17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14902 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 02.12.2016 ReduDok in der Pflegeausbildung Mit der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation mit „ReduDok“ konnte im Pflegebereich ein Teil des Aufwandes der Dokumentation abgebaut werden, ohne dass die Qualität der Pflege gesunken ist. Von Pflegeeinrichtungen wurde allerdings bemängelt, dass die entsprechenden Lehrpläne nicht an dieses System angepasst worden sind. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wurden die Lehrpläne bzw. Lehrplanrichtlinien für die Altenpflegeberufe mit Blick auf das Projekt „ReduDok“ angepasst ? 2. Wenn nein, wann soll dies erfolgen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 22.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: ReduDok muss als Verfahren und partizipative Methode verstanden werden, die Pflegedokumentation zu überprüfen. Es handelt sich nicht um ein bestimmtes Dokumentationssystem . Durch intensive Zusammenarbeit verschiedener Akteure wird eine Qualitätsphilosophie entwickelt, die zur Entwicklung einer reduzierten Dokumentationssystematik beiträgt. Es soll bewusst keine Musterdokumentation erstellt, sondern das vorhandene Dokumentationssystem weiterentwickelt werden (weniger Formblätter und gezielte Einträge). Unnützes und Doppeldokumentationen sollen aus der Pflegedokumentation entfernt werden. Des Weiteren trägt ReduDok zur Beseitigung von Fehleinschätzungen bei (z. B. in der Form von „Was nicht geschrieben steht, ist nicht gemacht ”). Letzteres geschieht durch eine Stärkung der Argumentationsfähigkeit der Pflegenden. Unter die Berufe in der Altenpflege fallen gegenwärtig zwei Ausbildungsberufe mit den dazugehörigen Lehrplanrichtlinien sowie einem Konzept zum Schulversuch „Ge neralistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt”: Ausbildungsberuf Lehrplanrichtlinie Staatlich geprüfte/-r Pfl egefachhelfer/-in (Altenpfl ege), 1 Jahr Ausbildung Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Altenpfl egehilfe (September 2007) Staatlich geprüfte/-r Altenpfl eger/-in, 3 Jahre Ausbildung Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Altenpfl ege (Juni 2009) Konzept zum Schulversuch „Generalistische Pfl egeausbildung mit berufl ichen Schwerpunkt” in Bayern (April 2012) Der Zielsetzung von ReduDok, den Dokumentationsaufwand gering zu halten, kom men alle drei Lehrplanrichtlinien bzw. das Konzept zum Schulversuch bereits nach. Pflegedokumentation ist in den Lehrplanrichtlinien von Beginn der Ausbildung an be reits fest verankert. Eine Änderung der Lehrplanrichtlinien und der Lehrpläne ist da her nicht erforderlich. Die Lernfeld-Systematik der Lehrplanrichtlinien bzw. des Konzepts zum Schulversuch zielt darauf ab, neben der Fachlichkeit auch Aspekte der Persönlichkeitsbildung sowie gesellschaftlich relevante Kompetenzen wie Teamfähigkeit, Methodenkompetenz und Sozialkompetenz zu fördern. Es werden daher keine kleinteiligen Inhalte aufgelistet, sondern Kompetenzen beschrieben, die von den Schulen und den Trä gern der praktischen Ausbildung angebahnt werden. Auch wenn der Begriff ReduDok in den Kompetenzbeschreibungen nicht explizit aufgeführt ist, wird davon ausgegan Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14902 gen, dass – aus der Fachlichkeit heraus – die Aufgabe von Dokumentation und un terschiedliche (auch reduzierte) Systeme Gegenstand des Unterrichts sind: Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Altenpflegehilfe Fach/Lernfeld Inhalt Deutsch und Kommunikation Lernfeld 1: lnformationen gewinnen, zusammenfassen und weitergeben; 40 Std. Die Schülerinnen und Schüler kennen unterschiedliche Informationsquellen, erfassen deren Inhalte und geben diese korrekt und adäquat in mündlicher und schriftlicher Form weiter. Die Schülerinnen und Schüler dokumentieren fachgerecht. Berufskunde, Rechtskunde , Sozialkunde Lernfeld 1: Berufliches Selbstverständnis entwickeln; 80 Std. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten nach den Qualitätsvorgaben der Einrichtungen. Lehrplanrichtlinien für die Berufsfachschule für Altenpflege Fach/Lernfeld Inhalt Grundlagen der Pflege Lernfeld 1.2: Pflege alter Menschen planen, durchführen , dokumentieren und evaluieren; 120 Std. 1. Ausbildungsjahr: Wahrnehmung und Beobachtung, Pflegeprozess, Pflegediagnostik, Planung, Durchführung und Evaluation der Pflege, Pflegedokumentation, EDV. 2. Ausbildungsjahr: Pflegediagnostik, Planung, Durchführung und Evaluation der Pflege, Pflegedokumentation, EDV. 3. Ausbildungsjahr: Grenzen der Pflegeplanung, Pflegedokumentation, EDV. Konzept zum Schulversuch „Generalistische Pflegeausbildung mit beruflichem Schwerpunkt” in Bayern Fach/Lernfeld Inhalt Pflege und Pflegewissenschaft 1. Ausbildungsjahr: Bedeutung des Erstgesprächs, Informationssammlung : sie sammeln in einem Erstgespräch mit einem fremden Menschen Informationen und gestalten die Form der Dokumentation angemessen. Pflegebezogenen Dokumentationen lnformationen entnehmen. Deutsch und Kommunikation 1. Ausbildungsjahr: Dokumentation von Informationen: sachliches und erlebnisbezogenes Schreiben, Einüben wertfreier Beschreibungen in der Pflegedokumentation in schriftlicher und mündlicher Form, Unterscheidung von Ziel- und Maßnahmenformulierungen, Übergabegespräch . Grundlagen aus Recht, Wirtschaft und Verwaltung 1. Ausbildungsjahr: Rechtliche Regelungen zur Pflegedokumentation (Grundlagen), Rechtsbestimmungen zur Dokumentation (Vertiefung), Qualitätsmanagement in Einrichtungen der Altenpflege.