17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14935 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.12.2016 Einhaltung der Trinkwasserverordnung Angesichts hygienischer Mängel am Schlachthof Landshut in der Vergangenheit frage ich die Staatsregierung: Welche Befunde bezüglich der Einhaltung der Trinkwasserverordnung liegen für den Schlachthof Landshut für die Jahre 2014–2016 vor (bitte nach Jahren, Einzelbefunden und Bakterientypen auflisten)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 30.12.2016 Dem für den Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2001) zuständigen Gesundheitsamt Landshut liegen keine Informationen vor, dass das Trinkwasser für den Schlachthof Landshut verunreinigt ist oder in den Jahren 2014, 2015 und 2016 verunreinigt war. Der Schlachthof wird über die zentrale Trinkwasserversorgungsanlage der Stadtwerke Landshut mit Trinkwasser versorgt. Das Trinkwasser wird von den Stadtwerken Landshut untersucht. Die Trinkwasserversorgungsanlage der Stadtwerke wird vom Gesundheitsamt überwacht. Die nach der TrinkwV 2001 zu bestimmenden Parameter waren bzw. sind eingehalten . Die Verwendung des von den Stadtwerken gelieferten Trinkwassers im Betrieb des Schlachthofs unterliegt nicht der TrinkwV 2001, sondern dem Lebensmittelrecht.