17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14903 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 05.12.2016 Bayerisches Polizei-Logistikzentrum Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wurde das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (BPP) – laut Antwort auf die Schriftliche Anfrage von Frau Abgeordneter Ruth Müller (Drs. 17/9078) – zum 1. Oktober 2015 damit beauftragt , die Möglichkeit zur Einrichtung eines eigenen Logistikzentrums für die Versorgung der Bayerischen Polizei mit Dienst- und Sonderbekleidung zu prüfen. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1.1 Wurde die Untersuchung des Präsidiums der BBP bereits abgeschlossen? 1.2 Falls ja, wird es ab 2021 ein bayerisches Logistikzentrum für die Versorgung der Bayerischen Polizei mit Dienst- und Sonderbekleidung geben? 1.3 Falls nein, warum nicht? 2.1 Folgt man der Antwort der Staatsregierung zur Anfrage Drs. 17/9078, werden im Falle einer Entscheidung für ein potenzielles Logistikzentrum oberfränkische Standorte in einem „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ favorisiert, wird der Standort Kronach hierbei berücksichtigt ? 2.2 Sollte das nicht der Fall sein, warum ist dem so? 2.3 Welche anderweitigen Standorte werden als möglichen Option angesehen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 22.12.2016 Zu 1.1 bis 1.3 und 2.1 bis 2.3: Die Versorgung der Bayerischen Polizei mit Dienstkleidung ist über ein Verwaltungsabkommen mit dem Land Niedersachsen zunächst bis Ende 2021 gesichert. In einem zweiten Schritt soll über die Versorgung nach diesem Zeitpunkt entschieden werden. Das Präsidium der Bayerischen Bereitschaftspolizei (BPP) wurde deshalb beauftragt, im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung die Möglichkeit des Aufbaus eines eigenen Logistikzentrums insbesondere für die Versorgung der Bayerischen Polizei mit Dienst- und Sonderbekleidung zu prüfen. Der Abschlussbericht zur Wirtschaftlichkeitsuntersuchung liegt dem StMI jedoch noch nicht vor. Erst nach Vorlage und entsprechender Bewertung sowie Klärung, ob ein eigenes Logistikzentrum überhaupt infrage kommt, wäre eine Entscheidung zum Standort eines bayerischen Logistikzentrums zu treffen.