17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14936 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 23.11.2016 Katastrophenwarnung der Bevölkerung In den 1990er-Jahren wurden Katastrophenschutzsirenen abgebaut und Warnämter aufgelöst. Dies geschah aus Kostengründen und weil keine Gefährdungslage durch kriegerische Auseinandersetzungen mehr gesehen wurde. Staatsministerin Ulrike Scharf sprach sich im Sommer dafür aus, die Alarmsirenen zur Warnung der Bevölkerung in Notsituationen wieder einzuführen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Inwiefern erwägt die Staatsregierung, die Alarmsirenen zur Warnung der Bevölkerung in Notsituationen, z. B. Naturkatstrophen (insbesondere nachts und auch im Hinblick auf Menschen ohne Smartphone-Warn- App „KATWARN“) wiedereinzuführen? b) Welche Voraussetzungen sind für eine Reaktivierung nötig? c) Welche Rolle spielen Alarmsirenen in dem vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgelegten Hochwasser-Schutzprogramm „2020plus“? 2. a) Welche Chancen sieht die Staatsregierung darin, die Alarmsirenen zu reaktivieren? b) Welche Gründe, Probleme oder Hindernisse sprechen gegen eine Reaktivierung? 3. a) Wo im Freistaat sind derzeit noch Sirenen im Einsatz? b) Wo im Freistaat lassen sich Sirenen reaktivieren? c) Ist ein bayernweit flächendeckender Aufbau von Sirenen geplant? 4. a) Welche Finanzmittel sind für die Wiedereinführung (einmalige Reaktivierungskosten) nötig? b) Mit Finanzmitteln in welcher jährlichen Höhe rechnet die Staatsregierung für den dauerhaften weiteren Betrieb ? c) Werden die Finanzmittel entsprechend im Staatshaushalt berücksichtigt? 5. Welchen Zeitrahmen sieht die Staatsregierung für eine bayernweite Wiedereinführung der Sirenen vor? 6. Wie sieht der Gesamt-Katastrophenwarnplan der Staatsregierung aus (bitte mit Begründung)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 7. a) Auf welche Mittel zur Warnung der Bevölkerung setzt die Staatsregierung jetzt und in Zukunft? b) Welche Rolle spielen dabei KATWARN, Alarmsirenen und sogenannte „mobile Sirenen“ (MOBS)? 8. a) Wie werden die Belange von Menschen mit Behinderung (z. B. erblindete oder taube Menschen) bei der Warnung vor Katastrophen berücksichtigt? b) Wie werden die Belange von älteren Menschen, die z. B. kein Smartphone besitzen, bei der Warnung vor Katastrophen berücksichtigt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. a) Inwiefern erwägt die Staatsregierung, die Alarmsirenen zur Warnung der Bevölkerung in Notsituationen , z. B. Naturkatastrophen (insbesondere nachts und auch im Hinblick auf Menschen ohne Smartphone-Warn-App „KATWARN“) wiedereinzuführen ? Von 1999 bis ca. 2005 haben wir mit zwei Förderprogrammen die Errichtung von Sirenen in der Umgebung der bayerischen Kernkraftwerke und in der Umgebung von der Störfall -Verordnung unterliegenden Betrieben mit erweiterten Pflichten gefördert. Die damaligen Fördermaßnahmen sollen in den kommenden Jahren fortgeführt und ergänzt werden. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) wird in Kürze ein Förderprogramm auflegen, mit dem bestehende Lücken innerhalb der Gefährdungsreichweite um der Störfallverordnung unterliegende Betriebe mit erweiterten Pflichten geschlossen werden sollen. Eine aktuelle Bedarfserhebung hat ergeben, dass auch in der Umgebung der Kernkraftwerke in den vergangenen Jahren Lücken im Sirenennetz, z. B. durch die Ausweisung von Neubaugebieten, entstanden sind. Diese Lücken sollen ebenfalls geschlossen werden. Daneben streben wir an, die Einführung der Feuerwehralarmierung per Digitalfunk dazu zu nutzen, die vielerorts vorhandenen Sirenen zur Feuerwehralarmierung auch dazu zu ertüchtigen, dass diese den Ton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben können (Heulton von einer Minute Dauer). Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14936 b) Welche Voraussetzungen sind für eine Reaktivierung nötig? Die für die Einführung der Alarmierung über Digitalfunk BOS federführende Projektgruppe DigiNet erstellt derzeit die Musterleistungsbeschreibungen für die digitalen Meldeempfänger und Sirenensteuergeräte. Darin wird für die Sirenensteuergeräte u. a. gefordert, dass unterschiedliche Signale, jeweils getrennt nach Feuerwehralarmen und nach Katastrophenschutzalarmen, ausgewertet werden können. Somit sind aus technischer Sicht künftig die Voraussetzungen für eine Mehrfachnutzung von Feuerwehrsirenen gegeben. Wenn die Kommunen im Wege der Umrüstung auf den Digitalfunk BOS Sirenensteuerempfänger nach der Leistungsbeschreibung der Projektgruppe DigiNet beschaffen, ist sichergestellt, dass die Sirenen nach der Umstellung auf die Alarmierung über Digitalfunk BOS das Signal „Alarm zur Verbreitung von Durchsagen“ (Heulton von einer Minute Dauer) geben können. c) Welche Rolle spielen Alarmsirenen in dem vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz aufgelegten Hochwasser- Schutzprogramm „2020plus“? Sirenen sind geeignet, die Bevölkerung bei allen schwerwiegenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit zu warnen. Die oben dargestellten Maßnahmen werden daher durch das StMI unabhängig vom Hochwasser-Schutzprogramm 2020 plus getroffen. Die Sirenen können jedoch selbstverständlich auch zur Warnung der Bevölkerung bei Hochwasser eingesetzt werden. 2. a) Welche Chancen sieht die Staatsregierung darin, die Alarmsirenen zu reaktivieren? Es ist wichtig, dass der Staat seine Bürger vor Gefahren warnen kann. Vorzugsweise sollte das Warnmittel: • über einen Weckeffekt verfügen, • in kurzer Zeit möglichst viele Bürger erreichen • und es sollte für die Auslösung der Warnung ein geringer personeller Kräfteansatz erforderlich sein. Diese Voraussetzungen erfüllen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung. Neue batteriegepufferte Sirenen können zudem auch im Falle eines Stromausfalls über einen gewissen Zeitraum die Bevölkerung vor Gefahren warnen. b) Welche Gründe, Probleme oder Hindernisse sprechen gegen eine Reaktivierung? Die Reichweite der Sirenen nimmt durch die Maßnahmen zur Wärmedämmung an Gebäuden ab, sodass Sirenen einen immer kleineren Radius abdecken können. Oftmals erkennt die Bevölkerung auch den Warnton zur Warnung der Bevölkerung nicht oder verwechselt diesen mit dem Alarm der Feuerwehr. Aus diesem Grund führen wir zweimal jährlich einen Sirenenprobealarm durch, bei dem das Signal zur Warnung der Bevölkerung getestet und publiziert wird. Darüber hinaus sind Sirenen im Vergleich zu anderen Warnmitteln, wie z. B. Warn-Apps, vergleichsweise teuer in der Anschaffung und die Standortsuche für neue Sirenen gestaltet sich oftmals schwierig. 3. a) Wo im Freistaat sind derzeit noch Sirenen im Einsatz ? Sirenen zur Warnung der Bevölkerung sind hauptsächlich im 25-Kilometer-Umkreis um die bayerischen Kernkraftwerke sowie in der Umgebung von der Störfallverordnung unterliegenden Betrieben mit erweiterten Pflichten vorhanden. Oftmals können diese Sirenen zusätzlich auch den Signalton zur Alarmierung der Feuerwehren wiedergeben. In weiten Teilen des Freistaats sind darüber hinaus Sirenen vorhanden, die den Signalton zur Alarmierung der Feuerwehr wiedergeben können. b) Wo im Freistaat lassen sich Sirenen reaktivieren? Im Zuge der Umstellung der Alarmierung der Feuerwehr auf den Digitalfunk BOS ist es auf einfachem Weg möglich, bestehende Feuerwehrsirenen dahingehend auszustatten, dass diese auch das Signal zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben können (vgl. auch Antworten zu den Fragen 1 a und b. c) Ist ein bayernweit flächendeckender Aufbau von Sirenen geplant? Über die in den Antworten zu den Fragen 1 a und b dargestellten Maßnahmen hinaus ist der Aufbau eines flächendeckenden Sirenennetzes derzeit nicht beabsichtigt. 4. a) Welche Finanzmittel sind für die Wiedereinführung (einmalige Reaktivierungskosten) nötig? Soweit die Empfänger zur Steuerung der Sirenen im Zuge der Umstellung der Alarmierung auf den Digitalfunk umgerüstet werden und damit auch den Signalton zur Warnung der Bevölkerung wiedergeben können, können entsprechende Digitalfunk-BOS-Sirenensteuerempfänger ggs. über das Sonderförderprogramm Digitalfunk gefördert werden. Die Kosten für die Neuerrichtung von Sirenen sind hingegen stark vom jeweiligen Standort und den dortigen Gegebenheiten und ggf. auch vom Sirenensystem abhängig und schwanken daher zwischen ca. 6.000 € und mehr als 10.000 € je Sirene. b) Mit Finanzmitteln in welcher jährlichen Höhe rechnet die Staatsregierung für den dauerhaften weiteren Betrieb? Der laufende Betrieb der Sirenen, die meist auch für Zwecke der Feuerwehralarmierung eingesetzt werden, ist Aufgabe der Kommunen. Seitens des Freistaats Bayern werden keine Kosten hierfür übernommen. Aus diesem Grund können wir auch keine Aussagen zu den jährlichen Kosten treffen. In der Regel schließen die Kommunen hierzu Wartungsverträge ab. c) Werden die Finanzmittel entsprechend im Staatshaushalt berücksichtigt? Die Umrüstung der Feuerwehrsirenen auf Digitalfunk BOS wird ggs. von den Gemeinden finanziert, wobei eine staatliche Förderung möglich sein kann, siehe Antwort zu Frage 4 a. Die erforderlichen Finanzmittel für dieses Förderprogramm sowie für die sonstigen in der Antwort zu Frage 1 a beschriebenen Aktivitäten sind im Staatshaushalt eingestellt . 5. Welchen Zeitrahmen sieht die Staatsregierung für eine bayernweite Wiedereinführung der Sirenen vor? Siehe Antwort zu Frage 3 c. Drucksache 17/14936 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 6. Wie sieht der Gesamt-Katastrophenwarnplan der Staatsregierung aus (bitte mit Begründung)? Zur Warnung der Bevölkerung bei Katastrophen und sonstigen Gefährdungslagen greifen die Sicherheits- und Katastrophenschutzbehörden in Bayern derzeit vor allem auf folgende Mittel zurück: • Amtliche Gefahrendurchsagen und Gefahrenmitteilungen über den Rundfunk, • Sirenen, über die auch das Signal „Alarm zur Verbreitung von Durchsagen“ (Heulton von einer Minute Dauer) ausgestrahlt werden kann, • Lautsprecherfahrzeuge, • Warn-Apps. Rundfunkdurchsagen bieten die Möglichkeit, Gefahren nicht nur anzukündigen, sondern auch Verhaltenshinweise an die Bevölkerung zu geben. Auf Grundlage der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern über „Durchsagen über den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) bei Katastrophen, ähnlichen allgemeinen Gefahren und bei Sirenenfehlauslösungen“ vom 19. April 1991, mit welcher insbesondere Regelungen zur Veranlassung von Gefahrendurchsagen bzw. -mitteilungen im Rundfunk getroffen wurden, hat sich ein etabliertes und bewährtes Verfahren entwickelt. Die Bekanntmachung umfasst darüber hinaus auch die Möglichkeit, Warnungen und Hinweise gegebenenfalls in Form von Untertitelungen über das Fernsehen an die Bevölkerung zu geben. Daneben werden Warnmeldungen auch immer auf den Videotextseiten des Bayerischen Fernsehens eingestellt. Falls zweckmäßig und sinnvoll, können die Gefahrendurchsagen über Rundfunk aber auch von anderer Stelle veranlasst werden. So werden beispielsweise von der an der Regionalzentrale München des Deutschen Wetterdienstes bestehenden Unwetterwarnzentrale nicht nur die Unwetterwarnungen an die zuständigen Stellen wie beispielsweise Polizei, Katastrophenschutzbehörden und Gemeinden geleitet, sondern insbesondere auch Gefahrendurchsagen über den Rundfunk direkt und ohne Umwege veranlasst. Das Verfahren zur Warnung der Bevölkerung über Rundfunkdurchsagen wird regelmäßig mit den maßgeblichen Stellen besprochen und bei Bedarf angepasst . Auch Sirenen sind im Freistaat Bayern nach wie vor ein wirkungsvolles Instrument zur Warnung der Bevölkerung. Nachdem der Bund Anfang der Neunzigerjahre sein annähernd flächendeckendes Sirenenwarnnetz mit in Bayern ca. 11.000 Sirenen aufgegeben hat, wurden davon ca. 8.000 Sirenen von den Städten und Gemeinden zum Zwecke der Feuerwehralarmierung übernommen. Um die Jahrtausendwende und bis Ende des Jahres 2005 wurden mit zwei Förderprogrammen die Nachrüstung eines Teils dieser Sirenen sowie der Aufbau von zusätzlichen Sirenen im Umkreis von 25 Kilometern um die bayerischen Kernkraftwerke und bis zu 10 Kilometern um die der Störfall-Verordnung unterliegenden Betriebe mit erweiterten Pflichten gefördert. Im Rahmen dieser Förderprogramme wurden insgesamt 376 Sirenen neu errichtet und 2.381 bestehende Sirenen so nachgerüstet, dass sie über Funk angesteuert und mit ihnen das Signal „Alarm zur Verbreitung von Durchsagen“ (Heulton von einer Minute Dauer) gegeben werden kann. Seitdem ist es den Katastrophenschutzbehörden jederzeit möglich, die Bevölkerung im Umkreis von bis zu 25 Kilometern um alle bayerischen Kernkraftwerke mit dem o. g. Sirenensignal zu warnen. Dasselbe gilt für die Bevölkerung in der Umgebung von vielen der Störfall-Verordnung unterliegenden Betrieben mit erweiterten Pflichten. Zusätzlich werden Lautsprecherfahrzeuge eingesetzt, welche in Ergänzung zu den Rundfunkdurchsagen insbesondere in Gebieten ohne flächendeckendes Sirenennetz ein weiteres wichtiges Mittel für die Warnung der Bevölkerung darstellen. Die Fahrtrouten der Lautsprecherfahrzeuge sind für bestimmte Ereignisse bereits im Rahmen der örtlichen Katastrophenschutz - bzw. Alarm- und Einsatzplanungen vorgeplant, können bei Bedarf aber jederzeit angepasst werden. Ergänzend zu den genannten Methoden ist auch eine Warnung über das Modulare Warnsystem (MoWaS) mit den angeschlossenen Warnmitteln möglich, aber noch nicht flächendeckend eingeführt; hierzu wird derzeit ein Pilotprojekt durchgeführt. Zudem warnen einige Kreisverwaltungsbehörden , u. a. die Landeshauptstadt München und die Stadt Nürnberg, ergänzend per Smartphone-App. 7. a) Auf welche Mittel zur Warnung der Bevölkerung setzt die Staatsregierung jetzt und in Zukunft? Aktuell werden die bei der Antwort zu Frage 6 beschriebenen Warnmittel genutzt. Diese werden auch zukünftig eingesetzt und bei Bedarf fortentwickelt. Daneben spielt die Erprobung neuer technischer Lösungen eine wichtige Rolle . Es wird auch zukünftig nicht eine alleinige Lösung zur Warnung der Bevölkerung geben. Vielmehr wird es darauf ankommen, verschiedene Warnmittel – jeweils mit spezifischen Vor- und Nachteilen – zu nutzen und auf diese Weise ein leistungsfähiges Warnsystem vorzuhalten. Beispielhaft können folgende Initiativen benannt werden: • Ein neues Sirenenförderprogramm im Umkreis von 25 Kilometern um die bayerischen Kernkraftwerke und bis zu 10 Kilometern um die der Störfall-Verordnung unterliegenden Betriebe mit erweiterten Pflichten soll noch bestehende bzw. durch die Ausweisung von neuen Wohngebieten neu entstandene Lücken schließen (vgl. Antwort zu Frage 1. a. • Einhergehend mit der Umstellung auf die digitale Alarmierung sollen bestehende Feuerwehrsirenen künftig auch das Signal „Alarm zur Verbreitung von Durchsagen “ (Heulton von einer Minute Dauer) wiedergeben können (vgl. Antwort zu Frage 1. b. • Mit der zunehmenden Verbreitung von Digitalradiogeräten sollen die sich hiermit ergebenden Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung über Rundfunk genutzt werden . • Das Pilotprojekt zur Nutzung von MoWaS soll fortgeführt und anschließend über den weiteren Ausbau entschieden werden; über MoWaS kann unter anderem die im Auftrag des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entwickelte Warn-App „NINA“ angesteuert werden . b) Welche Rolle spielen dabei KATWARN, Alarmsirenen und sogenannte „mobile Sirenen“ (MOBS)? • KATWARN Neue Möglichkeiten zur Warnung der Bevölkerung, wie sie etwa das System KATWARN oder andere am Markt verfügbare Systeme für eine Warnung per Smartphone-App bieten, sind geeignet, die bestehenden und etablierten Warnmittel sinnvoll zu ergänzen. Eine Warnung per Smartphone-App (hier: Warn-App „NINA“) wird auch im Rahmen des Pilotprojektes zur Verwendung von MoWaS betrachtet. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14936 • Alarmsirenen Sirenen zur Warnung der Bevölkerung eignen sich besonders , um die Umgebung von Objekten mit besonderen Gefahrenpotenzialen abzudecken (siehe auch Antwort zur Frage 2 a. • Mobile Sirenen Diese Sirenensysteme sind wichtig, um eine möglichst umfassende Warnung mit Weckeffekt bei örtlichen Gefahren in Gebieten, in denen keine Sirenen zur Warnung der Bevölkerung vorhanden sind, gewährleisten zu können. Die Beschaffung von mobilen Sirenensystemen wird daher seit Jahren finanziell gefördert und ist auch im aktuellen Sonderförderprogramm Hochwasser enthalten. 8. a) Wie werden die Belange von Menschen mit Behinderung (z. B. erblindete oder taube Menschen) bei der Warnung vor Katastrophen berücksichtigt? Die Belange von Menschen mit Behinderungen werden in Bayern bereits seit längerer Zeit im Rahmen der Warnung und Information bei Katastrophen oder ähnlichen Gefahren berücksichtigt. In der Bekanntmachung des Staatsministeriums des Innern zu „Durchsagen über den Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen) bei Katastrophen, ähnlichen allgemeinen Gefahren und bei Sirenenfehlauslösungen“ vom 19. April 1991 sind Muster für Gefahrendurchsagen bzw. -mitteilungen im Rundfunk festgelegt, welche die Belange von Menschen mit Hörbehinderungen bereits berücksichtigen. In allen Durchsagen war dementsprechend seit Inkrafttreten dieser Regelung folgender Satz enthalten: „Wir bitten Sie, auch Ihre Nachbarn, die diese Durchsage vielleicht nicht gehört haben oder nicht deutsch sprechen, soweit wie möglich zu informieren.“ Damit wurde auf eine einfache und sehr effektive Weise erreicht, dass Menschen mit Hörbehinderungen auch im Krisenfall zeitnah durch ihr direktes Umfeld gewarnt und informiert werden. Mittlerweile wird der oben genannte Satz in der Regel verkürzt auf „Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn“, um die Durchsagen kompakter zu gestalten . Auch diese neue Formulierung ist jedoch geeignet, die Weitergabe von Warnungen und Informationen an Menschen mit Hörbehinderungen zu veranlassen. Die Möglichkeit , Warnungen und Hinweise gegebenenfalls in Form von Untertitelungen über das Fernsehen an die Bevölkerung zu geben sowie die Einstellung auf den Videotextseiten des Bayerischen Fernsehens leisten hier ebenfalls einen wichtigen Beitrag. Hinsichtlich Warnungen und Informationen über Naturgefahren setzt Bayern ergänzend auf das Internet als barrierefrei zugängliches Medium. Darüber hinaus wird auch in Evakuierungsplänen berücksichtigt, dass bestimmte Personengruppen – ganz gleich aus welchen Gründen – die Information über die bevorstehende Evakuierung unter Umständen nicht erhalten oder gehört haben (z. B. durch eine Kontrolle der vollständigen Evakuierung). Personengruppen mit anderen Beeinträchtigungen, wie z. B. einer eingeschränkten Mobilität, werden ebenfalls berücksichtigt. Diese sollen mit einem weißen Tuch am Fenster anzeigen, dass sie Hilfe benötigen; ein diesbezüglicher Hinweis erfolgt in der Regel durch eine „Amtliche Gefahrendurchsage“ im Rundfunk. Darüber hinaus befassen wir uns derzeit mit weiteren Möglichkeiten, bei der Warnung der Bevölkerung für die Belange von Menschen mit Behinderungen weitere Verbesserungen zu erreichen (z. B. Nutzung der Möglichkeiten von Digitalradiogeräten). b) Wie werden die Belange von älteren Menschen, die z. B. kein Smartphone besitzen, bei der Warnung vor Katastrophen berücksichtigt? Die Warnung per Smartphone(-App) kann lediglich eine Ergänzung zu den bereits genannten, etablierten Warnmitteln sein (z. B. Rundfunkdurchsagen, Sirenen). Diese können auch von älteren Menschen wahrgenommen werden.