Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 06.12.2016 Studienzuschüsse Ich frage die Staatsregierung: 1. Wozu werden die Studienzuschüsse an den einzelnen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten verwendet? 2. Liegen der Staatsregierung Informationen darüber vor, dass diese für eigentlich unzulässige Zwecke (wie z. B. Bau barrierefreier Zugänge) ausgegeben werden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 29.12.2016 Zu 1.: Zur Frage der Verwendung der Studienzuschüsse an den einzelnen Hochschulen für angewandte Wissenschaften und Universitäten darf auf den beigefügten abschließenden Bericht über die Verwendung der Studienzuschüsse vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 verwiesen werden. Zu 2.: Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über unzulässige Mittelverwendungen vor. Hinsichtlich der Mittelverwendung für barrierefreie Zugänge im Rahmen der Verbesserung des Studentenservices darf auf Nummer 5 des beiliegenden Berichts hingewiesen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2017 17/14917 Bayerischer Landtag Telefon: 089 2186 0 E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de Salvatorstraße 2 · 80333 München Telefax: 089 2186 2800 Internet: www.km.bayern.de U3, U4, U5, U6 - Haltestelle Odeonsplatz ABDRUCK G:\StMBW\M-Schreiben ab 1.8.2014\Abteilung X\Ref. X.5\151912_2016 _ Antwort M an MdL Isabell Zacharis _ Studienzuschüsse _ Anlage.docx ENTWURF Datum: 21.12.2016 Entwurf erstellt/geprüft: Uretschlaeger_R Reinschrift erstellt/geprüft: Reinschrift versandt: Reinschrift gefaxt: Reinschrift an E-Mail: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst 80327 München X.5 – II.3 – X – VII – VIII – XI – LB W – AC – ZS - St W - M Präsidentin des Bayerischen Landtags Frau Barbara Stamm, MdL Maximilianeum 81627 München Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Unser Zeichen (bitte bei Antwort angeben) München, 1. Juli 2016 X.5 – H1213 (DMS) Telefon: 089 2186 2667 Abschließender Bericht über die Verwendung der Studienzuschüsse vom 1.1.2015 bis 31.12.2015 gem. Art. 5a Abs. 5 Satz 2 BayHSchG Sehr geehrte Frau Präsidentin, mit der durch das Haushaltsänderungsgesetz 2013/2014 – Bildungsfinanzierungsgesetz vom 7. Mai 2013 vorgenommenen Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) haben die Hochschulen in Bayern zur Verbesserung der Studienbedingungen staatliche Haushaltsmittel erhalten. Über die Verwendung dieser Mittel im Jahr 2015 unterrichte ich gemäß Art. 5a Abs. 5 Satz 2 BayHSchG den Bayerischen Landtag nachfolgend. 1. Vorbemerkung Als Kompensation für die ab dem Wintersemester 2013/2014 entfallenen Studienbeiträge werden den staatlichen Hochschulen seit Oktober 2013 zweckgebundene Studienzuschüsse zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Studienzuschüsse für die staatlichen Hochschulen bemisst sich an den Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst - 2 - Einnahmen der im Studienjahr 2012 erhobenen Studienbeiträge (abzüglich der Beitragsrückerstattungen, der Abführung in den Sicherungsfonds und eines Kostenanteils für die Verwaltung der Studienbeiträge). Um weiterhin dem Gedanken der Kompensation der weggefallenen Studienbeiträge Rechnung zu tragen, wurde zur Bemessung der Höhe der jährlichen Studienzuschüsse auch die - entsprechend dem Ministerratsbeschluss vom 5.3.2013 – in den Haushaltsverhandlungen berücksichtigte Entwicklung der Studierendenzahlen herangezogen. Die in Art. 5a Abs. 2 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) genannten weiteren Hochschulen1 können auf Antrag zweckgebundene Ausgleichszahlungen zur Verbesserung der Studienbedingungen vom Freistaat Bayern erhalten, sofern sie Entgelte erhoben haben, die mit den Studienbeiträgen an staatlichen Hochschulen vergleichbar waren und die im Zuge der Abschaffung der Studienbeitragspflicht ebenfalls entfielen. Der Grund hierfür ist die Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit dieser Hochschulen, die durch den Wegfall der Studienbeitragspflicht an den staatlichen Hochschulen geschwächt werden könnte. Diesem Bericht liegen die bei den staatlichen Hochschulen und den weiteren Hochschulen gemäß Art. 5a Abs. 2 BayHSchG erhobenen Daten zugrunde. Die jeweils abgefragten Verwendungskategorien orientieren sich strukturell und inhaltlich weitgehend an den Datenerhebungen zu den früheren Studienbeiträgen. 1 Weitere Hochschulen gemäß Art. 5a Abs. 2 BayHSchG sind: Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Katholische Stiftungsfachhochschule München, Evangelische Hochschule Nürnberg, Hochschule für Philosophie München, Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg und die Augustana-Hochschule Neuendettelsau (sechs nichtstaatliche Hochschulen) sowie die Hochschule für Politik München. - 3 - 2. Höhe der Studienzuschüsse und Ausgleichszahlungen der Hochschulen Die Studienzuschüsse für die 32 staatlichen Hochschulen (neun Universitäten, 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften, sechs Kunsthochschulen) und die Ausgleichszahlungen für die sieben weiteren Hochschulen (sechs nichtstaatliche Hochschulen und die Hochschule für Politik München) beliefen sich im Haushaltsjahr 2015 zusammen auf 192 Millionen Euro. Zusätzlich standen den Hochschulen im Jahr 2015 nicht verausgabte Studienzuschüsse bzw. Ausgleichszahlungen aus dem Vorjahr zur Verfügung. Diese übertragenen Ausgabereste aus dem Jahr 2014 betrugen rund 29 Millionen Euro. Insgesamt verfügten die Hochschulen im Haushaltsjahr 2015 somit über rund 221 Millionen Euro. In der Tabelle 1 werden die Studienzuschüsse bzw. Ausgleichszahlungen und die Ausgabereste 2014 je Hochschule und Hochschulgruppe aufgeführt. Tabelle 12: Höhe der Studienzuschüsse bzw. Ausgleichszahlungen und Ausgabereste Hochschulen Ausgabereste 2014 Studienzuschüsse/ Ausgleichszahlungen 2015 verfügbare Mittel 2015 staatliche Universitäten Augsburg 1.324.285 € 9.950.700 € 11.274.985 € Bamberg 1.121.930 € 7.603.300 € 8.725.230 € Bayreuth 931.664 € 6.336.500 € 7.268.164 € Erlangen-Nürnberg 2.328.672 € 21.996.800 € 24.325.472 € München 2.958.408 € 31.047.200 € 34.005.608 € TU München 4.570.291 € 22.626.200 € 27.196.491 € Passau 202.961 € 7.218.000 € 7.420.961 € Regensburg 1.522.926 € 11.367.400 € 12.890.326 € 2 Aufgrund von Rundungsdifferenzen können vereinzelt in allen Tabellen dieses Berichts geringfügige Abweichungen in den ausgewiesenen Summen auftreten. - 4 - Hochschulen Ausgabereste 2014 Studienzuschüsse/ Ausgleichszahlungen 2015 verfügbare Mittel 2015 Würzburg 1.560.752 € 16.258.400 € 17.819.152 € Universitäten gesamt 16.521.889 € 134.404.500 € 150.926.389 € staatliche Hochschulen für angewandte Wissenschaften - HAW OTH Amberg-Weiden 210.146 € 1.641.100 € 1.851.246 € Ansbach 832.180 € 1.141.900 € 1.974.080 € Aschaffenburg 395.221 € 1.512.900 € 1.908.121 € Augsburg * 839.933 € 3.345.700 € 4.185.633 € Coburg 744.443 € 2.467.100 € 3.211.543 € TH Deggendorf 727.295 € 2.201.100 € 2.928.395 € Hof 173.351 € 1.522.600 € 1.695.951 € TH Ingolstadt 1.034.786 € 2.815.100 € 3.849.886 € Kempten 196.876 € 2.594.000 € 2.790.876 € Landshut 560.418 € 1.810.800 € 2.371.218 € München 558.697 € 8.880.700 € 9.439.397 € Neu-Ulm 211.800 € 2.184.700 € 2.396.500 € TH Nürnberg 2.555.370 € 7.286.500 € 9.841.870 € OTH Regensburg 568.089 € 4.462.600 € 5.030.689 € Rosenheim 439.898 € 2.316.100 € 2.755.998 € Weihenstephan-Triesdorf * 848.901 € 2.821.900 € 3.670.801 € Würzburg-Schweinfurt * 1.017.467 € 3.212.200 € 4.229.667 € HAW gesamt 11.914.873 € 52.217.000 € 64.131.873 € staatliche Kunsthochschulen Akademie der Bildenden Künste München 81.088 € 288.900 € 369.988 € Hochschule für Fernsehen und Film München 58.818 € 146.200 € 205.018 € Hochschule für Musik und Theater München 170.033 € 560.400 € 730.433 € Akademie der Bildenden Künste Nürnberg 59.636 € 155.100 € 214.736 € - 5 - Hochschulen Ausgabereste 2014 Studienzuschüsse/ Ausgleichszahlungen 2015 verfügbare Mittel 2015 Hochschule für Musik Nürnberg 15.073 € 182.900 € 197.973 € Hochschule für Musik Würzburg 94.510 € 275.200 € 369.710 € Kunsthochschulen gesamt 479.157 € 1.608.700 € 2.087.857 € weitere Hochschulen KU Eichstätt-Ingolstadt 992 € 2.255.300 € 2.256.292 € Kath. Stiftungsfachhochschule München 83.417 € 735.700 € 819.117 € Evang. Hochschule Nürnberg 0 € 345.900 € 345.900 € Hochschule für Politik München 0 € 139.200 € 139.200 € Hochschule für Philosophie München 0 € 189.900 € 189.900 € Hochschule für kath. Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg 0 € 85.500 € 85.500 € Augustana-Hochschule Neuendettelsau 31 € 18.300 € 18.331 € weitere Hochschulen gesamt 84.440 € 3.769.800 € 3.854.240 € Hochschulen insgesamt 29.000.360 € 192.000.000 € 221.000.360 € * Der Ausgaberest 2014 weicht buchungsbedingt zur Datenmeldung aus dem Vorjahr ab. 3. Verwendung der verfügbaren Mittel Die im Folgenden dargestellten Auswertungen beziehen sich im Wesentlichen auf die drei staatlichen Hochschulgruppen Universitäten, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), Kunsthochschulen und die Gruppe der weiteren Hochschulen. 3.1 Zusammensetzung der verfügbaren Mittel Die Universitäten verfügten im Jahr 2015 mit insgesamt rund 150,9 Millionen Euro über die meisten Mittel. Dieser Betrag setzte sich aus rund 16,5 Millionen Euro an übertragenen Ausgaberesten aus dem Vorjahr und den staatlichen Studienzuschüssen 2015 in Höhe von rund 134,4 Millionen Euro zusammen. - 6 - Die rund 64,1 Millionen Euro der Hochschulen für angewandte Wissenschaften umfassten rund 11,9 Millionen Euro an übertragenen Ausgaberesten aus dem Jahr 2014 und rund 52,2 Millionen Euro Studienzuschüssen im Haushaltsjahr 2015. Die Kunsthochschulen hatten mit insgesamt knapp 2,1 Millionen Euro die wenigsten Mittel der vier Hochschulgruppen zur Verfügung: rund 1,6 Millionen Euro Studienzuschüsse 2015 und knapp 0,5 Millionen Euro an übertragenen Ausgaberesten aus dem Jahr 2014. Die weiteren Hochschulen konnten insgesamt über rund 3,9 Millionen Euro im Jahr 2015 verfügen. Diese setzten sich aus ca. 3,8 Millionen Euro Ausgleichszahlungen und knapp 0,1 Millionen Euro an „Ausgaberesten“ 2014 zusammen. Tabelle 2: Zusammensetzung der verfügbaren Mittel verfügbare Mittel 2015 Universitäten HAW Kunsthochschulen weitere Hochschulen Hochschulen gesamt Ausgabereste 2014 16.521.889 € 11.914.873 € 479.157 € 84.440 € 29.000.360 € 11% 19% 23% 2% 13% Studienzuschüsse/ Ausgleichszahlungen 2015 134.404.500 € 52.217.000 € 1.608.700 € 3.769.800 € 192.000.000 € 89% 81% 77% 98% 87% verfügbare Mittel 2015 gesamt 150.926.389 € 64.131.873 € 2.087.857 € 3.854.240 € 221.000.360 € 100% 100% 100% 100% 100% Ähnlich wie bei den Studienbeiträgen im Jahr 2012 und bei den Studienzuschüssen in den Jahren 2013 und 2014 entfielen im Jahr 2015 rund 68 Prozent der gesamten Mittel auf die neun Universitäten und rund 29 Prozent auf die 17 Hochschulen für angewandte Wissenschaften (siehe Abbildung 1). Die sechs Kunsthochschulen konnten über knapp ein Prozent der gesamten verfügbaren Mittel 2015 disponieren. Die sieben weiteren Hochschulen erhielten knapp zwei Prozent der Mittel. - 7 - Abbildung 1: Verfügbare Mittel nach Hochschulgruppen 3.2 Verwendung der verfügbaren Mittel für Personal- und Sachmittel sowie Ausgabereste Mit den Studienzuschüssen bzw. Ausgleichszahlungen und den übertragenen Ausgaberesten aus dem Vorjahr können die Hochschulen befristete oder auf Dauer angelegte Verpflichtungen eingehen. Die einzelne Hochschule hat die Möglichkeit, bis zu 50 Prozent der ihr zustehenden Studienzuschüsse für (Plan)Stellen auf Basis der durchschnittlichen Stellengehälter des betreffenden Haushaltsjahres einzusetzen. Zur Verbesserung der Studienbedingungen können die Mittel sowohl in den Fakultäten als auch in den zentralen Bereichen der Hochschulen verwendet werden. Ähnlich wie schon bei den Studienbeiträgen zeigte sich auch bei den staatlichen Studienzuschüssen bzw. Ausgleichszahlungen, dass die Hochschulen diese nicht immer sofort ausgaben, sondern Haushaltsreste bildeten, wie bei der Bewirtschaftung anderer staatlicher Haushaltsmittel auch. Diese Mittel sind allerdings für zukünftige Ausgaben haushaltsrechtlich gebunden bzw. verplant. Kraft Haushaltsvermerk werden nicht verbrauchte staatliche Studienzuschüsse grundsätzlich auf das nächste Haushaltsjahr übertragen und dürfen von den Hochschulen im Rahmen der Verfügungsberechtigung – ebenso wie nicht verbrauchte Mittel Universitäten €150.926.389 68% HAW €64.131.873 29% Kunsthochschulen €2.087.857 1% weitere Hochschulen €3.854.240 2% Verfügbare Mittel 2015: 221.000.360 € - 8 - anderer übertragbarer Ansätze der Hochschulen – vor der Einwilligung des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat nach Art. 45 Abs. 3 der Bayerischen Haushaltsordnung in Anspruch genommen werden. Von den insgesamt verfügbaren Mitteln im Jahr 2015 von rund 221 Millionen Euro wurden rund 39,2 Millionen Euro bzw. ca. 18 Prozent nicht ausgegeben. Tabelle 3: Verwendung der verfügbaren Mittel für Personal- und Sachmittel sowie Ausgabereste Verwendung 2015 Universitäten HAW Kunsthochschulen weitere Hochschulen Hochschulen gesamt verfügbare Mittel 2015 gesamt 150.926.389 € 64.131.873 € 2.087.857 € 3.854.240 € 221.000.360 € Ausgabereste 2015 23.565.997 € 15.015.930 € 493.157 € 128.526 € 39.203.609 € verwendete Mittel 2015 gesamt 127.360.392 € 49.115.944 € 1.594.701 € 3.725.715 € 181.796.751 € 100% 100% 100% 100% 100% davon verwendet für: Personalmittel 91.932.952 € 31.326.469 € 831.024 € 2.496.378 € 126.586.822 € 72% 64% 52% 67% 70% Sachmittel/Investitionen 35.427.440 € 17.789.475 € 763.677 € 1.229.337 € 55.209.928 € 28% 36% 48% 33% 30% Wie aus Tabelle 3 hervorgeht, haben die Hochschulen insgesamt rund 181,8 Millionen Euro im Jahr 2015 verwendet (verfügbare Mittel abzüglich Ausgabereste). Davon haben sie ca. 70 Prozent bzw. rund 126,6 Millionen Euro für Personalmittel und ca. 30 Prozent bzw. rund 55,2 Millionen für Sachmittel und Investitionen ausgegeben. Bei einer differenzierten Betrachtung der vier Hochschulgruppen zeigen sich Unterschiede. Der hohe Anteil der ausgegebenen Personalmittel ist vor allem auf die Universitäten zurückzuführen. Die übrigen drei Hochschulgruppen, insbesondere die Kunsthochschulen mit ca. 52 Prozent, gaben weniger Geld für Personal aus. - 9 - 3.3 Verwendete Mittel nach Kategorien Die staatlichen Studienzuschüsse bzw. Ausgleichszahlungen dienen der Kompensation der weggefallenen Studienbeiträge. Sie sind zweckgebunden und ausschließlich zur Verbesserung der Studienbedingungen einzusetzen. Anhand eines standardisierten Fragebogens wurde die Verwendung der staatlichen Mittel anhand von drei Oberkategorien erhoben, die bereits bei den Abfragen bezüglich der Studienbeiträge verwendet wurden: Verbesserung der Lehre, Verbesserung des Studentenservice, Verbesserung der Infrastruktur. Tabelle 4: Verwendete Mittel nach Kategorien verwendete Mittel 2015 gesamt Universitäten HAW Kunsthochschulen weitere Hochschulen Hochschulen gesamt Verbesserung der Lehre 71.417.325 € 24.078.270 € 1.109.625 € 2.026.505 € 98.631.726 € 56% 49% 70% 54% 54% Verbesserung des Studentenservice 14.886.735 € 5.951.759 € 63.122 € 439.982 € 21.341.598 € 12% 12% 4% 12% 12% Verbesserung der Infrastruktur 41.056.333 € 19.085.915 € 421.953 € 1.259.227 € 61.823.428 € 32% 39% 26% 34% 34% verwendete Mittel 2015 gesamt 127.360.392 € 49.115.944 € 1.594.701 € 3.725.715 € 181.796.751 € 100% 100% 100% 100% 100% Wie in Tabelle 4 aufgeführt, wurden rund 98,6 Millionen Euro bzw. ca. 54 Prozent der verwendeten Mittel zur Verbesserung der Lehre eingesetzt. Über dem Durchschnitt lagen die Universitäten (56 Prozent) und die Kunsthochschulen (70 Prozent). Im Einzelnen investierten folgende Hochschulen mehr als 54 Prozent (Durchschnitt aller Hochschulen) in die Verbesserung der Lehre: Universitäten (6 von 9): Augsburg, Bamberg, Bayreuth, München, Passau und Regensburg, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (5 von 17): Coburg, Kempten, Landshut, Weihenstephan-Triesdorf und Würzburg-Schweinfurt, Kunsthochschulen (5 von 6): Akademie der Bildenden Künste München, Hochschule für Fernsehen und Film München, - 10 - Akademie der Bildenden Künste Nürnberg, Hochschule für Musik Nürnberg und die Hochschule für Musik Würzburg, Weitere Hochschulen (2 von 7): Katholische Universität Eichstätt- Ingolstadt und die Hochschule für Politik München. Weitere rund 21,3 Millionen Euro bzw. ca. 12 Prozent der ausgegebenen Mittel wurden zur Verbesserung des Studentenservice verwendet. Deutlich unter dem Durchschnitt aller Hochschulen lagen die Kunsthochschulen mit vier Prozent. Folgende Hochschulen gaben mehr als 12 Prozent ihrer Mittel (Durchschnitt aller Hochschulen) für die Verbesserung des Studentenservice aus: Universitäten (3 von 9): Augsburg, Erlangen-Nürnberg und die TU München, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (7 von 17): Amberg-Weiden, Aschaffenburg, Coburg, Kempten, München, Neu-Ulm und Rosenheim, Weitere Hochschulen (4 von 7): Katholische Stiftungsfachhochschule München, Evangelische Hochschule Nürnberg, Hochschule für Philosophie München und die Augustana-Hochschule Neuendettelsau. Zur Verbesserung der Infrastruktur wurden 34 Prozent bzw. rund 61,8 Millionen Euro eingesetzt. Folgende Hochschulen gaben mehr als 34 Prozent (Durchschnitt aller Hochschulen) zur Verbesserung der Infrastruktur aus: Universitäten (4 von 9): Erlangen-Nürnberg, TU München, Regensburg und Würzburg, Hochschulen für angewandte Wissenschaften (13 von 17): Amberg-Weiden, Ansbach, Aschaffenburg, Augsburg, Deggendorf, Hof, Ingolstadt, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim und Würzburg-Schweinfurt, Kunsthochschulen (1 von 6): Hochschule für Musik und Theater München, - 11 - Weitere Hochschulen (4 von 7): Katholische Stiftungsfachhochschule München, Evangelische Hochschule Nürnberg, Hochschule für Philosophie München, und die Hochschule für katholische Kirchenmusik und Musikpädagogik Regensburg. 4. Verbesserung der Studienbedingungen Im Folgenden werden die zur Verbesserung der Studienbedingungen verwendeten Mittel nach den drei Oberkategorien (Verbesserung der Lehre, Verbesserung des Studentenservice, Verbesserung der Infrastruktur) und den jeweils zugehörigen Unterkategorien/Verwendungszwecken ausgewertet. Die angegebenen Prozentwerte in den Tabellen beziehen sich immer auf die entsprechende Oberkategorie und ergeben in Summe 100 Prozent. Die Berechnungsgrundlage bilden wie in Tabelle 4 die verwendeten Mittel im Jahr 2015 (verfügbare Mittel 2015 abzüglich Ausgabereste 2015). 4.1 Verbesserung der Lehre Zur Verbesserung der Lehre wurden von allen Hochschulen insgesamt rund 98,6 Millionen Euro aufgewendet. Die einzelnen Unterkategorien werden im Folgenden differenziert nach den vier Hochschulgruppen genauer dargestellt. Tabelle 5: Verbesserung der Lehre Verwendung 2015 Universitäten HAW Kunsthochschulen weitere Hochschulen Hochschulen gesamt Verbesserung der Lehre 71.417.325 € 24.078.270 € 1.109.625 € 2.026.505 € 98.631.726 € davon: Professoren 1% 5% 1% 0% 2% wissenschaftliche Mitarbeiter 39% 13% 18% 55% 33% Lehrbeauftragte 7% 10% 3% 7% 8% Lektoren / Gastdozenten 4% 2% 11% 2% 4% - 12 - Verwendung 2015 Universitäten HAW Kunsthochschulen weitere Hochschulen Hochschulen gesamt nichtwissenschaftliches Personal 9% 41% 21% 13% 17% wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte / Tutoren 20% 14% 5% 11% 18% Hochschuldidaktik / Qualitätsmanagement 7% 1% 1% 2% 5% Exkursionen / Studienprojekte / Praktika 8% 14% 34% 5% 10% Sonstiges 5% 1% 6% 4% 4% Summe 100% 100% 100% 100% 100% Professoren sowie wissenschaftliche Mitarbeiter Für die Einstellung zusätzlicher Professoren gaben die Hochschulen insgesamt zwei Prozent der Mittel aus. Für wissenschaftliche Mitarbeiter setzten die Hochschulen mit ca. einem Drittel deutlich mehr Mittel ein, insbesondere an den Universitäten (39 Prozent) und den weiteren Hochschulen (55 Prozent). An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften wurden aufgrund des fehlenden Mittelbaus für diese Personengruppe 13 Prozent und an den Kunsthochschulen 18 Prozent der Mittel verwendet. Lehrbeauftragte sowie Lektoren und Gastdozenten In die beiden Personalgruppen Lehrbeauftragte und Lektoren und Gastdozenten investierten die Hochschulen insgesamt zwölf Prozent der Mittel innerhalb der Kategorie Verbesserung der Lehre. Durchschnittlich gaben die Hochschulen acht Prozent für Lehrbeauftragte und vier Prozent für Lektoren und Gastdozenten aus. Auffällig sind die Kunsthochschulen, die unterdurchschnittlich in die Lehrbeauftragten investierten, dafür aber überdurchschnittlich viele Mittel für Lektoren und Gastdozenten bereitstellten. Nichtwissenschaftliches Personal Die Hochschulen gaben insgesamt 17 Prozent ihrer Mittel zur Verbesserung der Lehre für nichtwissenschaftliches Personal aus. Am meisten investierten die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (41 Prozent) in diese Personengruppe. Überdurchschnittlich viele Mittel - 13 - verwendeten auch die Kunsthochschulen (21 Prozent) für diesen Personenkreis. Deutlich unter dem Durchschnitt lagen die Aufwendungen der Universitäten (neun Prozent) für das nichtwissenschaftliche Personal. Wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Tutoren Knapp ein Fünftel der Mittel wurde von den Hochschulen insgesamt für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Tutoren ausgegeben. Die Höhe des Anteils ist vor allem auf die Universitäten zurückzuführen. Einen deutlich geringeren Anteil (fünf Prozent) verwendeten die Kunsthochschulen für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte sowie Tutoren. Hochschuldidaktik und Qualitätsmanagement Innerhalb der Kategorie Verbesserung der Lehre waren die Ausgaben der Hochschulen für Hochschuldidaktik und Qualitätsmanagement mit fünf Prozent relativ gering. Dieser Wert ist weitgehend auf die Universitäten zurückzuführen. Die drei anderen Hochschulgruppen investierten entweder ein oder zwei Prozent in diese beiden Bereiche. Exkursionen, Studienprojekte und Praktika Zur Verbesserung der Lehre tragen indirekt auch Exkursionen, Studienprojekte und Praktika bei. Für diese Bereiche gaben die Hochschulen insgesamt zehn Prozent der Mittel aus, die Kunsthochschulen sogar 34 Prozent. Sonstiges Unter dem Verwendungszweck Sonstiges wiesen die Hochschulen vier Prozent bzw. 3,7 Millionen Euro der Mittel zur Verbesserung der Lehre aus. Darunter fallen Ausgaben für Klausurkorrekturen, Unterrichts- und Bürosowie Verbrauchsmaterialien, Skripten, Druckkostenzuschüsse, Zeitschriften, Abonnements, Bücher und Laborgeräte etc. Weitere Ausgabeposten waren Fortbildungen und Tagungen sowie Stellenausschreibungen. Zusätzlich erfolgten Ausgaben zur Verbesserung der Lehre, wie Evaluierungen und Videoausstattung und Probeklausuren. Ferner wurden Personalmittel für Gleichstellungsbeauftragte, für Werkverträge zur Vermittlung von Schlüsselqualifikationen und zur Überbrückung von Stellensperren ausgegeben. Weitere Mittel wurden für - 14 - Studiengangskoordinatoren und für die hochschule dual verwendet. Einige Hochschulen investierten auch in Demonstrationsexperimente und neue Webseiten für Vorlesungen, verbesserte Evaluationen von Lehrveranstaltungen und Video-Aufzeichnungen von Lehrveranstaltungen. 4.2 Verbesserung des Studentenservice Rund 21,3 Millionen Euro gaben die Hochschulen zur Verbesserung des Studentenservice aus. Die einzelnen Verwendungszwecke werden im Folgenden nach den vier Hochschulgruppen genauer betrachtet. Tabelle 6: Verbesserung des Studentenservice Verwendung 2015 Universitäten HAW Kunsthochschulen weitere Hochschulen Hochschulen gesamt Verbesserung des Studentenservice 14.886.735 € 5.951.759 € 63.122 € 439.982 € 21.341.598 € davon: Studienberatung 38% 19% 0% 17% 32% Prüfungsangelegenheiten 12% 12% 0% 4% 12% Career Service 9% 15% 15% 13% 11% Akademisches Auslandsamt 23% 14% 35% 45% 21% familienfreundliche Hochschule 1% 5% 7% 1% 2% soziale Betreuung 2% 15% 0% 12% 5% Mittel für studentische Angelegenheiten 10% 18% 42% 8% 12% Sonstiges 5% 2% 0% 0% 4% Summe 100% 100% 100% 100% 100% Studienberatung Für Studienberatung verwendeten die Hochschulen knapp ein Drittel und damit den größten Anteil der ausgegebenen Mittel in der Kategorie Verbesserung des Studentenservice. Dies ist vor allem auf die Universitäten zurückzuführen, die 38 Prozent der Mittel in die Beratung investierten. Auffällig ist, dass die Kunsthochschulen kein Geld für Studienberatung ausgaben. - 15 - Prüfungsangelegenheiten Zwölf Prozent der Mittel innerhalb der Kategorie Verbesserung des Studentenservice wurden für Prüfungsangelegenheiten ausgegeben. Während die Universitäten und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften den Durchschnittswert investierten, haben die Kunsthochschulen keine Mittel in diesem Bereich eingesetzt. Career Service Für den Career Service investierten die Hochschulen elf Prozent ihrer Mittel. Mit neun Prozent lagen nur die Universitäten unter diesem Durchschnitt. Akademisches Auslandsamt Auf die Akademischen Auslandsämter entfiel etwas mehr als ein Fünftel der Mittel. Die Akademischen Auslandsämter sind damit der zweithöchste Ausgabenposten innerhalb der Oberkategorie Verbesserung des Studentenservice. Mit 35 Prozent bzw. 45 Prozent lagen die Kunsthochschulen bzw. die weiteren Hochschulen deutlich über dem Durchschnitt. Familienfreundliche Hochschule sowie soziale Betreuung Mit zwei Prozent im Bereich familienfreundliche Hochschule und mit fünf Prozent im Bereich soziale Betreuung fielen die Ausgaben für Soziales vergleichsweise gering aus. Auffallend sind die hohen Anteile von 15 und 12 Prozent, den die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die weiteren Hochschulen allein für soziale Betreuung verwendeten. Mittel für studentische Angelegenheiten Zwölf Prozent der Mittel gaben die Hochschulen für studentische Angelegenheiten aus. Die Kunsthochschulen weichen mit 42 Prozent sehr deutlich von den anderen Hochschulgruppen ab. Sonstiges Für sonstige Maßnahmen verwendeten die Hochschulen im Durchschnitt vier Prozent bzw. knapp 1 Million Euro der Gelder. Die Ausgaben entfielen nur auf die Universitäten und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, da die Kunsthochschulen und die weiteren Hochschulen - 16 - keine Mittel in dieser Unterkategorie angaben. Die Maßnahmen, die von den Universitäten und den Hochschulen für angewandte Wissenschaften unter Sonstiges zur Verbesserung des Studentenservice aufgelistet wurden, streuen inhaltlich sehr breit: Mittel für Wach- und Schließdienste und für Studierendensekretariate zur Optimierung des Studierendenservice, Skripte, Kurse (SAP-, MS-Office-Kurse) und Mittel zur Förderung des Studentensports. Weitere Ausgaben erfolgten beispielsweise für eine Praktikantenbörse, Informationsveranstaltungen, für die Zustellung des Erstsemesterleitfadens oder einen ECTS-basierten Mobilitätszuschuss. 4.3 Verbesserung der Infrastruktur In die Verbesserung der Infrastruktur investierten alle Hochschulen zusammen rund 61,8 Millionen Euro. Die einzelnen Verwendungszwecke werden im Folgenden nach den Hochschulgruppen detailliert beschrieben. Tabelle 7: Verbesserung der Infrastruktur Verwendung 2015 Universitäten HAW Kunsthochschulen weitere Hochschulen Hochschulen gesamt Verbesserung der Infrastruktur 41.056.333 € 19.085.915 € 421.953 € 1.259.227 € 61.823.428 € davon: Bibliothek, Literatur, Medien 30% 23% 14% 32% 28% DV-Geräte, IT-Service und -Ausstattung / Rechenzentren 18% 26% 5% 22% 21% Sprachenzentren 17% 12% 3% 11% 15% kleine Baumaßnahmen 7% 1% 4% 6% 5% Anmietung zusätzlicher Räume für Lehre 1% 1% 1% 6% 1% Ausstattungsgegenstände für Unterrichts-, Praktikaund Bibliotheksräume 10% 31% 66% 9% 16% Betriebsmittel / Bewirtschaftungskosten 4% 5% 0% 13% 4% Sonstiges 13% 1% 8% 3% 9% Summe 100% 100% 100% 100% 100% - 17 - Bibliothek, Literatur und Medien Den größten Anteil der Mittel in der Kategorie Verbesserung der Infrastruktur verwendeten die Hochschulen mit 28 Prozent für Bibliotheken, Literatur und Medien. Die Universitäten und die weiteren Hochschulen lagen mit ihrem Mitteleinsatz in diesem Bereich über dem Durchschnittswert, die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Kunsthochschulen darunter. DV-Geräte, IT-Service und -Ausstattung, Rechenzentren Für die Anschaffung von DV-Geräten, den IT-Service und der IT- Ausstattung sowie für Rechenzentren verwendeten die Hochschulen durchschnittlich 21 Prozent ihrer Gelder. Etwas über diesem Durchschnittswert lagen die Hochschulen für angewandte Wissenschaften mit 26 Prozent, deutlich darunter die Kunsthochschulen mit fünf Prozent. Sprachenzentren 15 Prozent der Mittel flossen in die Ausstattung von Sprachenzentren. Die Universitäten investierten leicht überdurchschnittlich in diesen Bereich, während die Kunsthochschulen nur drei Prozent dafür ausgaben. Kleine Baumaßnahmen sowie Anmietung zusätzlicher Räume für Lehre Für kleine Baumaßnahmen (fünf Prozent) und die Anmietung zusätzlicher Räume für die Lehre (ein Prozent) verwendeten die Hochschulen insgesamt sechs Prozent der Gelder. Während die Hochschulen für angewandte Wissenschaften für kleine Baumaßnahmen nur ein Prozent ausgaben, wurden vor allem an den Universitäten und den weiteren Hochschulen kleine Baumaßnahmen durchgeführt. Die Gruppe der weiteren Hochschulen mieteten überdurchschnittlich oft zusätzliche Räume für die Lehre an. Ausstattungsgegenstände für Unterrichts-, Praktika- und Bibliotheksräume Für Ausstattungsgegenstände, beispielsweise für Labore, Hörsäle und Bibliotheksräume, gaben die Hochschulen insgesamt 16 Prozent der Mittel innerhalb der Kategorie Verbesserung der Infrastruktur aus. Vor allem die - 18 - Kunsthochschulen (66 Prozent) und die Hochschulen für angewandte Wissenschaften (31 Prozent) lagen mit ihren Investitionen in diesem Bereich deutlich über dem Durchschnittswert. Betriebsmittel und Bewirtschaftungskosten Auf Betriebsmittel und Bewirtschaftungskosten entfiel ein Anteil von vier Prozent der Ausgaben. Mit 13 Prozent überschritten die weiteren Hochschulen den Durchschnittswert deutlich. Sonstiges Die Hochschulen gaben neun Prozent der Mittel bzw. 5,6 Millionen Euro für Sonstiges zur Verbesserung der Infrastruktur aus. Überdurchschnittlich waren die Investitionen der Universitäten in dieser heterogenen Ausgabengruppe. Innerhalb dieser Unterkategorie wurden viele zum Teil sehr spezifische Einzelmaßnahmen aufgeführt (z.B. Erneuerung der Garderobenschränke in Bibliotheksbereichen, Klavierstimmer). Ferner erfolgten Ausgaben für Werkverträge und Personalmittel zur Aufrechterhaltung verlängerter bzw. erweiterter Öffnungszeiten der Hochschuleinrichtungen. 5. Herstellung der Barrierefreiheit Bei der Abfrage der Verwendung der Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen wurde zusätzlich erhoben, in welchem Umfang die Mittel in den drei Kategorien (Verbesserung der Lehre, Verbesserung des Studentenservice und Verbesserung der Infrastruktur) zur Herstellung der Barrierefreiheit verwendet wurden. Dazu sollten die Hochschulen sowohl den Betrag als auch die Maßnahmen differenziert nach Personal- und Sachmitteln angeben, sofern die Maßnahmen gesondert aufgeführt und summenmäßig beziffert werden konnten. Alle Hochschulen haben im Jahr 2015 rund 181,8 Millionen Euro zur Verbesserung der Studienbedingungen ausgegeben. Ausschließlich von der Universität Würzburg wurden in der Kategorie Verbesserung des Studentenservice rund 66.200 Euro speziell zur Herstellung der - 19 - Barrierefreiheit eingesetzt. Dieser Betrag wurde für eine Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung ausgegeben (rund 37.600 Euro für Personal- und rund 28.600 Euro für Sachmittel). Hierbei muss allerdings berücksichtigt werden, dass die genannten Verwendungen sich ausschließlich auf die Verbesserung der Barrierefreiheit beziehen und hier weitere Maßnahmen der Hochschulen im Sinne der Inklusion, die zugleich auch der Verbesserung der Studienbedingungen dienen, betragsmäßig nicht aufgeteilt und gesondert ausgewiesen werden können; insoweit ist eine klare Abgrenzung nicht zu treffen. 6. Zusammenfassung Alle Hochschulen erhielten im Haushaltsjahr 2015 zusammen 192 Millionen Euro an staatlichen Studienzuschüssen bzw. Ausgleichszahlungen, die zu einer Verbesserung der Studienbedingungen beitragen sollen. Zusätzlich standen ihnen rund 29 Millionen Euro an Ausgaberesten aus dem Jahre 2014 zur Verfügung. Von den insgesamt rund 221 Millionen Euro entfielen auf die Universitäten rund 150,9 Millionen Euro, auf die Hochschulen für angewandte Wissenschaften rund 64,1 Millionen Euro und auf die Kunsthochschulen rund 2,1 Millionen Euro sowie rund 3,8 Millionen Euro auf die weiteren Hochschulen. Von den insgesamt zur Verfügung stehenden 221 Millionen Euro gaben die Hochschulen im Haushaltsjahr 2015 rund 181,8 Millionen Euro (ca. 82 Prozent) aus. Rund 39,2 Millionen Euro (ca. 18 Prozent) wurden nicht sofort ausgegeben. Aufgrund der haushaltsrechtlichen Übertragbarkeit und genehmigungsfreier Verfügbarkeit dieser staatlichen Mittel können die Hochschulen insbesondere rechtliche Verpflichtungen, die sie für Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen eingegangen sind, aber nicht mehr im Haushaltsjahr 2015 zahlungswirksam wurden, nach dem 31.12.2015 erfüllen. - 20 - Von den im Jahr 2015 verausgabten 181,8 Millionen Euro wurden ca. 70 Prozent für Personal- und ca. 30 Prozent für Sachmittel und Investitionen ausgegeben. Die Höhe des durchschnittlichen Personalmittelanteils ist vor allem auf die Universitäten zurückzuführen. Die übrigen drei Hochschulgruppen, insbesondere die Kunsthochschulen, investierten prozentual weniger in Personalmittel und dafür einen größeren Anteil in Sachmittel und Investitionen. Der größte Betrag in Höhe von rund 98,6 Millionen Euro wurde in die Verbesserung der Lehre investiert. Innerhalb dieser Kategorie wurden an den Universitäten die meisten Mittel für wissenschaftliche Mitarbeiter ausgegeben, gefolgt von wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften und Tutoren. Auch die Gruppe der weiteren Hochschulen verwendete, wie die Universitäten, den größten Anteil für wissenschaftliche Mitarbeiter. Anders gestalteten sich die Ausgaben an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften und den Kunsthochschulen. Die meisten Mittel innerhalb der Kategorie Verbesserung der Lehre entfielen bei den Hochschulen für angewandte Wissenschaften auf das nichtwissenschaftliche Personal. Die Kunsthochschulen gaben im Bereich Verbesserung der Lehre die meisten Mittel für Exkursionen, Studienprojekte und Praktika aus, gefolgt von Ausgaben für das nichtwissenschaftliche Personal. Der zweithöchste Betrag in Höhe von rund 61,8 Millionen Euro floss in Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur. Die meisten Mittel innerhalb dieser Kategorie wurden für Bibliotheken, Literatur und Medien ausgegeben, gefolgt von DV-Geräten, IT-Service und -Ausstattung, Rechenzentren. Dabei bestanden deutliche Unterschiede zwischen den Hochschulgruppen. Die Kunsthochschulen gaben für diese beiden Verwendungszwecke prozentual deutlich weniger aus als die übrigen drei Hochschulgruppen. Dafür investierten sie am stärksten in Ausstattungsgegenstände für Unterrichts-, Praktika- und Bibliotheksräume. An den Hochschulen für angewandte Wissenschaften war dieser Verwendungszweck ebenfalls führend, gefolgt von DV-Geräten, IT-Service und -Ausstattung, Rechenzentren. - 21 - Die restlichen rund 21,3 Millionen Euro verwendeten die Hochschulen zur Verbesserung des Studentenservice. Der größte Anteil innerhalb dieser Kategorie floss in die Studienberatung. Der zweitgrößte Anteil ging an die Akademischen Auslandsämter, vor allem bei den weiteren Hochschulen und den Kunsthochschulen. Die Hochschulen für angewandte Wissenschaften und die Kunsthochschulen gaben im Gegensatz zu den Universitäten und der Gruppe der weiteren Hochschulen einen deutlich größeren Anteil ihrer Mittel für studentische Angelegenheiten aus. Mit vorzüglicher Hochachtung Dr. Ludwig Spaenle Staatsminister