17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14915 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Klaus Adelt SPD vom 07.11.2016 Immobilien Freistaat Bayern – Aktueller Stand Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Nachlassimmobilien sind dem Freistaat Bayern in den Jahren 2006 bis 2015 wo zugefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Sofern bekannt, aus welchen Gründen erhielt der Freistaat den Zuschlag? 3.1 Werden alle besagten Nachlassimmobilien vermarktet? 3.2 Falls nicht, warum? 3.3 Auf welche Weise werden die besagten Nachlassimmobilien vermarktet? 4.1 Wie handhabt der Freistaat Bayern den Umgang mit seinen „neuen“ Immobilien, sofern diese baufällig, stark sanierungsbedürftig und nicht mehr bewohnbar sind? 4.2 Wie viele Fälle sind der Staatsregierung bekannt, bei denen die dem Freistaat zugefallenen Immobilien und die dazugehörigen Grundstücke mit Altlasten belastet sind? 4.3 Wie verfährt die Staatsregierung mit diesen Immobilien resp. Grundstücken? 5. Sollte sich der Eindruck meiner Anfrage Drs. 17/4824 bestätigen, dass vor allem in Ober- und Unterfranken überproportional viele Immobilien an den Staat fallen, wie erklärt sich die Staatsregierung diesen Umstand? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 27.12.2016 1. Wie viele Nachlassimmobilien sind dem Freistaat Bayern in den Jahren 2006 bis 2015 wo zugefallen (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Alle Staatserbschaften des Freistaates Bayern werden zentral vom Landesamt für Finanzen (LfF) an der Dienststelle Würzburg abgewickelt. Nach einer aktuellen Auswertung des dort vorhandenen Datenbestandes sind dem Freistaat Bayern in den Jahren 2006 bis 2015 insgesamt 5.677 Nachlassimmobilien zugefallen. Zur Lage der Immobilien wird auf die beigefügten Tabellen in der Anlage verwiesen. Aufgrund der entsprechenden Aufgabenstellung in Bezug auf Nachlassimmobilien wird im Datenbestand des LfF primär erfasst, welches Grundbuchamt für das jeweilige Grundstück örtlich zuständig ist, in welchem Amtsgerichtsbezirk also die Immobilie liegt. Zur Beantwortung der vorliegenden Schriftlichen Anfrage erfolgte eine räumliche Zuordnung zu Regierungsbezirken und Landkreisen bzw. kreisfreien Städten anhand der erfassten Gerichtsorte. Entsprechend wurde auch bei Beantwortung der im Jahre 2014 von Herrn MdL Adelt gestellten Schriftlichen Anfrage (Drs. 17/4824) verfahren. In der beiliegenden Tabelle wird zwischen gesetzlichem und testamentarischem Erbrecht differenziert. 2. Sofern bekannt, aus welchen Gründen erhielt der Freistaat den Zuschlag? Zur Vermeidung von „herrenlosen Nachlässen“ wird der Freistaat Bayern gesetzlicher Erbe (sog. Zwangserbe), wenn zum Zeitpunkt des Erbfalles keine Erben vorhanden sind oder alle vorhandenen Erben die Erbschaft ausschlagen . Der Freistaat kann die ihm angefallene Erbschaft nicht ausschlagen. Aus welchen Gründen keine Erben vorhanden sind, ist für den Freistaat nicht relevant. Insofern werden hierzu keine Daten erhoben. 3.1 Werden alle besagten Nachlassimmobilien vermarktet ? Nach Ziffer 2.1.6 der Richtlinien über die Abwicklung von dem Freistaat Bayern als Erben oder Vermächtnisnehmer zufallendem Nachlassvermögen (Nachlassrichtlinien) vom 31. Januar 2003 sind Immobilien zu veräußern, soweit kein Staatsbedarf besteht. Der Freistaat beabsichtigt somit grundsätzlich die zeitnahe Veräußerung aller ihm zugefallenen Nachlassimmobilien. Der diesbezügliche Verfahrensgang wird in der Antwort zu Frage 3.3 dargestellt. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14915 Gelegentlich kommt es vor, dass eine Veräußerung zunächst fehlschlägt, etwa weil sich für die jeweilige Immobilie aufgrund ihrer Beschaffenheit (insb. Lage, baulicher Zustand) kein Käufer bzw. in der Zwangsvollstreckung kein Erwerber findet oder weil keine Einigung mit Miteigentümern bzw. Grundpfandrechtsgläubigern möglich ist. Dies führt aber nur zu zeitlichen Verzögerungen, nicht jedoch zu einer Beendigung der Veräußerungsbemühungen. 3.2 Falls nicht, warum? Vgl. Antwort zu Frage 3.1. 3.3 Auf welche Weise werden die besagten Nachlassimmobilien vermarktet? Die Vermarktungsbemühungen sind stets einzelfallbezogen und orientieren sich an dem Ziel der Verwertung der Immobilien . Grundsätzlich stellt sich die Verwertung der Nachlassimmobilien nach Angaben des LfF wie folgt dar: Bei werthaltigen Nachlässen, die dem Freistaat als Alleinerben zugefallen sind, werden die Immobilien grundsätzlich in das Grundstockvermögen übertragen. Eine Verwertung erfolgt dann, in der Regel durch Veräußerung, durch die Immobilien Freistaat Bayern. Ist der Freistaat Bayern hingegen Teil einer Erbengemeinschaft, erfolgt die Verwertung des Grundstücks im Rahmen der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei nicht werthaltigen Nachlässen ist folgendermaßen zu differenzieren: • Erfolgt eine Verwertung der Immobilie durch Veräußerung , so wird der entsprechende Kaufvertrag von der Immobilien Freistaat Bayern abgeschlossen, wobei der Kontakt mit dem Käufer durch die Immobilien Freistaat Bayern oder das LfF hergestellt wird. • Die Verwertung überschuldeter Grundstücke erfolgt sehr häufig im Rahmen eines gerichtlichen Zwangsversteigerungsverfahrens , das von Grundpfandgläubigern beantragt wird. • In den Fällen, in denen ein Nachlassinsolvenzverfahren eröffnet wurde, werden die Immobilien grundsätzlich durch den Nachlassinsolvenzverwalter verwertet. 4.1 Wie handhabt der Freistaat Bayern den Umgang mit seinen „neuen“ Immobilien, sofern diese baufällig, stark sanierungsbedürftig und nicht mehr bewohnbar sind? Die Bemühungen des Freistaates sind nach Ziffer 2.1.6 der Nachlassrichtlinien auf eine zeitnahe Veräußerung der Nachlassimmobilien ausgerichtet. Grundsätzlich werden die Immobilien daher in dem Zustand veräußert, in dem sie dem Freistaat Bayern zufallen. Bauliche Veränderungen werden grundsätzlich nicht vorgenommen. Bauliche Maßnahmen – etwa in Form von Abstützungen oder Absicherungen – sind jedoch dann vorzunehmen, wenn dies zur Erfüllung einer sog. Verkehrssicherungspflicht, d.h. einer Pflicht zur Abwehr von Gefahrenquellen, notwendig ist. Dies kann im Extremfall auch zu einem Teilabriss oder sogar gänzlichen Abriss von besonders baufälligen Immobilien führen. Der bauliche Zustand der Gebäude und eventuell notwendige Maßnahmen werden in der Regel unter Einschaltung des zuständigen Bauamtes ermittelt. Anschließend werden für die erforderlichen Maßnahmen Kostenvoranschläge eingeholt und diese Maßnahmen beauftragt. 4.2 Wie viele Fälle sind der Staatsregierung bekannt, bei denen die dem Freistaat zugefallenen Immobilien und die dazugehörigen Grundstücke mit Altlasten belastet sind? Das LfF führt keine gesonderten Statistiken über belastete Immobilien. Nach einer Umfrage unter den zuständigen Sachbearbeitern beim LfF sind derzeit ca. zwölf Fälle mit Altlasten bekannt. Hiervon konnten bereits zwei Fälle abgeschlossen werden. 4.3 Wie verfährt die Staatsregierung mit diesen Immobilien resp. Grundstücken? Zunächst werden die erforderlichen Untersuchungen veranlasst . Sofern behördliche Verfügungen vorliegen, wird die Sanierung in Auftrag gegeben. 5. Sollte sich der Eindruck meiner Anfrage Drs. 17/4824 bestätigen, dass vor allem in Ober- und Unterfranken überproportional viele Immobilien an den Staat fallen, wie erklärt sich die Staatsregierung diesen Umstand? Es werden keine Daten erfasst, die belastbare Aussagen zu Zusammenhängen mit dem demografischen Faktor oder anderen gesellschaftlichen Entwicklungen zulassen würden. Drucksache 17/14915 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Anlage Gesetzliche Erbfälle nach Regierungsbezirken dem FB zugefallen im Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Mittelfranken 32 58 73 64 35 58 58 34 49 44 505 Niederbayern 37 20 39 43 55 31 42 50 42 22 381 Oberbayern 20 38 44 62 41 40 24 23 14 33 339 Oberfranken 125 135 112 92 125 87 86 100 105 108 1.075 Oberpfalz 25 27 54 43 26 48 18 45 33 28 347 Schwaben 63 37 76 41 52 39 34 32 18 25 417 Unterfranken 116 127 101 99 95 80 145 167 106 151 1.187 Außer Bayern/k.A. 111 174 145 164 150 122 103 132 129 126 1.356 Gesamtergebnis 529 616 644 608 579 505 510 583 496 537 5.607 Testamentarische Erbfälle nach Regierungsbezirken dem FB zugefallen im Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Mittelfranken 5 5 Niederbayern 2 2 Oberbayern 2 1 5 1 11 5 25 Oberfranken 7 7 Oberpfalz 2 2 Schwaben 3 1 4 Unterfranken 1 5 6 Außer Bayern/k.A. 2 16 1 19 Gesamtergebnis 2 1 5 5 1 47 8 1 70 Gesetzliche Erbfälle nach Landkreisen (beinhaltet kreisfreie Städte) dem FB zugefallen im Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Mittelfranken 32 58 73 64 35 58 58 34 49 44 505 Ansbach 5 2 10 23 1 7 12 4 1 4 69 Erlangen-Höchstatt 3 3 1 1 5 37 4 2 4 1 61 Fürth 4 6 10 5 1 5 3 1 4 9 48 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 5 9 8 1 2 1 16 4 8 1 55 Nürnberger Land/Nürnberg 10 22 26 32 13 1 20 14 26 15 179 Roth 2 8 6 0 12 6 2 5 4 13 58 Weißenburg-Gunzenhausen 3 8 12 2 1 1 1 4 2 1 35 Niederbayern 37 20 39 43 55 31 42 50 42 22 381 Deggendorf 12 1 1 4 2 3 1 24 Dingolfing-Landau 3 1 2 3 2 2 4 2 7 26 Freyung-Grafenau 2 5 10 5 13 7 10 18 4 2 76 Kelheim 2 7 5 4 4 2 2 26 Landshut 14 2 2 12 3 3 8 4 1 49 Moosburg 1 2 1 4 Passau 2 5 10 8 4 5 11 11 22 3 81 Regen 4 3 1 4 12 6 1 13 8 4 56 Rottal-Inn 3 2 3 8 2 3 2 2 25 Straubing-Bogen 4 1 3 2 4 14 Oberbayern 20 38 44 62 41 40 24 23 14 33 339 Bad Tölz-Wolfratshausen 1 1 1 1 4 Berchtesgadener Land 1 9 12 1 1 24 Dachau 1 3 10 1 11 2 1 1 30 Ebersberg 1 1 1 2 1 6 Erding 1 1 2 4 Freising 6 3 1 2 2 1 4 19 Fürstenfeldbruck 2 4 1 19 2 1 4 1 1 35 Garmisch-Partenkirchen 3 2 7 12 Ingolstadt 11 3 7 1 1 4 2 7 36 Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14915 Anlage Gesetzliche Erbfälle nach Landkreisen (beinhaltet kreisfreie Städte) dem FB zugefallen im Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Landsberg am Lech 3 2 2 7 Miesbach 2 1 1 4 Mühldorf am Inn 1 4 6 6 3 2 2 4 2 2 32 München 10 5 5 7 8 5 4 5 4 53 Neuburg-Schrobenhausen 1 1 6 1 1 2 3 15 Pfaffenhofen an der Ilm 2 2 1 1 6 Rosenheim 1 3 1 5 3 1 1 15 Starnberg 6 2 1 1 10 Traunstein 1 2 2 7 3 4 1 20 Weilheim-Schongau 2 2 1 2 7 Oberfranken 125 135 112 92 125 87 86 100 105 108 1.075 Bamberg 8 13 37 11 22 13 3 8 10 3 128 Bayreuth 10 19 16 5 27 23 16 16 4 6 142 Coburg 6 7 3 7 4 11 5 4 3 8 58 Forchheim 12 17 3 8 7 4 3 3 10 67 Hof 40 36 25 17 13 11 16 10 16 12 196 Kronach 3 10 8 20 20 8 11 29 24 19 152 Kulmbach 24 12 4 5 7 5 10 16 12 19 114 Lichtenfels 4 1 3 12 2 2 2 10 14 50 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 18 20 16 16 13 10 20 15 23 17 168 Oberpfalz 25 27 54 43 26 48 18 45 33 28 347 Amberg-Sulzbach 1 3 5 3 4 5 4 12 1 9 47 Cham 7 1 9 3 1 1 5 8 2 2 39 NeumarktinderOberpfalz 2 8 1 9 1 4 3 1 29 Neustadt a. d. Waldnaab 3 1 2 5 1 12 Regensburg 2 10 11 7 4 4 1 4 7 3 53 Schwandorf 1 4 8 7 6 2 2 1 4 3 38 Tirschenreuth 4 4 6 5 7 21 3 13 15 5 83 Weiden i. d. Oberpfalz 7 2 13 5 3 6 2 2 1 5 46 Schwaben 63 37 76 41 52 39 34 32 18 25 417 Aichach-Friedberg 6 1 7 3 1 1 2 21 Augsburg 20 11 11 13 13 22 9 6 4 8 117 Dillingena. d. Donau 6 3 4 4 2 1 8 4 32 Donau-Ries 1 5 2 5 1 6 20 Günzburg 7 6 4 5 1 3 4 2 1 2 35 Lindau 4 5 1 2 2 1 15 Neu-Ulm 3 2 5 3 2 1 16 Oberallgäu 4 2 35 3 6 1 2 4 1 1 59 Ostallgäu 9 5 3 1 25 5 6 5 3 4 66 Unterallgäu 8 8 1 5 1 1 4 7 1 36 Unterfranken 116 127 101 99 95 80 145 167 106 151 1.187 Aschaffenburg 8 11 12 5 15 23 38 13 17 19 161 Bad Kissingen 3 7 6 2 9 11 18 17 6 7 86 Haßberge 3 1 12 13 5 7 4 9 13 67 Kitzingen 10 5 1 7 7 1 6 3 2 5 47 Main-Spessart 42 62 20 11 7 5 35 63 5 29 279 Miltenberg 6 6 18 7 25 2 6 48 26 16 160 Rhön-Grabfeld 28 8 1 17 16 8 10 19 8 9 124 Schweinfurt 2 15 22 30 5 10 2 11 24 121 Würzburg 14 12 9 7 6 13 26 4 22 29 142 Außer Bayern/k.A. 111 174 145 164 150 122 103 132 129 126 1.356 Gesamtergebnis 529 616 644 608 579 505 510 583 496 537 5.607 Drucksache 17/14915 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Anlage Testamentarische Erbfälle nach Landkreisen (beinhaltet kreisfreie Städte) dem FB zugefallen im Jahr 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Anzahl Mittelfranken 5 5 Fürth 2 2 Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 1 1 Nürnberger Land/Nürnberg 2 2 Niederbayern 2 2 Passau 2 2 Oberbayern 2 1 5 1 11 5 25 Dachau 1 1 Garmisch-Partenkirchen 2 2 München 1 5 1 1 8 Neuburg-Schrobenhausen 1 1 2 Rosenheim 1 2 3 Starnberg 1 1 2 Traunstein 7 7 Oberfranken 7 7 Bamberg 2 2 Forchheim 1 1 Hof 2 2 Kulmbach 1 1 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 1 1 Oberpfalz 2 2 Neustadt a. d. Waldnaab 2 2 Schwaben 3 1 4 Augsburg 2 2 Dillingen a. d. Donau 1 1 Neu-Ulm 1 1 Unterfranken 1 5 6 Aschaffenburg 1 1 2 Rhön-Grabfeld 1 1 Würzburg 3 3 Außer Bayern/k.A. 2 16 1 19 Gesamtergebnis 2 0 1 5 5 1 47 8 1 0 70