Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Ritter SPD vom 17.11.2016 Immobilie für rechtsradikale Veranstaltungen in Unterhartmannsreuth Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Stellenwert der Immobilie in Unterhartmannsreuth, die vornehmlich durch Herrn F. R. genutzt wird, als Anlaufpunkt der rechtsradikalen Szene in Bayern seit 2012? b) Wie bewertet die Staatsregierung den Stellenwert der Immobilie in Bezug auf bundesländerübergreifende Kooperation, insbesondere mit Blick auf die Region Vogtland? 2. a) Wie viele rechtsradikale Treffen oder Veranstaltungen haben seit 2012 dort stattgefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Art der Veranstaltung, Titel der Veranstaltung , Anzahl teilnehmender Personen)? b) Welche dieser Veranstaltungen hatten, nach Einschätzung der Staatsregierung, einen öffentlichen Charakter ? c) Welche konkreten Maßnahmen wurden in den jeweiligen Fällen (vgl. 2 b) unternommen, um die Veranstaltung zu verbieten? 3. a) Wie viele Straftaten im direkten Umfeld der Immobilie in Unterhartmannsreuth wurden seit 2012 der politisch motivierten Kriminalität rechts zugeordnet? b) In welchen dieser Fälle konnten Täter ermittelt werden ? c) In welchen dieser Fälle kam es zu rechtsgültigen Verurteilungen ? 4. Welche weiteren Immobilien in Bayern haben derzeit, nach Einschätzung der Staatsregierung, eine lokale, regionale oder überregionale Bedeutung für die rechtsradikale Szene (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk , Ort, Art der Immobilie, Anzahl Veranstaltungen im laufenden Jahr)? 5. a) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Staatsregierung , ob eine bestimmte Immobilie als Szene-Objekt zu bewerten ist? b) Aufgrund welcher Kriterien entscheidet die Staatsregierung , ob eine bestimmte Immobilie im Verfassungsschutzbericht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr als Szene-Objekt aufgeführt wird? 6. Wie viele Versuche von Kauf oder Anmietung von Immobilien durch Anhänger der rechtsradikalen Szene sind der Staatsregierung im Jahr 2015 bekannt geworden ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.12.2016 1. a) Wie bewertet die Staatsregierung den Stellenwert der Immobilie in Unterhartmannsreuth, die vornehmlich durch F. R. genutzt wird, als Anlaufpunkt der rechtsradikalen Szene in Bayern seit 2012? Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz (BayLfV) bewertet die Immobilie als ein überwiegend zu Wohnzwecken genutztes Objekt. Bei dem Objekt in Unterhartmannsreuth handelt es sich um das Wohnanwesen des Herrn F. R. Darüber hinaus liegen den Sicherheitsbehörden Erkenntnisse über dort stattfindende Veranstaltungen und Treffen unter Beteiligung von Rechtsextremisten vor, zu denen Herr F. R. persönlich einlädt. Außerdem ist dort ein Tonstudio des Herrn F. R. gewerblich angemeldet. b) Wie bewertet die Staatsregierung den Stellenwert der Immobilie in Bezug auf bundesländerübergreifende Kooperation, insbesondere mit Blick auf die Region Vogtland? Bei der Person F. R. handelt es sich um einen deutschlandweit vernetzten und innerhalb der Szene bekannten, rechtsextremistischen Liedermacher. Es gibt Hinweise darauf, dass die Immobilie, die im Dreiländereck Bayern, Sachsen und Thüringen liegt, auch für überregionale Treffen genutzt wird. So veröffentlichte beispielsweise die rechtsextremistische Gruppierung Thügida am 03.04.2016 auf ihrem Facebook-Profil einen Beitrag, in dem sie von einem „Orgatreffen“ in dem Objekt bei Herrn F. R. berichtet. Die Sicherheitsbehörden in Oberfranken beobachten die Entwicklung rund um das Objekt Unterhartmannsreuth intensiv und arbeiten vertrauensvoll zusammen. Unter anderem findet auch ein intensiver länderübergreifender Informationsaustausch, insbesondere im Rahmen der turnusmäßig stattfindenden Arbeitsbesprechungen der polizeilichen Staatsschutzdienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Oberfranken mit den angrenzenden Staatsschutzdienststellen aus Thüringen, Sachsen sowie der Polizeidirektion des Bezirks Karlsbad (CZ) statt. Im Rahmen dieser Besprechungen werden auch die vorliegenden , im Rahmen der polizeilichen Aufklärung bekannt gewordenen, Personenbezüge zur rechtsextremistischen Szene nach Thüringen und Sachsen erörtert. 2. a) Wie viele rechtsradikale Treffen oder Veranstaltungen haben seit 2012 dort stattgefunden (bitte aufgeschlüsselt nach Datum, Art der Veranstaltung, Titel der Veranstaltung, Anzahl teilnehmender Personen )? Den Sicherheitsbehörden sind seit 2012 bislang folgende neun Veranstaltungen bekannt geworden: Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2017 17/14887 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14887 Datum Art der Veranstal-tung Titel der Veranstaltung Teilnehmerzahl 08.03.2014 Rechtsschulung k.A. ca. 30 20.04.2014 Treffen k.A. k.A. 09.05.2014 unbekannt k.A. ca. 20 05.07.2014 unbekannt k.A. ca. 30 30.08.2014 Grillfeier k.A. ca. 25 24.10.2015 Vortrags- und Liederabend k.A. k.A. 06.11.2015 Vortrag „Europäische Aktion“ ca. 20 05.03.2016 Liederabend/„GIDA“- Organisatorentreffen k.A. ca. 40 01.04.2016 „GIDA“-Lautsprecherwagen k.A. ca. 30 b) Welche dieser Veranstaltungen hatten, nach Einschätzung der Staatsregierung, einen öffentlichen Charakter? c) Welche konkreten Maßnahmen wurden in den jeweiligen Fällen (vgl. 2 b) unternommen, um die Veranstaltung zu verbieten? Nach derzeitigem Kenntnisstand und Einschätzung der Sicherheitsbehörden hatte keine dieser Veranstaltungen einen öffentlichen Charakter. 3. a) Wie viele Straftaten im direkten Umfeld der Immobilie in Unterhartmannsreuth wurden seit 2012 der politisch motivierten Kriminalität rechts zugeordnet ? b) In welchen dieser Fälle konnten Täter ermittelt werden? c) In welchen dieser Fälle kam es zu rechtsgültigen Verurteilungen? Seit dem Jahr 2012 kam es nach bisherigem Kenntnisstand zu keinen Straftaten aus dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität im direkten Umfeld der Immobilie in Unterhartmannsreuth . Ergänzend wird auf folgende Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hof vom 24.03.2016 verwiesen: „Die Staatsanwaltschaft Hof hat Ermittlungen gegen zwei Beschuldigte wegen Verdachts eines Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz abgeschlossen und das Verfahren eingestellt. Gegen die beiden 51 und 57 Jahre alten Männer bestand der Anfangsverdacht, am 05.03.2016 in Unterhartmannsreuth (Anm.: im relevanten Objekt) unbefugten Umgang mit einer dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterfallenden Maschinenpistole gehabt zu haben. Unter der Leitung des sachbearbeitenden Staatsanwaltes vollzogen am 12.03.2016 Polizeikräfte in Unterhartmannsreuth einen richterlich angeordneten Durchsuchungsbeschluss. Hierbei wurden eine Spielzeugmaschinenpistole und ein Karabiner aufgefunden. Die Untersuchung des Karabiners durch eine Spezialdienststelle hat ergeben, dass es sich um eine gebrauchsunfähige Deko-Waffe handelt. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen liegt es nahe, dass die Beschuldigten am besagten Tag eine Spielzeugmaschinenpistole austauschten . Somit war das Verfahren einzustellen.“ 4. Welche weiteren Immobilien in Bayern haben derzeit , nach Einschätzung der Staatsregierung, eine lokale, regionale oder überregionale Bedeutung für die rechtsradikale Szene (bitte aufschlüsseln nach Regierungsbezirk, Ort, Art der Immobilie, Anzahl Veranstaltungen im laufenden Jahr)? Dem BayLfV ist derzeit nur eine Immobilie bekannt, welche als rechtsextremistisches Objekt gilt und von der Gruppierung Voice of Anger genutzt wird. Dabei handelt es sich um eine Gaststätte in einer Kleingartenanlage in Memmingen (Schwaben, Memmingen, Gaststätte, derzeit zwei öffentlich bekannt gewordene Veranstaltungen). 5. a) Anhand welcher Kriterien entscheidet die Staatsregierung , ob eine bestimmte Immobilie als Szene- Objekt zu bewerten ist? b) Aufgrund welcher Kriterien entscheidet die Staatsregierung , ob eine bestimmte Immobilie im Verfassungsschutzbericht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr als Szene-Objekt aufgeführt wird? Zur Beantwortung der Fragen wird auf die Vorbemerkung der Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 14.03.2016 zur vorangegangenen Schriftlichen Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze vom 19.01.2016 (vgl. Drs. 17/10560 vom 22.04.2016) verwiesen. 6. Wie viele Versuche von Kauf oder Anmietung von Immobilien durch Anhänger der rechtsradikalen Szene sind der Staatsregierung im Jahr 2015 bekannt geworden? Der Staatsregierung ist im Jahr 2015 lediglich ein Fall einer Anmietung einer Immobilie durch Anhänger der rechtsextremistischen Szene bekannt geworden. Im Jahr 2015 richtete die rechtsextremistische Partei Die RECHTE in einem ehemaligen Gasthaus in Kolitzheim ihre bayerische Parteizentrale ein. Letztlich wurde die Nutzung des Gebäudes als Parteizentrale aber durch das zuständige Landratsamt untersagt und die Partei stellte daraufhin ihre Aktivitäten dort ein.