Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.10.2016 Verbindungen zwischen dem rechtsterroristischen NSU und dem Mordfall Peggy K.? Nach Medienberichten und Aussagen der Polizei und Staatsanwaltschaft wurde in der Nähe des Fundorts der Leiche von Peggy K. die DNA von Uwe Böhnhardt gefunden. Deswegen frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wo genau wurde die DNA-Spur gefunden (bitte genaue Örtlichkeit auflisten)? b) Stimmt es, dass der Spurenträger auf einem Stofffetzen war, der im Umfeld der Fundstelle des Skeletts von Peggy K. gefunden wurde? c) Wenn nein, wo befand sich die DNA-Spur? 2. a) Gibt es Erkenntnisse über eine Kontamination der Spur? b) Wenn ja, wo fand die Kontamination statt? 3. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis, dass Neonazis aus dem Umfeld des NSU Hütten o. Ä. in der Nähe von Lichtenberg besitzen? b) Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, dass eine Hütte Enrico Theile gehört oder gehörte? c) Wenn ja, wie weit ist die Hütte von Enrico Theile von dem Fundort der Leiche von Peggy K. entfernt? 4. Welche personellen Überschneidungen der Sicherheitsbehörden gab es bei den Ermittlungen bei der SOKO Peggy und den einzelnen Ermittlungen der Morde und Taten des NSU (bitte einzeln und chronologisch auflisten)? 5. a) Gab es im Fall Peggy Hinweise aus der Bevölkerung auf mögliche Täter aus rechtsextremen Kreisen? b) Wenn ja, wurde diesen Hinweisen nachgegangen? 6. a) Wurde die Reid-Methode von den Ermittlungsbehörden bei den Ermittlungen im Fall Peggy angewandt? b) Wurde die Reid-Methode von den Ermittlungsbehörden bei der SOKO Bosporus angewandt (bitte einzeln auflisten)? c) Wie bewertet die Staatsregierung die Reid-Methode? 7. a) Wurden die Kindersachen, die im Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos in Eisenach-Stregda gefunden wurden, auf DNA-Spuren untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Welche Informationen hat die Staatsregierung über den Sachverhalt, dass ein Kind oder mehrere Kinder Zschäpe und Böhnhardt begleitet haben sollen, als sie zwischen 2000 und 2001 Wohnmobile mieteten? c) Welche Erkenntnisse gibt es von der Auswertung der kinderpornografischen Inhalte auf dem Computer des NSU-Trios aus der Zwickauer Frühlingsstraße? 8. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Personen aus rechtsextremen Kreisen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegenüber Kindern (bitte einzeln auflisten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. a) Wo genau wurde die DNA-Spur gefunden (bitte genaue Örtlichkeit auflisten)? b) Stimmt es, dass der Spurenträger auf einem Stofffetzen war, der im Umfeld der Fundstelle des Skeletts von Peggy K. gefunden wurde? c) Wenn nein, wo befand sich die DNA-Spur? 2. a) Gibt es Erkenntnisse über eine Kontamination der Spur? b) Wenn ja, wo fand die Kontamination statt? 3. a) Hat die Staatsregierung Kenntnis, dass Neonazis aus dem Umfeld des NSU Hütten o. Ä. in der Nähe von Lichtenberg besitzen? b) Hat die Staatsregierung Kenntnisse darüber, dass eine Hütte Enrico Theile gehört oder gehörte? c) Wenn ja, wie weit ist die Hütte von Enrico Theile von dem Fundort der Leiche von Peggy K. entfernt ? Nach dem Auffinden der Leiche der im Jahr 2001 verschwundenen Peggy K. im südlichen Thüringen wurden im Rahmen der Spurensuche am Fundort zahlreiche Spurenträger sichergestellt, die derzeit untersucht werden. Hierbei wurde aktuell eine DNA-Spur festgestellt, die der im „NSU-Komplex“ relevanten Person Uwe Böhnhardt zuzuordnen ist. In welchem Zusammenhang diese DNA-Spur gesetzt wurde, wo sie entstanden ist und ob sie in Verbindung mit dem Tod von Peggy K. steht, bedarf weiterer umfassender Ermittlungen. Dies gilt auch für die Verwendung von Spurensicherungswerkzeug . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2017 17/14886 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14886 Aufgrund dieser neuen Erkenntnisse zur DNA-Spur Böhnhardt wurde die Sonderkommission (SoKo) „Peggy“ in Bayreuth personell weiter aufgestockt, um die intensiven Ermittlungen in diesem Komplex fachlich sowie zeitlich optimal abarbeiten zu können. Hierzu steht die SoKo „Peggy“ bundesweit in engem Kontakt mit anderen Ermittlungsbehörden . Durch die Aktualität der DNA-Spur Böhnhardt im Peggy-Komplex sieht sich das Polizeipräsidium Oberfranken in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Bayreuth als ermittlungsführende bayerische Staatsanwaltschaft mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen und eine mögliche Beeinflussung des Ermittlungsergebnisses nicht in der Lage, eine abschließende Auskunft zu den o. g. Fragestellungen zu erteilen. 4. Welche personellen Überschneidungen der Sicherheitsbehörden gab es bei den Ermittlungen bei der SOKO Peggy und den einzelnen Ermittlungen der Morde und Taten des NSU (bitte einzeln und chronologisch auflisten)? Das Polizeipräsidium Oberfranken hat nach Übermittlung der bei den Ermittlungsorganisationen anlässlich der NSU- Morde durch das Polizeipräsidium München und Polizeipräsidium Mittelfranken eingesetzten Beamten mögliche personelle Überschneidungen mit der SoKo „Peggy“ überprüft. Dabei ergaben sich folgende personelle Überschneidungen: Funktion: Leitung -1- Beamter SoKo „Peggy“: 02/2002–10/2002 10/2003 Besondere Aufbauorganisation (BAO) „Bosporus“: 07/2005–01/2008 Funktion: Sachbearbeitung -1- Beamter SoKo „Peggy“: 02/2002–10/2002 BAO „Bosporus“: 06/2005–06/2007 -1- Beamter SoKo „Peggy“: 07/2016–heute BAO „Bosporus“: 07/2005–08/2005 -1- Beamter SoKo „Peggy“: 05/2001–08/2001 BAO „Bosporus“: 10/2005 -1- Beamter SoKo „Peggy“: 02/2002–10/2002 10/2003 BAO „Bosporus“: 07/2005–01/2008 Funktion: Fallanalytiker (kein ständiges SoKo-Mitglied; temporäre, beratende Funktion ) -1- Beamter SoKo „Peggy“: 05/2001–heute BAO „Bosporus“: 2005–2007 -1- Beamter SoKo „Peggy“: 2001–2014 BAO „Bosporus“: 2005–2007 -1- Beamter SoKo „Peggy“: 2016 BAO „Bosporus“: 2005–2006 5. a) Gab es im Fall Peggy Hinweise aus der Bevölkerung auf mögliche Täter aus rechtsextremen Kreisen ? b) Wenn ja, wurde diesen Hinweisen nachgegangen? Auf die Antwort zu den Fragenkomplexen 1–3 darf verwiesen werden. 6. a) Wurde die Reid-Methode von den Ermittlungsbehörden bei den Ermittlungen im Fall Peggy angewandt ? Hierzu darf auf die Antworten der Staatsregierung vom 27.09.2012 und vom 17.02.2014 zu den Schriftlichen Anfragen des Abgeordneten Florian Streibl (LT-Drs. 16/13850, hierbei insb. Frage 2 a, sowie LT-Drs. 17/809, hierbei insb. Frage 4 f) verwiesen werden. b) Wurde die Reid-Methode von den Ermittlungsbehörden bei der SOKO Bosporus angewandt (bitte einzeln auflisten)? Hierzu darf auf die Antwort der Staatsregierung vom 11.07.2014 zu Frage 6 a der Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter (LT-Drs. 17/2778) verwiesen werden. c) Wie bewertet die Staatsregierung die Reid-Methode ? Hierzu darf auf die Antwort der Staatsregierung vom 11.07.2014 zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter (LT-Drs. 17/2778, hierbei insb. Frage 5 b) verwiesen werden. 7. a) Wurden die Kindersachen, die im Wohnmobil von Böhnhardt und Mundlos in Eisenach-Stregda gefunden wurden, auf DNA-Spuren untersucht? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? b) Welche Informationen hat die Staatsregierung über den Sachverhalt, dass ein Kind oder mehrere Kinder Zschäpe und Böhnhardt begleitet haben sollen, als sie zwischen 2000 und 2001 Wohnmobile mieteten? c) Welche Erkenntnisse gibt es von der Auswertung der kinderpornografischen Inhalte auf dem Computer des NSU-Trios aus der Zwickauer Frühlingsstraße ? Die Beantwortung des Fragenkomplexes 7 betrifft die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts. Dieser teilte auf Anfrage mit, dass er sich nicht an der Beantwortung von Anfragen aus dem parlamentarischen Raum der Länder beteilige. Er unterliege als Behörde des Bundes allein der parlamentarischen Kontrolle des Deutschen Bundestags. 8. Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Personen aus rechtsextremen Kreisen von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegenüber Kindern (bitte einzeln auflisten)? Für den Bereich des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz liegen keine Erkenntnisse von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gegenüber Kindern im Zusammenhang mit der Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen vor, die über den Kenntnisstand der Polizei hinausgehen würden. Drucksache 17/14886 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Für den polizeilichen Bereich werden derartige Parameter (rechtsextrem und Sexualdelikt) in keiner landesweiten Datenbank gespeichert. Aus diesem Grund wurde ein Abgleich relevanter INPOL- Datenbestände mit dem 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches durchgeführt, um entsprechende Erkenntnisse vor dem Hintergrund der Fragestellung zu erhalten. Die so gewonnene Treffermenge wurde mit dem entsprechenden Datenbestand der polizeilichen Kriminalstatistik abgeglichen. Im Rahmen der Qualitätssicherung dieser Treffer wurde jedoch festgestellt, dass die gewonnenen Ergebnisse aufgrund unterschiedlicher Erfassungs- und Verarbeitungsregularien weder valide noch vollständig sind. Eine alternative manuelle Recherche des relevanten Kriminalpolizeilichen Meldedienstes würde sich als äußerst zeitaufwendig darstellen. Aus diesem Grund wurde darauf verzichtet.