c) Erweiterung der Nutzflächen einzelner Behörden? 6. Welche Auswirkungen haben die Behördenverlagerungen seit 2014 bis hin zu den bis 2020 geplanten Behördenverlagerungen auf das Personal, bitte aufgeschlüsselt nach a) Versetzungen (an den neuen Ort der Behörde, an Dienststellen im Bereich des Standorts der bisherigen Behörde), b) Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis bzw. Kündigungen aufgrund von Behördenverlagerungen und c) Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitstage im Bereich der verlagerten Behörden (Vergleichszeitraum zwei Jahre vor und nach der Behördenverlagerung)? Behördenverlagerung in Bayern II 1. In welchem Umfang muss der Freistaat nach erfolgter Behördenverlagerung im jeweiligen Einzelfall in den Jahren 2014–2016 betroffenen Beschäftigten Zuschüsse zur Abfederung der verlagerungsbedingten Nachteile zahlen, bitte aufgeschlüsselt nach a) Umzugskostenvergütungen pro verlagerter Behörde, b) Fahrtkostenzuschüssen pro verlagerter Behörde und c) Trennungsgeld, Zuschüsse für weitere Wohnung am neuen Dienstort pro verlagerter Behörde? 2. Wie hoch waren bzw. sind die Kosten für den Freistaat aufgrund des Neubaus oder der Anmietung von neuen Immobilien aufgrund der Verlagerung von Behörden seit 2010 im jeweiligen Einzelfall, bitte aufgeschlüsselt nach a) Kosten für Neubau/Sanierung von Behördenimmobilien im jeweiligen Einzelfall und b) jährliche Kosten für die Anmietung von neuen Objekten (auch im Verhältnis zu den jeweils ortsüblichen Mieten für entsprechende Immobilien)? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich im Einzelfall durch die Verlagerung von Behörden seit 2010 und bis 2020 die Einnahmesituation der Kommunen verlagerungsbedingt verändert, bitte aufgeschlüsselt nach a) Veränderungen bei Steuereinnahmen (z. B. Grundsteuer , Gewerbesteuer, Anteil an Einkommenssteuer etc.) und b) Veränderungen bei kommunalen Abgaben? 4. In welchem Umfang haben sich durch die Verlagerung von Behörden, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Geschäftsbereichen der Staatsministerien, seit dem Jahr 2010 die Ausgaben für Dienstreisen verändert , bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Geschäftsbereichen und b) den einzelnen Jahren? 17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14898 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 22.09.2016 Behördenverlagerung in Bayern I und II Ich frage die Staatsregierung: Behördenverlagerung in Bayern I 1. In welchem Umfang wurde im Zeitraum 2014 und 2015 die Verlagerung von einzelnen staatlichen Behörden umgesetzt, bitte aufgeschlüsselt nach a) der einzelnen Behörde (nach Geschäftsbereich der Staatsministerien bzw. Unternehmen, die voll oder mehrheitlich im Staatsbesitz sind), b) dem Umfang der an den bisherigen Standorten jeweils im Einzelfall benötigten Nutzflächen und c) den nach Umzug benötigten Nutzflächen? 2. In welchem Umfang wurde im Zeitraum 2014 und 2015 die Verlagerung von einzelnen staatlichen Behörden umgesetzt, aufgeschlüsselt nach a) der Anzahl der Beschäftigten an den bisherigen Standorten und b) der Anzahl der Beschäftigten an den neuen Standorten (jeweils Vollzeitstellenäquivalente, Beamte, Angestellte , Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen)? 3. In welchem Umfang wird im Zeitraum 2016 bis 2020 die Verlagerung von einzelnen staatlichen Behörden umgesetzt, bitte aufgeschlüsselt nach a) der einzelnen Behörde (nach Geschäftsbereich der Staatsministerien bzw. Unternehmen, die voll oder mehrheitlich im Staatsbesitz sind), b) dem Umfang der an den bisherigen Standorten jeweils im Einzelfall benötigten Nutzflächen und c) den nach Umzug benötigten Nutzflächen? 4. In welchem Umfang wird im Zeitraum 2016 bis 2020 die Verlagerung von einzelnen staatlichen Behörden umgesetzt, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Anzahl der Beschäftigten an den bisherigen Standorten und b) der Anzahl der Beschäftigten an den neuen Standorten (jeweils Vollzeitstellenäquivalente, Beamte, Angestellte , Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen)? 5. Wie werden die Immobilien bzw. Teile der Immobilien nach Verlagerung der einzelnen Behörden genutzt bzw. verwertet, bitte aufgeschlüsselt nach a) Verkauf, Verpachtung der entsprechenden Immobilien (einschließlich der damit erzielten Erlöse), b) Folgenutzung durch andere Behörden (jeweils Informationen zum Einzelfall) und Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14898 Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird in Abstimmung mit den Ressorts wie folgt beantwortet: Behördenverlagerung in Bayern I Neben dem Breitbandausbau und der Hochschulinitiative ist die Behördenverlagerung ein zentrales Instrument aktiver Strukturpolitik in Bayern. Sie schafft sichere Arbeitsplätze, dient der Wirtschaft als Vorbild und stärkt die Infrastruktur des ländlichen Raumes. Am 1. März 2016 hat der Ministerrat das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“ bestätigt. Alle Regierungsbezirke profitieren von einem umfassenden Maßnahmenpaket zur Stärkung des ländlichen Raumes in Bayern. Über 50 Behörden und staatliche Einrichtungen werden bis 2025 verlagert. Die Staatsregierung arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des Konzepts. So wurde bereits bei allen Projekten das Flächenmanagementverfahren (zumindest für die temporäre Unterbringung) eingeleitet, bei rd. 75 % der Verlagerungsprojekte konnte schon die passende Unterbringung (ggf. in Form von Zwischenanmietungen) gefunden werden. 2015 und 2016 haben 28 Behörden und staatliche Einrichtungen mit mehr als 200 Beschäftigten und 170 Studierenden in allen Regierungsbezirken ihre Arbeit aufgenommen. In 2017 und 2018 werden weitere Projekte starten und der Personalaufbau an bereits den eingerichteten Standorten mit mehr als 300 Beschäftigten und 260 Studierenden fortgesetzt . Verlagert werden dabei sowohl Teile als auch gesamte Behörden bzw. staatliche Einrichtungen. Die nachfolgende Anfrage bezieht sich ausschließlich auf Verlagerungen von gesamten Behörden bzw. staatlichen Einrichtungen, die bereits vollständig umgesetzt sind. 1. In welchem Umfang wurde im Zeitraum 2014 und 2015 die Verlagerung von einzelnen staatlichen Behörden umgesetzt, bitte aufgeschlüsselt nach a) der einzelnen Behörde (nach Geschäftsbereich der Staatsministerien bzw. Unternehmen, die voll oder mehrheitlich im Staatsbesitz sind), b) dem Umfang der an den bisherigen Standorten jeweils im Einzelfall benötigten Nutzflächen und c) den nach Umzug benötigten Nutzflächen? 2. In welchem Umfang wurde im Zeitraum 2014 und 2015 die Verlagerung von einzelnen staatlichen Behörden umgesetzt, aufgeschlüsselt nach a) der Anzahl der Beschäftigten an den bisherigen Standorten und b) der Anzahl der Beschäftigten an den neuen Standorten (jeweils Vollzeitstellenäquivalente, Beamte, Angestellte, Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen)? Im Zeitraum 2014 und 2015 wurde keine Verlagerung von einzelnen staatlichen Behörden in Gänze abgeschlossen. 3. In welchem Umfang wird im Zeitraum 2016 bis 2020 die Verlagerung von einzelnen staatlichen Behörden umgesetzt, bitte aufgeschlüsselt nach a) der einzelnen Behörde (nach Geschäftsbereich der Staatsministerien bzw. Unternehmen, die voll oder mehrheitlich im Staatsbesitz sind), b) dem Umfang der an den bisherigen Standorten jeweils im Einzelfall benötigten Nutzflächen und c) den nach Umzug benötigten Nutzflächen? Im Zeitraum 2016 bis 2020 wird die Verlagerung von folgenden einzelnen staatlichen Behörden in Gänze abgeschlossen : Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr a) Landesamt für Statistik b) Nutzfläche bisheriger Standort: Eine konkrete qm-Angabe ist nicht möglich, da sich das Landesamt für Statistik in der Ausgangssituation noch einschließlich Rechenzentrum Süd in der Dienststelle Neuhauser Str. befand. c) Nutzfläche nach Umzug: 11.481 qm Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst a) Bayerische Landesstelle für den Schulsport b) Nutzfläche bisheriger Standort: 518 qm c) Nutzfläche nach Umzug: 364 qm 4. In welchem Umfang wird im Zeitraum 2016 bis 2020 die Verlagerung von einzelnen staatlichen Behörden umgesetzt, bitte aufgeschlüsselt nach a) der Anzahl der Beschäftigten an den bisherigen Standorten und b) der Anzahl der Beschäftigten an den neuen Standorten (jeweils Vollzeitstellenäquivalente, Beamte, Angestellte, Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen)? Landesamt für Statistik a) 274 Vollzeitstellenäquivalente; 294 Bedienstete; 58 Beamte davon 1 x A 6, 1 x A 7, 5 x A9, 6 x A10, 3 x A11, 2 x A 12, 10 x A13, 8 x A14, 18 x A15, 1 x A16, 2 x B2, 1 x B3; 236 Tarifbeschäftigte davon 1 x E 3, 1 x E4, 31 x E5, 75 x E6, 1 x E7, 16 x E8, 51 x E9, 31 x E10, 13 x E11, 2 x E 12, 12 x E13, 2 x E14 b) 262 Vollzeitstellenäquivalente; 279 Bedienstete; 47 Beamte davon 3 x A 6, 2 x A 7, 9 x A9, 11 x A10, 2 x A11, 1 x A 12, 11 x A 13, 4 x A14, 3 x A15, 1 x B6, 232 Tarifbeschäftigte davon 133 x E5, 10 x E6, 17 x E8, 47 x E9, 10 x E10, 1 x E12, 14 x E13 Bayerische Landesstelle für den Schulsport a) 12 Vollzeitäquivalente; 13 Bedienstete; 8 Beamte davon 1 x A11, 1 x A14, 5 x A15, 1 x A16; 5 Tarifbeschäftigte, davon 1 x E5,1 x E6, 3 x E8 b) 12 Vollzeitäquivalente; 13 Bedienstete; 8 Beamte davon 1 x A11, 1 x A14, 5 x A15, 1 x A16; 5 Tarifbeschäftigte, davon 2 x E6, 3 x E8 5. Wie werden die Immobilien bzw. Teile der Immobilien nach Verlagerung der einzelnen Behörden genutzt bzw. verwertet, bitte aufgeschlüsselt nach a) Verkauf, Verpachtung der entsprechenden Immobilien (einschließlich der damit erzielten Erlöse), b) Folgenutzung durch andere Behörden (jeweils Informationen zum Einzelfall) und c) Erweiterung der Nutzflächen einzelner Behörden? Staatseigene Immobilien, die für eine staatliche Nutzung nicht mehr benötigt werden, sind von der Grundbesitz bewirtschaftenden Dienststelle in den Einzelplan 13 zu übergeben . Die Immobilien Freistaat Bayern prüft, ob anderweitiger Staatsbedarf an der Immobilie besteht, und erstellt ggf. Drucksache 17/14898 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 eine Unterbringungsempfehlung. Besteht kein Staatsbedarf, erfolgt eine Verwertung. Bei angemieteten Immobilien ist zu prüfen, ob der entsprechende Mietvertrag beendet oder die Anmietung durch eine andere staatliche Einrichtung genutzt werden kann. Im Einzelnen: Das Dienstgebäude des Landesamtes für Statistik in München ist ein staatseigenes Anwesen, das bereits durch weitere Dienststellen genutzt wird. Für die im Zuge der laufenden Verlagerung nach Fürth schrittweise frei werdenden Räume erfolgt bzw. ist auch künftig eine Nutzung durch staatliche Behörden vorgesehen. Die Räumlichkeiten zur Unterbringung der Landesstelle für den Schulsport in München sind angemietet. Das Mietverhältnis wird beendet, wenn die Räume in München nicht mehr benötigt werden. 6. Welche Auswirkungen haben die Behördenverlagerungen seit 2014 bis hin zu den bis 2020 geplanten Behördenverlagerungen auf das Personal, bitte aufgeschlüsselt nach a) Versetzungen (an den neuen Ort der Behörde, an Dienststellen im Bereich des Standorts der bisherigen Behörde), b) Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis bzw. Kündigungen aufgrund von Behördenverlagerungen und c) Entwicklung der Arbeitsunfähigkeitstage im Bereich der verlagerten Behörden (Vergleichszeitraum zwei Jahre vor und nach der Behördenverlagerung)? Landesamt für Statistik a) Versetzungen (einschl. Abordnungen mit dem Ziel der Versetzung, ohne Versetzungen im Rahmen der üblichen Fluktuation) an den neuen Ort der Behörde: 14, an Dienststellen im Bereich des Standorts der bisherigen Behörde: 64 b) Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Behördenverlagerungen: 0, freiwillige Auflösungsverträge mit Abfindung aufgrund von Behördenverlagerungen : 3 Bayerische Landesstelle für den Schulsport a) Versetzungen an den neuen Ort der Behörde: 0, an Dienststellen im Bereich des Standorts der bisherigen Behörde: 0 b) Entlassungen aus dem Beamtenverhältnis aufgrund Behördenverlagerungen : 0, Kündigungen aufgrund von Behördenverlagerungen : 0 Zu Frage 6 c wird mitgeteilt, dass im geforderten Vergleichszeitraum – zwei Jahre vor und nach der umgesetzten Behördenverlagerung – noch keine Angaben vorliegen können , weil nach der Verlagerung von einzelnen Behörden seit 2014 gefragt wurde. Behördenverlagerung in Bayern II 1. In welchem Umfang muss der Freistaat nach erfolgter Behördenverlagerung im jeweiligen Einzelfall in den Jahren 2014–2016 betroffenen Beschäftigten Zuschüsse zur Abfederung der verlagerungsbedingten Nachteile zahlen, bitte aufgeschlüsselt nach a) Umzugskostenvergütungen pro verlagerter Behörde , b) Fahrtkostenzuschüssen pro verlagerter Behörde und c) Trennungsgeld, Zuschüsse für weitere Wohnung am neuen Dienstort pro verlagerter Behörde? Dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat liegen Informationen in der gewünschten Form zu den im Rahmen von erfolgten Behördenverlagerungen in den Jahren 2014 bis 2016 gewährten Leistungen nach dem Bayerischen Umzugskostengesetz sowie nach der Bayerischen Trennungsgeldverordnung nicht vor. Eine Einordnung als verlagerungsbedingte und nicht verlagerungsbedingte Kosten würde für jeden Einzelfall eine Prüfung durch die personalverwaltenden Stellen voraussetzen. 2. Wie hoch waren bzw. sind die Kosten für den Freistaat aufgrund des Neubaus oder der Anmietung von neuen Immobilien aufgrund der Verlagerung von Behörden seit 2010 im jeweiligen Einzelfall, bitte aufgeschlüsselt nach a) Kosten für Neubau/Sanierung von Behördenimmobilien im jeweiligen Einzelfall und b) jährliche Kosten für die Anmietung von neuen Objekten (auch im Verhältnis zu den jeweils ortsüblichen Mieten für entsprechende Immobilien)? Für die Unterbringung des Landesamts für Statistik in Fürth sind Sanierungskosten in Höhe von 39.250.000,00 Euro entstanden. Darüber hinaus sind im angeforderten Zeitraum (Verlagerungen von einzelnen Behörden seit 2010) auch Neubaukosten für das Amt für Ländliche Entwicklung in Höhe von 8.908.438,67 Euro entstanden (Abschluss der Verlagerung in 2013). 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie sich im Einzelfall durch die Verlagerung von Behörden seit 2010 und bis 2020 die Einnahmesituation der Kommunen verlagerungsbedingt verändert, bitte aufgeschlüsselt nach a) Veränderungen bei Steuereinnahmen (z. B. Grundsteuer , Gewerbesteuer, Anteil an Einkommenssteuer etc.) und b) Veränderungen bei kommunalen Abgaben? Die Höhe der Steuereinnahmen einer Kommune wird durch verschiedene Faktoren beeinflusst. Behördenverlagerungen können sich positiv auf die Steuereinnahmen einer Kommune auswirken. Die Effekte, die durch die Verlagerung von Behörden entstehen, lassen sich allerdings nicht von anderen Entwicklungen bei der jeweiligen Kommune trennen. Zudem wirken sich diese Effekte teilweise erst mit einer mehrjährigen Zeitverzögerung aus. Daher lassen sich Veränderungen bei den Steuereinnahmen nicht eindeutig der Behördenverlagerung oder anderen Entwicklungen zuordnen. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse zu etwaigen Veränderungen bei den kommunalen Abgaben im Zusammenhang mit der Behördenverlagerung vor. 4. In welchem Umfang haben sich durch die Verlagerung von Behörden, bitte aufgeschlüsselt nach den einzelnen Geschäftsbereichen der Staatsministerien , seit dem Jahr 2010 die Ausgaben für Dienstreisen verändert, bitte aufgeschlüsselt nach a) den einzelnen Geschäftsbereichen und b) den einzelnen Jahren? Eine Aufschlüsselung der Ausgaben für Dienstreisen anlassbezogen für Behördenverlagerungen ist im Abrechnungssystem nicht hinterlegt.