Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.11.2016 Abschiebehaft in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Bei wie vielen abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in Bayern (aufgeschlüsselt nach Monaten ab Januar 2015 bis heute) wurde Abschiebehaft angeordnet und vollzogen? 2.1 Wie lange dauert die Abschiebehaft durchschnittlich? 2.2 Wie häufig überschritt die Abschiebehaft einen Zeitraum von zwei Monaten und um welche Haftdauer handelte es sich in diesen Fällen jeweils? 3.1 Welche Kosten sind dem Freistaat durch die Abschiebehaft in den Jahren 2015 und 2016 (einschließlich 3. Quartal 2016) entstanden? 3.2 Wie viele Hafttage sind in diesem Zeitraum insgesamt angefallen? 4.1 In wie vielen Fällen wurde die Haftanordnung in den Jahren 2015 und 2016 (einschließlich 3. Quartal 2016) juristisch überprüft (bitte getrennt auflisten)? 4.2 In wie vielen Fällen war die Anordnung der Abschiebehaft , nach juristischer Überprüfung, rechtswidrig und beziehungsweise oder hat zu Haftentlassungen geführt ? 5. Wie viele Abschiebehäftlinge befinden sich zurzeit in Mühldorf am Inn (bitte nach Geschlecht, Alter und Nationalität aufschlüsseln)? 6. Inwiefern haben sich die Herkunftsländer der Insassen und Insassinnen im Zeitraum seit dem 1. Quartal 2015 entwickelt und welche Veränderungen sind aufgetreten ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Bei wie vielen abgelehnten Asylbewerbern und Asylbewerberinnen in Bayern (aufgeschlüsselt nach Monaten ab Januar 2015 bis heute) wurde Abschiebehaft angeordnet und vollzogen? Die Zahlen für in Abschiebungshaft befindliche abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber werden in der Statistik des Staatsministeriums der Justiz nicht gesondert erfasst . Das Staatsministerium der Justiz erfasst nur die sich tatsächlich in Abschiebungshaft befindlichen Ausländer. Ob diese zuvor einen Asylantrag gestellt haben, lässt sich der Statistik nicht entnehmen. Aus diesen Gründen ist auch die Zahl der Abschiebungshaftanordnungen aus den jeweiligen Monaten nicht darstellbar. Da nicht jede Abschiebungshaftanordnung auch zu einer tatsächlichen Inhaftierung führt, liegt die Zahl der Haftanordnungen naturgemäß höher als die Zahl der tatsächlichen Abschiebungsgefangenen. Aus Vereinfachungsgründen wurde auf die Zahl der Abschiebungsgefangenen zum jeweiligen Stichtag am Monatsende abgestellt. Die genannten Zahlen geben an, wie viele Personen sich zu den genannten Stichtagen jeweils um 02:00 Uhr in Abschiebungshaft befanden. Abschiebungsgefangene 2015: Stichtag Männlich Weiblich Gesamt 31.01.2015 12 2 14 28.02.2015 13 3 16 31.03.2015 14 - 14 30.04.2015 16 - 16 31.05.2015 11 - 11 30.06.2015 9 1 10 31.07.2015 12 1 13 31.08.2015 7 1 8 30.09.2015 16 - 16 31.10.2015 22 1 23 30.11.2015 29 1 30 31.12.2015 42 - 42 Abschiebungsgefangene 2016: Stichtag Männlich Weiblich Gesamt 31.01.2016 41 2 43 29.02.2016 19 1 20 31.03.2016 27 5 32 30.04.2016 27 2 29 31.05.2016 24 1 25 30.06.2016 28 - 28 31.07.2016 17 - 17 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2017 17/14884 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14884 Stichtag Männlich Weiblich Gesamt 31.08.2016 19 1 20 30.09.2016 28 2 30 31.10.2016 37 - 37 30.11.2016 38 1 39 2.1 Wie lange dauert die Abschiebehaft durchschnittlich ? Die Abschiebungshaft dauerte im Jahr 2015 durchschnittlich 18 und im Jahr 2016 (bis 30.09.2016) durchschnittlich 24 Tage. 2.2 Wie häufig überschritt die Abschiebehaft einen Zeitraum von zwei Monaten und um welche Haftdauer handelte es sich in diesen Fällen jeweils? Die Abschiebungshaft überschritt im Jahr 2015 in neun Fällen einen Zeitraum von zwei Monaten (60 Tage). Im Jahr 2016 war dies in 19 Fällen der Fall. Bei den Fällen, in denen die Haftdauer 60 Tage überschritt, handelte es sich im Einzelnen um folgende Haftdauern: 2015: 2016 (bis 30.09.2016): 1x 102 Tage 1 x 197 Tage 1x 100 Tage 2 x 191 Tage 1 x 81 Tage 2 x 189 Tage 2 x 78 Tage 1 x 179 Tage 1 x 72 Tage 1 x 156 Tage 1 x 70 Tage 1 x 113 Tage 1 x 62 Tage 1 x 109 Tage 1 x 61 Tage 1 x 101 Tage 1 x 96 Tage 1 x 79 Tage 1 x 76 Tage 1 x 71 Tage 1 x 70 Tage 1 x 67 Tage 2 x 64 Tage 1 x 62 Tage 3.1 Welche Kosten sind dem Freistaat durch die Abschiebehaft in den Jahren 2015 und 2016 (einschließlich 3. Quartal 2016) entstanden? Gesonderte Haftkosten für Abschiebungsgefangene werden nicht berechnet. Für alle Justizvollzugsanstalten, einschließlich der Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn – Einrichtung für Abschiebungshaft, wurden für das Jahr 2015 durchschnittlich Haftvollzugskosten pro Tag und Gefangenem von 107,94 € errechnet. Für das Jahr 2016 können die Durchschnittskosten erst nach Abschluss des (Haushalts-)Jahres ermittelt werden, daher können hilfsweise nur die Zahlen für 2015 als Größenordnung herangezogen werden. Unter Zugrundelegung der Gesamtzahl der Hafttage (siehe Frage 3.2) ergeben sich daher näherungsweise folgende Kosten: 2015: (107,94 x 6.265 =) 676.244,10 € 2016 (bis 30.09.2016): (107,94 x 7.907 =) 853.481,58 € 3.2 Wie viele Hafttage sind in diesem Zeitraum insgesamt angefallen? Im Jahr 2015 fielen für alle Personen in Abschiebungshaft 6.265 Hafttage an. Im Jahr 2016 fielen bis 30.09.2016 für alle Personen in Abschiebungshaft 7.907 Hafttage an. 4.1 In wie vielen Fällen wurde die Haftanordnung in den Jahren 2015 und 2016 (einschließlich 3. Quartal 2016) juristisch überprüft (bitte getrennt auflisten)? Statistisch wird lediglich die Gesamtzahl der anhängig gewordenen Verfahren über Abschiebungshaft gemäß § 62 des Aufenthaltsgesetzes – AufenthG (Abschiebungshaft), Haft nach § 15 Abs. 5 (Zurückweisungshaft) und § 57 Abs. 3 AufenthG (Zurückschiebung) erfasst. Eine Differenzierung zwischen den Haftarten erfolgt hierbei in der Statistik nicht. Im Jahr 2015 waren insgesamt 644 solche Verfahren anhängig . Es handelt sich um eine Jahresstatistik, daher liegen Zahlen für 2016 noch nicht vor. 4.2 In wie vielen Fällen war die Anordnung der Abschiebehaft , nach juristischer Überprüfung, rechtswidrig und beziehungsweise oder hat zu Haftentlassungen geführt? Die Verfahrensausgänge werden statistisch nicht erfasst, sodass hierzu keine Zahlen vorliegen. 5. Wie viele Abschiebehäftlinge befinden sich zurzeit in Mühldorf am Inn (bitte nach Geschlecht, Alter und Nationalität aufschlüsseln)? Zum Stichtag 31.10.2016 befanden sich in der Justizvollzugsanstalt Mühldorf am Inn ausschließlich 37 männliche Gefangene in Abschiebungshaft, hiervon waren vier Gefangene Heranwachsende. Das Alter der Gefangenen wird statistisch nicht erfasst, für die Statistik erfolgt aber die Einstufung als Erwachsene oder Heranwachsende. Eine Einzelauswertung der Gefangenendaten wäre nur mit hohem Verwaltungsaufwand möglich. Die Gefangenen in Abschiebungshaft hatten folgende Nationalitäten : Erwachsene Heranwachsende Albanien 2 Bosnien-Herzegowina 1 Kosovo 2 1 Russische Föderation 1 Ukraine 4 Weißrussland 1 Serbien 1 Nigeria 3 Ghana 1 Marokko 4 1 Nigeria 1 Burkina Faso 1 Senegal 1 Somalia 1 Ägypten 1 Afghanistan 3 Aserbaidschan 1 Georgien 1 Irak 3 Syrien 1 1 Anzahl gesamt 33 4 6. Inwiefern haben sich die Herkunftsländer der Insassen und Insassinnen im Zeitraum seit dem 1. Quartal 2015 entwickelt und welche Veränderungen sind aufgetreten? Hierzu liegen keine statistischen Daten vor.