Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 21.12.2016 Vorbemerkung: Hochwasserschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe , bei der Freistaat, Kommunen und Bürger an einem Strang ziehen müssen. Als Reaktion auf die Hochwasserkatastrophe vom Sommer 2016 verstärkt der Freistaat den Hochwasserschutz vor Ort. Wegen der Besonderheiten dieser Ereignisse wurde dazu das Hochwasserschutz-Aktionsprogramm AP 2020plus um eine Komponente „Sturzfluten“ erweitert. Außerdem wird die Hochwasservorsorge speziell an kommunalen Gewässern intensiviert. Um speziell das Thema Sturzfluten aufzuarbeiten, werden die Wasserwirtschaftsverwaltung personell um 30 neue Stellen gestärkt und in den Jahren 2017 und 2018 insgesamt zusätzlich 12 Millionen Euro eingesetzt. 1. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen sind nach der Hochwasserkatastrophe 2016 geplant für die besonders betroffenen Bereiche Simbach am Inn, Kirchdorf am Inn, Julbach, Triftern, Zeilarn und Anzenkirchen (bitte einzelne Auflistung nach Orten)? Simbach a. Inn: • Der Simbach ist im Ortsbereich Simbach ein ausgebauter Wildbach, Unterhaltung und Ausbau sind daher Aufgabe des Freistaats Bayern. • Die Hochwasserschutzanlagen in der Stadt Simbach wurden bereits unmittelbar nach dem Hochwasser schnellstmöglich auf das ursprüngliche Schutzniveau wiederhergestellt . • Im Bereich der Deichbruchstelle wurde im November 2016 mit dem Einbau einer Innendichtung (Bohrpfahlwand ) begonnen. • Weitergehende Verbesserungen sind – in Abhängigkeit vom Grunderwerb − vorgesehen, z. B. Aufweitung des Gewässerquerschnittes in Simbach zur Erhöhung der Sicherheit vor Gehölzverlegungen (Verklausungen) und zur Herstellung der Gewässerzugänglichkeit. Städtebauliche Verbesserungen sollen dabei nach Möglichkeit mit verwirklicht werden. • Diesbezügliche Grunderwerbsverhandlungen und Planungen wurden unverzüglich nach dem HW-Ereignis aufgenommen , erste Grundstücke konnten bereits erworben werden. • Für die weiteren Planungen müssen die Bemessungsabflüsse im Hinblick auf die im Juni aufgetretenen Wassermengen überprüft werden. Dies geschieht im Zuge einer umfangreichen Rekonstruktion und Dokumentation durch die Universität für Bodenkultur (BOKU) Wien. Mit Ergebnissen ist im Frühjahr 2017 zu rechnen. 17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14900 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Widmann FREIE WÄHLER vom 22.11.2016 Hochwasserschutzmaßnahmen Rottal-Inn Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Hochwasserschutzmaßnahmen sind nach der Hochwasserkatastrophe 2016 geplant für die besonders betroffenen Bereiche Simbach am Inn, Kirchdorf am Inn, Julbach, Triftern, Zeilarn und Anzenkirchen (bitte einzelne Auflistung nach Orten)? 2. Wann wird mit den einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen in den in Frage 1 genannten Orten voraussichtlich begonnen werden (bitte einzelne Auflistung)? 3. Wann werden die geplanten Maßnahmen in den einzelnen Orten voraussichtlich beendet sein? 4. Welche weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen sind vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe 2016 im Landkreis Rottal-Inn noch geplant? 5. Inwiefern ist die Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen bereits a) vonseiten der Staatsregierung, b) vonseiten des Landkreises und c) vonseiten der einzelnen Gemeinden gedeckt? 6. Welche Fördermöglichkeiten bzw. Förderprogramme gibt es für die Gemeinden im Landkreis Rottal-Inn für Hochwasserschutzmaßnahmen (Freistaat, Bund, EU- Förderprogramme)? a) Wie hoch ist der Anteil der Staatsregierung? b) Wie hoch ist die Eigenbeteiligung der Gemeinden? 7. Welche Möglichkeiten gibt es für finanzschwache Gemeinden , die den Eigenanteil nicht aufbringen können, trotzdem Hochwasserschutzmaßnahmen zu finanzieren (komplette Stundung, langfristige Kredite, EU-Förderprogramme etc.)? 8. Trifft es zu, dass die Niederschlagsmessungen im Bereich Triftern, Kirchdorf am Inn etc. im Rahmen der Hochwasserkatastrophe 2016 ausgefallen sind? a) Wenn ja, deutet das aus Sicht der Staatsregierung nicht eher auf ein Jahrtausendhochwasser hin? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14900 • Im Zuge einer integralen Betrachtung werden zusätzlich zum Ausbau der Hochwasserschutzeinrichtungen im Ortsbereich Möglichkeiten der Verbesserung der Hochwassersituation im Oberlauf des Simbachs untersucht. Auch hierbei sind die Ergebnisse der Ereignisanalyse durch die BOKU Wien von entscheidender Bedeutung. Kirchdorf am Inn, Julbach: • Für die Gemeinden Kirchdorf am Inn und Julbach wurde im Jahr 2015 für die Gewässer Palmbach und Hitzenauer Bach in interkommunaler Zusammenarbeit ein integrales Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept in Auftrag gegeben. Es handelt sich um Gewässer III. Ordnung . Die Zuständigkeit für den Gewässerausbau liegt bei den Kommunen. Die Aufstellung des Konzepts wurde vom Freistaat Bayern gefördert. Eine vorläufige Fassung des Konzepts liegt dem WWA Deggendorf seit Dezember 2016 zur Prüfung auf Vollständigkeit vor. • Das Konzept sieht für die Gemeinde Julbach die Erstellung eines Hochwasserrückhaltebeckens zur Rückhaltung eines HQ100 am Palmbach vor. Die Rückhaltung am Hitzenauer Bach stellt sich aufgrund verschiedener topografischer Besonderheiten als schwierig dar. Zeilarn: • Im vom Hochwasser betroffenen Teil des Tanner Bachs werden Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit des Gewässers und zur Sicherung der anliegenden Gebäude durchgeführt. Triftern: • Der Altbach in Triftern ist ein Gewässer II. Ordnung. Die Unterhaltung und der Ausbau sind daher Aufgabe des Freistaats Bayern. • Für den Hochwasserschutz (HWS) Triftern wurde im Jahr 2012 die Erstellung eines Vorentwurfs in Auftrag gegeben, der Vorentwurf liegt seit Anfang 2016 entscheidungsreif vor. • Im Rahmen vergangener Bürgerversammlungen kamen von Anwohnern/Grundstücksbesitzern massive Widerstände gegen die geplanten HWS-Maßnahmen. • Auf Grundlage des Hochwasser-Ereignisses vom Juni 2016 findet gegenwärtig eine Überprüfung der Bemessungsabflüsse sowie der Auswirkungen auf Unterlieger (Anzenkirchen) im Rahmen der bereits bestehenden Vorplanung statt. • Die hieraus gewonnen Erkenntnisse bilden die Entscheidungsgrundlage für die laufenden Gespräche mit dem Markt Triftern hinsichtlich der Festlegung einer Vorzugsvariante bzw. Fortführung der weiteren Planungen. Anzenkirchen: • Der Altbach in Anzenkirchen ist Gewässer II. Ordnung, Unterhaltung und Ausbau sind daher Aufgabe des Freistaats Bayern. • Für den Hochwasserschutz von Anzenkirchen gibt es eine Planung aus dem Jahr 1997, die bisher nur teilweise umgesetzt wurde (Brückenneubau, Aufweitung der Gewässerufer ). • Auf Grundlage des HW-Ereignisses vom Juni 2016 findet gegenwärtig eine Überprüfung der Bemessungsabflüsse statt, anschließend soll auf dieser Grundlage die alte Planung aktualisiert und soweit erforderlich erweitert werden. 2. Wann wird mit den einzelnen Hochwasserschutzmaßnahmen in den in Frage 1 genannten Orten voraussichtlich begonnen werden (bitte einzelne Auflistung)? Simbach a.Inn: • Im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Hochwasserereignis wurde im Zuge von Sofortmaßnahmen der Deich im Bereich der Deichbruchstelle provisorisch auf bestehendes Schutzniveau (Deichoberkante) wiederhergestellt. • Der Baubeginn für die Ausführungsarbeiten zur Herstellung einer Bohrpfahlwand als Innendichtung in diesem Deichabschnitt hat bereits im November 2016 stattgefunden . Weitere Planungen in den übrigen Abschnitten entlang des gesamten innerstädtischen Verlaufs des Simbachs werden Anfang 2017 fortgesetzt bzw. im Zuge einer Gesamtplanung in Auftrag gegeben. Kirchdorf a. Inn, Julbach: • Sobald das von den Gemeinden in Auftrag gegebene integrale Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzept vervollständigt und geprüft wurde, können die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden. • Da es sich beim Großteil der Maßnahmen um einen Gewässerausbau handelt, ist ein Planfeststellungsverfahren notwendig, in dem die Belange aller Träger öffentlicher Belange und Privater gegeneinander abgewogen werden . • Aufgrund des derzeitigen Planungsstands und der Unwägbarkeiten im Planfeststellungsverfahren ist eine verlässliche Aussage über den Beginn der Baumaßnahmen derzeit nicht möglich. Die Federführung liegt bei den Gemeinden Kirchdorf a. Inn bzw. Julbach. Triftern/ Anzenkirchen: • Eine verlässliche Aussage zu einem möglichen Baubeginn ist vor dem Hintergrund der in Antwort 1 angeführten Unwägbarkeiten (Widerstände in der Bevölkerung, Variantendiskussion) weiteren Planungs- und Genehmigungsprozess derzeit nicht möglich. 3. Wann werden die geplanten Maßnahmen in den einzelnen Orten voraussichtlich beendet sein? Aufgrund der in Antwort 2 ausgeführten Unsicherheiten zu den Zeitpunkten des Baubeginns hängt der Zeitpunkt der Fertigstellung der Baumaßnahmen ebenfalls stark von der Dauer der einzelnen Genehmigungsverfahren ab und kann zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht konkret benannt werden. 4. Welche weiteren Hochwasserschutzmaßnahmen sind vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe 2016 im Landkreis Rottal-Inn noch geplant? Neben den in der Vorbemerkung aufgeführten Maßnahmen werden im Nachgang zu den Ereignissen des Jahres 2016 die betroffenen Hochwasserschutzanlagen auf Schwachstellen und Verbesserungsmöglichkeiten hin untersucht. Neben der Unterstützung der Gemeinden bei der Aufarbeitung der Schäden an den Gewässern III. Ordnung und der Unterhaltung der Gewässer I./II. Ordnung und ausgebauten Wildbachstrecken unterstützt das WWA die Gemeinden bei der Aufstellung von Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepten , die Maßnahmen zum Schutz von Siedlungsgebieten an Gewässern III. Ordnung vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis aufzeigen. Drucksache 17/14900 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Solche Konzepte liegen dem WWA aktuell für die Gemeinden Malgersdorf (Embach, Urlsbach) und Julbach/Kirchdorf am Inn (Palmbach, Hitzenauer Bach) vor. Weitere Konzepte sind derzeit in Simbach (Winklhamer Graben), Egglham (Kothbach, Aldersbach) und Dietersburg (Aldersbach) in Bearbeitung. Zusätzlich existieren in den Gemeinden Ering (Kirnbach), Reut (Nopplinger Bach, Lohbach), Pfarrkirchen (Degernbach) und Hebertsfelden (Lindenbach) Gemeinderatsbeschlüsse bzw. Überlegungen für die Aufstellung von integralen Hochwasserschutz- und Rückhaltekonzepten. 5. Inwiefern ist die Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen bereits a) vonseiten der Staatsregierung, b) vonseiten des Landkreises und c) vonseiten der einzelnen Gemeinden gedeckt? Die finanziellen Mittel für staatliche Hochwasserschutzmaßnahmen werden jeweils im jährlichen Haushaltsplan eingeplant . Insofern können noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden für Maßnahmen, welche außerhalb dieses Zeitraums liegen, zudem für viele der Maßnahmen noch keine genauen Kostenansätze vorliegen. Für die aktuell laufenden Maßnahmen (z. B. Simbach) konnten jedoch auch kurzfristig in 2016 die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Maßnahmen werden 2017 fortgesetzt. Für die erstmalige Errichtung oder den Ausbau von staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zahlen die Kommunen sogenannte Beteiligtenbeiträge. Diese betragen für Vereinbarungen, die ab dem 15.03.2016 abgeschlossen werden, für alle Kommunen im Landkreis Rottal-Inn aufgrund der Lage im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (Ministerratsbeschluss vom 15.03.2016) 35 %. Für die Planungsleistungen der Vorplanung wurde mit dem Markt Triftern im Jahr 2012 eine Vereinbarung über die anteilige Beteiligung von 50 % geschlossen. Für die Sanierungs - und Anpassungsmaßnahmen an den staatlichen Hochwasserschutzanlagen im Ortsbereich Simbach ist eine Beteiligung der Kommune nach derzeitigem Stand nicht vorgesehen . Für Maßnahmen an Gewässern III. Ordnung sind die Gemeinden in eigener Zuständigkeit zur Sicherstellung der Finanzierung verantwortlich. Bei der Aufnahme in das staatliche Förderprogramm gibt es aktuell keine Wartezeiten, so dass Kommunen auch zeitnah mit der Erteilung eines Zuwendungsbescheids und staatlichen Fördergeldern rechnen können. Die Landkreise sind üblicherweise nicht finanziell bei der Realisierung von Hochwasserschutzmaßnahmen beteiligt. 6. Welche Fördermöglichkeiten bzw. Förderprogramme gibt es für die Gemeinden im Landkreis Rottal- Inn für Hochwasserschutzmaßnahmen (Freistaat, Bund, EU-Förderprogramme)? a) Wie hoch ist der Anteil der Staatsregierung? b) Wie hoch ist die Eigenbeteiligung der Gemeinden? Für kommunale Hochwasserschutzmaßnahmen, aber auch für das Aufstellen entsprechender Hochwasserschutzkonzepte , Gefährdungsbetrachtungen oder Sicherheitsüberprüfungen können die Kommunen über die Richtlichtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2016) Fördermittel über den Freistaat Bayern beantragen . Auch hier werden Kommunen in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf gesondert unterstützt. Je nach Fördertatbestand beträgt die Förderhöhe über die RZWas in der Regel zwischen 50 % bis maximal 75 %. 7. Welche Möglichkeiten gibt es für finanzschwache Gemeinden, die den Eigenanteil nicht aufbringen können, trotzdem Hochwasserschutzmaßnahmen zu finanzieren (komplette Stundung, langfristige Kredite, EU-Förderprogramme etc.)? Sowohl bei staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen (Vorhabensträger Freistaat Bayern) als auch bei kommunalen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen (Vorhabensträger Kommune) wird die besondere Situation von finanzschwachen Kommunen auf Basis der Räume mit besonderem Handlungsbedarf berücksichtigt. Für Kommunen in dieser Gebietskulisse übernimmt der Freistaat in der Regel nochmals 15 % mehr an Ausbaukosten. Darüber hinaus können Kommunen bei staatlichen Maßnahmen ihren baren Beteiligtenbeitrag durch sogenannte unbare Beteiligtenleistungen in Form einer Übernahme von Unterhaltungsmaßnahmen, (z. B. Mähen der staatlichen Hochwasserschutzdeiche im Gemeindegebiet ) weiter reduzieren. Prinzipiell gibt es weiter die Möglichkeit, dass Kommunen Kosten auf Vorteilsziehenden (z. B. auf geschützte Bürger und Gewerbebetriebe) umlegen. Unabhängig bzw. parallel von den oft finanzintensiven baulichen Hochwasserschutzmaßnahmen sollten die Möglichkeiten von weiteren, oft weniger finanzintensiven Vorsorgemaßnahmen (z. B. Erstellung örtlicher Alarm- und Einsatzplan, Durchführung HW-Audit) genutzt werden. Der kommunale Finanzausgleich, welcher 2017 einen neuen Höchststand von rd. 8,9 Milliarden Euro erreichen wird, stärkt die Investitionskraft der Kommunen im Freistaat und versetzt sie in die Lage, ihre Aufgaben angemessen zu erledigen. Die Ausgleichswirkung des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt hierbei die Belange einnahmeschwächerer Kommunen in besonderem Maße. Wesentliche Zuweisungen und Förderungen bestimmen sich u. a. nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der jeweiligen Kommune. Zudem können die Kommunen zum Beispiel über Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschalen frei verfügen und sie auch für Hochwasserschutzmaßnahmen verwenden. 8. Trifft es zu, dass die Niederschlagsmessungen im Bereich Triftern, Kirchdorf am Inn etc. im Rahmen der Hochwasserkatastrophe 2016 ausgefallen sind? a) Wenn ja, deutet das aus Sicht der Staatsregierung nicht eher auf ein Jahrtausendhochwasser hin? Niederschlagsmessungen erfolgen redundant, sodass selbst bei Ausfall eines Regensammlers parallel Daten aus dem Regenradar zur Verfügung stehen. Auch der Ausfall von Pegelmessungen kann verschiedene Ursachen haben (z. B. Stromausfall, mechanische Beschädigungen, Überströmungen ) und muss nicht an Abflussjährlichkeiten geknüpft sein. Unabhängig vom Ausfall einzelner Datensammler wurden im Zuge der Starkregenereignisse im Frühsommer 2016 bei einzelnen Gewässern (Simbach, Altbach) Abflüsse mit einer Wiederkehrwahrscheinlichkeit von deutlich größer 100 Jahren ermittelt. Am Simbach wird derzeit sogar von einem tausendjährlichen Hochwasserereignis ausgegangen.