Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 08.11.2016 Polizeilicher Informations- und Analyseverbund in Bayern Die Datenlandschaften der Polizei sind inhomogen und behindern die Ermittlungsarbeit. Abhilfe soll der Polizeiliche Informations - und Analyseverbund schaffen, ein einheitliches Verbundsystem für den Informationsaustausch der Polizei. Die erste Stufe des Systems für Waffen- und Sprengstoffkriminalität ist gestartet. Die zweite Stufe plant man für Ende 2017. Bis 2020 sollen alle sechs Stufen ans Netz gehen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Seit wann ist die erste Stufe des Polizeilichen Informations - und Analyseverbunds in Bayern betriebsbereit und welche Schwierigkeiten sind bis zur und bei der Inbetriebnahme aufgetreten? b) Wie ist der Betrieb der Software angelaufen und welche Erfahrungen sind seit Inbetriebnahme gemacht worden? 2. a) Werden die nächsten Stufen in Bayern planmäßig eingeführt werden können? b) Verneinendenfalls, weshalb nicht? 3. Nachdem es sich bei der sechsten und letzten Stufe, die 2020 eingeführt werden soll, um die Bereiche politisch motivierte Kriminalität/Terror handelt, frage ich die Staatsregierung, aus welchen Gründen diese wichtigen Bereiche die letzten sein sollen, die eingeführt werden? 4. Wird die gegenwärtig genutzte Software (rsCase) in Bayern weiterhin verwendet und wie gestaltet sich die Kompatibilität der beiden Programme? 5. Welche Dienststellen arbeiten derzeit und in Zukunft mit der neuen Software? 6. a) Kann bereits jetzt aus den Dienstfahrzeugen auf die Software zugegriffen werden? b) Verneinendenfalls, wann wird das der Fall sein? 7. Wie wird der Datenschutz sichergestellt und ist der Datenschutzbeauftragte in Bayern eingebunden? 8. Was hat die Einführung der ersten Stufe gekostet und welche Kosten kommen insgesamt auf Bayern zu? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.12.2016 1. a) Seit wann ist die erste Stufe des Polizeilichen Informations - und Analyseverbunds in Bayern betriebsbereit und welche Schwierigkeiten sind bis zur und bei der Inbetriebnahme aufgetreten? Die erste Stufe des Polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) ging im Mai 2016 bundesweit in den Betrieb. Beginnend mit Bayern schlossen sich vom 2. bis 9. Mai 2016 alle Bundesländer sowie die Teilnehmersysteme der Bundesbehörden (Bundeskriminalamt, Bundespolizei , Zollkriminalamt) an das Zentralsystem beim Bundeskriminalamt (BKA) an. Die Vorbereitung und Inbetriebnahme verlief ohne technische Komplikationen. b) Wie ist der Betrieb der Software angelaufen und welche Erfahrungen sind seit Inbetriebnahme gemacht worden? Der Betrieb verläuft sowohl in Bayern als auch im Gesamtverbund technisch stabil. Im Vergleich zu den abgelösten Altanwendungen konnte die Nutzungshäufigkeit (Falleinstellungen , Recherchen) bundesweit um ca. 30 Prozent gesteigert werden. 2. a) Werden die nächsten Stufen in Bayern planmäßig eingeführt werden können? Die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Planungsgrundlage sieht vor, dass die Stufe 2 bundesweit im 1. Quartal 2018 in den Betrieb geht. In Bayern wird von einer planmäßigen Realisierung der Stufe 2 ausgegangen. Für die Stufen 3 ff. bestehen noch keine zwischen Bund und Ländern abgestimmten Feinplanungen. b) Verneinendenfalls, weshalb nicht? Entfällt. 3. Nachdem es sich bei der sechsten und letzten Stufe, die 2020 eingeführt werden soll, um die Bereiche politisch motivierte Kriminalität/Terror handelt , frage ich die Staatsregierung, aus welchen Gründen diese wichtigen Bereiche die letzten sein sollen, die eingeführt werden? Die Realisierungsreihenfolge der einzelnen Phänomenbereiche erfolgt gemäß gemeinsamer Vereinbarung aller Bundesländer und des Bundes. Die politisch motivierte Kriminalität weist Bezüge in nahezu alle Deliktsbereiche auf, weshalb vor einer Realisierung dieses Phänomenbereiches alle anderen Deliktsbereiche in PIAV-Operativ enthalten sein müssen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2017 17/14863 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14863 4. Wird die gegenwärtig genutzte Software (rsCase) in Bayern weiterhin verwendet und wie gestaltet sich die Kompatibilität der beiden Programme? rsCase ist weiterhin die Basis für das Fallbearbeitungssystem EASy in Bayern. EASy wurde auf Basis von rsCase um die Anforderungen von PIAV erweitert. Damit ist PIAV-Operativ in Bayern integraler Bestandteil des Fallbearbeitungssystems EASy. 5. Welche Dienststellen arbeiten derzeit und in Zukunft mit der neuen Software? In der Stufe 1 arbeitet derzeit die Fachdienststelle für Waffen - und Sprengstoffkriminalität im Bayerischen Landeskriminalamt mit PIAV. Aktuell erhalten alle Staatsschutzdienststellen der Bayerischen Polizei Recherchemöglichkeiten in PIAV-Zentral beim BKA. Ab der Stufe 2 wird PIAV sukzessive auf alle Auswerteund Ermittlungsdienststellen in Bayern ausgerollt. Abhängig vom künftigen Berechtigungskonzept sind mittelfristig auch Abfragemöglichkeiten für die Schutzpolizei vorgesehen. 6. a) Kann bereits jetzt aus den Dienstfahrzeugen auf die Software zugegriffen werden? PIAV ist als Auswerte- und Analysesoftware konzipiert, die auch auf einem mobilen Client der Bayerischen Polizei und damit grundsätzlich auch in einem Dienstfahrzeug nutzbar ist. b) Verneinendenfalls, wann wird das der Fall sein? Entfällt. 7. Wie wird der Datenschutz sichergestellt und ist der Datenschutzbeauftragte in Bayern eingebunden? Werden Daten nach PIAV-Zentral beim BKA weitergegeben, sind die rechtlichen Vorschriften des BKA-Gesetzes einzuhalten . Daher erfolgt vor einer Weitergabe der Daten an das BKA eine Überprüfung und ggf. Transformation durch eine Qualitätssicherungsstelle. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Bayern ist eingebunden, was u. a. dessen Tätigkeitsbericht entnommen werden kann (vgl. 26. Tätigkeitsbericht 2014, Ziff. 3.1.5). 8. Was hat die Einführung der ersten Stufe gekostet und welche Kosten kommen insgesamt auf Bayern zu? Die Erweiterung des bestehenden bayerischen Fallbearbeitungssystems EASy für PIAV-Bayern, Stufe 1 hat 630.000 Euro gekostet. Für die Folgestufen sind Kosten in Höhe von ca. 5 Mio. Euro eingeplant. Da PIAV künftig auch die Basis für die Anbindung an das Europäische Informationssystem bei Europol bildet, wird das Projekt durch den EU-Fonds für die Innere Sicherheit (ISF) kofinanziert.