17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14932 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 29.11.2016 Zentrale Abfragestelle (ZASt) bei den Polizeiinspektionen Fahndung Die ZASt aller Polizeiinspektionen Fahndung sind für die Schleierfahndung ein wichtiger Bestandteil, da sie Informationen schnell zur Verfügung stellen können. Gerade die schnelle Erreichbarkeit bei Kontrollen aus dem fließenden Verkehr sind von großer Bedeutung für die Schleierfahndung . Eine zentrale Abarbeitung der Anfragen bei den Einsatzzentralen kann alleine schon wegen der Fülle der Anfragen nicht so schnell bearbeitet werden. Gerade vor dem Hintergrund der Intensivierung der Schleierfahndung wächst auch die Bedeutung der ZASt. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele ZASt gibt es derzeit in Bayern? b) Wie sind sie personell ausgestattet? c) Wie haben sich die Zahlen der Abfragen bei den ZASt in den letzten Jahren entwickelt (pro Jahr und ZASt)? 2. a) Wie hat sich dabei die Zahl der eingesetzten Streifen verändert (pro Jahr und PIF)? b) Gibt es derzeit Überlegungen, ZASt zu schließen? c) Bejahendenfalls, welche und aus welchen Gründen? 3. a) Durch welche Stelle/n soll eine mögliche Schließung aufgefangen werden? b) Kann die gleiche Qualität und Schnelligkeit wie bei der ZASt garantiert werden? 4. Wie bewertet die Staatsregierung die Auflösung einer ZASt vor dem Hintergrund der beschlossenen Verstärkung der Schleierfahndung? 5. Wie ist der Stand bei der Umrüstung auf den Digitalfunk in den einzelnen ZASt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung der Polizeipräsidien (PP) Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern, Oberbayern Süd, Schwaben Süd/West und des Bayer. Landeskriminalamts wie folgt beantwortet. In den übrigen PP der Bayer. Polizei sind keine Polizeiinspektionen Fahndung (PIF) und folglich auch keine ZASt eingerichtet. 1. a) Wie viele ZASt gibt es derzeit in Bayern? b) Wie sind sie personell ausgestattet? Derzeit sind bei den nachfolgenden PIF und Polizeistationen Fahndung (PStF) ZASt eingerichtet. Die Aufgaben der ZASt werden durch Arbeitnehmer erledigt. Mit Blick auf die personelle Ausstattung wird die Iststärke der Arbeitnehmer mit Stand 01.12.2016 (tatsächlich zur Dienststelle versetzt oder umgesetzt) angegeben: PP Oberfranken • PIF Selb; Iststärke: 4 PP Oberpfalz • PIF Waidhaus; Iststärke: 8 PP Niederbayern • PIF Passau; Iststärke: 7 PP Oberbayern Süd • PIF Traunstein; Iststärke: 8 • PIF Rosenheim; Iststärke: 11 PP Schwaben Süd/West • PIF Lindau; Iststärke: 3 • PStF Pfronten; Iststärke: 3 c) Wie haben sich die Zahlen der Abfragen bei den ZASt in den letzten Jahren entwickelt (pro Jahr und ZASt)? Bei der ZASt handelt es sich um eine interne Organisationseinheit der jeweiligen PIF bzw. PStF, die nicht mittels eines eigenen Katalogwertes in den polizeilichen EDV-Verfahren unterschieden werden kann. Deshalb könnten die zur Beantwortung der Fragestellung erforderlichen Daten nur erhoben werden, indem die Protokolldateien im Hinblick auf die von Mitarbeitern der ZASt durchgeführten Abfragen ausgewertet werden. Dies würde Rückschlüsse auf Leistung und Verhalten der einzelnen Arbeitnehmer zulassen und ist aufgrund der für diese Konstellationen zu beachtenden Dienstvereinbarung mit dem Hauptpersonalrat beim Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr (Allgemeine Dienstvereinbarung IuK-Technik) nicht zulässig. 2. a) Wie hat sich dabei die Zahl der eingesetzten Streifen verändert (pro Jahr und PIF)? Jeder Dienststellenleiter legt lageangepasst fest, welcher Anteil des zur Verfügung stehenden Personals zur jeweili- Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14932 gen Tages- und Nachtzeit im Außendienst eingesetzt wird. So wird bei der Bayer. Polizei ein belastungsorientierter Personaleinsatz gewährleistet. Die geleisteten Außendienstzeiten werden täglich in den sogenannten Dienstnachweisen erfasst, welche aufgrund der Urkundseigenschaft händisch geführt werden müssen. Um die Fragestellungen beantworten zu können, müssten folglich für jede PIF bzw. PStF mit integrierter ZASt die täglichen Dienstnachweise für mehrere Jahre manuell ausgewertet werden. Dies ist in der für die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. b) Gibt es derzeit Überlegungen, ZASt zu schließen? c) Bejahendenfalls: welche und aus welchen Gründen ? 3. a) Durch welche Stelle/n soll eine mögliche Schließung aufgefangen werden)? b) Kann die gleiche Qualität und Schnelligkeit wie bei der ZASt garantiert werden? 4. Wie bewertet die Staatsregierung die Auflösung einer ZASt vor dem Hintergrund der beschlossenen Verstärkung der Schleierfahndung? Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegt aktuell nur ein entsprechender Antrag des PP Oberpfalz vor. Ziel des PP Oberpfalz ist es, die Aufgaben der ZASt von der PIF Waidhaus zur Einsatzzentrale des PP Oberpfalz zu verlagern . Die dadurch frei werdenden Arbeitnehmer der ZASt sollen mit anderen Aufgabenstellungen bei der PIF Waidhaus oder – mit persönlicher Zustimmung – bei benachbarten Dienststellen verwendet werden. Das PP Oberpfalz begründet diesen Antrag damit, dass der Dienstbetrieb der ZASt bei der PIF Waidhaus mit dem vorhandenen und zwischenzeitlich zum Teil verwendungseingeschränkten Personal nicht mehr rund um die Uhr aufrechterhalten werden kann. Darüber hinaus sind die Tätigkeiten der ZASt aus Sicht des PP Oberpfalz originäre Aufgaben einer Einsatzzentrale, die für alle Außendienstkräfte des Präsidiums bereits aktuell die erforderlichen Recherchen in den polizeilichen Datensystemen gewährleistet. In aufbauorganisatorischer Hinsicht bedeutet dies für den Verband die Erledigung einer nahezu identischen Aufgabe durch zwei verschiedene Organisationseinheiten (PIF Waidhaus und Einsatzzentrale). Nach Darstellung des PP Oberpfalz nutzen aktuell nahezu ausschließlich die Fahndungskräfte der PIF Waidhaus die Serviceleistungen der ZASt. Die Fahndungskräfte der Polizeiinspektion (PI) Furth im Wald, PI Waldsassen sowie der Verkehrspolizeiinspektion (VPI) Amberg, VPI Regensburg und VPI Weiden wenden sich bereits aktuell mit ihren Abfrageersuchen an die Einsatzzentrale , sofern diese nicht mittels CarPads direkt vor Ort durchgeführt werden. Eine weitergehende Beantwortung der Fragestellungen ist noch nicht möglich, da der Antrag des PP Oberpfalz derzeit noch innerhalb des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr fachlich geprüft wird. Grundsätzlich ist allerdings anzumerken, dass für die Bayer. Polizei die fortlaufende Aufgabe besteht, die aufbauorganisatorische Gliederung und die Stärke der Dienststellen den sich wandelnden Herausforderungen anzupassen und das zur Verfügung stehende Personal dabei möglichst effektiv und effizient einzusetzen . Dies ist Führungsaufgabe der Präsidien. Dieses Vorgehen gewährleistet aus Sicht des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr, dass insbesondere die jeweiligen örtlichen Anforderungen und Bedürfnisse im Hinblick auf die Erledigung der konkreten polizeilichen Aufgaben bestmöglich gelöst werden. 5. Wie ist der Stand bei der Umrüstung auf den Digitalfunk in den einzelnen ZASt? Die Migration auf den Digitalfunk ist in den Zuständigkeitsbereichen der PP Oberfranken, Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern Süd abgeschlossen. Dies bedeutet, dass auch allen nachgeordneten Dienststellen der Digitalfunk zur Verfügung steht. Das PP Schwaben Süd/West befindet sich derzeit in der Migrationsphase „Testweise operativ-taktische Nutzung des Digitalfunks“. Den dortigen ZASt bei der PIF Lindau und der nachgeordneten PStF Pfronten steht der Digitalfunk ebenfalls bereits zur Verfügung. Restaufgaben aus dem Erstaufbau des Digitalfunknetzes in diesem Netzabschnitt sowie aus der Migration befinden sich noch in Umsetzung.