Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 08.11.2016 Sicherheitskooperation Cybercrime Die Sicherheitskooperation Cybercrime besteht seit 2011. Ihr gehören neben dem Bundesverband Informationswirtschaft , Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) die Landeskriminalämter Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg , Niedersachsen, Sachsen und Hessen an. Ziel der Kooperation ist es, strategische Konzepte zur Bekämpfung dieser Kriminalitätsform gemeinsam zu erarbeiten und das gegenseitige Wissen besser nutzen zu können sowie Präventionsmaßnahmen zu entwickeln und umzusetzen. Ich frage die Staatsregierung: 1. Aus welchen Gründen ist das Landeskriminalamt Bayern (BLKA) nicht an der „Sicherheitskooperation Cybercrime “ beteiligt? 2. Gibt es Planungen, das BLKA zu einem späteren Zeitpunkt in die Sicherheitskooperation Cybercrime aufzunehmen ? 3. a) Besteht für das BLKA die Möglichkeit, an den Erkenntnissen und Errungenschaften der Sicherheitskooperation Cybercrime zu partizipieren? b) Bejahendenfalls, auf welche Weise hat das BLKA Zugriff auf die Daten bzw. wird über die Erkenntnisse informiert ? c) Verneinendenfalls, weshalb nicht? 4. Welche Vorteile bzw. Nachteile bestünden aus der Sicht der Staatsregierung an einer Teilnahme an der Sicherheitskooperation Cybercrime? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird unter Einbindung des Landeskriminalamtes (BLKA) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Sicherheitskooperation Cybercrime wurde im Jahr 2011 zwischen dem BITKOM e.V. und dem Landeskriminalamt (LKA) Nordrhein-Westfalen geschlossen. Inzwischen haben sich vier weitere LKÄ (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Sachsen und Hessen) der Kooperation angeschlossen. Es handelt sich um eine gleichberechtigte Kooperation der beteiligten LKÄ mit dem Branchenverband. Im Rahmen einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung wurden die Verbesserung des Bewusstseins um die Gefahren der Computerkriminalität, die Verbesserung der phänomenologischen Erkenntnisse, das Erweitern der technischen Kompetenzen , die Fortentwicklung der Prävention sowie die Intensivierung des Wissenstransfers zur Unterstützung der Strafverfolgung als gemeinsame Ziele festgelegt. Das BLKA ist bislang kein Kooperationspartner. Mit dem Bundesverband des BITKOM e. V. verfügt die Kooperation über einen wirtschaftlichen Partner, der aus einem breiten Spektrum vertretener Firmen (in der Gesamtsumme über 2.000) anlass- und projektbezogen für die jeweiligen Ziele geeignete Kooperationspartner vermitteln kann. Neben der Teilnahme an der CeBIT 2016 mit Gemeinschaftsstand der Kooperationspartner erfolgte bisher die Verbesserung der phänomenologischen Erkenntnisse durch Wissenstransfer und gegenseitige Hospitationen sowie die Fortentwicklung der Prävention durch Erstellung von Präventionsfilmen und die Verbesserung der Strafverfolgung durch Entwicklung von Ermittlungstools. 1. Aus welchen Gründen ist das Landeskriminalamt Bayern (BLKA) nicht an der „Sicherheitskooperation Cybercrime“ beteiligt? Die Erfahrungen hinsichtlich diverser Kooperationen und daraus gewonnener Informationen, wie auch aus der Sicherheitskooperation Cybercrime, werden für den Bereich Cybercrime regelmäßig im Rahmen der Leitertagung Cybercrime auf strategischer Ebene und auf operativer Ebene im Rahmen des Verbundes der Zentralen Ansprechstellen Cybercrime der LKÄ (ZAC) ausgetauscht. Zudem erfolgt im Bedarfsfall ein bilateraler Austausch relevanter Informationen sowohl auf polizeilicher Ebene wie auch mit betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Bisher wurde der Informationsaustausch auf diesen Ebenen sowie die Beteiligung des BLKA an Round Tables und Informationsveranstaltungen der BITKOM bzw. der Sicherheitskooperation in Vertretung durch die ZAC, die Zentrale Ansprechstelle Cybercrime, als ausreichend empfunden. Zuletzt fand ein solcher Austausch im Oktober 2016 im Rah- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2017 17/14868 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14868 men der „it-sa“, der Fachmesse für IT-Security in Nürnberg, statt. Eine aktive Beteiligung des BLKA an der Sicherheitskooperation Cybercrime wurde seitens des BLKA bisher als nicht erforderlich betrachtet. Aus fachlicher Sicht ist aktuell, wie zuvor erläutert, kein Mehrwert gegenüber den bisherigen Wegen zur Informationserlangung und zum Erfahrungsaustausch zu erwarten. 2. Gibt es Planungen, das BLKA zu einem späteren Zeitpunkt in die Sicherheitskooperation Cybercrime aufzunehmen? Das Erfordernis einer aktiven Beteiligung des BLKA an der Sicherheitskooperation Cybercrime wird regelmäßig aus fachlicher Sicht geprüft. Bisher wurde das fachliche Erfordernis verneint. 3. a) Besteht für das BLKA die Möglichkeit, an den Erkenntnissen und Errungenschaften der Sicherheitskooperation Cybercrime zu partizipieren? Zur Verstetigung und Intensivierung des Informationsaustausches zu geplanten und anhängigen Kooperationsaktivitäten und deren Erfahrungen erfolgt seitens des BLKA mit dem Bundeskriminalamt (BKA) sowie den anderen LKÄ ein intensiver regelmäßiger Informations- und Erfahrungsaustausch , etwa im Rahmen von Leitertagungen auf der strategischen Ebene und den regelmäßigen Treffen der ZAC- Dienststellen. Zudem erfolgt anlassbezogen gezielt ein Informationsaustausch über die etablierten Meldewege und den ZAC-Verbund. Die Einrichtung einer bundesweiten geschützten Informationsplattform (eine speziell eingerichtete Closed User Group innerhalb Extrapol 2.0) gewährleistet einen fortlaufenden Überblick über institutionalisierte Kooperationen, Partner und Inhalte. Über die genannte Plattform wird der regelmäßige Austausch über Kooperationen sowie ihren Partnern, Zielen, Inhalten und Ergebnissen sichergestellt. Ein umfassender Überblick über die bestehenden sowie geplanten Kooperationen und bilateralen Vernetzungen im Bereich Cybercrime und Cybersicherheit ist somit gewährleistet . Flankiert wird dies durch die regelmäßigen Treffen der ZAC-Dienststellen des Bundes und der Länder. Lagerelevante Informationen und Erkenntnisse sowie Präventionshinweise aus der Sicherheitskooperation fließen in die Lage- bzw. Präventionsinformationen des BKA ein und werden den Bundesländern auch auf diesem Weg zur Verfügung gestellt. b) Bejahendenfalls, auf welche Weise hat das BLKA Zugriff auf die Daten bzw. wird über die Erkenntnisse informiert? Die Wege des Informationsaustausches wurden bereits geschildert , weitere „Daten“ werden über den generellen Austausch von Erkenntnissen und das Networking hinaus nicht gesammelt. c) Verneinendenfalls, weshalb nicht? Entfällt. 4. Welche Vorteile bzw. Nachteile bestünden aus der Sicht der Staatsregierung an einer Teilnahme an der Sicherheitskooperation Cybercrime? Ein Nutzen durch eine aktive Teilnahme des BLKA läge möglicherweise in der Erleichterung der Einbindung von externem Expertenwissen, etwa bei speziell gelagerten Ermittlungsverfahren , durch die Beauftragung von Mitgliedern der BITKOM mit Expertisen im Rahmen von gezielten Einzelaufträgen . Hierzu sind Ergänzungsverträge zur bestehenden Sicherheitskooperation möglich, falls dies benötigt wird. Eine Weitergabe von Informationen und personenbezogenen Daten aus Ermittlungsverfahren an externe Partner wird seitens des BLKA jedoch als nicht unkritisch gesehen. Dahingehend wäre aber auch eine direktere Public-Private- Partnership (PPP) mit den BITKOM-Mitgliedern möglich, einhergehend mit den allgemeinen Vor- und Nachteilen einer solchen PPP. Die aktive Teilnahme an der Sicherheitskooperation bedingt aber einen administrativen und damit einhergehend einen Personalressourcen bindenden Mehraufwand, etwa durch die Ausrichtung bundesweiter Konferenzen, durch Prüfaufträge und Firmengespräche. Nach momentaner Sachlage unter Abwägung der bestehenden Vor- und Nachteile wird eine aktive Teilnahme des BLKA an der Sicherheitskooperation Cybercrime aufgrund eines aktuell nicht zu erwartenden Mehrwerts nicht favorisiert .