Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.11.2016 Aktivitäten ultranationalistischer Motorradclubs in Bayern (Turkos MC, Osmanen Germania, Turan e.V., Ottoman Warrior) Laut Presseberichten haben am 9. November 2016 rund 1.500 Polizistinnen und Polizisten in sechs Bundesländern – darunter in Bayern – Gewerberäume und Büros im Rocker -Milieu durchsucht. Der Einsatz richtete sich gegen die „Osmanen Germania“ – eine als türkisch-ultranationalistisch geltende Gruppierung. Laut Meldung der Deutschen Presseagentur (dpa) vom 09.11.16 wurde bei der Aktion „nach Waffen, Drogen, Munition, Schriftstücken und anderen Beweismitteln gesucht, die konkretere Hinweise auf illegale Geschäfte geben können“. Schon seit einiger Zeit zeigt – laut dem aktuellen bayerischen Verfassungsschutzbericht – mit dem Motorradclub Turkos MC zudem eine rockerähnliche, der „Ülkücü-Bewegung “ zuzuordnende Gruppierung „starke Expansionsbestrebungen “. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Verlauf der Durchsuchungsaktion am 9. November 2016 und die dabei sichergestellten Beweismittel ? 1.2 An welchen Orten in Bayern fanden die Durchsuchungen jeweils statt? 1.3 Welche Straftaten werden den Beschuldigten konkret vorgeworfen und wurden bereits Haftbefehle ausgestellt ? 2.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Organisationsstruktur der „Osmanen Germania“ in Bayern (bitte lokale Gruppen und ggf. Erkenntnisse über die Mitgliederzahlen der einzelnen Gruppen auflisten)? 2.2 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Aktivitäten der „Osmanen Germania“ in Bayern? 2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die politisch-ideologische Ausrichtung der „Osmanen Germania“? 3.1 Werden die „Osmanen Germania“ vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet (wenn ja, bitte Zeitpunkt angeben)? 3.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der „Osmanen Germania“ in den Bereich der Organisierten Kriminalität? 4.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen den „Osmanen Germania“ und dem Motorradclub „Turkos MC“ in Bayern? 4.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen den „Osmanen Germania“ und weiteren Vereinen, Organisationen und Gruppierungen der türkisch-ultranationalistischen und rassistischen „Ülkücü-Bewegung“? 4.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der „Osmanen Germania“ zu weiteren Gruppierungen der rechtsextremen oder islamistischen Szene Bayerns? 5.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Organisationsstruktur und die Aktivitäten des Motorradclubs „Turkos MC“ in Bayern (bitte lokale Gruppen und ggf. Erkenntnisse über die Mitgliederzahlen der einzelnen Gruppen auflisten)? 5.2 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Expansionsbestrebungen des Motorradclubs „Turkos MC“ in Bayern? 5.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen des Motorradclubs „Turkos MC“ in den Bereich der Organisierten Kriminalität? 6.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen dem Motorradclub „Turkos MC“ und weiteren Vereinen, Organisationen und Gruppierungen der türkisch-ultranationalistischen und rassistischen „Ülkücü-Bewegung“? 6.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen des Motorradclubs „Turkos MC“ zu weiteren Gruppierungen der rechtsextremen oder islamistischen Szene Bayerns? 6.3 Wie bewertet die Staatsregierung die politisch-ideologische Ausrichtung des Motorradclubs „Turkos MC“? 7.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Organisationsstruktur und die Aktivitäten der Motorradclubs „Turan e.V.“ und „Ottoman Warrior“ in Bayern (bitte lokale Gruppen und ggf. Erkenntnisse über die Mitgliederzahlen der einzelnen Gruppen auflisten)? 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen den Motorradclubs „Turan e.V.“ bzw. „Ottoman Warrior“ und weiteren Vereinen, Organisationen und Gruppierungen der türkisch-ultranationalistischen und rassistischen „Ülkücü-Bewegung “? 7.3 Werden die Motorradclubs „Turan e.V.“ und „Ottoman Warrior“ vom BayLfV beobachtet (wenn ja, bitte Zeitpunkt angeben)? 8.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über politischmotivierte Straf- und Gewalttaten von Mitgliedern der „Osmanen Germania“ in Bayern seit dem Jahr 2010 (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anony- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2017 17/14925 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14925 misierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? 8.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über politischmotivierte Straf- und Gewalttaten von Mitgliedern des Motorradclubs „Turkos MC“ in Bayern seit dem Jahr 2010 (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? 8.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über politischmotivierte Straf- und Gewalttaten von Mitgliedern der Motorradclubs „Turan e.V.“ bzw. „Ottoman Warrior“ in Bayern seit dem Jahr 2010 (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.12.2016 Vorbemerkung Bei dem den Fragen 1.1–1.3 zugrunde liegenden Sachverhalt handelt es sich um ein aktuell im Bundesland Hessen geführtes Ermittlungsverfahren, welches unter Federführung der Staatsanwaltschaft Darmstadt steht. Im Rahmen der vom Bundesland Hessen geführten bundesweiten Durchsuchungsaktion wurden auch drei Objekte in Aschaffenburg durchsucht. Vor dem Hintergrund außerbayerischer Ermittlungsführung und Zuständigkeiten können Auskünfte aus dem Ermittlungsverfahren von hier nicht erteilt werden. Gruppierungen wie Osmanen Germania BC, Turkos MC, Turan e.V. und „Ottoman Warrior“ werden grundsätzlich den sogenannten rockerähnlichen Gruppierungen zugerechnet, da sie vergleichbar wie Rockergruppierungen (wie z. B. Bandidos MC, Hells Angels MC u. a.) in Erscheinung treten. Sie ähneln den klassischen Rockergruppierungen in ihrem martialischen Auftreten, der strengen Hierarchie und dem abgeschotteten Gruppenverhalten. Deshalb werden diese Gruppierungen, sofern diese eine polizeiliche Relevanz entwickeln , von den Dienststellen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität im Rahmen der Beobachtung und Bekämpfung des Phänomens der Rockerkriminalität bearbeitet. Diese kann sich durch bekannt gewordene Straftaten, aber auch durch sich abzeichnende Gefahrenlagen ergeben. Die Beobachtung der Rockerkriminalität ist zudem ein Beobachtungsschwerpunkt des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV) bei der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität. Wie bei vielen rockerähnlichen Gruppierungen sind auch bei den angefragten Gruppen eine hohe Mitgliederfluktuation und oftmals nur kurzzeitig bestehende Ortsgruppen (sog. Chapter) zu beobachten. Eine größere Anzahl von Chaptern wird zwar in den Sozialen Medien genannt, jedoch sind diese Ortsgruppen bzw. deren Mitglieder oftmals polizeilich nicht feststellbar, sodass begründete Zweifel an deren Existenz im Sinne einer festgefügten Organisation angebracht sind. Die nachfolgenden Aussagen und Zahlen basieren deshalb auf den aktuell vorliegenden polizeilich verifizierten Informationen der Dienststellen zur Bekämpfung Organisierter Kriminalität sowie im Weiteren auf Erkenntnissen des BayLfV. 1.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über den Verlauf der Durchsuchungsaktion am 9. November 2016 und die dabei sichergestellten Beweismittel? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 1.2 An welchen Orten in Bayern fanden die Durchsuchungen jeweils statt? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 1.3 Welche Straftaten werden den Beschuldigten konkret vorgeworfen und wurden bereits Haftbefehle ausgestellt? Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. 2.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Organisationsstruktur der „Osmanen Germania“ in Bayern (bitte lokale Gruppen und ggf. Erkenntnisse über die Mitgliederzahlen der einzelnen Gruppen auflisten)? Ende 2014 gründete sich in Hessen die rockerähnliche Gruppierung „Osmanen Germania BC“. Die meist türkischstämmigen Mitglieder rekrutieren sich hauptsächlich aus der Boxsportszene. Aufgrund interner Auseinandersetzungen spaltete sich die Gruppierung im Mai 2015 in den „Osmanen Germania BC 157“ und den „Osmanen Frankfurt BC 156“. Im Anschluss daran expandierte der Osmanen Germania BC 157 bundes- und europaweit. Der Sitz des World Chapter befindet sich in Dietzenbach, Hessen. Abweichend von anderen Rockergruppierungen spielen Motorräder keine Rolle. Der „Osmanen Germania BC“ definiert sich selbst als Boxclub. Die Mehrheit der Mitglieder ist polizeilich mit Rohheits-, Eigentums- und Betäubungsmitteldelikten in Erscheinung getreten. Bei einzelnen Mitgliedern hat die Polizei illegalen Waffenbesitz und Waffengebrauch feststellen können. Bei dem Osmanen Germania BC ist aktuell ein aktives Chapter in Bayern bekannt. Dieses befindet sich in Günzburg . Die Chapter Nürnberg und Ichenhausen sind nach Erkenntnissen des Bayerischen Landeskriminalamts formal noch existent, dürften sich aber kurz vor einer Auflösung befinden . Beim Bayerischen Landeskriminalamt können in Bayern dem Osmanen Germania BC 14 Mitglieder zugeordnet werden . 2.2 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Aktivitäten der „Osmanen Germania “ in Bayern? In Bayern halten sich die „Osmanen Germania“ eher bedeckt . Treffen werden nur selten und möglichst unter Ausschluss der Allgemeinheit abgehalten. Aus dem gesamten Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland trafen sich am 06.03.2016 in Lindau ca. 300 bis 350 Mitglieder der Osmanen Germania in einer eigens angemieteten Diskothek. Das örtlich zuständige Polizeipräsidium führte umfangreiche Anfahrtskontrollen sowie weitere Kontrollmaßnahmen durch. Die Veranstaltung verlief insge- Drucksache 17/14925 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 samt ohne nennenswerte Sicherheitsstörungen; es kam zu vereinzelten Anzeigen und polizeilichen Maßnahmen. 2.3 Wie bewertet die Staatsregierung die politischideologische Ausrichtung der „Osmanen Germania “? Die politisch-ideologische Ausrichtung der Osmanen Germania ist als türkisch-nationalistisch zu bewerten. 3.1 Werden die „Osmanen Germania“ vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet (wenn ja, bitte Zeitpunkt angeben)? Ja. In den Verfassungsschutzinformationen des 1. Halbjahres 2016 wurde erstmals über die Bestrebungen der Osmanen Germania im Kontext „Organisierter Kriminalität“ berichtet . 3.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der „Osmanen Germania“ in den Bereich der Organisierten Kriminalität? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, sind die Mitglieder und Gruppierungen des Osmanen Germania BC in Bayern Gegenstand der Auswertung und Strafverfolgung im Rahmen der OK-Bekämpfung. Teilweise werden von Mitgliedern Straftaten verübt, die zu den klassischen Bereichen der Organisierten Kriminalität zu zählen sind, wie beispielsweise Betäubungsmittelhandel. Die hierarchischen und an verschiedenen Orten Deutschlands bestehenden Strukturen sowie die selbst auferlegten Regeln stellen Indikatoren für Organisierte Kriminalität dar. Die bisherigen polizeilichen Erkenntnisse deuten jedoch in Bayern nicht darauf hin, dass dieses OK-Potenzial ausgeschöpft wird und relevante Verbindungen in Bereiche der klassischen OK (wie z. B. Italienische oder Russische OK) bestehen. Aktuell sind auch aus Sicht des Verfassungsschutzes keine relevanten Aktivitäten im Bereich der Organisierten Kriminalität erkennbar. 4.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen den „Osmanen Germania“ und dem Motorradclub „Turkos MC“ in Bayern? Der Osmanen Germania BC und der Turkos MC vertreten politisch gesehen die gleichen Interessen. Anfang September 2016 hat ein Treffen der beiden Gruppierungen stattgefunden . Dabei haben sie ihre „Verbrüderung“ bekannt gegeben. Seitdem finden des Öfteren gegenseitige Besuche statt. Strukturell und organisatorisch handelt es sich jedoch weiterhin um zwei eigenständige Clubs. 4.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen den „Osmanen Germania “ und weiteren Vereinen, Organisationen und Gruppierungen der türkisch-ultranationalistischen und rassistischen „Ülkücü-Bewegung“? Strukturelle oder organisatorische Verbindungen sind derzeit nicht bekannt. Persönliche Kennverhältnisse sind jedoch wahrscheinlich. 4.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der „Osmanen Germania“ zu weiteren Gruppierungen der rechtsextremen oder islamistischen Szene Bayerns? Strukturelle oder organisatorische Verbindungen sind derzeit nicht bekannt. 5.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Organisationsstruktur und die Aktivitäten des Motorradclubs „Turkos MC“ in Bayern (bitte lokale Gruppen und ggf. Erkenntnisse über die Mitgliederzahlen der einzelnen Gruppen auflisten)? Der Motorradclub Turkos MC trat im Oktober 2014 erstmals mit ideologischen Bezügen zur Ülkücü-Bewegung auf. Das BayLfV beobachtet seit diesem Zeitpunkt die weitere Entwicklung und rechnet den Club Turkos MC der Ülkücü-Bewegung zu. In Bayern ist der Turkos MC mit 4 Chaptern vertreten. Diese befinden sich in München, Tegernsee, Dachau und – nach eigenen Angaben auch – in Neu-Ulm. Die Gesamtzahl der Mitglieder ist nach Erkenntnissen des Bayerischen Landeskriminalamts (Stand 28.11.2016) mit 46 zu beziffern. 5.2 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Expansionsbestrebungen des Motorradclubs „Turkos MC“ in Bayern? Die anfänglich sehr starken Expansionsbestrebungen des Turkos MC sind nicht mehr vorhanden. Derzeit wird eher versucht, vorhandene Strukturen zu festigen. 5.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen des Motorradclubs „Turkos MC“ in den Bereich der Organisierten Kriminalität? Es sind keine Verbindungen des Motorradclubs Turkos MC in den Bereich der Organisierten Kriminalität erkennbar. 6.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen dem Motorradclub „Turkos MC“ und weiteren Vereinen, Organisationen und Gruppierungen der türkisch-ultranationalistischen und rassistischen „Ülkücü-Bewegung“? Strukturelle oder organisatorische Verbindungen sind derzeit nicht bekannt. Persönliche Kennverhältnisse sind jedoch wahrscheinlich. 6.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen des Motorradclubs „Turkos MC“ zu weiteren Gruppierungen der rechtsextremen oder islamistischen Szene Bayerns? Strukturelle oder organisatorische Verbindungen sind derzeit nicht bekannt. 6.3 Wie bewertet die Staatsregierung die politischideologische Ausrichtung des Motorradclubs „Turkos MC“? Der Turkos MC wird als rockerähnliche Gruppierung ideologisch der „Ülkücü-Bewegung“ zugeordnet und als ultranationalistisch bewertet. Erkenntnisse des Bayerischen Landeskriminalamts aus zurückliegenden Ereignissen stützen diese Bewertung. 7.1 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Organisationsstruktur und die Aktivitäten der Motorradclubs „Turan e.V.“ und „Ottoman Warrior “ in Bayern (bitte lokale Gruppen und ggf. Erkenntnisse über die Mitgliederzahlen der einzelnen Gruppen auflisten)? Der Verein „Turan e.V.“ wurde vermutlich im April 2015 gegründet , eine Eintragung im Vereinsregister liegt nicht vor. Die Gruppierung hat ihren Aktivitätsschwerpunkt in Deutsch- Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14925 land in Nordrhein-Westfalen. Nach eigenen Angaben gibt es Ortsgruppen/Chapter in Duisburg (gegründet November 2015), Gevelsberg, Köln, Dortmund, Wuppertal, Moers (in Vorbereitung) sowie in Hannover, Pforzheim, Stuttgart, Bruchsal und Schleswig-Holstein. Über die Mitgliederzahlen liegen keine Erkenntnisse vor. Anhänger des „Turan e.V.“ orientieren sich an den Bekleidungs - und Ordnungsregeln von Rockern. Ideologisch orientiert sich „Turan e.V.“ an der rassistisch nationalistischen, rechtsextremistischen „Ülkücü“-Ideologie, die das Türkentum als überlegene Rasse versteht und alles Türkische überhöht. Der Begriff „Turan“ ist ein zentraler Terminus der „Ülkücü“-Ideologie und bezeichnet ein fiktives Land, in dem alle Türken und Turkvölker zusammenleben sollen. Je nach Auslegung umfasst dieses Land „Turan“ ein Gebiet vom Balkan über den Kaukasus bis nach China oder sogar Japan. In Bayern tritt die Turan-Gruppierung lediglich in München auf. Es handelt sich dabei jedoch nur um ein sehr kleines Chapter. Erkenntnisse zu Mitgliederzahlen liegen nicht vor. Keine Erkenntnisse liegen zu den Ottoman Warriors vor. 7.2 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen zwischen den Motorradclubs „Turan e.V.“ bzw. „Ottoman Warrior“ und weiteren Vereinen, Organisationen und Gruppierungen der türkisch-ultranationalistischen und rassistischen „Ülkücü-Bewegung“? Strukturelle oder organisatorische Verbindungen sind derzeit nicht bekannt. Jedoch waren in der Vergangenheit Annäherungen der Turan-Gruppierung an einen Münchner ATB-Verein zu verzeichnen. Bei der ATB (Verband der Türkischen Kulturvereine in Europa e.V.) handelt es sich um einen, der „Ülkücü-Bewegung“ zuzurechnenden Dachverband . Erkenntnisse des Bayerischen Landeskriminalamts aus verschiedenen sozialen Medien lassen den Schluss zu, dass der Turan e.V. mit der Ülkücü-Bewegung sympathisiert. Den bayerischen Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse zu Ottoman Warriors vor. Nach Erkenntnissen des Bayerischen Landeskriminalamts sind die Ottoman Warriors bisher nur in Hamburg vertreten. 7.3 Werden die Motorradclubs „Turan e.V.“ und „Ottoman Warrior“ vom BayLfV beobachtet (wenn ja, bitte Zeitpunkt angeben)? Die Turan-Gruppierung wird vom BayLfV seit März 2016 beobachtet . Die Ottoman Warriors werden nicht beobachtet. 8.1 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über politischmotivierte Straf- und Gewalttaten von Mitgliedern der „Osmanen Germania“ in Bayern seit dem Jahr 2010 (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? Politischmotivierte Straftaten konnten bei Mitgliedern des Osmanen Germania BC in Bayern bisher nicht erkannt/festgestellt werden. Ein Schwerpunkt auf ein bestimmtes Kriminalitätsfeld ist für den Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität ebenfalls nicht zu erkennen. 8.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über politischmotivierte Straf- und Gewalttaten von Mitgliedern des Motorradclubs „Turkos MC“ in Bayern seit dem Jahr 2010 (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? Der Schwerpunkt des in Bayern bekannten Kriminalitätsfeldes bei Mitgliedern des Turkos MC liegt im Bereich der Gewaltdelikte gegen die körperliche Unversehrtheit. Allerdings gibt es aus dem Bereich der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität keinerlei Hinweise, dass diese Straftaten aus politischen Gründen heraus begangen wurden. 8.3 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über politischmotivierte Straf- und Gewalttaten von Mitgliedern der Motorradclubs „Turan e.V.“ bzw. „Ottoman Warrior“ in Bayern seit dem Jahr 2010 (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? Dem Bayerischen Landeskriminalamt und dem BayLfV liegen hierüber keine Erkenntnisse vor.