Markthochlauf der Elektromobilität und hierbei insbesondere für den landesweiten Ausbau von Ladeinfrastruktur nutzen. Die Verhandlungen über die Ausstattung der Kompetenzstelle Elektromobilität sind derzeit noch nicht abgeschlossen , sodass noch keine endgültigen Aussagen zur künftigen Mittelausstattung getroffen werden können. 3. Wie wird sich die konzeptionelle Zielsetzung der Kompetenzstelle im Vergleich zur bisherigen Projektstelle verändern? Aufgabe der PLS war die übergeordnete Gesamtkoordination des Schaufensters mit Schnittstellenfunktion zwischen den Projektpartnern, dem Projektträger, den Bundes- und Landeszuwendungsgebern sowie – speziell für das bayerisch -sächsische Schaufenster – den bayerischen Modell- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2017 17/14838 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14838 regionen (Garmisch-Partenkirchen, Bad Neustadt, E-Wald, Allgäu) und den sächsischen Partnern des Schaufensters, insbesondere der dortigen Projektleitstelle bei der SAENA. Gegenstand der Beauftragung der Projektleitstelle war demnach die Unterstützung der Projektkonkretisierung, Marketing - und Kommunikationsmaßnahmen. Ziel ist, dass die neue Kompetenzstelle ihre Erfahrungen stark im kommunalen Kontext einbringt. Des Weiteren wird ein Schwerpunkt bei der Beratung zum Thema öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur sowie bei der Abwicklung des geplanten Förderprogramms Ladeinfrastruktur liegen. 4. Welche Vorteile für die Weiterentwicklung der Elektromobilität erhofft sich die Staatsregierung von der Arbeit der neuen Kompetenzstelle? Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen . 5. Wie fördert der Freistaat Bayern die Arbeit der Kompetenzstelle ? Wie beschrieben laufen derzeit noch die Verhandlungen mit der Bayern Innovativ GmbH über die künftige Ausgestaltung der Kompetenzstelle Elektromobilität einschließlich der Vergütung . 6. Beabsichtigt die Staatsregierung, die neue Kompetenzstelle zukünftig weiter auszubauen, beispielsweise durch Kooperationen mit (Fach-)Hochschulen, außeruniversitären Forschungsorganisationen und der Wirtschaft, bestehend aus Unternehmen und Gewerkschaften ? Zur inhaltlichen Ausgestaltung der Kompetenzstelle siehe die Antwort zu Frage 3. Die Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft auf dem Feld der Elektromobilität obliegt bei der Bayern Innovativ vor allem dem Cluster Automotive, das in den letzten Jahren eng mit der PLS zusammengearbeitet hat und auch in Zukunft mit der Kompetenzstelle kooperieren wird. Damit können die jeweiligen Stärken von Kompetenzstelle und Cluster sinnvoll eingesetzt werden und der Aufbau von Doppelstrukturen wird vermieden.