Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 05.12.2016 Tiergartenförderung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Tiergärten bzw. zoologische Gärten bzw. Wild- oder Tierparke gibt es in Bayern? 2. Wo liegen diese (sortiert nach Regierungsbezirken)? 3. Gibt es eine finanzielle Unterstützung des Freistaats Bayern für die Tieranlagen? a) Wo ist diese im Haushaltsplan verortet? b) Wie hoch ist die Förderung (insgesamt und je Einrichtung )? 4. Falls es keine finanzielle Förderung gibt, inwiefern unterstützt der Freistaat die Tieranlagen darüber hinaus? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.12.2016 Zu 1.: In Bayern gab es im September 2016 23 nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes genehmigte Zoos. Wild- und Tierparke werden nicht zentral erfasst. Zu 2.: Die unter 1. genannten Zoos befinden sich in Oberbayern in den Städten Ingolstadt und München sowie im Landkreis Weilheim-Schongau, in Niederbayern in der Stadt Straubing sowie den Landkreisen Kelheim, Passau und Regen, in der Oberpfalz in den Landkreisen Cham und Neumarkt, in Schwaben in der Stadt Augsburg sowie den Landkreisen Günzburg und Neu-Ulm, in Oberfranken in den Städten Bayreuth und Hof sowie den Landkreisen Bayreuth, Coburg, Forchheim und Wunsiedel, in Mittelfranken in der Stadt Nürnberg und in Unterfranken im Landkreis Kitzingen. Zu Wild- und Tierparken können keine Angaben erfolgen (vgl. Antwort zu Frage 1). Zu 3. a) bis c): Tiergärten, zoologische Gärten, Wild- oder Tierparke werden nicht global unterstützt. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Betriebe oder Einrichtungen für Teilbereiche oder Projekte Fördergelder erhalten. Mittel für solche Einzelförderungen wären im Haushaltsplan des jeweils fördernden Ressorts verortet. Eine Ermittlung bestehender Einzelfördermaßnahmen ist nicht möglich, da die betreffenden Einrichtungen nach Art und Anzahl nicht zentral erfasst sind (vgl. Antwort zu Frage 1). Zu 4.: Für nicht finanzielle Unterstützungsleistungen für Tiergärten , zoologische Gärten, Wild- oder Tierparke sowie vergleichbare Tierhaltungen gilt sinngemäß das Gleiche wie in der Antwort zu den Fragen 3, 3 a und 3 b dargelegt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2017 17/14892 Bayerischer Landtag