Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Lotte SPD vom 05.12.2016 Ballungsraumzulage für Töchter der LMU Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, den hundertprozentigen Töchtern der LMU (Klinik KUM Dienstleistungs GmbH und KUM KMD GmbH) eine Ballungsraumzulage wie in Tarifverträgen zukommen zu lassen? b) Welche Gründe sprechen dagegen (vor dem Hintergrund , dass diese Töchter keine 19 % Mehrwertsteuer in Rechnung stellen müssen und hier ein Direktionsrecht besteht)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 29.12.2016 Zu 1. a): Die Vergütung bei den Servicegesellschaften des Klinikums der Universität München, KUM Dienstleistungs GmbH (Speisenversorgung) und KMD GmbH (Reinigung), richtet sich nach den Arbeitsverträgen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und den dort geltenden tariflichen Vorgaben. Für die KUM Dienstleistungs GmbH gilt der branchenübliche Tarifvertrag DEHOGA/NGG (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband/Nahrung/Genuss/Gaststätte) und für die KMD Dienstleistungs GmbH der Rahmentarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 28. Juni 2011 und der Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 30. Oktober 2015. Die einschlägigen Tarifverträge sehen die Gewährung einer Ballungsraumzulage nicht vor. Sie könnte nur im Rahmen einer außertariflichen Maßnahme gezahlt werden. Zu 1. b): Tarifparteien sind in diesem Fall die KUM DL GmbH bzw. KMD GmbH als eigenständige Tochtergesellschaft des Klinikums der LMU und die Gewerkschaft ver.di. Die Verhandlungen werden ausschließlich durch diese Tarifparteien geführt. Dies umfasst auch den kompletten Bereich der Entlohnung. Die Staatsregierung gehört nicht zu den Tarifparteien. Es gibt daher keine Grundlage für eine Einflussnahme der Staatsregierung. Diese Auffassung teilt auch das Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.02.2017 17/14919 Bayerischer Landtag