17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14929 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 17.11.2016 Aktivitäten der rechtsextremen „Grauen Wölfe“ in Bayern In den letzten Wochen sind – auch in Bayern – verstärkte Aktivitäten der türkisch-ultranationalistischen und rassistischen „Ülkücü-Bewegung“ („Graue Wölfe“) zu beobachten. Laut dem aktuellen bayerischen Verfassungsschutzbericht sind die der Bewegung zurechenbaren Vereine „vor allem mit kulturellen, religiösen und sportlichen Veranstaltungen aktiv, auch um neue Mitglieder zu werben. Schwerpunkte sind die Ballungsräume München, Nürnberg und Augsburg“. Zudem zeige mit dem Motorradclub Turkos MC eine rockerähnliche , der „Ülkücü-Bewegung“ zuzuordnende Gruppierung „starke Expansionsbestrebungen“. Trotz dieser Entwicklungen und trotz der Einschätzung des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV), wonach die rechtsextreme „Ülkücü-Bewegung“ Bestrebungen verfolge, „die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten“ und hierbei „eine erhöhte Gewaltbereitschaft, insbesondere gegen die kurdische Volksgruppe“ erkennen lasse, nahm der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung, Martin Neumeyer, als Eröffnungsredner am Sommerfest des „Türkischen Kulturzentrums München e.V.“, das als Teil der „Ülkücü-Bewegung“ unter der Beobachtung des BayLfV steht, teil. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung vom 20. Juni 2016 bezeichnete Neumeyer die Einladung des Vereins , der im politischen Spektrum am äußersten rechten Rand einzuordnen ist und eindeutig ultranationalistische Positionen vertritt, gar „als Ehre“ (http://www.sueddeutsche.de/bayern/ sommerfest-integrationsbeauftragter-will-wohl-bei-radikalemtuerkischen -verein-sprechen-1.3042285 ). Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1.1 Wie gliedert sich die Organisationsstruktur der „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V.“ (ADÜTDF/ATF) in Bayern auf? 1.2 Welche einzelnen Vereine, Organisationen und Gruppierungen rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur der ADÜTDF/ATF in Bayern zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen und nach Regierungsbezirk, Landkreis und Kommune aufschlüsseln)? 1.3 Welche Vereine, Organisationen und Gruppierungen aus München rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur der ADÜTDF/ATF zu (bitte einzelne Vereine , Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 2.1 Wie gliedert sich die Organisationsstruktur der „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.“ (ATIB) in Bayern auf? 2.2 Welche einzelnen Vereine, Organisationen und Gruppierungen rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur der ATIB in Bayern zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen und nach Regierungsbezirk, Landkreis und Kommune aufschlüsseln)? 2.3 Welche Vereine, Organisationen und Gruppierungen aus München rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur der ATIB zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen)? 3.1 Wie gliedert sich die Organisationsstruktur des „Verbandes der türkischen Kulturvereine in Europa“ (Avrupa Türk Birligi – ATB) in Bayern auf? 3.2 Welche einzelnen Vereine, Organisationen und Gruppierungen rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur des ATB in Bayern zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen und nach Regierungsbezirk, Landkreis und Kommune aufschlüsseln)? 3.3 Welche Vereine, Organisationen und Gruppierungen aus München rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur des ATB zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen)? 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung die politisch-ideologische Ausrichtung der ADÜTDF/ATF, der ATIB, des ATB und der einzelnen, diesen beiden Organisationen zuzurechnenden Vereine, Organisationen und Gruppierungen ? 4.2 Inwiefern werden die ADÜTDF/ATF, die ATIB, der ATB oder einzelne, diesen beiden Organisationen zuzurechnende Vereine, Organisationen und Gruppierungen vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet? 4.3 Wie bewertet die Staatsregierung konkret die politischideologische Ausrichtung des „Türkischen Kulturzentrums München e.V.“? 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung konkret die politischideologische Ausrichtung des „Türkischen Erziehungsund Bildungsnetzwerks in Bayern e.V.“ (TEB), der „Vereinigung der türkischen Idealisten München e.V.“ und des „Türkischen Idealistenvereins e.V.“ (bitte Einschätzungen zu jedem einzelnen Verein getrennt voneinander auflisten)? 5.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über politisch motivierte Straf- und Gewalttaten von Anhängerinnen und Anhängern der türkisch-ultranationalistischen und rassistischen „Ülkücü-Bewegung“ in Bayern seit dem Jahr 2010 (bitte unter Angabe einer jeweils kur- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14929 zen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? 5.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Kundgebungen , Demonstrationen oder sonstige politische, religiöse und sportliche Veranstaltungen, die seit dem Jahr 2010 maßgeblich von Anhängerinnen und Anhängern der „Ülkücü-Bewegung“ organisiert bzw. durchgeführt wurden (einzelne Veranstaltungen bitte detailliert und unter Angabe des Ortes, des Datums, der beteiligten Gruppierungen und der Teilnehmerzahl auflisten)? 6.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über eine Zunahme der Aktivitäten der „Ülkücü-Bewegung “ seit dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli 2016? 6.2 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere über Übergriffe von Anhängerinnen und Anhängern der „Ülkücü-Bewegung“ gegenüber politischen Gegnerinnen und Gegnern seit dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli 2016 (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? 6.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der „Ülkücü-Bewegung“ zu weiteren Gruppierungen der rechtsextremen oder islamistischen Szene Bayerns? 7.1 An wie vielen Veranstaltungen von Gruppierungen, die der „Ülkücü-Bewegung“ zuzurechnen sind, haben in der Vergangenheit Mitglieder der Staatsregierung teilgenommen (einzelne Teilnahmen bitte detailliert und unter Angabe des teilnehmenden Mitglieds der Staatsregierung , der Bezeichnung der Veranstaltung, des Ortes, des Datums, der beteiligten Gruppierungen und der Teilnehmerzahl auflisten)? 7.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Teilnahme des Integrationsbeauftragten der Staatsregierung, Martin Neumeyer, als Eröffnungsredner am Sommerfest des „Türkischen Kulturzentrums München e.V.“, das der „Ülkücü -Bewegung“ zuzurechnen ist – insbesondere vor dem Hintergrund des von der Staatsregierung formulierten Anspruchs, dass „Feinden der verfassungsmäßigen Ordnung – gleich welcher Coleur – (…) kein Raum zur Beseitigung von Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit und Pluralismus gewährt werden [soll]“ (https://www.bayerngegen -rechtsextremismus.bayern.de/ueber-die-bayerische -informationsstelle-gegen-extremismus-bige)? 8.1 Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung, um die Öffentlichkeit – insbesondere die Kommunen, (pädagogische) Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die türkischen Gemeinden und kulturellen Einrichtungen – über die Ideologie und das Gefahrenpotenzial der „Ülkücü-Bewegung“ zu informieren? 8.2 Welche speziellen Präventionsangebote und Interventionsmaßnahmen stellt die Staatsregierung im Hinblick auf die ultranationalistische und rassistische Ideologie der „Ülkücü-Bewegung“ zur Verfügung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Ülkücü-Bewegung, die nicht als starre Organisationsform zu sehen ist, umfasst ein breites Spektrum ultranationalistischen und rassistischen Gedankenguts. Die Bewegung ist dem türkischen rechtsextremistischen Spektrum zuzurechnen . Sie verfolgt Bestrebungen, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Die Ülkücü-Bewegung unterliegt damit dem Beobachtungsauftrag des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Symbol der Bewegung ist ein mit fünf Fingern stilisierter Wolfskopf, weshalb die Anhänger der Bewegung auch als „Graue Wölfe“ bezeichnet werden. Die zahlenmäßig stärkste Anhängerschaft der Ülkücü- Bewegung in Deutschland ist in sogenannten Kultur- und Idealisten-Vereinen der ADÜTDF (Föderation der Türkisch- Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.) organisiert . Die ADÜTDF wurde 1978 in Frankfurt am Main durch den Zusammenschluss von zahlreichen türkischen Vereinen gegründet. Die nationalistische ADÜTDF vertritt eine extreme Variante des türkischen Nationalismus und ist Teil der weltweit organisierten Bewegung. Durch ihr teilweise extrem nationalistisches Gedankengut verfolgt die ADÜTDF Bestrebungen , die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Vereinzelt finden sich auch islamistische Ansätze. Die ADÜTDF hat es sich zum Ziel gesetzt, die größte türkische Organisation in Westeuropa zu werden. Sie gilt seit ihrer Gründung als Auslandsorganisation der türkischen Partei der Nationalen Bewegung (MHP), dem politischen Arm der Ülkücü-Bewegung in der Türkei. Seit geraumer Zeit bemüht sich die Parteiführung der MHP unter Devlet Bahceli, der Partei ein konservatives und europafreundliches Erscheinungsbild zu geben. Dies findet jedoch nicht die ungeteilte Zustimmung aller Mitglieder, weshalb sich insbesondere jugendliche Aktivisten aus der Partei zurückziehen . Daneben sind der ATB (Verband der Türkischen Kulturvereine in Europa e. V.), sowie die ATIB (Union der Türkisch- Islamischen-Kulturvereine e. V.) als weitere Dachverbände der Ülkücü-Bewegung zuzuordnen. Der ATB mit Sitz in Frankfurt am Main wurde im Jahr 1992 in Deutschland gegründet. Der ATB verbindet die islamische Komponente mit türkisch-nationalistischem Gedankengut und zielt auf eine bewusste Beeinflussung und Prägung der Mitglieder im türkisch-nationalistischen und islamisch-religiösen Sinne. Die ATIB spaltete sich Ende der 1980er-Jahre aufgrund von islamistischen Strömungen innerhalb der Idealisten- Bewegung von der ADÜTDF ab und ist weiterhin von einem stark religiösen Leitmotiv geprägt. Unberührt davon verbleibt die nationalistische Komponente. Darüber hinaus existieren in Bayern außerhalb dieser Dachverbände auch weitere organisierte Gruppen, die der Drucksache 17/14929 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ülkücü-Ideologie verbunden sind, wie z. B. der Motorradclub Turkos MC oder die Turan-Gruppierung. Die rechtsextremistische Ülkücü-Jugendbewegung ist mittlerweile überwiegend über das Internet organisiert, sie kommuniziert und mobilisiert vorwiegend über soziale Netzwerke . Hierbei lässt sich eine erhöhte Gewaltbereitschaft, insbesondere gegen die kurdische Volksgruppe, erkennen. Einschlägige Symbole der Ideologie werden mit Musik und aggressiven Texten unterlegt. Dabei werden zumeist Kurden als Feinde verbal verunglimpft und das Türkentum besonders hervorgehoben. 1.1 Wie gliedert sich die Organisationsstruktur der „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e.V.“ (ADÜTDF/ATF) in Bayern auf? Die ADÜTDF wurde 1978 in Frankfurt am Main durch den Zusammenschluss von zahlreichen türkischen Vereinen gegründet . Die streng hierarchisch aufgebaute Organisation ist bundesweit in 13 Bölge (Gebiete) aufgeteilt. Innerhalb der hierarchisch aufgebauten Strukturen ist Bayern in die Gebietsverbände „Bölge 1“ (Nordbayern) und „Bölge 2“ (Südbayern ) aufgegliedert. Die beiden Bereiche sind wiederum in ca. 20 Ortsvereine, die in der Regel eingetragene Vereine sind, untergliedert. Die Anzahl der Vereinsmitglieder in Bayern wird derzeit auf 1.350 geschätzt. 1.2 Welche einzelnen Vereine, Organisationen und Gruppierungen rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur der ADÜTDF/ATF in Bayern zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen und nach Regierungsbezirk , Landkreis und Kommune aufschlüsseln )? Eine konkretere, regionale Aufschlüsselung ist in der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Regionale Schwerpunkte in Bayern bilden jedoch die Ballungsräume Nürnberg, Augsburg und München. Sowohl bezüglich der Aktivität als auch bezüglich der Mitgliederzahlen ist die ADÜTDF in diesen Bereichen am stärksten vertreten. 1.3 Welche Vereine, Organisationen und Gruppierungen aus München rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur der ADÜTDF/ATF zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen)? In München sind derzeit zwei Vereine der ADÜTDF zuzurechnen : – Münih Türk Kültür Merkezi (MTKM), 81243 München, Bodenseestr. 228 (auch: Türkisches Kulturzentrum München , Bizim Ocak e. V.) – Münih Türk Egitim Ocagi (MTEO), 80335 München, Dachauer Str. 123 (auch: Türkisches Erziehungs- und Bildungswerk in Bayern e. V. – TEB) 2.1 Wie gliedert sich die Organisationsstruktur der „Union der Türkisch-Islamischen Kulturvereine in Europa e.V.“ (ATIB) in Bayern auf? In Bayern ist lediglich ein Verein der ATIB zuzurechnen: – Selimiye Camii Fürth, 90762 Fürth, Schwabacher Str. 58 (auch: Türkische Gemeinschaft Fürth e. V.) 2.2 Welche einzelnen Vereine, Organisationen und Gruppierungen rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur der ATIB in Bayern zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen und nach Regierungsbezirk, Landkreis und Kommune aufschlüsseln)? Siehe Antwort zu Frage 2.1. 2.3 Welche Vereine, Organisationen und Gruppierungen aus München rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur der ATIB zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen)? Keine. 3.1 Wie gliedert sich die Organisationsstruktur des „Verbandes der türkischen Kulturvereine in Europa “ (Avrupa Türk Birligi – ATB) in Bayern auf? In Bayern sind zwei Vereine der ATB zuzuordnen. 3.2 Welche einzelnen Vereine, Organisationen und Gruppierungen rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur des ATB in Bayern zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen und nach Regierungsbezirk, Landkreis und Kommune aufschlüsseln)? – München, Münih Alperen Ocagi, 80339 München, Schießstättstr . 10 (auch: Verein für Interkulturelle Jugendarbeit Alperen) – Augsburg, Nizam-i Alem Ocaklari e. V., 86156 Augsburg, Ulmer Str. 55 (auch: Türkischer Jugend- und Kulturverein Augsburg) 3.3 Welche Vereine, Organisationen und Gruppierungen aus München rechnet die Staatsregierung der Organisationsstruktur des ATB zu (bitte einzelne Vereine, Organisationen und Gruppierungen namentlich nennen)? Siehe Antwort zu Frage 3.2. 4.1 Wie bewertet die Staatsregierung die politisch-ideologische Ausrichtung der ADÜTDF/ATF, der ATIB, des ATB und der einzelnen, diesen beiden Organisationen zuzurechnenden Vereine, Organisationen und Gruppierungen? Auf die Ausführungen in der Vorbemerkung wird verwiesen. 4.2 Inwiefern werden die ADÜTDF/ATF, die ATIB, der ATB oder einzelne, diesen beiden Organisationen zuzurechnende Vereine, Organisationen und Gruppierungen vom Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz beobachtet? Wie in der Vorbemerkung ausgeführt, unterliegt die Ülkücü- Bewegung mit den ihr zugehörigen Organisationen dem gesetzlichen Beobachtungsauftrag des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz. Im Rahmen des gesetzlichen Auftrags beschafft das LfV Informationen zur Ülkücü-Bewegung aus offenen Quellen (z. B. Internet, Flugblätter) sowie durch Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel. 4.3 Wie bewertet die Staatsregierung konkret die politisch -ideologische Ausrichtung des „Türkischen Kulturzentrums München e.V.“? Wie in der Antwort zu Frage 1.3 dargestellt, handelt es sich beim „Türkischen Kulturzentrum München e. V.“, Bodenseestr . 228, um einen der ADÜTDF zuzurechnenden Verein. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14929 Die politisch-ideologische Ausrichtung des Vereins ist damit als türkisch-nationalistisch zu bewerten. 5.1 Wie bewertet die Staatsregierung konkret die politisch -ideologische Ausrichtung des „Türkischen Erziehungs - und Bildungsnetzwerks in Bayern e. V.“ (TEB), der „Vereinigung der türkischen Idealisten München e. V.“ und des „Türkischen Idealistenvereins e. V.“ (bitte Einschätzungen zu jedem einzelnen Verein getrennt voneinander auflisten)? Wie in der Antwort zu Frage 1.3 dargestellt, handelt es sich beim „Türkischen Erziehungs- und Bildungsnetzwerk in Bayern e. V.“ (TEB), München, Dachauer Str. 123, um einen der ADÜTDF zuzurechnenden Verein. Die politischideologische Ausrichtung des Vereins ist damit als türkischnationalistisch zu bewerten. Die in der Fragestellung genannten Vereine „Vereinigung der türkischen Idealisten München e. V.“ und „Türkischer Idealistenverein e. V.“ können nicht eindeutig zugeordnet werden. Es handelt sich hierbei um einen gängigen deutschen Vereinsnamen, der auf eine Zugehörigkeit zur ADÜT- DF schließen lassen könnte. Mangels genauer Ortsangabe, ist eine abschließende Bewertung jedoch nicht möglich. 5.2 Welche Kenntnisse hat die Staatsregierung über politisch -motivierte Straf- und Gewalttaten von Anhängerinnen und Anhängern der türkisch-ultranationalistischen und rassistischen „Ülkücü-Bewegung“ in Bayern seit dem Jahr 2010 (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? Der Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) enthält bis dato keine Datenfelder , die eine eindeutige Zuordnung von Straftaten zur „Ülkücü-Bewegung“ ermöglichen. Eine zielgerichtete Recherche in den Fallzahlendatenbanken ist insofern nicht möglich. Auch bietet die polizeiliche Vorgangsverwaltung (IGVP) keine automatisierte Recherchemöglichkeit mit den in der Fragestellung benannten Parametern, insbesondere dem Merkmal „Ülkücü-Bewegung“. Hilfsweise wurde daher in IGVP eine Freitextrecherche unter Verwendung der Begrifflichkeiten „Ülkücü“, „graue Wölfe “ und „grauen Wölfe“ durchgeführt. In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass aufgrund der gewählten Hilfskonstruktion für die Auswertung derartige Auskünfte grundsätzlich eine systemimmanente Unschärfe hinsichtlich Qualität und Vollständigkeit des Ergebnisses beinhalten. Insbesondere kann auf Basis dieser vorgangsbezogenen Recherche keine abschließende Aussage darüber getroffen werden, ob Täter oder Opfer Anhänger der „Ülkücü-Bewegung“ waren. Im Hinblick auf die Darstellung anonymisierter Sachverhalte ist zudem darauf hinzuweisen, dass in den statistischen Fallzahlendatenbanken nur bei den Gewaltdelikten des Katalogs der „Politisch motivierten Gewaltdelikte“ Sachverhalte hinterlegt sind. Die hier recherchierten Straftaten sind jedoch allesamt keine Gewaltdelikte. Für den gewünschten Zeitraum konnten auf Basis der durchgeführten Freitextrecherche nachfolgende Straftaten erhoben werden: Datum Ort Straftatbestand 04.06.2010 Ingolstadt § 130 Strafgesetzbuch (StGB) Volksverhetzung 23.06.2011 München § 130 StGB Volksverhetzung Datum Ort Straftatbestand 17.02.2013 München § 241 StGB Bedrohung 19.04.2013 München § 52 Waffengesetz (WaffG) Vertrieb/ Erwerb von Schusswaffen/Munition 27.10.2014 Weißenhorn § 185 StGB Beleidigung 05.08.2016 Ingolstadt § 185 StGB Beleidigung 06.04.2016 Bessenbach § 86a StGB Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Ein Anspruch auf Vollständigkeit dieser Auflistung kann aus den vorgenannten Gründen nicht hergeleitet werden. 5.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Kundgebungen, Demonstrationen oder sonstige politische, religiöse und sportliche Veranstaltungen , die seit dem Jahr 2010 maßgeblich von Anhängerinnen und Anhängern der „Ülkücü-Bewegung“ organisiert bzw. durchgeführt wurden (einzelne Veranstaltungen bitte detailliert und unter Angabe des Ortes, des Datums, der beteiligten Gruppierungen und der Teilnehmerzahl auflisten)? Die der Ülkücü-Bewegung zuzurechnenden Organisationen organisieren regelmäßig kulturelle, religiöse und sportliche Veranstaltungen. Ebenso nehmen Anhänger der Ülkücü- Bewegung an Kundgebungen und Demonstrationen, insbesondere mit türkisch-nationaler Ausrichtung, teil. Dabei ist eine eindeutige Zuordenbarkeit der Veranstaltungen zu Organisationen der Ülkücü-Bewegung nur zum Teil möglich, da Veranstaltungen der Ülkücü-Bewegung auch über Mittelsmänner oder andere türkische Vereine angezeigt werden . Aus diesen Gründen ist eine vollständige Auflistung und Aufschlüsselung nach Angabe des Ortes, des Datums, der beteiligten Gruppierungen und der Teilnehmerzahl nicht möglich. Seit dem Jahr 2010 sind im Rahmen der polizeilichen Aufgabenwahrnehmung nachfolgend aufgelistete Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Ülkücü-Bewegung bekannt geworden. Aus den vorgenannten Gründen kann allerdings nicht abschließend bewertet werden, inwieweit diese Veranstaltungen „maßgeblich von Anhängerinnen und Anhängern der Ülkücü-Bewegung organisiert bzw. durchgeführt wurden. Datum Ort Gruppierung Teilnehmerzahl 20.02.2010 Reichertshofen „Ülkücü-Bewegung“ – Verein „Unser Haus in Ingolstadt und Umgebung e. V.“ 450 09.04.2010 Freising Graue Wölfe – Türkischer Kulturverein Freising 100 13.06.2010 Ingolstadt „Ülkücü-Bewegung“ – Verein „Unser Haus in Ingolstadt und Umgebung e. V.“ 100 09.07.2011 München Türkisches Kulturzentrum München e. V. 300 29.10.2011 Nürnberg Türkischer Elternverein Nordbayern ca. 1.200 10.03.2012 Fürth Türk. Kulturhaus e. V. unbekannt 03.11.2012 Fürth Einzelpersonen unbekannt 05.03.2013 Nürnberg Almanya Türk Federasyon unbekannt Drucksache 17/14929 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Datum Ort Gruppierung Teilnehmerzahl 31.03.2013 München Vereinigung der türkischen Idealisten – München e. V. 1.000 07.04.2013 Nürnberg Almanya Türk Federasyon unbekannt 30.05. – 02.06.2013 Nürnberg Türk. Gemeinschaft e. V./Türk OCGI ca. 400 15.06.2014 München Türkisches Kulturzentrum München e. V. 1.000 19.07.2014 Ingolstadt u. a. Anhänger der „Ülkücü- Bewegung“ 500 26.07.2014 Kempten DTVK, ADÜTDF 500 19.10.2014 München Turkos MC 250 27.12.2014 München Turkos MC 700 17.01.2015 Röthenbach Türk. Gemeinschaft Röthenbach ca. 700 25.05.2015 Nürnberg Milliyetci Hareket Partisi – MHP ca. 40 Fahrzeuge (Autokorso) 12.09.2015 Ingolstadt u. a. Anhänger der „Ülkücü-Bewegung“ 700 19.09.2015 Nürnberg Hulusi Kocak ca. 500 11.10.2015 Nürnberg Milliyetci Hareket Partisi – MHP ca. 40 Fahrzeuge (Autokorso) 05.12.2015 München Alperen Interkulturelle Jugendarbeit e. V. 20 18.07.2015 München Türkisches Kulturzentrum München e. V. 25 19.07.2015 München Türkisches Kulturzentrum München e. V. 1.000 20.09.2015 München Turkos MC 70 09.07.2016 München Alperen Interkulturelle Jugendarbeit e. V. 300 16.07.2016 Nürnberg u. a. Milliyetci Hareket Partisi – MHP ca. 500 16./17.07.2016 München Türkisches Kulturzentrum München e. V. 500 19.07.2016 Ingolstadt Aufzug IGMG Ingolstadt – Teilnahme von Anhängern der „Ülkücü-Bewegung“ 1.000 29.07.2016 Kempten u. a. ADÜTDF 50 6.1 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung über eine Zunahme der Aktivitäten der „Ülkücü -Bewegung“ seit dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli 2016? Das Mobilisierungs- und Emotionalisierungspotenzial von Anhängern der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und türkischen Nationalisten in Deutschland – auch in Bayern – war bereits vor dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli 2016 auf einem hohen Niveau. Der gescheiterte Militärputsch in der Türkei am 15. Juli 2016 hat in Deutschland bei Teilen der türkischstämmigen Bevölkerung zu einer weiteren Emotionalisierung und einer Vielzahl an Reaktionen (insbesondere Demonstrationen und Protestkundgebungen) geführt. Es hat sich gezeigt, dass die Reaktionen in der Bundesrepublik ein Spiegelbild des Geschehens in der Türkei sind – die dort verlaufenden Konfliktlinien sind auch hierzulande in der türkischstämmigen Bevölkerung zu erkennen. So konnten nach dem Putschversuch bspw. verstärkt Hetzkommentare in verschiedenen Internetforen gegen die Anhänger der Fethullah-Gülen-Bewegung festgestellt werden. Die Dachverbände der türkischen rechtsextremistischen Ülkücü-Bewegung verhalten sich seit dem Putschversuch jedoch eher ruhig. So hat der größte Ülkücü-Dachverband, die „Föderation der Türkisch-Demokratischen Idealistenvereine in Deutschland e. V.“ (ADÜTDF), an alle Ülkücü-Anhänger appelliert, sich „geduldig und vernünftig“ zu verhalten. 6.2 Welche konkreten Erkenntnisse hat die Staatsregierung insbesondere über Übergriffe von Anhängerinnen und Anhängern der „Ülkücü-Bewegung“ gegenüber politischen Gegnerinnen und Gegnern seit dem Putschversuch in der Türkei Mitte Juli 2016 (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung mit Ort und Datum sowie unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände auflisten)? Die am 5. August 2016 in Ingolstadt begangene Straftat (siehe Ziff. 5.2) steht im Zusammenhang mit dem Putschversuch und richtete sich gegen politische Gegner, wobei eine abschließende Aussage darüber, ob Täter oder Opfer Anhänger der „Ülkücü-Bewegung“ waren, nicht gemacht werden kann. Hinsichtlich einer anonymisierten Sachverhaltsdarstellung wird auf die Beantwortung zu Frage 5.2 verwiesen. 6.3 Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Verbindungen der „Ülkücü-Bewegung“ zu weiteren Gruppierungen der rechtsextremen oder islamistischen Szene Bayerns? Verbindungen zur deutschen rechtsextremistischen Szene sind nicht bekannt. Annährungen sind auch nicht zu erwarten , da grundsätzlich verschiedene politische Ziele verfolgt werden. Strukturelle oder organisatorische Beziehungen zur islamistischen Szene, insbesondere zur Islamischern Gemeinschaft Milli Görnş (IGMG), sind ebenfalls nicht bekannt. Persönliche Kennverhältnisse sind jedoch möglich. 7.1 An wie vielen Veranstaltungen von Gruppierungen, die der „Ülkücü-Bewegung“ zuzurechnen sind, haben in der Vergangenheit Mitglieder der Staatsregierung teilgenommen (einzelne Teilnahmen bitte detailliert und unter Angabe des teilnehmenden Mitglieds der Staatsregierung, der Bezeichnung der Veranstaltung , des Ortes, des Datums, der beteiligten Gruppierungen und der Teilnehmerzahl auflisten)? Eine Übersicht hierzu wird nicht geführt. 7.2 Wie bewertet die Staatsregierung die Teilnahme des Integrationsbeauftragten der Staatsregierung, Martin Neumeyer, als Eröffnungsredner am Sommerfest des „Türkischen Kulturzentrums München e.V.“, das der „Ülkücü-Bewegung“ zuzurechnen ist – insbesondere vor dem Hintergrund des von der Staatsregierung formulierten Anspruchs, dass „Feinden der verfassungsmäßigen Ordnung – gleich welcher Coleur – (…) kein Raum zur Beseitigung von Demokratie, Rechtsstaat, Freiheit und Pluralismus Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14929 gewährt werden [soll]“ ( https://www.bayern-gegenrechtsextremismus .bayern.de/ueber-die-bayerische -informationsstelle-gegen-extremismus-bige)? Prinzipiell ist der Integrationsbeauftragte der Staatsregierung der Ansicht, dass man möglichst auch mit jenen im Gespräch bleiben sollte, die andere – womöglich für uns inakzeptable – Meinungen und Überzeugungen vertreten, um ihnen gegenüber für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Toleranz zu werben. Der Integrationsbeauftragte praktizierte dies beispielsweise auch gegenüber Vertretern des politischen Islam. Der Integrationsbeauftragte hat vor Ort auf dem Sommerfest des „Türkischen Kulturzentrums München e. V.“, Bodenseestr. 123 – an dem auch die lokale Polizeiinspektion mit einem Informationsstand vertreten war – für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Toleranz geworben und auf die Gefahren des Islamismus hingewiesen. Der Integrationsbeauftragte hatte bei dieser Veranstaltung auch, analog zu seiner bayernweiten Aktion „Lies … das Grundgesetz “, das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und die Verfassung ausgelegt und verteilt. In diesem Kontext sieht die Bayerische Staatsregierung die Haltung des Integrationsbeauftragten als nachvollziehbar an, besonders unter Berücksichtigung seiner, in ihrer Beratungstätigkeit für die Staatsregierung unabhängigen und weisungsungebundenen Stellung innerhalb des Institutionengefüges des Freistaates Bayern. Seine Amtsführung entspricht dem ihm im Zuge der Bekanntmachung der Staatsregierung vom 17. Februar 2009, Az.: B II 2 – 2132-371, zuletzt geändert durch die Bekanntmachung vom 9. Juni 2015, zugewiesenen Auftrag . 8.1 Welche Anstrengungen unternimmt die Staatsregierung , um die Öffentlichkeit – insbesondere die Kommunen, (pädagogische) Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie die türkischen Gemeinden und kulturellen Einrichtungen – über die Ideologie und das Gefahrenpotenzial der „Ülkücü-Bewegung“ zu informieren? In den Polizeipräsidien werden regelmäßig Gespräche im Rahmen der Umsetzung des BKA-Konzeptes „Gemeinsamer Dialog zwischen muslimischen Organisationen und Sicherheitsbehörden –‚ Vertrauensbildende Maßnahmen‘“ mit den Verantwortlichen der muslimischen/türkischen Gemeinden bzw. Vereinigungen/Vereine durchgeführt. Hierbei werden, abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und anlassbezogen , auch die Erscheinungsformen von extremistischen Strömungen sowie die Gefahren durch extremistische Vereinigungen / Organisationen/Parteien mit den Verantwortlichen eingehend thematisiert und mögliche Gegenmaßnahmen erörtert. Sollten sich im Rahmen der Gespräche Hinweise auf Islamismus, Salafismus oder andere Phänomenbereiche der „Politisch motivierten Kriminalität“ (Rechtsextremismus, Linksextremismus, Ausländerextremismus) ergeben, erfolgen die weiteren kriminalpolizeilichen Maßnahmen durch die jeweiligen Staatsschutzdienststellen. Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz setzt die zuständigen Polizeidienststellen im Rahmen der bestehenden Vorschriften über relevante Sachverhalte und Entwicklungen in Kenntnis. Die von der Ülkücü-Bewegung ausgehenden Gefahren sind auch Gegenstand der Öffentlichkeitsarbeit des Bayerischen Landesamts für Verfassungsschutz (BayLfV). Zu nennen sind hier vor allem die Jahresberichte und Halbjahresberichte des Verfassungsschutzes. Über den Internetauftritt des BayLfV kann man sich fortlaufend über neue Entwicklungen in den verschiedenen extremistischen Szenen informieren. Aber auch im Rahmen zielgruppenorientierter Fachvorträge klärt das BayLfV über aktuelle extremistische Entwicklungen auf. Diese Fachvorträge richten sich vor allem an Multiplikatoren (Schulen, Universitäten, Bildungsakademien , Träger politischer Bildungs- und Jugendarbeit, Kommunen , demokratische Bürgerinitiativen, politische Parteien). Die Pressearbeit des Verfassungsschutzes, sowohl im BayLfV als auch im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, dient als weiterer wichtiger Multiplikator für die Information der Öffentlichkeit. Im Rahmen einer zunehmend proaktiv ausgerichteten Pressearbeit werden Medienvertreter über aktuelle Ereignisse und Hintergründe informiert und in ihren Recherchen unterstützt. 8.2 Welche speziellen Präventionsangebote und Interventionsmaßnahmen stellt die Staatsregierung im Hinblick auf die ultranationalistische und rassistische Ideologie der „Ülkücü-Bewegung“ zur Verfügung ? Phänomenspezifische Präventionsangebote im Hinblick auf die ultranationalistische und rassistische Ideologie der Ülkücü -Bewegung werden nicht zur Verfügung gestellt. Auch nicht-phänomenspezifische Ansätze wirken präventiv weit im Vorfeld einer möglichen Radikalisierung. Das Aufgabenfeld des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration umfasst wichtige Teile der primären Prävention sowie der selektiven Prävention, die konkret die Entstehung von Radikalisierung jeglicher Art verhindern möchten. Dazu gehören insbesondere Angebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe, welche positiv auf die Lebensbedingungen insbesondere von sozial benachteiligten jungen Menschen einwirken und damit Rassismus und Extremismus entgegenwirken. Im Bereich der Jugendbildung unterstützen zahlreiche Jugendverbände sowie die Jugendringe die demokratische Grundhaltung ihrer Mitglieder intensiv und treten extremistischen Positionen entgegen. Zahlreiche Veranstaltungen und die Arbeit in den Strukturen der Jugendarbeit tragen zum demokratischen Verständnis junger Menschen bei. Im Bereich Rechtsextremismus leistet die Landeskoordinierungsstelle „Demokratie leben! Bayern gegen Rechtsextremismus “ (LKS), die beim Bayerischen Jugendring angebunden ist, aktive Vermittlungs- und Unterstützungsarbeit in Bayern zur Ausweitung und Verstetigung der Auseinandersetzung mit dem Gesamtthemenbereich Rechtsextremismus . Die LKS ist zudem wichtiger Ansprechpartner für die im Bereich Rechtsextremismus in Bayern tätigen zivilgesellschaftlichen Akteure. Die Prävention gegen extremistische Bestrebungen ist zudem Teil des breit angelegten Konzepts des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Demokratieerziehung, die eine fundierte Werteerziehung, die Stärkung der Kinder und Jugendlichen in ihrer Selbstund Sozialkompetenz und die Entwicklung von Kompetenzen für gewaltlose Konfliktbewältigung umfasst. Die von hier aus ins Leben gerufene Initiative „Werte machen stark“ umfasst inzwischen viele Handlungsfelder, darunter gerade auch die Gewaltprävention, die Vermittlung kultureller und interkultureller Kompetenzen, den Dialog zwischen den Kulturen und Generationen, die Übernahme sozialer Verantwortung und auch die Prävention gegen Radikalismus und Fundamentalismus. Drucksache 17/14929 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Zudem stehen im schulischen Bereich zu Informations- und Aufklärungsmöglichkeiten insbesondere die Regionalbeauftragten für Demokratie und Toleranz zur Verfügung. Diese sind an die bayernweit neun staatlichen Schulberatungsstellen angebunden und dienen Schülerinnen und Schülern, Eltern, Lehrkräften sowie Schulleitungen als kompetente Ansprechpartner für verhaltensorientierte Prävention im Bereich des Extremismus. Als Experten vor Ort und in enger Abstimmung mit der „Bayerischen Informationsstelle gegen Extremismus“ (BIGE) führen sie beispielsweise Beratungsgespräche mit Lehrkräften, Eltern oder betroffenen Jugendlichen , koordinieren Angebote für Schulen im Bereich der Konfliktbewältigung, der Gewaltprävention sowie der interkulturellen Pädagogik und informieren Schulen über neue Entwicklungen im Bereich des Extremismus. Hierzu werden sie kontinuierlich insbesondere zu Extremismen sowie einschlägigen gesellschaftlichen und kommunikativen Entwicklungen fortgebildet. Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ist ebenso ein besonders wichtiger Partner für Schulen hinsichtlich Prävention, Information und Aufklärung im schulischen Bereich . Sie hält eine Vielzahl an entsprechenden Publikationsangeboten , Unterrichtsmaterialien und Veranstaltungen bereit.