Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl SPD vom 16.11.2016 Nitratbelastung in Bayerns Grundwasser Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie wird die kontinuierliche Beobachtung der Grundwassersituation im Hinblick auf Nitratbelastungen bayernweit sichergestellt? 2. An wie vielen Messstationen überschreitet die Nitratkonzentration im Grundwasser den gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/l und welche Regionen des Freistaats sind nach Erkenntnissen der Staatsregierung von diesen Grenzwertüberschreitungen besonders stark betroffen? 3. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den deutlichen Überschreitungen des Nitratgrenzwertes in Grundwasserkörpern im Hinblick auf die bayerische Landwirtschaft als Hauptverursacher diffuser Nitrateinträge ? 4. Hält die Staatsregierung finanzielle Ausgleichszahlungen von Wasserversorgern an Landwirte aufgrund von Mehraufwand und Mindererträgen, im Hinblick auf den in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen „adäquaten Beitrag“ zur Kostendeckung, für gerechtfertigt ? 5. Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die bisherige Begrenzung des Verursacherprinzips für die Landwirtschaft auf die gute fachliche Praxis ausreicht, um die Nitratbelastung der Grundwasserkörper mittel- und langfristig deutlich zu reduzieren und die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zeitnah zu erreichen? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. Wie wird die kontinuierliche Beobachtung der Grundwassersituation im Hinblick auf Nitratbelastungen bayernweit sichergestellt? Die Grundwasserbeschaffenheit in Bayern wird im Rahmen der behördlichen Überwachung an gut 500 repräsentativen Messstellen (Landesmessnetz Grundwasserbeschaffenheit) untersucht. Hinzu kommen noch knapp 100 Ergänzungsmessstellen zur räumlichen Verdichtung des Messnetzes in den Maßnahmengebieten nach Wasserrahmenrichtlinie. Diese dienen, ebenso wie etwa 120 landwirtschaftlich geprägte Messstellen aus dem o. g. Landesmessnetz, der operativen Überwachung des Grundwassers. Darüber hinaus sind die bayerischen Wasserversorger verpflichtet, im Rahmen der Eigenüberwachungsverordnung (EÜV) regelmäßig eigene Untersuchungen (u. a. auf Nitrat) vorzunehmen und die Ergebnisse den zuständigen Behörden zu melden. 2. An wie vielen Messstationen überschreitet die Nitratkonzentration im Grundwasser den gesetzlichen Grenzwert von 50 mg/l und welche Regionen des Freistaats sind nach Erkenntnissen der Staatsregierung von diesen Grenzwertüberschreitungen besonders stark betroffen? Im Jahr 2015 wurden an 37 Messstellen des Landesmessnetzes Grundwasserbeschaffenheit Überschreitungen des Grenzwertes für Nitrat (50 mg/l) festgestellt. Berücksichtigt man zusätzlich die operativen Ergänzungsmessstellen in landwirtschaftlichem Umfeld (vgl. Antwort zu Frage 1), so erhöht sich der entsprechende Anteil auf 78 Messstellen. Die betroffenen Gebiete liegen schwerpunktmäßig in den intensiv landwirtschaftlich genutzten Regionen Unter- und Mittelfrankens sowie südlich der Donau im Bereich des Tertiärhügellands . 3. Welche Konsequenzen zieht die Staatsregierung aus den deutlichen Überschreitungen des Nitratgrenzwertes in Grundwasserkörpern im Hinblick auf die bayerische Landwirtschaft als Hauptverursacher diffuser Nitrateinträge? Der Schutz des Grundwassers hat oberste Priorität. Bayern unternimmt vielfältige Anstrengungen, um die Qualität der Gewässer weiter zu verbessern. Zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde ein großes Maßnahmenpaket beschlossen. Bis 2021 werden insgesamt rund 1,2 Milliarden Euro in den Schutz der Gewässer in Bayern investiert. Die entsprechenden Bewirtschaftungs- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2017 17/14880 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14880 pläne sowie die zugehörigen Maßnahmenprogramme sind auf der Website des Landesamts für Umwelt unter https:// www.lfu.bayern.de/wasser/wrrl/index.htm einsehbar. 4. Hält die Staatsregierung finanzielle Ausgleichszahlungen von Wasserversorgern an Landwirte aufgrund von Mehraufwand und Mindererträgen, im Hinblick auf den in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie vorgeschriebenen „adäquaten Beitrag“ zur Kostendeckung , für gerechtfertigt? Die freiwilligen Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten sind kein Instrument des flächendeckenden Grundwasserschutzes. Die Kosten für den flächendeckenden Grundwasserschutz zur Erreichung der Qualitätsziele der WRRL werden nicht von den Wasserversorgern getragen . 5. Ist die Staatsregierung der Ansicht, dass die bisherige Begrenzung des Verursacherprinzips für die Landwirtschaft auf die gute fachliche Praxis ausreicht, um die Nitratbelastung der Grundwasserkörper mittelund langfristig deutlich zu reduzieren und die Ziele der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zeitnah zu erreichen? Aufgrund von ungünstigen Standortbedingungen wie z. B. geringer Grundwasserneubildung, z. T. in Kombination mit sensiblen hydrogeologischen Bedingungen, reicht in manchen Gebieten auch das Einhalten der guten fachlichen Praxis alleine nicht aus, um die Ziele der WRRL zu erreichen. Wie schon in der Vergangenheit kommen daher als ergänzende und für den Gesamterfolg wesentliche Maßnahmen zu den regulativen Vorgaben noch die freiwilligen Leistungen der Landwirte für den Gewässerschutz hinzu. Über das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wird die Förderung effektiver Maßnahmen zum Boden- und Gewässerschutz angeboten. Zusätzlich werden die Landwirte durch die Wasserberater an den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten im Hinblick auf die gewässerschonende Bewirtschaftung fachkundig beraten und unterstützt.