17. Wahlperiode 24.02.2017 17/14937 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 14.11.2016 Ökokonten der Bayerischen Staatsforsten Laut dem Waldgesetz für Bayern dient der Staatswald dem Allgemeinwohl in besonderem Maße und ist daher vorbildlich zu bewirtschaften. Laut Bayerischer Biodiversitätsstrategie steckt sich die Staatsregierung das Ziel, auf staatlichen Flächen den Erhalt der biologischen Vielfalt in vorbildlicher Weise umzusetzen. Nun wollen die Bayerischen Staatsforsten in den Handel mit Ökopunkten einsteigen. Damit würden sich die Bayerischen Staatsforsten trotz ihrer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung naturschutzfachlich wertvolle staatseigene Flächen versilbern lassen. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wo genau liegen die ausgewählten Pilotflächen (bitte je Fläche mindestens eine Punktkoordinate festlegen)? b) Wie groß sind die ausgewählten Pilotflächen? c) Nach welchen Kriterien wurden diese Flächen ausgewählt ? 2. a) Unter welche Schutzkategorien fallen die ausgewählten Pilotflächen? b) Wie wurden diese Flächen bisher bewirtschaftet? c) Wie naturschutzfachlich wertvoll sind die ausgewählten Flächen? 3. a) Wurden auf den ausgewählten Flächen bereits Naturschutzmaßnahmen umgesetzt? b) Falls ja, wurden diese mit Haushaltsmitteln für besondere Gemeinwohlleistungen finanziert? c) Welche konkreten Maßnahmen werden auf den Pilotflächen geplant? 4. a) Zu welchem Ergebnis kam die Wertermittlung der Pilotflächen ? b) Welches Landschaftsplanungsbüro hat die Planungen durchgeführt? c) Für welche konkreten Projekte/Eingriffe sollen diese Ökoflächen dienen? 5. a) Wann sollen die ersten Ökopunkte der Bayerischen Staatsforsten verkauft werden? b) Hat der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten bereits über das weitere Vorgehen entschieden? c) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam der Aufsichtsrat? 6. a) Mit welchem finanziellen Umsatz rechnen die Bayerischen Staatsforsten bei dem Geschäft mit den Ökopunkten ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. b) Auf welchen konkreten Flächen (genaue Lage und Flächenumfang) sollen zukünftig Ökokontoflächen ausgewiesen werden (bitte je Fläche je eine Punktkoordinate angeben)? c) Wurden auf diesen Flächen bereits Naturschutzmaßnahmen durchgeführt und diese mit Haushaltsmitteln für besondere Gemeinwohlleistungen finanziert? 7. a) Welche Bindungsfrist sollen die Flächen bzw. die naturschutzfachlichen Maßnahmen auf den Flächen haben ? b) Wie viele Flächen der Bayerischen Staatsforsten würden sich für ein zukünftiges Ökokonto anbieten? c) Sollen die von den Bayerischen Staatsforsten angebotenen Ökopunkte bayern- oder bundesweit verfügbar sein, und so auch für Projekte z. B. in Norddeutschland verrechnet werden? 8. a) Gibt es schon Interessenten oder Nachfragen bzgl. der von den Bayerischen Staatsforsten angebotenen Ökopunkte? b) Lässt sich das Vorgehen der Bayerischen Staatsforsten , wonach naturschutzfachlich wertvolle staatseigene Flächen als Ausgleich für Eingriffe versilbert werden sollen, mit dem Ziel gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und hier speziell mit dem in der Bayerischen Biodiversitätsstrategie fomulierten Ziel vereinbaren , dass auf staatlichen Flächen der Erhalt der biologischen Vielfalt in vorbildlicher Weise umgesetzt werden soll? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 22.12.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Beteiligung der Bayerischen Staatsforsten AöR (BaySF), die die Daten bereitgestellt haben, wie folgt beantwortet: 1. a) Wo genau liegen die ausgewählten Pilotflächen (bitte je Fläche mindestens eine Punktkoordinate festlegen)? Im Zuge des Pilotprojektes „Ökokonto“ wurden bisher insgesamt elf Pilotflächen ausgewählt. Für folgende sechs Flächen wurde der Kompensationsumfang gem. Bayerischer Kompensationsverordnung (Bay- KompV) (Anlage 3.2) ermittelt und bewertet: • „Schemerfilz“ Lage (dezimal Grad): 47.62940; 11.56078 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14937 • „Offene Sandlebensräume für thermophile Arten“ Lage (dezimal Grad): 49.42103, 11.33517 • „Erstaufforstung Winkelhaid“ Lage (dezimal Grad): 49.41539, 11.26424 • Moorrenaturierung „Rotes Moos“ Lage (dezimal Grad): 48.23061, 11.09644 • „Neues Weideland für Wallgau“ Lage (dezimal Grad): 47.51886, 11.29442 • Renaturierte Kalktuffquelle „Hanslehen“ Lage (dezimal Grad): 47.86461, 11.03362 Für folgende fünf Pilotflächen wurde die genaue Projektfläche noch nicht festgelegt und der Kompensationsumfang gem. BayKompV (Anlage 3.2) noch nicht ermittelt und bewertet : • „Mauserfilz“ Lage (dezimal Grad): 11.399, 47.738 • „Vorderriss“ Lage (dezimal Grad): 11.441, 47.538 • „Brünnlesbach“ Lage: (dezimal Grad): 11.376, 47.780 • „Woringen“ Lage: (dezimal Grad): 10.185, 47.929 • „Kreuzkröte“ Lage: (dezimal Grad): 11.111, 49.398 b) Wie groß sind die ausgewählten Pilotflächen? • „Schemerfilz“: 42.604 m² • „Offene Sandlebensräume für thermophile Arten“: 113.060 m² • „Erstaufforstung Winkelhaid“: 54.505 m² • Moorrenaturierung „Rotes Moos“: 71.740 m² • „Neues Weideland für Wallgau“: 18.340 m² • Renaturierte Kalktuffquelle „Hanslehen“: 5.499 m² Für die weiteren fünf Pilotflächen (vgl. Frage 1 a) steht die genaue Flächengröße noch nicht fest. c) Nach welchen Kriterien wurden diese Flächen ausgewählt ? Die Pilotflächen wurden nach folgenden Kriterien ausgewählt : • Naturschutzrechtliche Genehmigungsfähigkeit gemäß der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV) • Naturschutzfachliche Aufwertbarkeit gemäß der Bay- KompV • Vereinbarkeit mit forstbetrieblichen Belangen und Interessen a) Unter welche Schutzkategorien fallen die ausgewählten Pilotflächen? b) Wie wurden diese Flächen bisher bewirtschaftet? Die Pilotflächen fallen unter folgende Schutzkategorien: • „Schemerfilz“ befindet sich im Landschaftsschutzgebiet und im FFH-Gebiet. Die Fläche ist biotopkartiert. • „Offene Sandlebensräume für thermophile Arten“ befindet sich im Vogelschutzgebiet. Die Fläche ist teilweise biotopkartiert. • „Erstaufforstung Winkelhaid“ befindet sich in keiner Naturschutzkulisse . • Moorrenaturierung „Rotes Moos“ befindet sich in keiner Naturschutzkulisse. • „Neues Weideland für Wallgau“ befindet sich in keiner Naturschutzkulisse. • Renaturierte Kalktuffquelle „Hanslehen“ befindet sich in keiner Naturschutzkulisse. Für die weiteren fünf Pilotflächen (vgl. Frage 1 a) kann dazu noch keine Aussage gemacht werden. Die Pilotflächen wurden bisher nicht oder nur sehr eingeschränkt bewirtschaftet. c) Wie naturschutzfachlich wertvoll sind die ausgewählten Flächen? Im Rahmen der Entwicklung der Pilotflächen wurden die Flächen von den beauftragten externen Landschaftsplanern hinsichtlich des naturschutzfachlichen Ausgangszustandes anhand der Biotop- und Nutzungstypen gemäß „Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)“ wie folgt erfasst: Pilotfläche Biotop- und Nutzungstypen im Ausgangszustand Schemerfilz Fichtenwald auf Moorboden, teilw. alte Ausprägung Trockener Bergkiefern-Moorwald Geschädigtes Hochmoor, regenerierbar Erstaufforstung Winkelhaid Acker, intensiv Grünland, intensiv Intensivgrünland, brach Grünlandbrache, verbuscht Trockensaum, mäßig artenreich Gras/Krautflur eutroph Vorwald mit Birke und Zitterpappel Offene Sandlebensräume für thermophile Arten Sand- und Sandmagerrasen, intakt Sand- und Sandmagerrasen, verbuscht Sand- und Sandmagerrasen, verbracht Besenheide-Bestand, verbuscht Mäßig artenreiche Altgrasflur Dichte Kie-Verbuschung, kaum thermophil Trockener-Kie-Wald, alte Ausprägung Sandweg Moorrenaturierung Rotes Moos Strukturarme Alterklassen-Nadelforste, alte Ausprägung Waldmäntel, stickstoffreiche ruderale Standorte Renaturierung Kalktuffquellen Hanslehen Buchwald basenreicher Standorte, junge Ausprägung Sumpfwälder junger Ausprägung Strukturreiche Nadelholzforste junger Ausprägung Strukturreiche Nadelholzforste mittlerer Ausprägung Neues Weideland für Wallgau Verkehrsfläche, befestigt Versiegelt Baustelleneinrichtungsfläche Schutthalden Staudenfluren Ruderalflächen, vegetationsarm Ruderalfluren Einzelbaum, junge Ausprägung Feldgehölz Gebüsche / Hecken stickstoffreicher ruderaler Standorte Grünlandbrache Artenarmes Grünland Flussauenwälder, junge Ausprägung Feldgehölz, junge Ausprägung Für die weiteren fünf Pilotflächen (vgl. Frage 1 a) können diesbezüglich noch keine Angaben gemacht werden. Drucksache 17/14937 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 3. a) Wurden auf den ausgewählten Flächen bereits Naturschutzmaßnahmen umgesetzt? b) Falls ja, wurden diese mit Haushaltsmitteln für besondere Gemeinwohlleistungen finanziert? Die Renaturierungsmaßnahmen auf der Fläche „Schemerfilz “ wurden bereits durchgeführt. Diese Renaturierungsmaßnahmen auf der Fläche „Schemerfilz“ wurden ohne Mittel der besonderen Gemeinwohlleistungen finanziert. Auf den übrigen Flächen wurden Naturschutzmaßnahmen noch nicht umgesetzt. c) Welche konkreten Maßnahmen werden auf den Pilotflächen geplant? Die Maßnahmen richten sich nach den jeweiligen Entwicklungszielen für die Ökokontoflächen. Diese sind in den erstellten Aufwertungsvorschlägen als Ziel-Biotoptypen gem. „Biotopwertliste zur Anwendung der Bayerischen Kompensationsverordnung (BayKompV)“ definiert. Folgende Ziel-Biotoptypen wurden definiert: Fläche und Maßnahme Biotop Zielzustand Schemerfilz Sanierung der hydrologischen Verhältnisse des Hochmoors südlich der Schemer Alm Fichtenmoorwald + lebendes Hochmoor Lebendes Hochmoor Erstaufforstung Winkelhaid Erstaufforstung eines Eichenmischwaldes Eichen(misch)wald, mittlere Ausprägung Waldmantel frischer bis mäßig trockener Standorte Mesophiles Extensivgrünland Artenreicher Trockensaum Offene Sandlebensräume für thermophile Arten Schaffung und Wiederherstellung offener Sandlebensräume Sand- und Sandmagerrasen, intakt Offene Zwergstrauchheide mit e. Kie-Überhältern Offene Altgrasflur mit e. Kie und Dornensträuchern Trocken-Kie-Wald, alte Ausprägung Sandweg Moorrenaturierung Rotes Moos Sanierung der hydrologischen Verhältnisse des Roten Moos bei Haspelmoor Sumpfwald mittlerer Ausprägung Sonstige Laub(misch)wälder mittlerer Ausprägung Mäßig artenreiche seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiesen Renaturierung Kalktuffquellen Hanslehen Sicherung und Wiederherstellung der kalkreichen Quellen und Quellstandorte Buchenwald basenreicher Standorte, mittlere Ausprägung Sumpfwälder alter Ausprägung Sumpfwälder alter Ausprägung Kalkreiche Quellen Buchenwald basenreicher Standorte, mittlere Ausprägung Sumpfwälder alter Ausprägung Kalkreiche Quellen Neues Weideland für Wallgau Wiederherstellung eines naturnahen Bodenprofils und Entwicklung von extensivem Weideland auf anthropogen überprägten Fläche Artenreiches Extensivgrünland Hecke Verkehrsfläche, befestigt Artenreiches Extensivgrünland Feldgehölz, junge Ausprägung 4. a) Zu welchem Ergebnis kam die Wertermittlung der Pilotflächen? Die Wertermittlung ergab folgende Ergebnisse: Pilotfläche Wertpunkte Schemerfilz 215.219 Erstaufforstung Winkelhaid 333.114 Offene Sandlebensräume für thermophile Arten 233.847 Moorrenaturierung Rotes Moos 404.038 Renaturierung Kalktuffquellen Hanslehen Bewertung noch nicht erfolgt Neues Weideland für Wallgau Bewertung noch nicht erfolgt Für die weiteren fünf Pilotflächen (vgl. Frage 1 a) können diesbezüglich noch keine Angaben gemacht werden. b) Welches Landschaftsplanungsbüro hat die Planungen durchgeführt? Die Planungen wurden von folgenden Landschaftsplanungsbüros durchgeführt: Fläche Landschaftsplanungsbüro Schemerfilz Zentrum für Umwelt und Kultur Benediktbeuern e.V. Erstaufforstung Winkelhaid Team 4 Bauernschmitt Enders Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB Offene Sandlebensräume für thermophile Arten Team 4 Bauernschmitt Enders Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB Moorrenaturierung Rotes Moos Arbeitsgemeinschaft Vegetation der Alpen Renaturierung Kalktuffquellen Hanslehen LARS consult Gesellschaft für Planung und Projektentwicklung mbH Neues Weideland für Wallgau U-Plan – Büro für Umweltberatung und angewandte Landschaftsplanung Für die weiteren fünf Pilotflächen (vgl. Frage 1 a) können diesbezüglich noch keine Angaben gemacht werden. c) Für welche konkreten Projekte/Eingriffe sollen diese Ökoflächen dienen? Die Ökokontoflächen sollen Projekten bzw. Eingriffen dienen , für die der Kompensationsbedarf gemäß § 7 Bay- KompV ermittelt wurde und die entsprechend § 8 (1) Bay- KompV kompensiert werden können. 5. a) Wann sollen die ersten Ökopunkte der Bayerischen Staatsforsten verkauft werden? Nach Vorliegen der öffentlich-rechtlichen Bestätigung des Bewertungsvorschlages für die einzelne Pilotfläche sollen Wertpunkte verkauft werden. Eine geringe Anzahl von Wertpunkten wurde bereits veräußert. b) Hat der Aufsichtsrat der Bayerischen Staatsforsten bereits über das weitere Vorgehen entschieden ? Der Aufsichtsrat der BaySF hat dem Pilotbetrieb des Ökokontos zugestimmt. c) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kam der Aufsichtsrat ? Siehe Antwort zu Ziffer 5 b. 6. a) Mit welchem finanziellen Umsatz rechnen die Bayerischen Staatsforsten bei dem Geschäft mit den Ökopunkten? Ein finanzieller Umsatz ist derzeit noch nicht abzusehen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/14937 b) Auf welchen konkreten Flächen (genaue Lage und Flächenumfang) sollen zukünftig Ökokontoflächen ausgewiesen werden (bitte je Fläche eine Punktkoordinate angeben) Weitere als die oben aufgeführten Flächen sind derzeit nicht in Planung. c) Wurden auf diesen Flächen bereits Naturschutzmaßnahmen durchgeführt und diese mit Haushaltsmitteln für besondere Gemeinwohlleistungen finanziert? Siehe Antwort zu Frage 6 b. 7. a) Welche Bindungsfrist sollen die Flächen bzw. die naturschutzfachlichen Maßnahmen auf den Flächen haben? Gemäß § 10 BayKompV müssen die für die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlichen Flächen zur Verfügung stehen, solange der Eingriff wirkt. Die Verpflichtung zur Durchführung der notwendigen Pflegemaßnahmen darf in der Regel 25 Jahre nicht überschreiten. b) Wie viele Flächen der Bayerischen Staatsforsten würden sich für ein zukünftiges Ökokonto anbieten ? Eine Zusammenstellung geeigneter Staatsforstflächen für das Ökokonto wurde nach Angaben der BaySF nicht ermittelt . c) Sollen die von den Bayerischen Staatsforsten angebotenen Ökopunkte bayern- oder bundesweit verfügbar sein, und so auch für Projekte z. B. in Norddeutschland verrechnet werden? Gemäß § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) sind Eingriffe im selben Naturraum zu ersetzen. In Bayern gelten die Naturraum-Haupteinheiten nach Ssymank. Eine Verrechnung von Wertpunkten außerhalb dieser Naturräume (z. B. in Norddeutschland) ist somit nicht möglich. 8. a) Gibt es schon Interessenten oder Nachfragen bzgl. der von den Bayerischen Staatsforsten angebotenen Ökopunkte? Es gibt bereits Interessenten für die von den BaySF angebotenen Wertpunkte. b) Lässt sich das Vorgehen der Bayerischen Staatsforsten , wonach naturschutzfachlich wertvolle staatseigene Flächen als Ausgleich für Eingriffe versilbert werden sollen, mit dem Ziel gesamtgesellschaftlicher Verantwortung und hier speziell mit dem in der Bayerischen Biodiversitätsstrategie formulierten Ziel vereinbaren, dass auf staatlichen Flächen der Erhalt der biologischen Vielfalt in vorbildlicher Weise umgesetzt werden soll? Ökokontoflächen entwickeln sich erst durch aktive Herstellungs -, Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen zu naturschutzfachlich hochwertigen bzw. deutlich hochwertigeren Flächen (vgl. BayKompV Anlage 3.2). Die BaySF schaffen im Rahmen ihres Ökokontos aktiv und ohne gesetzliche Verpflichtungen hochwertige Naturflächen , die durch ihre Qualität und Größe eine hohe Naturschutzwirkung erzeugen. Werden mit solchen Flächen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft real kompensiert , so leisten die BaySF auf staatlichen Flächen einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Bayern.