Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 15.12.2016 1. a) Wie bewertet der Freistaat Bayern die Entwicklung öffentlicher, nicht-kommerzieller WLAN-Netze wie die Freifunknetze? Der Freistaat Bayern begrüßt die Entwicklung frei zugänglicher WLAN-Netze. In Kooperationen mit den Kommunen unterstützt der Freistaat die Ausbreitung von WLAN-Netzen, sofern die Dienstleister sich an das geltende Recht halten. b) Gibt es vonseiten des Freistaats Bayern rechtliche Bedenken gegenüber der Entwicklung solcher öffentlicher , nicht-kommerzieller WLAN-Netze? c) Wenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen beruhen diese Bedenken? Die Bedenken beruhen auf der potenziellen Nichteinhaltung rechtlicher Grundlagen, z. B. Umgehung der Störerhaftung und Nichteinhaltung des Jugendschutz-Staatsvertrages. 2. a) Wird der Freistaat Bayern den Ausbau und die Weiterentwicklung öffentlicher, nicht-kommerzieller Initiativen, wie den Freifunk, zukünftig finanziell unterstützen? Dies ist aktuell nicht geplant. b) Wenn nein, was sind hierfür die Gründe? Siehe Antwortung zu Frage 1 c. c) Wenn ja, wie wird diese finanzielle Förderung konkret aussehen? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 3. a) Hat die Entwicklung der Freifunknetze nach Ansicht der Staatsregierung Auswirkungen auf das Programm BayernWLAN? Nein. b) Welche Vor- bzw. Nachteile sieht die Staatsregierung beim BayernWLAN gegenüber öffentlichen, nicht-kommerziellen WLAN-Netzen wie den Freifunknetzen ? Kommunen und Behörden erhalten eine kompetente Beratung bei der Planung und bei der Unterstützung während der kompletten Umsetzungsphase durch das WLAN-Zentrum in Straubing. Durch den Einsatz von professioneller Hardware, die alle WLAN-Standards unterstützt, kann die vorhandene Bandbreite optimal auf alle Nutzer verteilt werden. Für Bayern WLAN-Nutzer entstehen keine unkalkulierbaren Rechtsrisiken , da die Störerhaftung der Provider des Rahmenvertrags (Vodafone) übernimmt. 17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14899 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Susann Biedefeld SPD vom 09.11.2016 Öffentliche WLAN-Netze Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie bewertet der Freistaat Bayern die Entwicklung öffentlicher, nicht-kommerzieller WLAN-Netze wie die Freifunknetze? b) Gibt es vonseiten des Freistaats Bayern rechtliche Bedenken gegenüber der Entwicklung solcher öffentlicher , nicht-kommerzieller WLAN-Netze? c) Wenn ja, auf welchen rechtlichen Grundlagen beruhen diese Bedenken? 2. a) Wird der Freistaat Bayern den Ausbau und die Weiterentwicklung öffentlicher, nicht-kommerzieller Initiativen , wie den Freifunk, zukünftig finanziell unterstützen ? b) Wenn nein, was sind hierfür die Gründe? c) Wenn ja, wie wird diese finanzielle Förderung konkret aussehen? 3. a) Hat die Entwicklung der Freifunknetze nach Ansicht der Staatsregierung Auswirkungen auf das Programm BayernWLAN? b) Welche Vor- bzw. Nachteile sieht die Staatsregierung beim BayernWLAN gegenüber öffentlichen, nicht-kommerziellen WLAN-Netzen wie den Freifunknetzen? 4. a) Wie viele BayernWLAN-Hotspots wurden bisher im Freistaat Bayern aufgebaut? b) Wo genau befinden sich die bisher aufgebauten Hotspots des BayernWLAN (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie Städten bzw. Gemeinden)? c) Wie viele Fördermittel wurden bisher zum Aufbau des BayernWLAN vergeben? 5. a) Wie viel kostet der Aufbau bzw. die Ersteinrichtung eines BayernWLAN-Hotspots? b) Mit welchen Kosten müssen die Kommunen für den laufenden Betrieb eines BayernWLAN-Hotspots rechnen ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14899 Die Leistungen für das BayernWLAN wurden in einer europaweiten Ausschreibung vergeben. Der Dienstleister ist verpflichtet, geltendes Recht einzuhalten und nachweislich die geforderten Leistungen zu erbringen. Der Freistaat Bayern hat das Recht, die Einhaltung der Anforderungen an den Dienstleister zu überprüfen. Der Freistaat hat weiterhin die Möglichkeit, während der Laufzeit des Rahmenvertrages, von technischen Innovationen und an der Preisentwicklung auf dem freien Markt zu partizipieren. Außerdem können die Kommunen den Rahmenvertrag uneingeschränkt nutzen. 4. a) Wie viele BayernWLAN-Hotspots wurden bisher im Freistaat Bayern aufgebaut? Am 15.12.2016 waren 1.662 BayernWLAN-Hotspots in Betrieb . b) Wo genau befinden sich die bisher aufgebauten Hotspots des BayernWLAN (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen bzw. kreisfreien Städten sowie Städten bzw. Gemeinden)? Siehe Anlage. c) Wie viele Fördermittel wurden bisher zum Aufbau des BayernWLAN vergeben? Die Unterstützung der Behörden und Kommunen ist kein Förderprogramm. Der Freistaat übernimmt die Kosten für die Ersteinrichtung von zwei kommunalen Hotspots bis zu einer Höhe von 5.000 € pro Kommune. Für den Betrieb können die Kommunen die günstigen Konditionen der Rahmenvereinbarungen des Freistaats nutzen. 5. a) Wie viel kostet der Aufbau bzw. die Ersteinrichtung eines BayernWLAN-Hotspots? Die Kosten sind abhängig von der vorhandenen Infrastruktur und der Anzahl der geplanten Zugangspunkte, ggf. fallen Kosten für Verkabelung, Malerarbeiten etc. an. Die Pilotierung hat für diese vorbereitenden Arbeiten einen Durchschnittswert von ca. 1.000 € pro Standort ergeben. Zusätzlich kommen Kosten für die Ortsbegehungen (Planung und Endmontage) – abhängig vom technischen Aufwand – in Höhe von 299 € bzw. 449 € (netto) hinzu. Diese Kosten werden für zwei kommunale Standorte vom Freistaat übernommen (siehe Antwort zu Frage 4 c). b) Mit welchen Kosten müssen die Kommunen für den laufenden Betrieb eines BayernWLAN-Hotspots rechnen? Die Kosten sind über den Rahmenvertrag geregelt. Für den Betrieb eines Hotspots fallen monatlich 4,00 € an, die monatlichen Entgelte je Zugangspunkt betragen von 16,00 € (Indoor), 23,00 € (Outdoor) bis 27,00 € für einen Outdoor- Zugangspunkt mit speziellen Ausrichtungsmöglichkeiten (Preise zzgl. MwSt.; 3 % Skonto). Hinzu kommen die Kosten für einen Internetanschluss ausreichender Größe. Zeilenbeschriftungen Summe von Anzahl Hotspots Mittelfranken 146 Ansbach Dinkelsbühl Rothenburg ob der Tauber Ansbach, Stadt Ansbach Marktheidenfeld Erlangen, Stadt Erlangen Fürth Zirndorf Fürth, Stadt Fürth Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim Neustadt a. d. A. Nürnberg, Stadt Nürnberg Nürnberger Land Hersbruck Roth Hilpoltstein Roth Schwabach, Stadt Schwabach Weißenburg-Gunzenhausen Weißenburg 7 4 3 84 83 1 3 3 12 12 4 4 4 4 17 17 4 4 5 2 3 3 3 3 3 Niederbayern 88 Deggendorf Deggendorf Dingolfing-Landau Landau a. d. Isar Freyung-Grafenau Freyung 3 3 1 1 7 5 Zeilenbeschriftungen Summe von Anzahl Hotspots Grafenau Kelheim Abensberg Kelheim Landshut Landshut Passau Aldersbach Vilshofen an der Donau Regen Zwiesel Rottal-Inn Eggenfelden Pfarrkirchen Straubing, Stadt Straubing Straubing-Bogen Steinach 2 5 2 3 4 4 8 3 5 1 1 2 1 1 50 50 7 7 Oberbayern 303 Altötting Burghausen Bad Tölz-Wolfratshausen Bad Tölz Wolfratshausen Berchtesgadener Land Bad Reichenhall Berchtesgaden Freilassing Laufen Ramsau Schönau Dachau Dachau 1 1 3 1 2 23 5 2 4 1 2 9 2 2 Anlage Anzahl von BayernWLAN Hotspots (Accesspoints) je Gemeinde staatliche und kommunale Standorte – Stichtag 15.12.2016 Drucksache 17/14899 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Zeilenbeschriftungen Summe von Anzahl Hotspots Ebersberg Ebersberg Eichstätt Eichstätt Erding Erding Freising Freising Fürstenfeldbruck Fürstenfeldbruck Garmisch-Patenkirchen Ettal Ingolstadt, Stadt Ingolstadt Landsberg am Lech Dießen am Ammersee Utting am Ammersee Landsberg am Lech Landsberg am Lech Miesbach Miesbach Tegernsee Mühldorf Mühldorf am Inn Rechtmehring München, Stadt München Neuburg-Schrobenhausen Neuburg a. d. Donau Pfaffenhofen Pfaffenhofen a. d. Ilm Rosenheim Chiemsee Prien a. Chiemsee Rosenheim, Stadt Rosenheim Starnberg Inning a. Ammersee Starnberg Traunstein Chieming Traunstein Weilheim-Schongau Bernried Seeshaupt Weilheim 2 2 1 1 2 2 3 3 1 1 5 5 2 2 4 2 2 3 3 10 3 7 3 2 1 167 167 1 1 2 2 10 5 5 2 2 36 4 32 15 3 12 5 2 2 1 Oberfranken 705 Bamberg Baunach Bamberg, Stadt Bamberg Bayreuth, Stadt Bayreuth Coburg, Stadt Coburg Forchheim Forchheim Hof Münchberg Naila Hof, Stadt Hof Kronach Kronach Kulmbach Kulmbach Lichtenfels Lichtenfels Marktgraitz Redwitz a. d. Rodach Wunsiedel im Fichtelgebirge Wunsiedel 1 1 338 338 338 338 4 4 1 1 5 2 3 6 6 3 3 3 3 4 2 1 1 2 2 Oberpfalz 80 Amberg, Stadt Amberg 5 5 Zeilenbeschriftungen Summe von Anzahl Hotspots Cham Bad Kötzting Cham Waldmünchen Neumarkt i. d. Opf. Neumarkt i. d. Opf. Regensburg Aufhausen Hemau Regensburg, Stadt Regensburg Schwandorf Nabburg Neunburg vorm Wald Schwarzenfeld Tirschenreuth Tirschenreuth Weiden, Stadt Weiden i. d. Opf. 22 11 10 1 2 2 4 1 3 29 29 9 7 1 1 3 3 6 6 Schwaben 298 Augsburg, Stadt Augsburg Dillingen a. d. Donau Dillingen a. d. Donau Donau-Ries Donauwörth Günzburg Burgau Günzburg Kempten, Stadt Kempten (Allgäu) Lindau (Bodensee) Lindau (Bodensee) Weiler-Simmerberg Memmingen, Stadt Memmingen Neu-Ulm Neu-Ulm Oberallgäu Immenstadt i. llgäu Ostallgäu Marktoberdorf Schwangau Unterallgäu Mindelheim 253 253 5 5 2 2 2 1 1 3 3 4 2 2 3 3 2 2 4 4 18 4 14 2 2 Unterfranken 42 Aschaffenburg, Stadt Aschaffenburg Bad Kissingen Bad Kissingen Haßberge Ebern Zeil a. Main Kitzingen Fürth Wiesentheid Main-Spessart Hafenlohr Karlstadt Lohr a. M. Miltenberg Klingenberg a. Main Obernburg a. Main Rhön-Grabfeld Bad Neustadt Schweinfurt, Stadt Schweinfurt Würzburg Veitshöchheim Würzburg, Stadt Würzburg 1 1 1 1 5 3 2 9 4 5 9 4 1 4 4 2 2 2 2 9 9 1 1 1 1 Gesamtergebnis 1.662