Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.11.2016 Verkehrsbefragung Seubersdorf i. d. OPf. – Teil I Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist es richtig, dass die in einer am 8. und 9. November 2016 erhobenen Verkehrsbefragung gewonnenen Erkenntnisse „nun in das Planfeststellungsverfahren 2017 für den Bau einer Umgehung“ einfließen (vgl. Mittelbayerische Zeitung vom 12. November 2016, Lokalausgabe Neumarkter Tagblatt)? a) Wenn ja, wann wurde beschlossen, dass 2017 ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird? b) Durch wen wurde das beschlossen? 2. Welche weiteren Vorarbeiten finden hierzu gegebenenfalls statt? 3. Führt die zwischen der Bundesregierung und der Staatsregierung vereinbarte Abgeltungssumme im Rahmen der Abstufung der Bundesstraße 8 für den Bau einer Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf. automatisch zu einem neuen Planfeststellungsverfahren einer Ortsumgehung für die Staatsstraße? a) Wann erfolgte oder erfolgt die Zahlung der Abgeltungssumme ? 4. Warum fand die Befragung lediglich zu bestimmten Tageszeiten (Stoßzeiten) statt? a) Inwiefern sind daraus Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten zu anderen Tages-, Nacht- und Jahreszeiten möglich? 5. Welche verkehrlichen Beeinträchtigungen (z. B. Staus, Baustellen, Sperrungen) lagen im zeitlichen Umfeld vor oder während der Verkehrsbefragung im räumlichen Umfeld von Seubersdorf i. d. OPf. vor, die Auswirkungen auf die Auslastung der Staatsstraße gehabt haben könnten, z. B. die Nachtbaustelle auf der Autobahn 3 zwischen Parsberg und Beratzhausen? a) Welche Stellen waren im Vorfeld über die beabsichtigte Verkehrsbefragung informiert? 6. Was waren die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens von 2009? a) Inwiefern sind die Ergebnisse der Befragung von November 2016 mit den Ergebnissen des Gutachtens von 2009 vergleichbar? 7. Wie ist der weitere Zeitplan für den Bau einer Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf.? a) Welche Formen der Bürgerbeteiligung sind dabei angedacht ? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 23.12.2016 1. Ist es richtig, dass die in einer am 8. und 9. November 2016 erhobenen Verkehrsbefragung gewonnenen Erkenntnisse „nun in das Planfeststellungsverfahren 2017 für den Bau einer Umgehung“ einfließen (vgl. Mittelbayerische Zeitung vom 12. November 2016, Lokalausgabe Neumarkter Tagblatt)? Die Verkehrsbefragung wurde durchgeführt, um zu klären, ob sich das Verkehrsaufkommen nach der Abstufung der B 8 zur St 2660 verändert hat. Die Ergebnisse sind Grundlage für das vorgesehene Planfeststellungsverfahren für den Bau einer Ortsumgehung von Seubersdorf im Zuge der St 2660. a) Wenn ja, wann wurde beschlossen, dass 2017 ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird? b) Durch wen wurde das beschlossen? Der Bau der Ortsumgehung Seubersdorf ist unabhängig von der Einstufung als Bundes- oder Staatsstraße notwendig , da sich die Verkehrsprobleme allein aufgrund der Abstufung nicht ändern. Es wird hierzu auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 10.03.2016 (Drs.17/11207) verwiesen. Zur Erlangung des Baurechts ist ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. 2. Welche weiteren Vorarbeiten finden hierzu gegebenenfalls statt? Neben der Aktualisierung des Verkehrsgutachtens werden derzeit die naturschutzfachlichen Unterlagen aktualisiert. 3. Führt die zwischen der Bundesregierung und der Staatsregierung vereinbarte Abgeltungssumme im Rahmen der Abstufung der Bundesstraße 8 für den Bau einer Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf. automatisch zu einem neuen Planfeststellungsverfahren einer Ortsumgehung für die Staatsstraße? Nein. a) Wann erfolgte oder erfolgt die Zahlung der Abgeltungssumme ? Der Zeitpunkt für die Zahlung einer Abgeltungssumme wurde noch nicht festgelegt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.02.2017 17/14927 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14927 4. Warum fand die Befragung lediglich zu bestimmten Tageszeiten (Stoßzeiten) statt? a) Inwiefern sind daraus Rückschlüsse auf das Nutzungsverhalten zu anderen Tages-, Nacht- und Jahreszeiten möglich? Bei Verkehrszählungen und -befragungen wird der Verkehr in der Regel zu bestimmten Tageszeiten erfasst. Über Faktoren , die auf Erfahrungswerten (Tagesganglinien) beruhen, werden die Ergebnisse dann auf Tageswerte hochgerechnet . 5. Welche verkehrlichen Beeinträchtigungen (z. B. Staus, Baustellen, Sperrungen) lagen im zeitlichen Umfeld vor oder während der Verkehrsbefragung im räumlichen Umfeld von Seubersdorf i. d. OPf. vor, die Auswirkungen auf die Auslastung der Staatsstraße gehabt haben könnten, z. B. die Nachtbaustelle auf der Autobahn 3 zwischen Parsberg und Beratzhausen? Während der Verkehrszählungen bzw. -befragungen in Seubersdorf am 08.11.2016 und 09.11.2016, jeweils von 6.30 Uhr bis 10.30 Uhr und von 14.30 Uhr bis 18.30 Uhr gab es auf der A 3 keine Vollsperrungen bzw. Ausleitungen zwischen den Anschlussstellen Altdorf und Nittendorf. Die Nachtbaustellen auf der A 3 zwischen den Anschlusstellen Parsberg und Beratzhausen fanden vom 07.11.2016 bis 08.11.2016, 19.00 Uhr bis 2.00 Uhr und vom 08.11.2016 bis 09.11.2016, 19.00 Uhr bis 1.30 Uhr statt und beeinflussten die Verkehrsuntersuchung nicht. a) Welche Stellen waren im Vorfeld über die beabsichtigte Verkehrsbefragung informiert? Die Verkehrsbefragung wurde im Vorfeld nicht veröffentlicht, um das Ergebnis nicht zu verfälschen. 6. Was waren die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens von 2009? Es wird auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage vom 10.03.2016 (Drs. 17/11207) verwiesen. a) Inwiefern sind die Ergebnisse der Befragung von November 2016 mit den Ergebnissen des Gutachtens von 2009 vergleichbar? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da das aktualisierte Verkehrsgutachten noch nicht vorliegt. 7. Wie ist der weitere Zeitplan für den Bau einer Ortsumgehung Seubersdorf i. d. OPf.? Es ist vorgesehen, im Jahr 2017 die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung der Oberpfalz zu beantragen. a) Welche Formen der Bürgerbeteiligung sind dabei angedacht? Das Vorhaben ist in der Öffentlichkeit bekannt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt im Rahmen des anstehenden Planfeststellungsverfahrens, bei dem jeder seine Einwände und Anregungen äußern kann.